Beiträge von frohe weihnachten

    Ja, aber wie ist das zu verstehen?
    bis Ende März alles der Reihe nach durch oder erst Ende März alles auf einmal? Meine Beraterin meinte vor Ende des ersten Quartals würde nichts passieren.
    Wehe man ist mal in Verzug

    Also da hat deine Beraterin keine Ahnung. Grund ist, daß ich zum Beispiel 2 von 4 BG bereits Ende Dezember erhalten habe. Bis Ende März soll alles nach und nach abgeschlossen werden.

    Die sollen sich lieber mal um die Kredite kümmern, wo auch Anträge vorliegen. ?(

    Aber ich hoffe mal das auch mit solcher Sorgfalt die Zinsen und die Bearbeitungsgebühren bearbeitet werden.

    Habe ich denen in einem Telefonat heute auch mitgeteilt. Aber wie so oft kann die durchaus freundliche MA nicht den Briefwechsel im PC einsehen und daher nichts sagen. Das einzige was heute übereinstimmend sowohl von Frankfurt, als auch von Hamburg ( beide Telefonate heute ) mitgeteilt wurde; die Commerzbank AG wird sämtliche Anträge bis Ende März bearbeitet und ausgezahlt haben, welche auch Anrecht auf Erstattung haben.

    Jetzt wird es echt kurios. Da bekomme ich doch von der COBA heute Post mit der Ablehnung der Erstattung der BG für einen Kredit aus 2004. Das einzige was stimmte, das ich auch an dem Tag ein Schreiben zur COBA schickte, aber ich habe diesen Kredit völlig übersehen, und daher überhaupt nichts gefordert. Zudem war er Ende 2013, so daß ich ohnehin nichts gefordert hätte.

    frohe weihnachten

    Das Wertermittlungsentgelt ist ja nicht rechtens, aber die Verjährungsfrist wäre dann ja nicht Ende 2014 für ein Darlehen aus 2007.

    Da dieses im BGH Urteil nicht erwähnt wurde, könnte es sein, das sich die Banken dieses Schlupfloch genommen haben und eine gängige Verjährungsfrist von 3 Jahren sehen. Die 10jährige Verjährungsfrist bezieht sich ja ausschließlich auf die vom BGH im Jahr 2014 genannten Kosten. Da wirst du meiner laienhaften Kenntnis wohl tatsächlich in die Röhre schauen. Trotzdem würde ich nochmal es mit Kontaktaufnahme zur COBA versuchen, evtl. auch trotzdem mit dem o.g Musterbrief.

    Hallo zusammen.
    Kann mir jemand helfen!
    Meine Bank XY fordert heute von mir auf die Zinsen KAPITALERTRAGSSTEUER wieder zurück!!!!!!!
    DAS gibts doch nicht!!!!!

    Doch leider gibt es das. Wenn es eine gute Bank wäre, hätte sie die von den zu erstatteten Zinsen bereits einbehalten und selber abgeführt. Da sie dies wohl im System nicht so praktiziert, geht sie diesen leider legitimen Weg.

    Wie steht das denn in deinem Kreditvertrag ? Als Bearbeitungsgebühr oder als Wertermittlungsentgelt ? Soweit ich informiert bin, fällt ein Wertermittlungsentgelt nicht unter die Kosten die der BGH in dem Urteil nannte.

    Habe mich mal schlau gemacht für dich. Wergutachtenkosten sind seit 2007 laut LG Stuttgart unzulässig. Habe im Anhang mal ein Schreiben, welches du so an die COBA schicken solltest.


    Absender:

    Michaela Muster

    Musterweg 1

    99999 Musterstadt

    An die

    Bank XY Datum:

    Betreff: Darlehensvertrag-Nr....
    Hier: Wertermittlungskosten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Zusammenhang mit der oben bezeichneten Finanzierung haben Sie mir
    ein Entgelt für die Wertermittlung von ... Euro berechnet. Damit bin
    ich nicht einverstanden. Die Berechnung des Entgelts ist nicht
    zulässig. Sie haben geprüft, ob die Finanzierung bewilligt wird. Im
    Rahmen dessen haben Sie eine Wertermittlung des finanzierenden
    Objekts vorgenommen, die ich bezahlt habe.

    Da die Wertermittlung allein Ihrem Sicherheitsinteresse im Rahmen der
    Darlehensgewährung dient, müssen Sie diese Kosten tragen (so LG
    Stuttgart WM 2007, 1930 – rechtskräftig; ebenso Landgericht
    Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2008 – 12 O 335/07, Oberlandesgericht
    Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2009 – I 6 U 17/09 und
    Schlichtungsspruch B 705/07 vom 19.03.2008 des Ombudsmanns der
    privaten Banken gegen die Dresdner Bank).

    Ich fordere Sie deshalb auf, das einbehaltene Entgelt nebst 7 %
    Zinsen p. a. seit dessen Berechnung (Ihr Zinsertrag, vgl. BGH XI ZR
    158/97 v. 27.1.1998) bis zum (hier Frist von drei Wochen setzen
    und einzusetzendes Datum im Kalender ermitteln) auf mein Konto
    .................. zu überweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift)

    Der genaue Wortlaut im ersten Antwortschreiben der Commerzbank anfang Dezember war:

    "Daher verzichten wir auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung, sofern das Bearbeitungsentgelt ab dem 1. Januar 2005 belastet bzw. bezahlt worden war. SIe brauchen deshalb keine gerichtlichen oder aussergerichtlichen Massnamen einzuleiten, um eine eventuell zum Jahresende eintretende Verjährung Ihrer Erstattungsansprüche zu hemmen oder zu unterbrechen."

    Wortlaut vom Schreiben gestern:

    "mit Ihrem Schreiben vom 21.11.2014 fordern Sie auns auf, dass Ihnen im Zusammenhang mit der Darlehensaufnahme in unserem Haus in Rechnung gestellte Wertermittlungsentgelt in Höhe von gesamt 750 Euro zu erstatten.
    Allerdings wäre ein etwaiger Erstattungsanspruch bereits verjährt.
    Die Wertermittlungsentgelte wurden in 2007 gezahlt, so dass die dreijährige Verjährungsfrist am 31.12.2010 endete.
    Vor diesem Hintergrund werden wir ihnen das in Rechnung gestellte Entgelt nicht erstatten."

    zu den 750 Euro kommen dann noch die Bearbeitungsgebühren. Von denen war in dem gestrigen Schreiben nicht mal die Rede.

    Wie steht das denn in deinem Kreditvertrag ? Als Bearbeitungsgebühr oder als Wertermittlungsentgelt ? Soweit ich informiert bin, fällt ein Wertermittlungsentgelt nicht unter die Kosten die der BGH in dem Urteil nannte.

    Hab heute morgen Post von meiner Commerzbank bekommen.
    25.11.14 Musterbrief mit Erstattung der Bearbeitungsgebühren meines Baudarlehens aus 2007.
    2 Wochen später Standardschreiben mit Bitte um Geduld und Abtritt der Verjährungseinrede erhalten.
    Heute jetzt ein Schreiben das meine Verjährungsfrist 2010 abgelaufen wäre.
    Man bin ich stinkig.

    Würde ich ganz sicher so nicht stehen lassen. Hast du Ombudsmanverfahren letztes Jahr eingeleitet oder andere Hilfe sprich Anwalt ? Kann nicht verstehen, warum dieser Kredit nach 3 Jahren verjährt sein soll. Laut BGH ist eine 10 Jahresfrist geurteilt worden.

    ?( Kann ich nicht sagen. Ich habe die Aussage erstmal so hingenommen.
    Macht auch keinen Sinn oder vielleicht doch. Ich verstehe das nicht.

    Auf der anderen Seite denke ich mal, da die Deutsche Bank ja nachweislich mit den Auszahlungen begonnen hat, wird es sich nicht so lange, also das ganze Jahr 2015 hinziehen. Bei Banken, wo bisher noch kein Cent geflossen ist, würde mir so eine Aussage schon deutlich mehr Kopfzerbrechen bereiten.

    Und ein neues Kapitel im Fall COMMERZBANK;

    Eine Mail erhalten ( was ja schonmal was is ). Allerdings ist der Inhalt sehr deprimierend;

    "Aus organisatorischen Gründen kann kein Bearbeitungsstand mitgeteilt werden."

    Was bitte ist das dann für eine Organisation ??? Komisch nur das am Telfon mehr Auskunftsfreude herrscht.

    Commerzbank, die Bank wo Organisation anders definiert wird.

    Na dann eröffne ich nochmal ne Diskussion über die Liebe commerzbank.

    laut meiner Kundenberaterin hat die Commerzbank mit den Auszahlungen begonnen!? Hmm.... Kann das jemand bestätigen?

    Auf meine emails ------ keine Reaktion

    :evil:

    Seit der Zahlung von 2 BG am 29.12.2014 kein Bild und kein Ton von der Commerzbank. Anruf am Montag hat ergeben das meine fehlenden 2 BG an eine andere Stelle zur Bearbeitung gesandt wurden, da eine ohne Original Vertrag und eine BG in Sachen Inmobilien lief. Das bearbeitet eine andere Stelle. Zudem fehlen trotzdem noch sämtliche Zinsen, u.a auch von den bereits gezahlten BG.

    Wohin in hast du den das fax geschickt? Telefonisch bekomm ich keine Aussage und auf Email reagieren sie auch nicht! :thumbdown:

    Seit wann läuft deine Sache? Hab Anfang dezember hin geschrieben[/quote
    würde ich auch gerne mal wissen.
    Also meine Briefe, Einschreiben, Faxe, Telefonate laufen genau seit 21.07.2014. Das zum Thema früh genug.
    Im Dezember hab ich dann ein MB gesendet, der wurde dann ohne Grund widersprochen.
    Ist mir echt ein Rätsel wie du dass geschaft hast.

    Also das Fax ging an folgende Faxnummer; 069-79657048. Da gingen seit Beginn des Kampfes 2 Faxe hin, welche innerhalb von 14 Tagen schriftlic der Eingang bestätigt wurde. Meine erste Kommunikation war ein formloser Brief am 29.10.2014. Seitdem 3 x Standardschreiben mit Antrag auf Erstattung des Bearbeitungsentgeltes der Commerzbank von mir per Einschreiben beantwortet. 2 von 4 BG erstattet, seit dem 29.12. allerdings nichts mehr gehört. Da Ombudmann Eingang meines Schreibens am 19.12.2014 bestätigt hat, habe ich in der Sache eine gewisse Ruhe. Obwohl es schon nervt, wenn kein Schreiben der CB oder Geldeingang auf dem Konto zu sehen ist. Mit Onlinebanking schaust du quasi jede Tageszeit auf das Konto. Naja, einmal ( 29.12.14 hat das ja erfreulicher Weise geklappt, und deswegen bin ich da schon optimistisch was den Rest inkl. Zinsen angeht.

    @heavy
    danke für deine Antwort ^^
    hast du irgendwas sonst unternommen? Ombudsmann mahnbescheid?

    frohe weihnachten
    hmmm ist ja kom ;( isch
    hast du weitere Schritte unternommen? Oder wartest du ab?

    Also ich habe früh genug das Ombudsmannverfahren eingeleitet, kann deshalb auch beruhigt sein. Zudem denke ich mal positiv und erwarte die restlichen Zahlungen ohne Tamtam. Hatte am 29.12 nochmal ein Fax geschickt, welches die CB auch in einem Brief als erhalten quittierte. Darin habe ich auf die fehlenden BG und die gesamten Zinsen hingewiesen.