Um Missverständnisse zu vermeiden, mit "Skandalladen" habe ich N26 gemeint, nicht die ING.
Ah, ok, danke für die Klarstellung. Den Hinweis werde ich im Hinterkopf behalten, sollte ich mir wirklich ein Geschäftskonto suchen müssen.
Um Missverständnisse zu vermeiden, mit "Skandalladen" habe ich N26 gemeint, nicht die ING.
Ah, ok, danke für die Klarstellung. Den Hinweis werde ich im Hinterkopf behalten, sollte ich mir wirklich ein Geschäftskonto suchen müssen.
Das ist nicht böse gemeint, aber auch das verstehe ich jetzt in diesem Zusammenhang nicht so genau.
Hast du denn Einkünfte über 700 € auf dem Konto?
Der Zitierte Satz klingt ja nicht so, sonst wäre die 700 € Grenze, heute wie damals bei der Einführung, schnurz egal weil es nichts geändert oder ein Wechsel in Betracht gezogen hätte.
Wenn eben keine Einkünfte eingehen könnte eben genau das, zusammen mit der Umsatzsteuer Geschichte, der Knackpunkt sein.
Ich war zu der Zeit in Elternzeit und hatte daher keine Einkünfte über 700 Euro, aber das war nur ein begrenzter Zeitraum, den ich mit "hin- und herüberweisen" überbrückt hab. Wir reden hier von 1-2 Monaten oder so. Ich würde sonst behaupten, dass ich ein sehr guter Kunde bin... bzw... ist halt die Frage wie man "gut" definiert. Ich überzieh mein Konto nie, d.h. "Umsatz" macht die ING in der Beziehung z.B. nicht mit mir.
Sie wird auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben und führt deshalb Umsatzsteuer ab ....
Ja, du hast recht, ich bin KEINE Kleinunternehmerin. Hatte es genau falsch rum im Kopf...
Ich weiß nicht, warum man sich unter den vielen Banken ausgerechnet so einen Skandalladen aussuchen sollte.
Da kann ich jetzt nicht mitreden, kenne mich zu wenig aus. Bin halt schon ewig ("immer") bei der ING und Girokonto wechseln ist ein Aufwand.. Hatte damals, als sie das mit dem Geldeingang von 700 Euro im Monat eingeführt haben, kurz überlegt zu wechseln, aber dann haben ja alle anderen Banken nachgezogen. Bisher war ich eigentlich ganz zufrieden mit der ING..
Wo ich noch nicht ganz schlau daraus werde ist ob das Konto nur für dir PV-Anlage genutzt wird oder ob es das "Alltägliche Girokonto" ist wo auch einkünfte aus nicht selbständigen Tätigkeiten eingehen.
Wir haben in der Familie 3 PV-Anlagen, alle haben ING-Girokonten, aber da gat such seit Jahren niemand dran gestört weil dort auch Alltägliche Buchungen drüber laufen.
Edit: Oder ist die Anlage als Gewerbe gemeldet?
Hallo, nein, die Anlage ist nicht als Gewerbe gemeldet. Und ja, über mein Girokonto läuft alles (alle alltäglichen Buchungen) und eben auch die PV... Interessant, dass ihr (noch?) keine Mitteilung dazu bekommen habt. Das würde ja darauf hindeuten, dass sich die ING mein Konto explizit angeschaut hat... und es kein Computer war...
Äh: Kleinunternehmerin und Mehrwertsteuer passen nicht so recht zusammen.
Hallo Achim, ich versteh nicht was du damit meinst? Und ja, ich geb dir bei allem Recht was du sagst. Ich bin auch gespannt und sag euch wie es ausgeht.
Andere Banken stören sich nicht dran.
Hast Du der ING den hierzu zurückgeschrieben und die Kleinheit Deines Gewerbes dargestellt?
Ja, meine Eltern sind bei der Postbank, da ist das (bisher) kein Thema. War es bei der ING ja die letzten 10 Jahre auch nicht... Wundere mich auch, warum sie jetzt plötzlich damit kommen. Habe ihnen auf jeden Fall gerade sehr freundlich geschrieben. Bin gespannt auf die Rückmeldung und werde euch berichten.
Das N26 Geschäftkonto ist z.B. kostenlos und für so etwas recht geeignet.
Danke dir. Ich werde mich heute mal informieren... Was mir bei N26 nicht so gefällt, dass alles nur über die App läuft. Auf der anderen Seite macht es echt keinen Sinn für dem "Umsatz" den ich mache auch noch monatlich eine Gebühr für ein Konto zu bezahlen... Wenn du sonst noch ein Konto empfehlen kannst, bitte immer gerne! Danke
Ok, danke für die Info.
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe den Brief anbei heute von der ING bzgl. meinem Girokonto bekommen. Darin teilen Sie mir mit, dass ich keine Umsatzsteuer mehr über mein Konto abrechnen lassen darf, weil es ein Privatkonto ist. Dieser Hinweis gilt für alle künftigen Buchungen mit geschäftlichem Bezug.
Ich habe eine PV mit 5kWp auf dem Dach und mache jährlich meine Umsatzsteuererklärung. Die Umsatzsteuer bucht das Finanzamt dann im April von meinem ING Girokonto ab. Das ist seit 10 Jahren so. Außerdem bekomme ich monatlich einen Abschlag von meinem Netzbetreiber (= geschäftlicher Bezug..?). Ich bin aber Privatfrau und falle unter die Kleinunternehmerregelung.
Darf die ING mir deswegen kündigen? Da werde ich doch bestimmt nicht die einzige sein...
Danke für eure Hilfe.
-Wann konkret wurde die PV Anlage in Betrieb genommen ? Vor 2012?
-Überschußeinspeisung, Volleinspeiser?
-Vor 2012 gab es eine Phase wo das Einspeiseschema Eigenverbrauch mit 25Cent extra belohnte.
Ja, vor 2012 und sie speisen nur den Überschuss ein.
Vermutlich meinst Du aber wohl eine Stromcloud.
Hier wird die Einspeisung aus der PV an den Cloudbetreiber abgetreten. Man schätzt seinen Jahresstrombedarf ein, und erhält die gemeldete Strommenge aus der Einspeisung entweder kostenlos oder mit einem günstigen Preis. Wird die gemeldete Menge überschritten, muss deutlich draufgezahlt werden. Wird sie unterschritten, behält der Cloudanbieter die Einspeisevergütung. Zudem verlangt der Cloudanbieter eine Monatsgebühr für seine Arbeit.
Am Ende rechnet es sich meist nicht.
Hallo Uwe,
nein, ich meine keine Cloud. Meine Eltern haben einen älteren PV-Vertrag mit unserem Netzbetreiber. Da wird der selbst verbrauchte Strom zum gleichen Preis vergütet wie der eingespeiste. Für den Eigenverbrauch zahlt man dann noch einen vergüstigten Satz.
Bsp. mit fiktiven Sätzen (da ich nicht auswendig weiß, was meine Eltern zahlen):
Erzeugt werden 2000kWh im Jahr. Diese werden vergütet: 2000 x 50ct
500kWh davon werden selbst verbraucht; diese 500 werden trotzdem mit 50ct vergütet.
Allerdings müssen meine Eltern die 500kWh zu einem günstigen Strompreis "wieder einkaufen", z.B. 10ct / kWh. D.h. für Ihren Eigenverbrauch bekommen Sie 50ct-10ct = 40ct/kWh.
Ich vermute fast, dass das bei einem Wechsel des Haushaltsstromanbieters, trotzdem so bleibt, oder?
Jetzt hab ich doch noch eine weitere Frage. Wie ist das wenn man einen so alten PV Einspeiser Vertrag hat, bei dem der gesamte erzeugte Strom verkauft und vergütet wird und der Eigenverbrauch dann zu einem günstigen Preis "zurück gekauft" wird. Läuft das auch alles immer über den Netzbetreiber?
Danke auf jeden Fall fürs Nachschauen wegen Grundversorger und Netzbetreiber etc
Was hat Vattenfall damit zu tun?
Zu denen werde ich wahrscheinlich wechseln
Hallo, danke für eure Antworten, das beruhigt mich schon wieder! Habe nämlich heute Vormittag mit Vattenfall telefoniert und die haben mir gesagt, dass ich dann bei Ihnen ins Netz einspeisen müsste... Meine PLZ ist 85465 und der aktuelle Stromlieferat EVU. Das ist auch der Grundversorger. Sollte also passen.
Hallo zusammen,
ich möchte ab 1.1.23 meinen Stromanbieter (Haushaltsstrom) wechseln. Aktuell bin ich bei unserem örtlichen Stromanbieter, der aber von 24ct auf 77ct erhöht. Ich habe eine 5kWp PV Anlage auf dem Dach. Die Einspeisung läuft auch über den örtlichen Stromanbieter. Wenn ich jetzt Anbieter wechsle, läuft die Einspeisung weiterhin über den örtlichen Anbieter oder muss ich die "mitnehmen" zum neuen Anbieter? Wenn ich sie mitnehmen muss, wie gehe ich da am besten vor? Einfach einen Anbieterwechsel über check24 machen, geht dann eher nicht, oder?
Danke!
Liebe Grüße
Elisabeth
Ach so, dann bin ich ja froh. Hab nur gelesen, dass die Änderungen Transaktionskosten und Abgaben nach sich ziehen können. Danke dir!
Hallo zusammen,
ich habe das Schreiben anbei von Xtrackers erhalten. Ich verstehe leider nur Bahnhof. Was genau bedeutet das jetzt für den Sparplan, den ich für meine Tochter angelegt habe? Danke!
Grüße
Hallo, ich habe ein Konto bei Klarna eröffnet, damit ich darüber ein Festgeld anlegen kann. Im Nachhinein mache ich mir Gedanken was mit dem Geld ist, sollte mir was passieren. Der Kundenservice hat mir nur die Antwort gegeben, dass es eine Vollmacht nicht gibt und ich mich selbst über die rechtlichen Schritte informieren soll, z. B. Regelung im Erbfall. Bloß, was ist wenn ich im Koma liege, also nicht tot bin? Ich hab zwar eine Vorsorgevollmacht, aber ob die dann in Schweden gilt? Habt ihr dazu noch Ideen? Danke!