Arzt…spezielle Frage

  • Hallo,

    ich bin niedergelassener Arzt und freiwillig gesetzlich krankenversichert und werde dies auch so beibehalten.Von der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich mich zu Beginn meiner Tätigkeit als Arzt 2006 befreien lassen und bin im Versorgungswerk.

    Wenn ich richtig informiert bin, bin ich somit auch als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert und muss dann als Rentner bezogen auf alle Einkünfte Krankenversicherung bezahlen.

    Nun meine Frage:

    Kann ich durch freiwillige Einzahlung des Mindestbeitrag in die DRV über 5 Jahre eine Rente über die DRV erhalten und somit als Rentenbezieher der DRV in die KVdR kommen um damit gesetzlich KV-Pflichtversichert zu sein?

    Falls ja : Ist das aus Eurer Sicht finanziell sinnvoll?


    Ich habe vor dem Studium 13 Monate Zivildienst geleistet. Hat man über den Dienst auch schon Rentenpunkte gesammelt?

    Vielen Dank für Eure Beiträge!

  • AlinG 28. April 2026 um 15:25

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Kann ich durch freiwillige Einzahlung des Mindestbeitrag in die DRV über 5 Jahre eine Rente über die DRV erhalten und somit als Rentenbezieher der DRV in die KVdR kommen um damit gesetzlich KV-Pflichtversichert zu sein?

    So wie ich das verstehe schon, aber das ist auch nur Laien-Halbwissen bei mir.

    Falls ja : Ist das aus Eurer Sicht finanziell sinnvoll?

    Da kommt es darauf an, (i) wie hoch in Deinem Rentenalter die aufgrund der Einzahlungen gezahlte Rente sein wird und (ii) vermutlich entscheidender, in welcher Höhe Du im Rentenalter sonstige Einkünfte (z.B. Kapitalerträge, Mieteinkünfte...) erwartest und wie bis dahin deren Versteuerung aussieht, sowie (iii) wie bis dahin die Krankenversicherung der Rentner geregelt ist.

    Das ist schwer vorherzusagen. Ich mache das tatsächlich in ähnlicher Konstellation ähnlich. Die Einzahlungen sind nicht wirklich viel, und es ist eine zusätzliche Absicherung. Wenn sich am Ende die Rahmenbedingungen so verändern, dass sich das nicht mehr lohnt, habe ich ein paar tausend EUR in den Sand gesetzt. Wenn die Rahmenbedingungen so bleiben, habe ich das Geld vermutlich sehr schnell wieder raus in der Rente mit zusätzlichen Einkünften.

    Wenn bei Dir der Zivildienst angerechnet wird (oder vielleicht auch noch sonstige Zeiten), wären es ja ggf. noch nichtmal fünf Jahre Mindestbeiträge, sondern weniger.

  • Hallo Zimmi,

    ja man kann trotz Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag freiwillige Beiträge an die gesetzliche RV leisten um die 5 Jahre Mindestbeitragszeit zu erreichen, um zumindest eine kleine Rente aus der gesetzlichen RV zu erhalten. Diese gesetzliche Rente ist Voraussetzung um in die KVdR zu kommen, außerdem müssen Sie in der 2. Hälfte der Berufstätigkeit zu 90% in der GKV versichert gewesen sein. Achtung diese 90% müssen an Tag des Rentenantrags! nicht des geplanten Rentenbeginns erfüllt sein. Da Sie aber planen, immer in der GKV zu bleiben, dürfte das kein Problem sein. Außerdem bekommt man pro Kind 3 Jahre angerechnet um diese 90% zu erreichen. Nach heutiger Rechtslage lohnt es sich auf jeden Fall als Rentner in die KVdR zu kommen, da außer den Renten und Betriebsrenten nur noch zusätzliches Arbeitseinkommen verbeitragt wird. Ob diese Rechtslage aber auch in Zukunft so sein wird ist fraglich, die Politik versucht ja ständig die Einnahmemöglichkeiten der GKV zu erweitern.

  • Ja, geht. 60 Monate abzüglich 13 Monate sind 47 Monate, die noch fehlen. Rechne mal mit grob 5.000 EUR, die Dich die freiwilligen Beiträge insgesamt kosten würden.

    Sofern während Deines Rentenbezuges die heutige Rechtslage weitergilt, würdest Du in der KVdR landen und wärst damit weiter über die bisherige Krankenkasse versichert. Dann wären nur Deine Rente und Deine Versorgung aus der Ärzte-Versorgung beitragspflichtig, nicht aber eventuelle Zinsen oder Mieteinnahmen.

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