Was passiert, wenn man mehr Zinsen aufs Tagesgeldkonto bekommt als im Jahresfreibetrag deklariert?

  • Hallo Gemeinde,

    ich mache seit Jahren keine Steuererklärung und werde auch vom Finanzamt dazu nicht bewegt. Keine Post!

    Meine Frage:

    bleibt das auch so, wenn man um ca. 90,00 EUR mehr Zinsen auf das Tagesgeldkonto als im Freibetrag deklariert, bekommt?

    Oder muss ich dann mit Post vom Finanzamt rechnen? Lieber jetzt das Tagesgeldkonto auflösen oder weitermachen?

    Bitte um Rat.

    Dankeschön

    MfG

    Robert

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  • Wenn dein Freibetrag überschritten wird, dann führt deine Bank automatisch Kapitalertragsteuer ans Finanzamt ab. Du musst hier nichts veranlassen.

    Aber vielleicht generell noch der Hinweis:

    Das Finanzamt schickt dir keine Post, um dir mittzuteilen, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Es ist deine Aufgabe, eine Steuererklärung abzugeben, sofern du zur Abgabe verpflichtet bist. Das Finanzamt muss dich darauf nicht hinweisen.

  • Du kannst auch 800.000 € Zinsen bekommen.

    Das ist im Finanzamt völlig egal, weil die Bank die Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag direkt abführt.

    Anders wäre es nur, wenn du die Zinsen oder Dividenden aus einem Land erhältst, indem überhaupt keine Quellensteuer abgeführt wird.

    Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden.

  • Wenn dein Freibetrag überschritten wird, dann führt deine Bank automatisch Kapitalertragsteuer ans Finanzamt ab. Du musst hier nichts veranlassen.

    Aber vielleicht generell noch der Hinweis:

    Das Finanzamt schickt dir keine Post, um dir mittzuteilen, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Es ist deine Aufgabe, eine Steuererklärung abzugeben, sofern du zur Abgabe verpflichtet bist. Das Finanzamt muss dich darauf nicht hinweisen.

    hmm, jetzt hast Du mir Angst eingejagt.

    Ich mache keine Steuererklärung seit Jahren und kriege keine Post vom Finanzamt.

    Ich verdiene seit Jahren als Arbeitsnehmer leider konstant, habe keine Gelder aus Vermietung, Pacht oder andere. Und vor 2 Jahren habe es beim Steuerberater überprüfen lassen ob es sich für mich doch lohnt eine Steuererklärung abzugeben. Leider bekomme ich nicht mehr zurück als ich für den Steuerberater zahlen müsste. Müsste aber auch keine Steuer nachzahlen.

    Eine Frage: kann ich zur Verantwortung gezogen werden, wenn das FA feststellt, dass ich seit Jahren keine Steuererklärung abgebe? Straffen?

    Danke

  • Nur meine Laienmeinung:

    Wenn du nur Einkommen als Arbeitnehmer hast und Zins-/Kapitalerträge nur bei deutschen Banken (dort werden die Steuern automatisch abgeführt), dann musst du meiner Meinung nach keine Steuererklärung abgeben.

    Ich wollte nur generell darauf Hinweisen, dass das Finanzamt nicht auf einen zukommt, wenn man eine Steuererklärung abgeben muss.

    Beispiel: Du fängst nächstes Jahr an, eine Wohnung zu vermieten. Dann wird dir das Finanzamt nicht einen Brief schreiben, in dem sie dich bitten, eine Steuererklärung abzugeben, da du nun Einkünfte aus Vermietung hast. Du musst dann die Steuererklärung von dir aus abgeben.

  • Nur meine Laienmeinung:

    Wenn du nur Einkommen als Arbeitnehmer hast und Zins-/Kapitalerträge nur bei deutschen Banken (dort werden die Steuern automatisch abgeführt), dann musst du meiner Meinung nach keine Steuererklärung abgeben.

    Ja, aber nur bei Steuerklasse 1 oder 4 (bzw 3/5 wenn der Partner nichts verdient)

  • Dann ist der Steuerberater ein Scherzbold. Wenn der Steuerklasse drei und fünf hast in Kombination, musst du natürlich eine Steuererklärung abgeben zusammen mit einer Frau. Und du bekommst was zurück, weil die Kirchensteuer als Spende Absetzung fähig ist…

    Aber jetzt ernsthaft: ihr seid verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Im Zweifelsfall einfach selber machen oder vielleicht Lohnsteuerhilfeverein, der ist nicht so teuer wie der Steuerberater.

    • Hilfreichste Antwort

    Dann ist der Steuerberater ein Scherzbold. Wenn der Steuerklasse drei und fünf hast in Kombination, musst du natürlich eine Steuererklärung abgeben zusammen mit einer Frau. Und du bekommst was zurück, weil die Kirchensteuer als Spende Absetzung fähig ist…

    Soweit ich weiß stimmt das so schon, wenn der Partner nur einen Minijob hat. Die Voraussetzung für eine Verpflichtung ist dass Arbeitslohn mit Klasse 5 versteuert wurde:

    Zitat

    4. Sie und Ihr Ehepartner beziehen beide Arbeitslohn und einer von Ihnen wurde nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder Sie haben beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt.

    Abgabepflicht für die Steuererklärung | Pflichtveranlagung
    Abgabepflicht für die Steuererklärung | Pflichtveranlagung
    www.lohnsteuer-kompakt.de
  • Für eine 08/15-Steuererklärung braucht man auch wirklich keinen Steuerberater. Da holt man sich eine der gängigen Steuer-Software-Programm (ich habe seit vielen Jahren Tax von Buhl, aber da gibt es viele), Preis liegt in der Größenordnung um die 15 EUR (die man von der Steuer absetzen kann), man kann die Dokumente vom Finanzamt automatisch abrufen, muss dann meist auch gar nicht mehr allzu viel selbst ausfüllen, und das war's.

    Im ersten Jahr muss man sich einmal damit auseinandersetzen, das ist aber wirklich kein Hexenwerk. Ab dem Folgejahr ist man dann in unter einer Stunde fertig, wenn sich nichts großartig verändert hat und man etwaige Belege zum Absetzen (Spendenbescheinigungen, Handwerkerrechnungen etc...) zur Hand hat.

    • Verheiratete Arbeitnehmer, bei denen nur einer (Alleinverdiener) Arbeitslohn nach Steuerklasse III bezieht. Der andere Ehegatte bezieht keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn; 450 Euro-Job ist möglich. Beide haben keine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten.

    Das ist ja mein Fall.

    Vielen Dank an alle!

    Große Hilfe

  • RobertU 5. Dezember 2024 um 12:55

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • [Eine Steuererklärung müssen einreichen ...]

    • Verheiratete Arbeitnehmer, bei denen nur einer (Alleinverdiener) Arbeitslohn nach Steuerklasse III bezieht. Der andere Ehegatte bezieht keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn; 450 Euro-Job ist möglich. Beide haben keine Einkünfte aus anderen Einkunftsarten.

    Das ist ja mein Fall.

    Die Steuererklärung eines "normalen Arbeitnehmers" (ich nehme an, Du bist so einer) ist nicht schwierig.

    Ich mache meine Steuererklärung mit smartsteuer. Das ist ein Online-Portal, das die Leute ausdrücklich auffordert, das Programm erst einmal kostenlos auszuprobieren. Geld kostet diese Möglichkeit erst in dem Moment, in dem Du die Steuererklärung über dieses Portal einreichst. Probier das doch einfach mal aus! Das kostet Dich vielleicht 2 Stunden (beim ersten Mal dauert es immer länger), dann hast Du Dir selbst ein Bild gemacht und kannst mitreden. Solange Du Deine persönlichen Daten nicht angibst, kann das Portal überhaupt keinen Kontakt zum Finanzamt aufnehmen, somit gehst Du kein Risiko ein. Sofern Du Dich hinterher entschließt, die Steuererklärung über das Portal einzureichen, kannst Du die fehlenden Daten nachreichen.

    Ich lasse meine Steuererklärung damit rechnen, ggf. auch mehrere Versionen*, und brauche ohne persönliche Daten keine Furcht zu haben, daß das Finanzamt von meinen Versuchen etwas mitbekommt, etwa deswegen, weil ich irrtümlich auf "absenden" geclickt hätte.

    Diese Nutzung ist etwas unbequemer für Dich: Das Finanzamt bekommt etliche Daten automatisch zugespielt, etwa praktisch alles, was auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung steht, alles, was mit der Krankenkasse zusammenhängt, alles, was mit Rente zusammenhängt und die freigestellten Kapitalerträge. In den Papierformularen sind all diese Daten mit einem @ gekennzeichnet. Wenn Du Deine Steuerklärung wie beschrieben anonym bearbeitest, kannst Du diese Daten natürlich nicht aus dem Netz ziehen, sondern mußt sie manuell aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung übernehmen.

    *Es gibt einen weiteren Grund dafür, daß ich das Portal anonym nutze: Alle gängigen Steuerprogramme (on- oder offline) bearbeiten immer das bereits abgeschlossene Vorjahr (aktuell also das Jahr 2023). Ich möchte aber oftmals wissen, wie sich eine bestimmte Ausgabe im laufenden Jahr rechnet. Also etwa: "Wie verändert sich meine Steuer im laufenden Jahr, wenn ich Krankenkassenbeiträge vorauszahle/Rentenpunkte kaufe?" Auf diese Frage geben übliche Steuerprogramme keine Antwort.

    Die Steuerverhältnisse ändern sich von Jahr zu Jahr, aber die Änderungen sind meistens nicht besonders groß. Wenn ich also mein aktuelles Gehalt und meine aktuellen Werbungskosten und Sonderausgaben in ein Steuerprogramm für das Jahr 2023 eingebe, so kommt zwar nicht genau die aktuelle Steuerschuld heraus, aber dennoch eine recht gute Peilung, die mir gut genug ist. Wenn ich das aber mache, soll das nicht mit meiner "echten" Steuererklärung interferieren. Also habe ich für diese Zwecke ein zweites Konto bei smartsteuer aufgemacht, explizit zum Herumprobieren.

    Viel Spaß beim Ausprobieren! Du wirst sehen, es ist viel einfacher als befürchtet.

  • Mir stellen sich da aber gleich zwei off topic Fragen.

    1.) Ihr habt ja zwei Freibeträge bzw. den doppelten. Wurde der der Frau auch beansprucht?

    2.) Kapitaleinkünfte dieser Höhe sind für Dich unbekannt aber es liegen bei 3% Zinsen und 1000€ Freibetrag ca. 36k auf dem Tagesgeld. Mit 2000€ Freibetrag sind das 72.000€. Seit Jahren keine Steuererklärung? Das heißt Ihr/Du arbeitet schon seit Jahren? Vorabpauschale oder Ausschüttungen scheinen kein Thema zu sein? Also: Wie sorgt Ihr vor? Habt Ihr keine Kapitalanlagen außer dem Tagesgeld? Altersvorsorge?

    Finanzen immer ganzheitlich sehen und nicht situativ.

    Buchtipp: "Ihre Finanzen fest im Griff" von Prof. Walz // Wirklich zu empfehlen. Nicht das da noch ganz andere Dinge bei Euch im Argen liegen.

  • Ja wir haben den doppelten Freibetrag als 2.000€ und dieses Jahr das erste mal auf Tagesgeldkonto auf anfangs 3,5% und jetzt 2,5% angelegt und etwa 68.000€. Es werden wenige EUR die 2.000€ leider überschreiten. Ich habe eine 173,2 Std/Monat Arbeitsstelle auf SK III und zusätzlich einen Minijob auf 450€.

    Meine Frau hat seit Jahren eine Stelle als Übersetzerin auch als Minijob bis ebenfalls 450€. Wir haben uns dazu so entschieden, da unserer Sohn ADHS-betroffen ist und vor allem meine Frau müsste sehr viel Zeit mit ihm verbringen was gleichbedeutet wenig Zeit für eine Vollstelle. Wir sind 58 Jahre alt.

    Die Rentenzeit wird für uns bitter werden, falls die überhaupt später noch gegeben wird. Rentenbescheid Prognose ca. 1.200€ für mich und ca. 300€ für meine Frau.

    Was das für eine Kaufkraft in 10 Jahren bedeutet, kann sich jeder wohl vorstellen.

    Aber wir haben einen tollen Sohn und das ist das Beste was uns im Leben passieren konnte.

    Sorry für mein Deutsch, ist nicht meine Muttersprache.

    Danke

  • Ja wir haben den doppelten Freibetrag als 2.000€ und dieses Jahr das erste mal auf Tagesgeldkonto auf anfangs 3,5% und jetzt 2,5% angelegt und etwa 68.000€. Es werden wenige EUR die 2.000€ leider überschreiten.

    Zu diesem Punkt kann man sagen: Das ist überhaupt kein Problem.

    Die 2000€ sind ein Freibetrag. Die Zinsen die darüber liegen, werden von der Bank automatisch versteuert. Wenn du die Zinsen ausbezahlt bekommst, dann ist von dem Betrag über 2000€ schon die Steuer abgezogen.

    Deswegen brauchst du keine Steuererklärung machen. - Alle Steuern bezüglich Tagesgeld sind schon bezahlt.

    Voraussetzung: es ist eine Bank in Deutschland. (Aber wenn man da den Freistellungsauftrag einstellen konnte, dann passt das schon.)

    Wenn es eine Bank im Ausland wäre, dann müsste man immer eine Steuererklärung machen, egal ob man unter oder über dem Freibetrag liegt.

  • Freut Euch doch, dass Ihr Erträge erhaltet! Steuer ist, wie die Vorredner schon sagten kein Problem, sofern die Bank diese abführt braucht Ihr Euch nicht zu kümmern.

    Die Rentenzeit wird für uns bitter werden, falls die überhaupt später noch gegeben wird. Rentenbescheid Prognose ca. 1.200€ für mich und ca. 300€ für meine Frau.

    Was das für eine Kaufkraft in 10 Jahren bedeutet, kann sich jeder wohl vorstellen.

    Aber wir haben einen tollen Sohn und das ist das Beste was uns im Leben passieren konnte.

    Sorry für mein Deutsch, ist nicht meine Muttersprache.

    Das klingt wirklich nicht üppig. Was heißt Prognose? Wenn Du weiterhin so arbeitest/verdienst wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre? Oder der bereits bestehende Anspruch?

    Bezüglich der Kaufkraft kann man etwas beruhigen. Die Renten werden ja laufend an die Lohnentwicklung angepasst. Ein gewisser Inflationschutz ist da gegeben. Ob das Tagesgeldkonto mit der Inflation mithalten kann ist aber ungewiss. Die letzten 4 Jahre habt Ihr wahrscheinlich

    So, wie es scheint bleibt aber im Monat ein bisschen was über, sonst lägen da ja nicht knapp 70k auf dem Tagesgeld. Ihr habt ja noch ein paar Jahre Zeit. Die letzten 4 Jahre haben einen Kaufkraftverlust von 20,4% (VPI) bedeutet, demgegenüber stehen Eure Zinsen. Ihr werdet alleine in dieser Zeit bereits ca. 15% verloren haben, denke ich.

    Ich würde in Anbetracht der Rente einmal schauen, ob man bis dahin nicht noch ein bisschen was auf Seite schaffen und sinnvoll investieren kann. Wird das Geld absehbar benötigt?

    Schau einfach mal:

    - Was bleibt im Monat übrig

    - braucht ihr die 70k absehbar ganz oder teilweise

    - was könnte man machen, um das Geld zu investieren

    - wie steht es wirklich um die Rente (vieleicht mal bei der GRV beraten lassen)

    Buchtipp: "Ihre Finanzen fest im Griff"; Professor Walz und "Souverän investieren vor und im Ruhestand"; Gerd Kommer

    Das Forum steht da auch mit Rat beiseite. Mit den knapp 70k (wenn Ihr diese bis dahin nicht benötigt) und vieleicht 200€/Monat ließen sich bis zum Renteneintritt zwischen 200 und 400€ Zusatzrente schaffen. Dann sähe die Welt finanziell zumindest etwas besser aus.

    Habt Ihr sonst keine Vorsorge?

    Aber Glückwunsch zu Eurem Sohn und alles erdenklich Gute für Euch.