Beiträge von RobertU
-
-
Hallo Experten,
muss die Inflationsausgleichsprämie noch im Dezember 24 ausbezahlt werden, oder kann mit der Dezember-Lohn-Abrechnung gegen den 15. Januar noch ausbezahlt werden? Konkret: muss die Überweisung auf mein Bankkonto noch im Dezember getätigt werden oder kann die warten bis zur Lohnabrechnung gegen den 15. Januar?
Kann die Prämie unabhängig von den Lohnabrechnungspositionen erfolgen oder muss mit der Abrechnung gleichzeitig erfasst werden?
Vielen Dank!
Robert
-
-
Hallo, vielen Dank für die Tipps. Ja das Geld, (unsere Ersparnisse und Lebensversicherungsauszahlung) was ich jetzt auf dem Tagesgeldkonto habe ist mehr oder weniger für die Rentenzeit vorgesehen. Ich war am überlegen ob ich das Geld in Aktien oder in Aktienpaket oder ETF investieren soll, aber ich habe dafür nur wenig Wissen und nicht viel Zeit.
Aber danke, selten so nette Leute gelesen. Dankeschön!
-
-
Ja wir haben den doppelten Freibetrag als 2.000€ und dieses Jahr das erste mal auf Tagesgeldkonto auf anfangs 3,5% und jetzt 2,5% angelegt und etwa 68.000€. Es werden wenige EUR die 2.000€ leider überschreiten. Ich habe eine 173,2 Std/Monat Arbeitsstelle auf SK III und zusätzlich einen Minijob auf 450€.
Meine Frau hat seit Jahren eine Stelle als Übersetzerin auch als Minijob bis ebenfalls 450€. Wir haben uns dazu so entschieden, da unserer Sohn ADHS-betroffen ist und vor allem meine Frau müsste sehr viel Zeit mit ihm verbringen was gleichbedeutet wenig Zeit für eine Vollstelle. Wir sind 58 Jahre alt.
Die Rentenzeit wird für uns bitter werden, falls die überhaupt später noch gegeben wird. Rentenbescheid Prognose ca. 1.200€ für mich und ca. 300€ für meine Frau.
Was das für eine Kaufkraft in 10 Jahren bedeutet, kann sich jeder wohl vorstellen.
Aber wir haben einen tollen Sohn und das ist das Beste was uns im Leben passieren konnte.
Sorry für mein Deutsch, ist nicht meine Muttersprache.
Danke
-
-
- Verheiratete Arbeitnehmer, bei denen nur einer (Alleinverdiener) Arbeitslohn nach Steuerklasse III bezieht. Der andere Ehegatte bezieht keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn; 450 Euro-Job ist möglich. Beide haben keine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten.
Das ist ja mein Fall.
Vielen Dank an alle!
Große Hilfe
-
-
-
Wenn dein Freibetrag überschritten wird, dann führt deine Bank automatisch Kapitalertragsteuer ans Finanzamt ab. Du musst hier nichts veranlassen.
Aber vielleicht generell noch der Hinweis:
Das Finanzamt schickt dir keine Post, um dir mittzuteilen, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Es ist deine Aufgabe, eine Steuererklärung abzugeben, sofern du zur Abgabe verpflichtet bist. Das Finanzamt muss dich darauf nicht hinweisen.
hmm, jetzt hast Du mir Angst eingejagt.
Ich mache keine Steuererklärung seit Jahren und kriege keine Post vom Finanzamt.
Ich verdiene seit Jahren als Arbeitsnehmer leider konstant, habe keine Gelder aus Vermietung, Pacht oder andere. Und vor 2 Jahren habe es beim Steuerberater überprüfen lassen ob es sich für mich doch lohnt eine Steuererklärung abzugeben. Leider bekomme ich nicht mehr zurück als ich für den Steuerberater zahlen müsste. Müsste aber auch keine Steuer nachzahlen.
Eine Frage: kann ich zur Verantwortung gezogen werden, wenn das FA feststellt, dass ich seit Jahren keine Steuererklärung abgebe? Straffen?
Danke
-
Hallo Gemeinde,
ich mache seit Jahren keine Steuererklärung und werde auch vom Finanzamt dazu nicht bewegt. Keine Post!
Meine Frage:
bleibt das auch so, wenn man um ca. 90,00 EUR mehr Zinsen auf das Tagesgeldkonto als im Freibetrag deklariert, bekommt?
Oder muss ich dann mit Post vom Finanzamt rechnen? Lieber jetzt das Tagesgeldkonto auflösen oder weitermachen?
Bitte um Rat.
Dankeschön
MfG
Robert
-
...Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist durch den Wegfall der
Zivis ein bedeutender betriebswirtschaftlicher "Schaden" bzw. Nachteil
entstanden. ..Guten Tag,
so ist es. Die Zivis waren sehr hilfsbereit, sozial engagiert und flexibel.
Wir haben überwiegend gute Erfahrungen gemacht.
Alle Beteiligten und Betroffenen hatten einen Nutzen aus dieser Zusammenarbeit.
Die Abschaffung der Wehrpflicht und des Zivildienstes war ein Fehler.Robert
-
Guten Tag Herr Kreuna, ich kann Ihr Anliegen ganz nachvollziehen, dass Sie für etwas nicht bezahlen möchten was Sie nicht bekommen können. Ich kann Ihnen allerdings aus der Perspektive eines "Betreutes Wohnen"-Anbieters erklären, warum und wie das passiert, dass immer weniger für die Senioren in den Anlagen angeboten wird.
Wir betreiben mehrere Seniorenwohnanlagen in Niedersachsen und NRW seit vielen Jahren und anfangs hat die Idee "Betreutes Wohnen" prima funktioniert. In jedem Haus hatten wir eine Rund-um-die-Uhr Besatzung, man hat fast täglich mit den Senioren diverse Spiele gemacht, Veranstaltungen wurden angeboten, gemeinsam gegessen und gekocht, in die Röhre geschaut, Klavier gespielt, Notrufe wurden direkt an die Nachtwache geschickt, somit eine sofortige Hilfe gewährleistet wurde.
Das Personal hat sich um die "Bürokratie" der Bewohner gekümmert, Fragen wurden beantwortet und Beratung geleistet. Busfahrten und Tanzabende organisiert.Was ist in den Jahren passiert? Warum funktioniert das in vielen Orten nicht mehr?
Die Antwort ist einfach - es fehlt an Geld.
Früher gab es Menschen, die in eine Seniorenwohnanlage gezogen haben, weil sie nicht mehr, oft alleine in ihren Häusern zurecht kamen. Die Menschen waren in den meisten Fällen dann auch pflege- und betreuungsbedürftig jedoch nicht in ein typisches Pflegeheim gehen wollten. Also die Seniorenwohnanlage wurde von pflegebedürftigen Menschen bewohnt. Der Betreiber, der in den meisten Fällen auch die Pflege anbietet, konnte also mit kalkulierbaren, festen Einnahmen rechnen. Aus diesen Einnahmen wurden zum Teil auch die Seniorenaktivitäten bezahlt z.B. die Nachtwache oder der Techniker, der sich um das Notrufgerät oder Internetzugang gekümmert hat.
Leider hat sich die Situation geändert, wir stellen Folgendes fest.
In die Seniorenwohnanlagen ziehen immer jüngere Menschen ein, die noch gesund und unabhängig sind.
Die brauchen natürlich keine Pflege und auch keine Hilfe. Man konnte fragen, warum man solche Menschen einziehen lässt? Immer öfter hat der Betreiber hier keine Wahl mehr, eine leerstehende Wohnung verursacht laufend mehr Verluste als eine Wohnung, die von einer Pflege nicht bedürftigen Person, bewohnt wird. "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" - das ist oft die Realität.Es ziehen aber auch Menschen in eine SWA, die pflegebedürftig sind, die aber den bisherigen Pflegedienst behalten wollen. In diesem Fall geht der Betreiber natürlich wieder leer aus. Es gibt auch Bewohner, die jahrelang die Leistungen in Anspruch genommen haben und dann nach der Einstufung in eine Pflegestufe einen 2 Euro günstigeren externen Pflegedienst wählen. Sie haben meine Ironie hier verstanden.
Wie oft hören wir von dem einen oder anderen: "ich kann mir eure Pflege nicht leisten, da ich das Geld brauche, wissen sie, mein Sohn baut jetzt neu und ich muss ihm helfen. Letztendlich hat die arme Person von dem Sohn aber meistens keine Hilfe bekommen. Wie kann jemand bei der täglichen Pflege helfen, der 400 km entfernt in einer Großstadt wohnt?
Früher hatten wir mehrere Zivis gehabt, die kostengünstig z.B. für die Nachtwachen oder Fahrten eingesetzt wurden.
Heute kostet eine funktionierende Nachtwache sehr viel mehr. Soviel, dass sie oft nicht mehr finanzierbar für den Betreiber ist. Die Notrufe werden dann in die Zentrale weitergeleitet, die Nachtwache verschwindet und die Bewohner bleiben ohne Hilfe vor Ort.Viele Bewohner wollen die sog. Grundleistungen (bei Ihnen Zusatzmiete) nicht bezahlen, weil sie immer weniger dafür bekommen und der Betreiber bietet immer weniger Leistungen, weil immer weniger Geld zur Verfügung steht.
Ein Teufelskreis.
Ich sehe im Moment keinen Ausweg. Wenn´s so weiter bleibt wird das "Betreute Wohnen" verschwinden.
Und die Verlierer sind wir alle, die ganze Gesellschaft.Mit freundlichen Grüßen
Robert U.