Hallo Zimmi,
ja man kann trotz Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag freiwillige Beiträge an die gesetzliche RV leisten um die 5 Jahre Mindestbeitragszeit zu erreichen, um zumindest eine kleine Rente aus der gesetzlichen RV zu erhalten. Diese gesetzliche Rente ist Voraussetzung um in die KVdR zu kommen, außerdem müssen Sie in der 2. Hälfte der Berufstätigkeit zu 90% in der GKV versichert gewesen sein. Achtung diese 90% müssen an Tag des Rentenantrags! nicht des geplanten Rentenbeginns erfüllt sein. Da Sie aber planen, immer in der GKV zu bleiben, dürfte das kein Problem sein. Außerdem bekommt man pro Kind 3 Jahre angerechnet um diese 90% zu erreichen. Nach heutiger Rechtslage lohnt es sich auf jeden Fall als Rentner in die KVdR zu kommen, da außer den Renten und Betriebsrenten nur noch zusätzliches Arbeitseinkommen verbeitragt wird. Ob diese Rechtslage aber auch in Zukunft so sein wird ist fraglich, die Politik versucht ja ständig die Einnahmemöglichkeiten der GKV zu erweitern.