Beiträge von Senior

    Meine Meinung als Unternehmer:

    Mein gekaufter PKW ist ein Firmenwagen, der Privatanteil wird mit 1% versteuert.

    Das Wort Bilanz vergessen wir am besten. Die Abschreibung erfolgt per EÜR als Betriebsausgabe und die 1% als Betriebseinnahme. Regelbesteuerung.

    Das Auto muss im Prinzip auf die Ehefrau zugelassen sein. Aber dies spielt hier keine Rolle, da Firmenwagen zu mindestens 50% gewerblich genutzt werden müssen.

    Wahrscheinlich Kleinunternehmerregelung?

    Ich würde das Fahrzeug gewerblich leasen, da die Leasingraten deutlich billiger sind.

    Nutzung erfolgt privat, da auch dann die Kfz-Versicherung preiswerter ist.

    Ich bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

    Tausch der beiden Geräte gegen Geräte mit passendem Abluftschlauch.

    Sofern sich die Trotec GmbH nicht darauf einlässt: Klage einreichen.

    Begründung:

    Für diese Art der Klimageräte ist ein Abluftschlauch zwingend erforderlich.

    Denn wie die Trotec GmbH schon sagt: Ohne Schlauch keine Kälte!

    Die Kühlung ist die vordergründige Eigenschaft des Gerätes. Das das Gerät auch über andere Funktionen verfügt ist hier nicht von Bedeutung. Den durch die Trotec GmbH verkauften Geräte fehlt somit die Haupteigenschaft: Die Kühlung. Dem Verkäufer muss klar gewesen sein, dass passende Abluftschläuche nachgekauft werden müssen. Der Verkäufer hätte die Kundin somit darauf hinweisen müssen, dass diese Geräte nicht zur Kühlung verwendet werden können, da keine passenden Abluftschläuche erhältlich sind. Das dem Verkäufer zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, dass die Trotec GmbH über keinerlei passende Schläuche bzw. Adapter verfügt, kann nicht zu Lasten der Kundin gehen. Somit entfällt auch die übliche 14-tägige Rückgabefrist. Diese beginnt erst mit dem Kauf der Abluftschläuche bzw. der Feststellung, dass diese nicht verwendet werden können.

    Siehe auch Beschreibung PAC 2100 X bei Trotec oder Kaufland.

    Keine Rechtsberatung * Nur meine persönliche Meinung

    Ich wohne im Kreis Heinsberg und kaufe gelegentlich kleinere Geräte im Laden der Trotec GmbH. Nach der Erfahrung von HeikeR werden ich mich hüten größere Geräte dort zu erwerben. Um mir ein Urteil bezüglich einer Rückgabe bilden zu können, benötige ich aber noch folgende Informationen: Ist dieses Gerät explizit für einen Gebrauch mit Adapter vorgesehen oder ist dies nur eine von mehreren Möglichkeiten? Wurde gegenüber dem Verkäufer z.B. geäußert, dass die Adapter zu einem späteren Zeitpunkt gekauft werden?

    Hersteller und Typenbezeichnung des Gerätes?

    Nur mal so: Sie erhalten im Sommer ihr bestelltes Auto - natürlich mit Sommerreifen. Im Herbst wollen sie Winterreifen kaufen und erhalten vom Verkäufer die Aussage: Winterreifen gibt es für dieses Fahrzeug nicht. Hier dürften sie ihr Auto wohl zurückgeben können, wegen einer fehlenden Eigenschaft: das Auto im Winter nutzen zu können.

    Ohne mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben, hier mein Eindruck:

    1.) Bei Steuerklassen 3/5 hat die Frau zu hohe Abzüge: In einer funktionierenden Ehe gleicht der Ehemann dies aus. Zudem zahle ich die Tilgung für das Haus alleine.

    2.) Familien mit Kindern sollen weniger Steuern zahlen: Achtung, Falle. Dies gilt für etwa 20 Jahre. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, gilt das Ehepaar als kinderlos und zahlt die nächsten 25 Jahre das ganze doppelt und dreifach zurück.

    Leider wurde der neue Heimatstaat der Tochter nicht genannt. Ich gehe mal aufgrund der Überschrift davon aus, dass dies außerhalb der EU bzw. Europa ist.

    Ich würde mal behaupten, dass Die AvD-Versicherung nicht für die Tochter gilt, da diese ihren ständigen Wohnsitz nicht in Deutschland hat.

    Sicherlich kann man die Meldeanschrift in Deutschland beibehalten, aber dann müsste bei jedem Schadenfall erklärt werden, dass sich die Tochter auf einer Reise befand. Das kann mal gutgehen, muss aber nicht. Spätestens bei einem erneuten Schadenfall dürfte es dann so richtig problematisch werden.

    Lieber vorher mal beim AvD nachfragen. Am besten nicht selber, sondern durch einen Bekannten.

    pmeinl: Super. Vielen Dank.

    Da werde ich doch mehr Zeit benötigen, als zunächst gedacht. Glücklicherweise habe ich diese.

    Ich werde mir erst mal eine "normale" Kreditkarte zulegen. Wird wohl die von Hanseatic sein,

    sofern die Funktion "Kontaktlos" gesperrt werden kann, oder nach einmaligem Einstecken erst aktiviert wird. Rufe nachher mal in Hamburg an. Barclay (mangelhafter Service), ADAC (Auslandsgebühren) und TF (keine Lastschrift) sind raus.

    Ich bin Kunde der Commerzbank. Derzeit benötige ich keine Filiale. Überweisungen tätige ich online, Kontoauszüge drucke ich daheim aus, Geld hebe ich bei netto oder Shell ab.

    Sollte ich mal eine Filiale besuchen müssen, so ist dies kein Problem. Von Aachen bis Kerpen sind noch genügend vorhanden. Ich komme täglich immer mindestens an einer Filiale vorbei.

    Ich hänge mich hier mal dran.

    Von Okt. 2023 bis März 2024 bin ich für 6 Monate in Thailand. Dto. ein Jahr später.

    Gelten die 90 Tage kv nur bei Reisen bis 90 Tage, oder auch für die ersten 90 Tage bei einer Reise von 180 Tagen?

    Gelten die kv der Kreditkarten pro Jahr auch bei zwei Reisen über 90 Tage?

    Die Auslandsreisekrankenversicherung bei der HanseMerkur kostet für 180 Tage 1.359,- Euro, im Monat somit 226,50 Euro. Dies gilt als günstig.

    Sicherlich dürfte es Unterschiede zwischen den Leistungen der HanseMerkur und den Kreditkarten geben. Kann jemand die gravierendsten nennen?

    Zur Info: Ich bin ADAC-Mitglied, 63 Jahre, Hauptaspekt ist die KV, die Karte wird sonst nur für online-Käufe und Flugbuchungen in D genutzt werden. Geld nach Thailand überweise ich von meinem Konto per Wise auf das thailändische Konto meiner Frau. Die Kreditkarte wird in Thailand mehr als Notfallkarte dienen.

    Nach ersten im Internet erhaltenen Informationen sind Barclay, Hanseatic und ADAC meine Favoriten. Ich forsche aber weiter.

    Kontaktlos bezahlen: Bei der ADAC-Karte ist aufgeführt, dass bei einem erstmaligen Bezahlen (bis 50,- Euro) in einem Geschäft die Karte eingesteckt werden muss. Erst danach ist kontaktloses Bezahlen in diesem Geschäft möglich. Feine Sache. Haben diese Sicherheitsstufe eigentlich alle Kreditkarten?

    Für Thailand ist übrigens eine Krankenversicherung pflicht.