Beiträge von powerschwabe

    Für Personen mit Einkommen bis 40000€ oder 50000€ mit Kind könnte es evtl. sogar eine höhere Förderung geben wie vorher.

    Seither z.B.

    30% Einkommensbonus + 20% Klimageschwindigkeitsbonus + 5% Effizienzbonus + 30% Grundförderung = max. 70%

    max. 30000€ Fördersumme = 21039€ Förderung

    NEU bis 40000€ versteuernden Jahreshaushaltseinkommen

    30% Einkommensbonus + 20% Klimageschwindigkeitsbonus + 30% Grundförderung = max 80% Förderung

    max. 28000€ Fördersumme = 22400€ Förderung

    Wie würdet ihr Aktuell vorgehen, bei uns steht der Tausch auf eine WP an, Abschließendes Urteil wegen des Kosten ist noch gefallen.

    - Ausbau Gaszähler 200€

    - Netztrennung 450€ + Kosten für den Tiefbau.

    - weiter Grundgebühr von monatlich 15€

    Betrifft das vorläufige Urteil nur die Komplette Netztrennung oder auch nur den Ausbau des Gaszählers.

    Welche Kosten haben deine Eltern in diesem Fall, die es abzusetzen gäbe?

    Kosten hätten meine Eltern keine

    Welche Adresse steht denn auf der Rechnung? Wenn das deine ist würde ich die Handwerkerleistungen einfach in die Steuererklärung eintragen. Ansonsten hast du ja eh mit dem Finanzamt bzgl. der PV Anlage nichts mehr mit dem Finanzamt zu tun.

    Adresse von mir und den Eltern ist die gleiche.

    Ich wäre dann auch der Betreiber der Anlage, daher würde ich auch die Rechnung die auf meinen Namen ausgestellt ist bezahlen. Einspeisevergütung würde ebenfalls auf mein Konto gehen.

    Möchte gerne bei meinen Eltern auf dem Dach PV installieren lassen, wohne dort im DG. Eltern sind im Grundbuch eingetragen.

    Den Erzeugten Strom dürfen Sie kostenlos nutzen.

    Rechnung würde ich selbst zahlen, Einspeisevergütung geht ebenfalls auf mein Konto.

    Wisst ihr ob ich die Montagekosten der Anlage trotzdem als Handwerkerleistung bei mir in der Einkommenssteuer absetzten kann oder das ganze komplett über meine Eltern laufen muß.

    Meine Eltern würden gerne die 30 Jahre alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe in einem Einfammielenhaus tauschen. Angebote liegen zwischen 40000€ und 45000€.

    Sie haben Anspruch auf 70% Förderung. Weil beide zusammen unter 40000€ verdient haben.

    Meine Eltern Wohnen im EG ich (60000€) werde demnächst MIetfrei ins DG ziehen. Beide Stockwerke sind über ein Teppenhaus verbunden, allerdings mit Zimmertüren getrennt. Im EG gibt es eine Ausgebaute Küche und Bad, im DG augbautes Bad Küche ist noch nicht vorhanden, allerdings Anschüsse vorhanden.

    Die Frage lautet nun, kann man das DG als zweite Wohneinheit bei der Fördernung laufen lassen. Höre leider wiederspüchliche Aussagen der Heizungsbauer.

    Habe leider gehört von nicht möglich, möglich nur mit Grundförderung, möglich mit 55% Förderung oder auch komplette Fördeung möglich.

    Bei nicht möglich, wäre die Fördersumme nur 30000€ was bei 40000€ kosten eine Erstattug von 21000€ ausmachen würde. Eigenanteil 19000€

    Bei 2 Wohneinheiten sollen beide Wohneinheiten zur Hälfte zählen also je 20000€

    Beispiel:

    30%: 70% auf 20000€ + 30% auf 20000 = 14000€ + 6000€ Erstattung. Eigenanteil 20000€

    55%: 70% auf 20000€ + 55% auf 20000 = 14000€ + 11000€ Erstattung. Eigenanteil 15000€

    70%: 70% auf 20000€ + 70% auf 20000 = 14000€ + 14000€ Erstattung. Eigenanteil 12000€

    Was gilt hier in meinen Fall?

    Wenn nur die Heizung gemacht werden soll, ist aber kein iSFP notwendig. Von Heizungstechnik haben die auch nicht unbedingt Detailkenntnisse.

    Das ist die Frage ob es reichen würde nur die Heizung auf WP umzustellen oder nicht. Daher wird wohl eine Heizlastberechnung nötig sein, und ob dies die Heizungsbauer einfach so für ein Angebot machen ist die Frage.

    Meine Eltern haben ein Haus von 1984 und möchte hierfür Mal einen Energieberater hinzuziehen.

    Wenn z.b. ich den Energieberater beauftrage und zahle kann ich dann auch nur ich ihn steuergeltend machen, oder auch meine Eltern wie sie sich z.b. für einen Heizungstausch entscheiden.


    Was genau kann ich bei einer Energieberatung geltend machen?

    Möchte gerne einer sehr guten Freundin einen 5 Stellingen Betrag leihen oder als Privatkredit geben.

    Möchte dafür keine Zinsen haben, nur die Rückzahlung soll mit einem monatlichen fixen Betrag erfolgen.

    Akzeptiert das Finanzamt das mit 0% oder sollte man immer etwas Zinsen verlangen? Wenn ja wie hoch. Oder geht das Finanzamt evtl. Sogar von einer Schenkung aus wo evtl. dann auch noch Erbschaftssteuer anfallen würden.

    Wenn du es auf ebay verkauft hast, wird es sowieso an das Finanzamt gemeldet.

    Da du wohl für nichts eine Rechnung hast, dürfte dein Gewinn bei 100% liegen, und es wird denke ich die Kleinunternehmerregleung treffen.

    Auf jeden Fall angeben, sonnst wird sich irgendwann das Finanzamt bei dir melden und wird am ende noch teurer.

    Ein Werber hat die im Betreff genannte Firma ins Spiel gebracht. Eine echte Frage hatte er wohl nicht, sonst hätte er den Thread verfolgt und sich nicht nach dem Absetzen seines Köderpostings wieder absentiert.

    Auch Dein Posting empfinde ich als Werbeposting. Du "empfiehlst" einfach nur einen Vertriebspartner ohne jede Zusatzinfo. Warum eine Geschäftsverbindung mit dieser Firma für den Kunden nützlich wäre, ist nicht erkennbar. Mit welchem Hintergrund kann man diese Firma denn "empfehlen"? Welchen Vorteil hast Du davon?

    Vorteil ist man zahlt in der Regel keinen Ausgabeaufschlag bei Fonds außerdem werden die Depotgebühren ab einem bestimmten Betrag übernommen. Bin dort schon seit vielen Jahren. Anfragen werden schnell beantwortet. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit beim gleichen Anbieter seine Kickbacks erstatten zu lassen, was auch Problemlos seit Jahren funktioniert.