Hallo Hornie,
das heißt also, Adoption nicht unbedingt nötig, ein Testament reicht. Das muss dann allerdings auch vorliegen, bei Adoption greift das gesetzliche Erbrecht incl. Pflichtteilsanspruch, das gilt als Stiefkind nicht.
Hallo Hornie,
das heißt also, Adoption nicht unbedingt nötig, ein Testament reicht. Das muss dann allerdings auch vorliegen, bei Adoption greift das gesetzliche Erbrecht incl. Pflichtteilsanspruch, das gilt als Stiefkind nicht.
Hallo Hornie,
ein nicht leibliches Stiefkind hat denselben Freibetrag im Erbfall wie ein leibliches Kind, also 400.000 €, allerdings ist es nicht automatisch erbberechtigt, es müsste durch Testament oder Erbvertrag als Erbe bestimmt werden. Somit hat es auch keinen Pflichtteilsanspruch, aber wenn man es beim Erbe berücksichtigen möchte, hat es dieselben Freibeträge wie ein leibliches Kind!
Hallo,
also scheint es so zu sein, dass bei jeder Kapitalleistung durch eine RV oder LV bei der GKV ein Vorgang in Gang gesetzt wird, der 10 Jahre lang mitläuft um bei evtl. Wechsel von der Pflichtversicherung in die freiwillige Versicherung Beiträge generieren zu können. Das war mir nicht bekannt, dachte wenn man bei Auszahlung pflichtversichert ist, wäre das Thema evtl. erledigt. Man lernt nie aus, danke.
Danke Bert Esser,
ich frage mich ob der Versicherungsstatus zum Zeitpunkt der Auszahlung der Kapitalleistung einen Einfluss auf die spätere Verbeitragung haben könnte. Also Alex2026 nimmt in den Jahren der Auszahlung einen Midijob an, ist somit Pflichtversicherter in der GKV und muss nichts verbeitragen. Wenn er dann 2 Jahre später wieder freiwillig versichert wäre, spielt dann die 10 Jahresfrist noch eine Rolle oder vergisst das System die Auszahlung vor 2 Jahren, weil damals Pflichtversichert? Wahrscheinlich ist das nicht möglich, aber wäre interessant zu klären.
Könnten die Auszahlungen der Versicherungen nicht auch schon vor Renteneintritt die Familienversicherung gefährden? Werden nur die Erträge als beitragspflichtige Einnahmen angesehen oder der gesamte Auszahlungsbetrag? Es sind zwar Einmalauszahlungen und damit keine regelmäßigen Einnahmen aber im Jahr der Auszahlung könnten die Grenzen für die Familienversicherung evtl. gerissen werden oder wer weiß wie das von der GKV gehandhabt wird? Vielleicht hilft eine versicherungspflichtige Tätigkeit im Jahr der Auszahlung um eine Verbeitragung in der Zukunft zu verhindern? Dafür würde schon ein Midijob reichen.
Nicht zu vergessen, dass man als freiwillig in GKV Versicherter einen Mindestbeitrag zahlen muss, auch wenn das Einkommen tatsächlich geringer sein sollte. Es wird aktuell ein Mindesteinkommen von 1318,33 € zugrunde gelegt. In der KVdR wird der Beitrag immer nur aus den tatsächlichen Renten berechnet, gerade bei geringer Rente ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
Hallo Anhoe,
man kann auch in den angebotenen Tarif wechseln und die sogenannten Mehrleistungen ausschließen, dann muss man den Risikozuschlag von 250€ nicht bezahlen, nennt sich Mehrleistungsverzicht. Man verzichtet dann im neuen Tarif nur auf die Leistungen, die die bisherigen Leistungen im alten Tarif übersteigen. Wird von den Versicherungen natürlich nicht gern kommuniziert. Z.B. der bisherige Tarif zahlt keine Heilpraktiker oder kein Hospiz, der neue Tarif sieht das aber vor, dann kann man also auf diese Mehrleistung im neuen Tarif verzichten, stellt sich bei diesen Punkten aber nicht schlechter als im bisherigen Tarif. Kann natürlich auch sein, dass der neueTarif auch in anderen Punkten Minderleistung gegenüber dem bisherige Tarif hat, man muss halt sehr genau die Leistungen vergleichen.
Hallo Patrickb63,
kann nur zu Frage A etwas beisteuern. Da Sie das Geld nur für 1 Jahr anlegen wollen, würde ich von Fonds, ETFs etc. abraten und nur in Tages- und Festgeld anlegen. Ansonsten besteht das Risiko, dass Sie das Geld gerade benötigen, wenn die Anlagen stark im Minus sind. Würde das Geld auf 3 Direktbanken zu je100t aufteilen, dann greift bei jeder Bank die Einlagensicherung von 100t. Aber darauf achten dass die Banken wirklich unabhängig voneinander sind. Z.B. Deutsche Bank und Postbank gehören zusammen, da haben Sie nur 100t Einlagensicherung insgesamt. Würde mir Direktbanken auswählen die Finanztip oder Finanztest empfiehlt und im Moment gute Zinsen bieten.
Können Sie sich bei einem Umzug nach GB dort problemlos krankenversichern? Müsste ihr Sohn sich dann hier in D selbst krankenversichern oder wäre er ggf. über seine Mutter familienversichert? Würde das Gespräch mit der GKV suchen und diese Situation klären. Evtl. auch klären ob Sie bei einer evtl. Rückkehr nach D wieder in ihre GKV können oder evtl. sowas wie eine Anwartschaftsversicherung brauchen. Denke als Osteopath können Sie sicher auch in GB eine Arbeit finden, wenn nicht als Osteopath, dann als Kursleiter für Gesundheitsfragen, als Jogalehrer, als Lehrer für gesundheitsbewusstes Leben, Patientenbegleiter, in der Seniorenhilfe oder Ähnliches. Alles Gute
Genau und deshalb sollten Sie sich mit 55 Jahren auch nicht für 12 Jahre möglicher Beitragsersparnis die späteren Nachteile in der Rentenzeit einhandeln. Anders mag es für Rentner der Versorgungswerke aussehen, falls sie wirklich Renten und andere Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze generieren, da sie dann in der GKV auch in der Rente nur freiwilliges Mitglied der GKV sein können und damit auf jegliches Einkommen Beiträge bezahlen. Sobald sie auch zusätzlich eine evtl. nur kleine Rente aus der GRV erhalten, können sie bei Erfüllung der Vorversicherungzeit in die KVdR, was finanziell deutlich vorteilhafter ist als freiwilliges Mitglied der GKV zu sein. Diese Möglichkeit haben vor allem Mütter, auch wenn sie lebenslang im Versorgungswerk versichert waren. Die Erziehungszeiten können sie sich in der GRV anrechnen lassen und notfalls noch auf 5 Jahre Mindestversicherungszeit durch freiwillige Beiträge aufstocken.
Hallo Bejo,
werden Sie eine Rente aus der gesetzlichen RV beziehen? Wenn Sie immer in der GKV versichert waren, würden Sie dann zu Rentenbeginn die Bedingungen für die KVdR erfüllen (90% der 2. Hälfte des Erwerbsleben in der GKV Versicherung Rente aus der GRV), was den Vorteil bietet, dass Sie nur anteilig auf Ihre Renten KV Beiträge zahlen müssten. Bei der PKV ist der Beitrag nie einkommensabhängig und kann bei manchen einen großen Prozentsatz der Rente verschlingen. In der GKV sinkt der Beitrag zu Rentenbeginn in der Regel, zumindest wenn Sie die Bedingungen für die KVdR erfüllen, in der PKV ist leider meist mit weiteren Beitragssteigerungen in der Rente zu rechnen.
Bei mir wurden vor ca. 2 Jahren ein paar komische Abbuchungen über die Partnerkreditkarte meiner Tochter belastet. Die Santanderbank hat diese Abbuchungen auch als verdächtig eingestuft. Damit sie selbst nicht auf den Kosten sitzen blieben musste ich bei der Polizei eine Betrugsanzeige erstatten und diese bei der Bank einreichen. Anschließend wurden mir die belasteten Beträge erstattet. Alle Belege zur Polizei mitnehmen und dann bekommt man Beleg über die Anzeige, diese bei der Bank einreichen. So lief es bei mir, wie die Barclay es handhabt weiß ich nicht. Würde nochmals versuchen mit der Servicehotline Kontakt aufzunehmen.
Das ist mir leider nicht bekannt, war vor einigen Jahren in Brasilien, dort hat alles wunderbar funktioniert.
Benutze seit Jahren die kostenlose Santander Visa KK, man muss allerdings manuell ausgleichen sonst fallen Zinsen an, 1% Tankrabatt, man kann Karte im Guthaben führen, kann also darauf auch was einzahlen und so quasi Kreditrahmen erhöhen, außerdem ist Partnerkarte zusätzlich möglich. Für mich als Wenignutzerin ideale KK, nur an rechtzeitigen Ausgleich denken oder immer leicht im Guthaben führen.
Vielen Dank für die zügige Antwort, es scheint dann aber wohl so zu sein, dass man später auf das Entgegenkommen der Versicherung angewiesen ist. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass nach Verstreichenlassen der Wechseloption zur PKV, es wahrscheinlich auch nichtmehr viel Sinn macht eine große Anwartschaftsversicherung fortzuführen, da die Beiträge umsonst bezahlt werden, da die Wechselmöglichkeit versäumt wurde. Gilt diese Frist für einen Wechsel in die PKV nach Beendigung einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV sowohl für die kleine wie für die große Anwartschaft?
Eine Frage an Dr. Schlemann: Inwiefern ist eine weitere Einzahlung in eine Anwartschaftsversicherung noch sinnvoll, wenn man die Option zum Wechsel in die PKV verstreichen lässt? Der Wechsel ist dann ja auch später nichtmehr möglich, da die Versicherung ja festlegt, dass man innerhalb einer gewissen Frist die Option nutzen muss, danach ist es zu spät und somit wäre dann ein Fortführen der Anwartschaft doch ohne Gegenwert. Oder sehe ich das falsch?
Hallo SioMio,
wie wohnt Ihre Mutter? Könnte im Fall einer Pflegebedürftigkeit ggf. die bisherige Wohnung noch vermietet werden um zusätzliche Einnahmen zu generieren? Von den Renten müssen auch noch Steuern bezahlt werden, ausserdem werden Renten der Ärzteversorgungen selten erhöht und erreichen quasi nie solche Steigerungsraten wie in der GRV, wenn dann meist nur um 1 - 2% alle paar Jahre. Was das heißt bei den heutigen Inflationraten kann man sich vorstellen.
Frage an alle steuerkundige Mitforisten:
Wie sieht es bei einem Nießbrauchdepot mit der 10 Jahresfrist aus? Kann man nach 10 Jahren die Freibeträge der Kinder erneut ausnutzen für eine steuerfreie Schenkung? Bei einer Immobilienübertragung mit Nießbrauch beginnt die 10 Jahresfrist ja nicht zu laufen, hilft also nicht dabei alle 10 Jahre erneut Vermögen steuerfrei übertragen zu können. Natürlich mindert der Nießbrauch den Wert des übertragenen Vermögens, aber hat nach meinem Wissen den Nachteil, dass die 10 Jahresfrist nicht zu laufen beginnt. Oder liege ich hier falsch?
Hallo Dr. Schlemann,
es ist tatsächlich so, dass man z.B. als angestellter Arzt Pflichtmitglied der Ärzteversorgung wird. Lässt man sich nicht auf Antrag von der Versicherungspflicht in der DRV befreien, so ist man in beiden Systemen voll versicherungspflichtig, es wird nichts angerechnet. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil natürlich nur 1 x, wenn ihm keine Befreiung vorliegt dann in die DRV. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe weist ihre Mitglieder immer wieder darauf hin, dass diese Befreiungsanträge von der DRV bei jedem Wechsel des Arbeitgeber wieder neu gestellt werden müssen, da sie seit glaube ich 2012 immer nur für das jeweilige Arbeitsverhältnis gelten. Stellt man den Antrag nicht oder nicht fristgerecht, zahlt man tatsächlich doppelt. Ein „freiwilliger Verbleib in der DRV“ ist in den Satzungen der Versorgungswerke nicht vorgesehen, zumindest ist man trotzdem verpflichtet den vollen Beitrag ind Versorgungswerk zu entrichten. Früher als es für Ärztinnen noch keine Anerkennung der Erziehungszeiten in der DRV gab, wären viele Ärztinnen lieber in der DRV geblieben, vor allem wenn sie GKV Mitglied waren, da sie ohne Rente von der DRV im Alter nicht in KVdR kamen.
Hallo Alexis,
Sie haben Recht, seit 2019 wurde diese Falle beim Wechsel von der Privaten Pflegepflichtversicherung in die Soziale Pflegeversicherung gestoppt, vorher war man 2 Jahre ohne Schutz. Entschuldigung, dann war meine 1. Antwort ein Schnellschuss, hatte noch ein Urteil im Kopf, kurz darauf wurde dies wohl geändert. Einfach googeln: Verbraucherzentrale Hamburg: Falle beim Wechsel der Krankenversicherung gestoppt!
Hallo Alexis,
interessant, das wusste ich nicht, dass die Vorversicherungszeit angerechnet wird. Umgekehrt ist es nämlich nicht so, wechselt man von der Privaten Pflegepflichtversicherung z.B. in die Familienversicherung seines GKV-Versicherten Ehepartners, dann ist man in den ersten 2 Jahren nicht gesichert bei Pflegefall, man soll dann auf jeden Fall die Private Pflegeversicherung noch 2 Jahre weiterlaufen lassen (ist quasi doppelt versichert) und erst danach diese kündigen, weil erst dann die Soziale Pflegeversicherung Pflegeleistungen übernimmt.