Beiträge von pmeinl

    Ich kann diese 35 T€ nicht recht einordnen. Sie könnte auf die bekannte 4%-Regel zurückgehen, die man aus Sicherheitsgründen auf 3,5% gestutzt hat.

    Übrigens: William P. Bengen, Erfinder der 4% Regel hat im Juli 2025 ein neues Buch veröffentlicht: A Richer Retirement: Supercharging the 4% Rule to Spend More and Enjoy More. Hab es noch nicht gelesen.
    Bin über diesen Podcast darüber gestolpert:
    Episode 195: The 4% Rule and Beyond: Retirement Strategies with Bill Bengen – Retire With Style

    Ich halte Trump für klinisch geisteskrank (also nicht bloss neurodivergent mit ADHS und Narzissmus).

    Ziemlich stramm-forsche noch dazu Ferndiagnose - eines ggf. auch noch diesbezüglichen Laien ... ? Über 77 Millionen US-Bürger scheinen das als Wähler Trumps (ganz) anders zu sehen ...

    Das ist eine treffende Bewertung meiner Aussage. Ich bleibe dabei! Bin kein Psychiater, der sich aus beruflicher Zurückhaltung mit Online-Diagnosen zurückhalten sollte, und kein Politiker, der nach Kompromissen suchen sollte. Als alter Laie beobachte ich Trump und alles in mir sagt "Vorsicht, der hat einen an der Waffel". Damit verneine ich nicht seine politischen Fähigkeiten. Und wir sollten uns nach Vexler hüten vor Sanewashing Trump.

    Aber, wir sollten uns gerade nicht von Trumps Irrsinn ablenken lassen. Mein Punkt ist: "Trump ist kein Ausrutscher...".

    Und ja, ca. 50% der Amis haben Trump gewählt. Aber Probleme zu sehen ist eine Sache, deshalb für ein illiberales… Regime zu wählen, ist "unbedacht" [mir fällt gerade kein treffendes, härteres Wort ein].

    Die Präsidentschaft von Trump ist kein Ausrutscher, sondern Ausdruck einer langfristigen Entwicklung der USA hin zu einer illiberalen Macht. Ich halte Trump für klinisch geisteskrank (also nicht bloss neurodivergent mit ADHS und Narzissmus). Aber hinter ihm stehen andere, die nicht irre sind, aber genauso illiberal.

    Das Anbiedern grosser Tech-Konzerne an rechtspopulistische, postfaktische und religiotische Bewegungen in den USA, getrieben von rechts-libertären Tech-Unternehmern wie Peter Thiel, ekelt und ängstigt mich.

    Unser bisheriges Verhältnis zu den USA ist m.E. unwiederbringlich vorbei. Die vorgenannten politischen Bewegungen dort sind mit europäischen Werten nicht vereinbar. Der neue amerikanische Expansionismus und das erpresserische Verhalten (z.B. bei den Zöllen, oder gerade beim Versuch, Bolsonaro freizupressen) sind völlig inakzeptabel. Wir sollten uns der antieuropäischen Haltung der USA bewusst sein. Unsere Politiker sollten natürlich weiter „lächeln, während sie Scheiße fressen“, aber nicht mehr hauptsächlich reagieren, sondern konsequent nach unseren europäischen Interessen handeln – mit dem festen Wissen: Mit den USA ist es vorbei.

    Die Einschnitte im US‑Gesundheitswesen durch den "One Big Beautiful Bill Act" werden größtenteils erst nach den Midterms 2026 spürbar.

    Ich rechne mit einem Machtwechsel auf Vance noch in der aktuellen Amtszeit von Trump, wegen Amtsunfähigkeit aufgrund von Demenz oder Krankheit, Tod (natürlich oder per "ultimate sacrifice" oder Amtsenthebung infolge eines Skandals.

    Auch bei uns kann es so weit kommen, dass nur noch unsere Institutionen die Demokratie (für eine gewisse Zeit) aufrechterhalten.

    Interessante Gedanken in diesem Kontext finden sich bei Vlad Vexler. Vexler ist politischer Philosoph und einer der klarsten Denker, denen ich folge – leider sehr krank.

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    Vlad Vexler
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    Ein befreundeter Anwalt rief mich mal fuchsteufelswild an, weil seine Bank eine Überweisung blockiert hatte, weil diese nicht zu seinen üblichen Überweisungen passe. "Was bildet die Bank sich ein! ... Das geht die garnix an!... Überwachung!".
    Am Ende hatte die Bank damit einen Betrugsversuch vereitelt: Ein Mandant hatte einen Streit fingiert und ihn durch meinen Freund lösen lassen. Dann wurde der strittige Betrag auf sein Konto überwiesen, mit der Bitte um Weiterleitung. Der Plan war wohl, nach erfolgter Weiterleitung die Überweisung zu stornieren.

    Nicht alles was einen nervt, muss gegen einen gerichtet sein!

    Macht ihr mal Alle das KI Training der DKB mit und sagt Bescheid, wenn die Prozesse funktionieren. Dafür ist mir meine Zeit zu schade

    Ich finde nichts Ungewöhnliches daran, wenn eine Bank die Überprüfung der Kontaktdaten anstößt – schon gar nicht, wenn zuvor von einer unerwarteten E-Mail-Adresse geantwortet wurde.

    Das Angebot, diesen Vorgang per KI abzuwickeln, dient vor allem der Bequemlichkeit: Man muss den Menüpunkt zur Adressänderung nicht lange suchen. Gleichzeitig kann es auch ein niederschwelliger Einstieg sein, um Kunden mit der KI vertraut zu machen. Ich hatte selbst vor einiger Zeit so eine Aufforderung und habe die KI einfach aufgefordert: „Zeige mir meine Kontaktdaten.“

    Die Formulierung „Sie haben den Auftrag erteilt?“ ist ergonomisch schlecht, weil nur durch das Fragezeichen erkennbar wird, ob es sich um eine Feststellung oder eine Frage handelt. Besser wäre "Falls sie den Auftrag erteilt haben...".

    Ich antworte grundsätzlich nicht auf E-Mails von Banken und klicke auch auf keine eingebetteten Links. Solche Nachrichten nehme ich lediglich zum Anlass, den Vorgang über die Banking-App oder über die in meinem Passwort-Manager gespeicherte Web-Adresse zu klären (diese speichere ich in Ruhe, wenn ich mich bei einem Dienst registriere). Gefälschte E-Mails sind immer schwerer zu erkennen; teils wird sogar mit nicht sichtbaren Zeichen in Adressen gearbeitet.

    Banken sollten daher gar keine E-Mails mit Links oder Aufforderungen zur Antwort verschicken, sondern lediglich per Mail auf eine neue Nachricht im Postfach der Banking-App hinweisen.

    Welcher Broker ist für mich eher nebensächlich. Im Ruhestand habe ich zur Vereinfachung meine Banken auf 2 reduziert (DKB, ING), jeweils mit Girokonto, Tagesgeldkonto und Depot. Mit beiden, insbesondere ihrem Service, war ich über die Jahre (mit wenigen Ausnahmen) zufrieden.

    Ich verfolge in etwa Becks Strategie "Geld anlegen und davon leben" mit Depots bei 2 Banken:

    • Bank 1:
      - Verbrauchstopf: Geldmarktfonds und Tagesgeld für etwa 1 Jahr Verbrauch
    • Bank 2:
      - Zinstopf: Euro-Anleihenfonds für einige Jahre Verbrauch, um in längeren Aktienmarktkrisen keine Aktien verkaufen zu müssen.
      - Investitionstopf: Anleihenfonds und Aktien-ETF zur Sicherheit durch Diversifikation. Renditen über der Inflationsrate sind für mich zweitrangig, da meine Renten auskömmlich sind.

    Bei der Bank mit dem aktivsten Girokonto habe ich im Depot nur den Geldmarktfonds für meinen Jahresverbrauch. Im Depot der anderen Bank meinen Anleihenfonds für ein paar Jahre Verbrauch und mein Investitionsportfolio aus Anleihenfonds und Aktien-ETF. So ist Verbrauch von Investitionen übersichtlich getrennt und es liegt nicht alles bei einer Bank.

    Für meine Lebensführung - insbesondere bei längeren Reisen (aktuell pausiert) - braucht man mindestens 2 Banken und mehrere Kreditkarten von unterschiedlichen Banken und Anbietern. Ich habe Karten von Visa und Mastercard über DKV, ING, Wise und Curve. Das erhöht die Sicherheit, dass aktuell mindestens eine Karte am jeweiligen Ort akzeptiert wird. Zudem bin ich bei Sperrungen von Karten oder Konten oder bei Problemen flexibel und kann ausweichen. In letzter Zeit hört man oft von wochenlangen Sperren wegen Verdachts auf Geldwäsche, insbesondere bei Neobanken.

    Ich kann deinen Fall nicht beurteilen, aber als ich mal Streit mit einer KV hatte und mich telefonisch nicht durchsetzen konnte, hat mein Rentenberater (die arbeiten auf Honorarbasis), bei dem ich ohnehin einen Termin hatte, der KV geschrieben: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen ... ein. Begründung folgt." Ein paar Tage später schrieb die KV: "Ihrem Widerspruch wird stattgegeben", ohne dass der Rentenberater eine Begründung nachgereicht hatte. Es kommt also auch darauf an, wer kommuniziert.

    [Sorry, das war wohl ein wenig off topic]

    Ich möchte ja, dass sie es mitbekommt und keine Steuer mehr abführt, denn diese zahle ich dann ja bereits in Spanien.

    Auch staatenlos.ch ist eine interessante Quelle in diesem Kontext (die politischen und gesellschaftlichen Ansichten von Christoph Heuermann teile ich weitgehend nicht):

    "...So ist ein verbleibendes Privatkonto oder auch eine Postadresse in Deutschland kein hinreichendes Indiz für einen Lebensmittelpunkt. Die Postadresse seiner Eltern zur Korrespondenz zu verwenden, ist in der Regel also unproblematisch, vorausgesetzt man wohnt wirklich nicht dort. Anderenfalls kann es natürlich zu Kontrollbesuchen der zuständigen Behörden kommen.

    Auch Bank-Konten können in Deutschland und Österreich ohne Weiteres erhalten bleiben. Sie lösen per se keine Steuerpflicht über den Lebensmittelpunkt aus. Die Abgeltungssteuer wird dennoch so lange automatisch einbehalten, wie man nicht einen Auslandswohnsitz nachweisen kann. Denn mit Steuerfreiheit auf Zinsen für Nicht-Residenten können deutsche Konten nicht unattraktiv sein. Problematisch kann es erst dann werden, wenn das gesamte Vermögen – und Vermögen heißt auch eine entsprechende Summe (sechsstellig) – rein auf deutschen Konten gebunkert wurde. Wer alles in Deutschland lässt, dem kann solch ein Lebensmittelpunkt interpretiert werden...."

    Ich würde mich bei einer Auswanderung zu so komplexen und weitreichenden Themen wie Melde- und Steuerrecht aber nicht auf Angelesenes verlassen, sondern mich von Spezialisten wie Greenawalt beraten lassen.

    Wenn man über 183 Tage im Jahr in Spanien sein möchte, wird man dort steuerpflichtig. Und in Zukunft wollen wir nur noch selten im "Besten Deutschland aller Zeiten" sein

    Meines Wissens sind steuerlicher Wohnsitz und Wohnsitz nach dem Melderecht unterschiedliche Rechtsbegriffe. Z.B. hat die alleinige Abmeldung aus D keine steuerliche Wirkung. Wegen steuerlichem Wohnsitz im Ausland ist man nicht gezwungen, sich aus D abzumelden.

    Habe mir mal für solche Fragen RA Tim Greenawalt notiert, aber keine Erfahrung mit ihm:

    RA Dr. Tim Greenawalt | ExpatsGlobal
    RA Dr. Tim Greenawalt ist deutscher Rechtsanwalt in Hong Kong sowie Gründer von ExpatsGlobal. Er ist auf die Gestaltungsberatung im internationalen Steuerrecht…
    www.youtube.com
    RA Dr. Tim Greenawalt | ExpatsGlobal
    ExpatsGlobal ist eine internationale Steuerberatung, die sich auf Auswanderer, internationale Unternehmer und Investoren spezialisiert hat.
    www.expats.global

    Ich habe am 15.5. die Erklärung zu Elster übertragen und habe immer noch keine Antwort. Nach Wiso erhalte ich Geld zurück. Monatelang die Zinsen einstreichen, aber Drohkulisse, sollte man - selbstredend "flott" - zahlen müssen.

    Habe meine Steuererklärungen (Ekst, GewSt, UmSt) für 2024 am 18.3.2025 abgegeben, der Bescheid war am 10.4.2025 da, mit einer kleinen Erstattung. War Fa Giessen (Hessen).

    Mal ein etwas anderer Tipp:

    Kündigen, Geld konsumieren und dabei das Leben genießen 😉

    Sich zu überlegen, als Privatier die Zeit bis zur Rente zu überbrücken (oder wenigstens früher als angedacht in Rente zu gehen), ist wirklich was Bedenkenswertes. Wäaen mir mit 55J 900T€ unerwartet zugeflossen, hätte ich das sicher getan. Vieles dazu findet sich auf der Website Der Privatier und im Buch dazu.

    Beim o.a. Datum sollte es entweder "ab" heißen oder aber das Jahr wäre dann nicht richtig!?

    Ärzte und andere Leistungserbringer sind ab :) dem 1. Okt. 2025 gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen.

    U. a. sind Ärzte dann verpflichtet, für den aktuellen Behandlungskontext wesentliche Dokumente in die ePA zu laden. Diese Pflicht entsteht durch Freigabe der Arztpraxis durch den Patienten via Einstecken der ePA oder via ePA-App.

    Hier ein Szenario, wie ich es verstanden habe: Durch Besuch der HA-Praxis mit Einstecken der eGK ist mein HA verpflichtet, Dokumente in die ePA zu laden. Er kann sich wie schon immer mit einem Kardiologen zu meiner Behandlung austauschen. Der Kardiologe darf erst in meine ePA schauen, wenn ich seine Praxis freigebe – das geht auch ohne Besuch seiner Praxis via ePA-APP. Sobald ich den Kardiologen freigeschaltet habe, ist auch dieser verpflichtet, wesentliche Dokumente in diesem Behandlungskontext hochzuladen. Mein HA kann den Kardiologen nicht für ePA freischalten.
    So wird sich die ePA mit der Zeit über Behandlungen füllen, wobei jeder Arzt zu respektieren hat, wenn der Patient das Hochladen einzelner Dokumente untersagt.

    Dass ist ja mal wieder typsich deutsch mit den Zertifikaten die irgendwas Aussagen sollen um eine Ablage sicherer zu machen...

    Tja, die Sache ist die: Diese Zertifizierungs'branche' muss ja "ooch von wat leben".

    Meine Aussage zielt darauf ab zu vermeiden, dass die Solidargemeinschaft einspringen muss, weil nicht versicherungspflichtige Personen keine (ausreichende) Altersvorsorge haben. Wenn man bei einer Vorsorgepflicht beliebige Anlagen zulässt, kann man es auch gleich bleiben lassen – denn dann trägt die Allgemeinheit am Ende doch wieder das Risiko eines Scheiterns. „Zertifiziertes Produkt“ war vielleicht unglücklich (triggernd) gewählt. Ich verstehe nicht genug davon, aber mir scheint dafür eher die umlagefinanzierte GRV geeignet – oder ein staatlicher Bürgerfonds der diversifiziert anlegt und das Risiko einzelner kollektiv poolt.

    Ich schrieb hier viel Detailliertes zur ePA. Hier mal kurz die Möglichkeiten, wie Versicherte den Zugriff auf ihre Daten einschränken können:

    • Als GKV-Versicherter: Der ePA widersprechen (vorhandene ePA wird damit gelöscht).
    • Als PKV-Versicherter die ePA nicht beantragen.
    • Widerspruch nur gegen Datennutzung zu Forschungszwecken
    • Versicherte können einzelnen Gesundheitspartnern (GP) den Zugriff komplett sperren oder deren Zugriffsdauer verkürzen oder verlängern - per ePA-App oder schriftliche Mitteilung an die KV. Das geht vor oder nach einem Besuch vor Ort mit Einstecken der eGK.
      Kontext: Einzelne GP haben automatisch erst Zugriff, sobald man bei ihnen seine eGK einsteckt (für 90T, bei Apotheken 3T) - also nicht schon, weil die ePA exitiert und sie ein GP sind. Die Eingabe der ePA-PIN ist dazu seit 2025 nicht mehr nötig. Alternativ kann der Versicherte einzelne GP explizit (befristet oder für immer) freischalten. Das Einstecken der eGK überschreibt vom Versicherten eingestellen Beschränkungen nicht.
    • Versicherte können ganze Dokumentkategorien (z. B. Medikationsplan, Arztbriefe, Notfalldaten) für alle GP sperren, nicht für einzelne GP.
    • Versicherte können einzelne Dokumente für alle GP sperren (oder löschen).

    Es fehlt die (früher vorhandene) Möglichkeit, einzelne Dokumente für einzelne GP zu sperren (Einzeldokumentberechtigungen).

    Versicherte können das Protokoll der Zugriffe auf ihre Daten einsehen.

    Erst in der Dokumentation eines Arztinformationssystems mit ePA-Integration (wird ab S.16 interessant) fand ich existierende Widerspruchsmöglichkeiten, von denen ich vorher nie gehört hatte:

    Patient kann in Praxis der gesamten Akte widersprechen

    Für hochsensible Daten - insbesondere zu se.uell übertragbaren Infektionen, psychischen
    Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen - gilt:
    • Ärzte und Psychotherapeuten müssen die Patienten auf das Recht zum
    Widerspruch hinweisen.
    • Patienten können dann im unmittelbaren Behandlungskontext widersprechen,
    dass diese Daten in die ePA eingestellt werden.
    • Ärzte und Psychotherapeuten müssen den Widerspruch nachprüfbar in ihrer
    Behandlungsdokumentation protokollieren.
    Für Ergebnisse von genetischen Untersuchungen oder Analysen im Sinne des
    Gendiagnostikgesetzes gilt:
    • Diese dürfen in der ePA nur gespeichert werden, wenn der Patient explizit
    eingewilligt hat.
    • Die Einwilligung muss ausdrücklich und schriftlich oder in elektronischer Form
    vorliegen.

    Schade, dass sich so was nicht in den Infos der KVs findet. Wäre gut für die Akzeptanz. Aber aus Erfahrung weiß ich, wie extrem hoch die Anforderungen ans Schreiben von Dokumentationen sind – wer alle diese Anforderungen erfüllt, ist selten bereit, diesen Job zu machen.

    Gestern sendete das NDR Fernsehen einen 4-Minuten-Beitrag mit dem Titel "Elektronische Patientenakte - eine erste Bilanz":

    Die Redaktion dieser Sendung scheint das Grundprinzip der "ePA für alle" nicht verstanden zu haben.

    • Für GKV-Versicherte existiert die ePA, ohne dass diese etwas dafür tun müssen (falls der Versicherte der Erstellung nicht widersprochen oder die Löschung beantragt hat). Sie funktioniert ganz ohne ePA-App, rein durch Einstecken der eGK (ohne PIN-Eingabe). Nur falls ein Versicherter die ePA-Daten selbst einsehen, selbst Dokumente hochladen oder Zugriffsrechte oder Zeiträume verwalten möchte, muss er sich bei einer ePA-App registrieren (mit Karte und PIN). Einiges Verwalten geht aber auch ohne App - schriftlich über die KV.
    • Bei PKV-Versicherten existiert die ePA erst nach Beantragung, und für die Freischaltung eines Gesundheitspartners (Arztpraxis, KH, Apotheke, ...) ist die ePA-App nötig (für deren Registrierung man Karte und PIN braucht).
    • Bei GKV-Versicherten wird beim Besuch eines Gesundheitspartners automatisch durch Einstecken der eGK (ohne PIN-Eingabe) die ePA allein für diesen GP für 90 Tage freigeschaltet (bei Apotheken 3 Tage). PKV-Versicherte können diese Freischaltung beim Besuch per ePA-App veranlassen oder unterlassen.
    • Ein freigeschalteter Arzt muss für die aktuelle Behandlung wesentliche Dokumente in die ePA hochladen. Andere in seiner Praxis vorhandene Dokumente kann er auf Wunsch des Patienten hochladen.
    • Es gibt keine verpflichtende Vollbefüllung mit allen relevanten Daten durch alle vom Versicherten freigegebenen Gesundheitspartner. Man hat entschieden, dass Daten nur im aktuellen Behandlungskontext hochgeladen werden müssen. Ich habe die ePA von mir und meinen Eltern selber vollbefüllt.

    PINs zu eGK oder Perso bekommt man nicht automatisch, sondern nur auf Anfrage. Das könnte man ändern, weil hoffentlich mehr digitale Dienste genutzt werden. Das ist aber keiner Aufregung wert.

    Die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) werden zentral auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland gespeichert. Sie werden georedundant gespeichert, also auf Servern in geografisch voneinander getrennten Rechenzentren. Meiner Meinung nach wäre irgendeine Art dezentraler Speicherung nicht sicherer, ausfallsicherer oder wiederherstellbarer. Auf die derzeitige gKV passt, wie Nordnordlicht schrieb, kaum ein einziger Arztbrief, und bei Verlust der Karte wären die Daten weg. Manchmal geforderte rein patientenbesessene Schlüssel zum Entschlüsseln der Daten finde ich unpraktikabel.

    Weil häufig bemängelt wird, dass umfangreiche Daten wie CT- oder MRT-Bilderfolgen nicht in der ePA gespeichert werden: Aktuell speichert die ePA nur ausgewählte Einzelbilder in der ePA und Verweise zu den kompletten Daten in PACS (Picture Archiving and Communication Systems) in Kliniken und Praxen. Auf manche dieser Daten können manche Praxen zugreifen, und manchmal bekommt der Versicherte einen Link zum Ansehen. Eine spätere Integration in die ePA ist angedacht. Diese schrittweise Vorgehensweise halte ich für sinnvoll.