Wie steht das denn in deinem Kreditvertrag ? Als Bearbeitungsgebühr oder als Wertermittlungsentgelt ? Soweit ich informiert bin, fällt ein Wertermittlungsentgelt nicht unter die Kosten die der BGH in dem Urteil nannte.
Habe mich mal schlau gemacht für dich. Wergutachtenkosten sind seit 2007 laut LG Stuttgart unzulässig. Habe im Anhang mal ein Schreiben, welches du so an die COBA schicken solltest.
Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt
An die
Bank XY Datum:
Betreff: Darlehensvertrag-Nr....
Hier: Wertermittlungskosten
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir
ein Entgelt für die Wertermittlung von ... Euro berechnet. Damit bin
ich nicht einverstanden. Die Berechnung des Entgelts ist nicht
zulässig. Sie haben geprüft, ob die Finanzierung bewilligt wird. Im
Rahmen dessen haben Sie eine Wertermittlung des finanzierenden
Objekts vorgenommen, die ich bezahlt habe.
Da die Wertermittlung allein Ihrem Sicherheitsinteresse im Rahmen der
Darlehensgewährung dient, müssen Sie diese Kosten tragen (so LG
Stuttgart WM 2007, 1930 – rechtskräftig; ebenso Landgericht
Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2008 – 12 O 335/07, Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2009 – I 6 U 17/09 und
Schlichtungsspruch B 705/07 vom 19.03.2008 des Ombudsmanns der
privaten Banken gegen die Dresdner Bank).
Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt nebst 7 %
Zinsen p. a. seit dessen Berechnung (Ihr Zinsertrag, vgl. BGH XI ZR
158/97 v. 27.1.1998) bis zum (hier Frist von drei Wochen setzen
und einzusetzendes Datum im Kalender ermitteln) auf mein Konto
.................. zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)