Jetzt liebäugel ich tatsächlich mit dem Wohnriester (wie von LuciferM erwähnt).
Nicht zwingend weil ich den Betrag zwingend benötige (Darlehen relativ günstig mit 1,1%), aber ich will das Geld dem Riester entnehmen und nutzen bzw tilgen u nicht schmoren lassen. Bis zur Rente sind es noch ca 10j
Wann startet der Beobachtungszeitraum Selbstnutzung? Ab Start der Auszahlung zur Tilgung eines Darlehens, also z.B mit 55j, oder zu Rentenbeginn mit 65? Durchaus möglich das wir hier 5j nach Rentenbeginn, mit ca 70, ausziehen u mieten oder Eigentumswhg....
Derzeit sieht es mit meinem Riester so aus. Ich möchte den Riester nicht mehr besparen (ruht seit 6j), sondern nur noch entnehmen. Der nervt
.
Ab 2027 dann ein (neues) AV Depot besparen. Gegebenfalls bleibt es aber auch bei meinem klassischen ETF Depot (aufstocken).
Sind dies folgenden Annahmen bezüglich Wohnriester (alt/neu) in etwa richtig:
ich starte die Entnahme zur Tilgung (mit 10Mon Vorlauf) jetzt mit dem alten Wohnriester. Dann ist mein "Beobachtungszeitraum" Selbstnutzung 20j
oder
- ich starte 2027 mit der neuen Eigenheimrente und dann ist der Beobachtungszeitraum nur 5j u Entnahme ab 2028 möglich. Ist das dann immer noch der alte Riestervertrag aber mit der Option die neuen steuerlichen Regeln zu nutzen?
- beide Varianten erlauben es mir jedes Jahr einen Betrag x zur Tilgung eines Darlehen zu entnehmen
- zum Start der eigentlichen Riesterrente kann ich , wenn es vom Betrag passt, den Rest als Kleinbetragsrente entnehmen (u versteuern)
- sollte ich ausziehen u nicht innerhalb von 5j das Wohnförderkonto erneut zur Selbstnutzung nutzen, dann muss ich entsprechend versteuern - die Zulagen u Zuwächse muss ich aber nicht zurückzahlen
Passt das so?
Ist es für meinen Fall, unter der Annahme das Kapital verwerten zu wollen, sinnvoller dieses Jahr noch was zu unternehmen. Oder reicht auch 2027 bzw bietet sich das eher an?
Vielen Dank im Voraus ![]()