Beiträge von fliegerbulli

    Jetzt liebäugel ich tatsächlich mit dem Wohnriester (wie von LuciferM erwähnt).

    Nicht zwingend weil ich den Betrag zwingend benötige (Darlehen relativ günstig mit 1,1%), aber ich will das Geld dem Riester entnehmen und nutzen bzw tilgen u nicht schmoren lassen. Bis zur Rente sind es noch ca 10j

    Wann startet der Beobachtungszeitraum Selbstnutzung? Ab Start der Auszahlung zur Tilgung eines Darlehens, also z.B mit 55j, oder zu Rentenbeginn mit 65? Durchaus möglich das wir hier 5j nach Rentenbeginn, mit ca 70, ausziehen u mieten oder Eigentumswhg....

    Derzeit sieht es mit meinem Riester so aus. Ich möchte den Riester nicht mehr besparen (ruht seit 6j), sondern nur noch entnehmen. Der nervt ;).

    Ab 2027 dann ein (neues) AV Depot besparen. Gegebenfalls bleibt es aber auch bei meinem klassischen ETF Depot (aufstocken).

    Sind dies folgenden Annahmen bezüglich Wohnriester (alt/neu) in etwa richtig:

    • ich starte die Entnahme zur Tilgung (mit 10Mon Vorlauf) jetzt mit dem alten Wohnriester. Dann ist mein "Beobachtungszeitraum" Selbstnutzung 20j

      oder

    • ich starte 2027 mit der neuen Eigenheimrente und dann ist der Beobachtungszeitraum nur 5j u Entnahme ab 2028 möglich. Ist das dann immer noch der alte Riestervertrag aber mit der Option die neuen steuerlichen Regeln zu nutzen?
    • beide Varianten erlauben es mir jedes Jahr einen Betrag x zur Tilgung eines Darlehen zu entnehmen
    • zum Start der eigentlichen Riesterrente kann ich , wenn es vom Betrag passt, den Rest als Kleinbetragsrente entnehmen (u versteuern)
    • sollte ich ausziehen u nicht innerhalb von 5j das Wohnförderkonto erneut zur Selbstnutzung nutzen, dann muss ich entsprechend versteuern - die Zulagen u Zuwächse muss ich aber nicht zurückzahlen

    Passt das so?

    Ist es für meinen Fall, unter der Annahme das Kapital verwerten zu wollen, sinnvoller dieses Jahr noch was zu unternehmen. Oder reicht auch 2027 bzw bietet sich das eher an?

    Vielen Dank im Voraus :)

    Ich hab es tatsächlich so gemacht. Aber ja, mit den Bedingungen muss man leben können. Bitte auch bedenken, dass bei dir dann auch die Kleinbetragsrente relevant wäre. (Z.b. 26T€ via Wohnriester, die fehlenden 10T€ dann zu Rentenbeginn als Kleinbetragsrente als eine Summe)

    Deine Ideen in #7 u #8 finde ich interessant.

    Die Kleinbetragsrente war mir so nicht bekannt. Bzw wusste ich nicht das das dann 10T€ sein könnten......hatte an viel weniger gedacht.

    Grundsätzlich kann man aber immer 30% zu Rentenbeginn herausziehen. Vorteil der Kleinbetragsrente dürfte steurlich sein.

    Der andere Ansatz das ganze über das AV Depot zu machen wie in #8 angedeutet klingt noch vielversprechender. Mal abwarten was kommt.

    Deiner Idee aus #2 den Riester aufzulösen und in ein ETF Depot zu packen könnte noch hinhauen (von wegen einholen). Allerdings bin ich da auch schon gut unterwegs. Bin sowieso immer wieder hin- und hergerissen alles einfach zu halten und ins ETF Depot zu packen versus "Vorteilen" von Riester u AV Depot mitzunehmen.

    Bisher haben die Werbeversprechen vom Staat u der Finanzindustrie mir als halbwegs eigenverantwortlichen Anleger fast nur Arbeit gemacht. Der Vorteil steckt oftmals im Detail...und da muss man sich immer wieder reinfuchsen. Puh

    Die Garantie gilt nur zum Vertragsende. Es wird also nur der momentane Stand übertragen.

    Du kannst diesen Riester Vertrag auch weiterhin ruhend lassen und dann am Vertragsende das Garantiekapital erhalten.

    Mit der Altersvorsorge-Reform sind maximal zwei Riesterverträge erlaubt. Du kannst also neu anfangen. Je nach familiärer und finanzieller Situation kann aber auch ein ganz normales ETF Depot Sinn machen.

    Evtl. Macht es aber trotzdem Sinn, den Riester Vertrag zu kündigen. Je nach Laufzeit könnten sich auch 26T€ (abzüglich erhaltener Zulagen) so vermehren, dass die 36T€ wieder eingeholt werden.

    Danke. Hat mir fürs erste sehr geholfen. Jetzt warten wir mal ab was kommt...

    Hi,

    vielleicht bin ich etwas zu früh mit der Frage da das AV Depot ja noch nicht komplett durch ist. Dann stelle ich sie nächstes Jahr noch einmal ;)

    Ich habe einen (mittlerweile ruhenden) Riestervertrag der ursprünglich bei der DWS war und 2020 zur Union Investment übertragen wurde. Seitdem geht da von der Performance, im Gegensatz zur DWS, überhaupt nichts mehr.

    Ein Grund den zu übertragen war das beim Anbieterwechsel der 2020 DWS Stand zu Garantiekapital bei der Union geworden ist (war ein Tipp hier im Forum). Dadurch hab ich jetzt bei der Union ein Garantiekapital von 36T€ . Zum Wechseltermin 2020 garantierte die DWS mir 22T€.

    Durch die schlechte Performance bei der UNION ist mein Riester Vertrag jetzt allerdings bis auf 26T€ abgesackt (Garantiekapital weiterhin 36T€).

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    • welches Kapital wird denn ins AV Depot übertragen? Der Garantiebetrag oder der momentane Stand?
    • falls der momentane Stand übertragen wird: kann ein Riester Vertrag ruhend weitergeführt werden und daneben ein AV Depot aktiv bespart werden? Oder darf es nur eins von beiden geben?
      • jetzt in der Ansparphase
      • später in der Rentenphase

    Vielen Dank

    fliegerbulli

    Hallo,

    ich hab eine "Klärung Ihres Versicherungskontos" von der DRV zugeschickt bekommen.

    Da sind tatsächlich drei kürzere Zeitabschnitte nicht geklärt. Jeweils die drei Kinder betreffend.

    Das waren immer die Elterngeldmonate.

    Für ein Kind kann ich mir die Kindererziehungszeiten gutschreiben lassen.

    Bei den beiden anderen würden die Zeiten des Elterngeldbezugs unberücksichtigt.

    Ist das so? Oder sind Elterngeldzeiten auch bei der Rente ansetzbar? Elternzeit war jeweils parallel benatragt.

    Viele Grüße

    Klaus

    Hallo,

    derzeit sind unsere Kinder über mich (Angestellter) familienversichert.

    Meine Frau ist Beamtin. Sie verdient derzeit auf jeden Fall weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze sodass die Familienversicherung über mich auch ok geht.

    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt für 2023 bei 66600 Euro was 5550€ pro Monat wären.

    Jetzt lese ich das eventuell der Wert 4.987,50€ pro Monat gilt wenn man im Dezember 2002 Mitglied in einer substitutiven Krankenversicherung war.

    Daher die Frage. Was ist eine substitutive Krankenversicherung?

    2002 war meine Frau Studentin.....

    Hallo,

    ich bin durch den Eintrag im Newsletter auf die Möglichkeit aufmerksam geworden den derzeitigen Riester Gewinn wegen des Hochs am Aktienmarkt abzusichern. Das hatte ich mir schon länger vorgenommen - meine Ausgangslage/Ausgangsprodukt ist allerdings etwas anders:

    - es geht um die DWS TopRente Dynamic (derzeit knapp 50% Aktienanteil)

    - die TopRente hatte bisher das Problem mit zu schnellem umschichten in Rentenpapieren noch nicht

    - wurde bis Ende 2020 bespart - ruht derzeit

    - es sind ca 8T€ Gewinne aufgelaufen

    - ich habe noch ca 10Jahre bis zum möglichen Vertragsende (60).

    - ich möchte den Riester Vertrag zur Tilgung des Hauskredits nutzen -> aus meiner Sicht müsste ich sinnvollerweise in einen WohnRiester Vertrag umschichten

    Ich kann natürlich noch 10Jahre weiter die DWS TopRente bestehen lassen auf die Gefahr hin das der Gewinn dann in 10Jahren in Teilen abgeschmolzen ist - aber ich denke es gibt bessere Lösungen.

    Jetzt interessiert mich natürlich wie ich am sinnvollsten vorgehen sollte.....

    Und wenn WohnRiester / welcher Vertrag bietet sich an?

    grüße, fliegerbulli

    Und dort, wo die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Beitragsbemessungsgrenze KV) gilt, gilt diese NICHT für Ihre Frau, weil Ihre Frau am 31.12.2002 nicht als Arbeitnehmerin über der BBK-KV in der PKV versichert war.

    Vielen Dank für die Antwort.
    Zwei Fragen.
    Was ist die BBK-KV?
    Es gilt für meine Frau also die obere Grenze weil sie im Studium bzw Referendariat nicht über der "BBK-KV in der PKV" versichert war, oder?

    Wenn ich jetzt weiss was die BBK-KV ist, dann klärt sich vielleicht auch der 2te Teil der Frage ;)

    Unsere Situation.
    Meine Frau ist verbeamtet u damit PKV versichert.
    Ich bin GKV versichert. Die Kinder über mich Familienversichert.

    Über die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird bekanntlich festgelegt ab wann die Kinder PKV versichert sein müssen. Hier finde ich zwei Werte für 2019.
    60.750 allgemein u 54.450 für PKV Mitglieder vor 2003

    Derzeit u auch mittelfristig wird sie unter beiden Grenzen bleiben. Aber trotzdem interessiert mich welche Grenze eigentlich für sie gilt.

    Ihre Historie.
    Von Geburt an PKV versichert über/wegen dem PKV versicherten Vater.
    Studium bis 2003 u PKV versichert
    2003 GKV für 6Monate (Arbeit als Angestellte)
    Ab 2004 wieder PKV versichert.

    Ist dieser 6Monatige Bruch ausschlaggebend dafür das die obere Grenze herangezogen werden kann?
    Oder gibt es eine Stichtagsregelung? Wo kann ich das verbindlich erfragen?

    Ich bin seit Jahren Kunde der DKB und auch zufrieden.
    Derzeit ärgert mich aber folgender Umstand.

    Ich kann mit meinen DKB Kreditkarten (eine fürs Einzelkonto und eine fürs Gemeinschaftskonto) kein Geld mehr bei diversen Banken abheben.
    Antwort der Automaten: "Karte wird nicht unterstützt" oder "Karte defekt" oder ähnliches

    Allerdings bekomme ich an jeder Deutschen Bank Filiale mit den Kreditkarten Geld.

    Meine Frau dagegen, auch Kundin der DKB, bekommt an allen Bankautomaten Geld. Einziger ersichtlicher Unterschied bei den Karten. Ihre Visa Karten sind 2Jahre jünger.

    Was sagt die DKB dazu: ihre Karten scheinen defekt zu sein. Sie können sich neue Karten zuschicken lassen (10€ pro Karte).

    Defekt? Wieso bekomme ich dann bei jeder Deutschen Bank Filiale Geld und bei anderen, insbesondere Volksbanken, Sparkassen, kein Geld.

    Mir scheint es so als ob die Volksbanken u Sparkassen bestimmte Merkmale der Kreditkarte nutzen um die Auszahlung zu sperren. Aber wieso nur bei mir und nicht auch bei meiner Frau...

    Daher die Annahme das es Karten erster und zweiter Klasse gibt......