kleine Korrektur meinerseits: in den AGB´s
Spoiler anzeigen
1.1.1 "Versichert sind Sie, wenn Sie
− im Versicherungsschein namentlich genannt sind und
− zum Zeitpunkt der Antragstellung einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und
− das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben"
Ich habe den Telefonsupport angerufen und die haben mir das bestätigt. zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss man einen ständigen Wohnsitz in D haben, hinterher nicht mehr.
Alles anzeigen
Danke fürs hierzu nachhaken.
Bei meinem Rat zur Vorsicht mit Reise-KV geht es darum, dass je nach VB des Versicherers der Schutz erlischt, wenn man in einem Reiseland einen Wohnsitz begründet.
Man kann übrigens gleichzeitig mehrere Wohnsitze in unterschiedlichen Ländern haben, z.B. einen in D und einen in Thailand.
In den VB der HanseMerkur VB-KV 2008 (RKL ) steht:
$4 - 1
Versicherungsschutz besteht für den vertraglich vereinbarten örtlichen
Geltungsbereich der versicherten Reise im Ausland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
§4 - 3
„Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – … spätestens jedoch mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat …“
Ich erhielt dazu am 3.5.2021 die schriftliche Auskunft der HanseMerkur : „Der Versicherungsschutz gilt lediglich für vorübergehende Reisen. Sofern in einem Reiseland ein Wohnsitz besteht, erlischt der Versicherungsschutz.“
In den aktuell gültigen VB VB-KV 2022 (B-RKL-Out-D) seht kein so klares Leistungsende bei Wohnsitz im Reiseland mehr:
Mit dem von Dir zitierten Punkt 1.1.1 erzwingt die Versicherung einen Wohnsitz in D zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das und die telefonische Auskunft sind m.E. keine Aussage zum Leistungsende im Kontext Auslandswohnsitz.
In den aktuellen VB steht nur noch:
1.3. Wann endet der Versicherungsschutz?
... mit Beendigung der Reise
1.4 Für welche Reisen gilt der Versicherungsschutz?
... Als Reise definieren wir die vorübergehende Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz...
Ich rate dazu, vor Abschluss einer Auslands-KV für Langzeitreisen die VB genau zu lesen (insbesondere nach Wohnsitzklauseln zu suchen) und sich bei der kleinsten Unsicherheit die Gültigkeit für die eigene Planung schriftlich bestätigen zu lassen.
wichtig,Es kann gut sein, dass ich z.B. die aktuellen RKL-VB (wegen Kenntnis der alten) zu kritisch lese - aber einen KV wäre mir zu wichtig um das nicht schriftlich mit der Versicherung zu klären
M.E. sind Reise-KV nicht für die ersten z.B. 5J einer Auswanderung gedacht.
Ich kenne persönlich einige Expats, die mit den RKL-VB aus 2008 jahrelang Vollzeit in Thailand lebten. Darauf angesprochen antwortete einer "dass ich nur in TH lebe, weiß die Versicherung ja nicht". Eine solche Haltung kann einen sehr unangenehm einholen – das gilt auch für das Verheimlichen einer Auslandsadresse, das Verstecken vor dem Finanzamt sowie für in diesem Thread ja schon diskutierte Scheinwohnsitze.