Wechsel zu AV Depot mit Garantiekapital oder derzeitigem Stand im Depot?

  • Hi,

    vielleicht bin ich etwas zu früh mit der Frage da das AV Depot ja noch nicht komplett durch ist. Dann stelle ich sie nächstes Jahr noch einmal ;)

    Ich habe einen (mittlerweile ruhenden) Riestervertrag der ursprünglich bei der DWS war und 2020 zur Union Investment übertragen wurde. Seitdem geht da von der Performance, im Gegensatz zur DWS, überhaupt nichts mehr.

    Ein Grund den zu übertragen war das beim Anbieterwechsel der 2020 DWS Stand zu Garantiekapital bei der Union geworden ist (war ein Tipp hier im Forum). Dadurch hab ich jetzt bei der Union ein Garantiekapital von 36T€ . Zum Wechseltermin 2020 garantierte die DWS mir 22T€.

    Durch die schlechte Performance bei der UNION ist mein Riester Vertrag jetzt allerdings bis auf 26T€ abgesackt (Garantiekapital weiterhin 36T€).

    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    • welches Kapital wird denn ins AV Depot übertragen? Der Garantiebetrag oder der momentane Stand?
    • falls der momentane Stand übertragen wird: kann ein Riester Vertrag ruhend weitergeführt werden und daneben ein AV Depot aktiv bespart werden? Oder darf es nur eins von beiden geben?
      • jetzt in der Ansparphase
      • später in der Rentenphase

    Vielen Dank

    fliegerbulli

  • Die Garantie gilt nur zum Vertragsende. Es wird also nur der momentane Stand übertragen.

    Du kannst diesen Riester Vertrag auch weiterhin ruhend lassen und dann am Vertragsende das Garantiekapital erhalten.

    Mit der Altersvorsorge-Reform sind maximal zwei Riesterverträge erlaubt. Du kannst also neu anfangen. Je nach familiärer und finanzieller Situation kann aber auch ein ganz normales ETF Depot Sinn machen.

    Evtl. Macht es aber trotzdem Sinn, den Riester Vertrag zu kündigen. Je nach Laufzeit könnten sich auch 26T€ (abzüglich erhaltener Zulagen) so vermehren, dass die 36T€ wieder eingeholt werden.

  • welches Kapital wird denn ins AV Depot übertragen? Der Garantiebetrag

    Das ergibt doch keinen Sinn.

    Offenbar befürchtest du, dass deine Garantiesumme bei einem erneuten Wechsel wieder sinkt, das ist verständlich. Aber was du angeboten bekommst, hängt doch dann immer noch vom Anbieter und seinem Produkt ab.

    Wenn es so weit ist, kannst du dir sicherlich anhand der momentanen Summe ein neues Angebot machen lassen (das als Garantieprodukt natürlich auch im AVD weniger Rendite versprechen wird).

  • Die Garantie gilt nur zum Vertragsende. Es wird also nur der momentane Stand übertragen.

    Du kannst diesen Riester Vertrag auch weiterhin ruhend lassen und dann am Vertragsende das Garantiekapital erhalten.

    Mit der Altersvorsorge-Reform sind maximal zwei Riesterverträge erlaubt. Du kannst also neu anfangen. Je nach familiärer und finanzieller Situation kann aber auch ein ganz normales ETF Depot Sinn machen.

    Evtl. Macht es aber trotzdem Sinn, den Riester Vertrag zu kündigen. Je nach Laufzeit könnten sich auch 26T€ (abzüglich erhaltener Zulagen) so vermehren, dass die 36T€ wieder eingeholt werden.

    Danke. Hat mir fürs erste sehr geholfen. Jetzt warten wir mal ab was kommt...

  • Ja, hab einen EIgenheimkredit.

    Wohnriester finde ich sehr kompliziert und die Bedingungen wie langfristige Eigennutzung der Immobilie etc nicht so prickelnd. Ich denk aber mal drüber nach.

    Ich hab es tatsächlich so gemacht. Aber ja, mit den Bedingungen muss man leben können. Bitte auch bedenken, dass bei dir dann auch die Kleinbetragsrente relevant wäre. (Z.b. 26T€ via Wohnriester, die fehlenden 10T€ dann zu Rentenbeginn als Kleinbetragsrente als eine Summe)

  • Ich hab es tatsächlich so gemacht. Aber ja, mit den Bedingungen muss man leben können. Bitte auch bedenken, dass bei dir dann auch die Kleinbetragsrente relevant wäre. (Z.b. 26T€ via Wohnriester, die fehlenden 10T€ dann zu Rentenbeginn als Kleinbetragsrente als eine Summe)

    Deine Ideen in #7 u #8 finde ich interessant.

    Die Kleinbetragsrente war mir so nicht bekannt. Bzw wusste ich nicht das das dann 10T€ sein könnten......hatte an viel weniger gedacht.

    Grundsätzlich kann man aber immer 30% zu Rentenbeginn herausziehen. Vorteil der Kleinbetragsrente dürfte steurlich sein.

    Der andere Ansatz das ganze über das AV Depot zu machen wie in #8 angedeutet klingt noch vielversprechender. Mal abwarten was kommt.

    Deiner Idee aus #2 den Riester aufzulösen und in ein ETF Depot zu packen könnte noch hinhauen (von wegen einholen). Allerdings bin ich da auch schon gut unterwegs. Bin sowieso immer wieder hin- und hergerissen alles einfach zu halten und ins ETF Depot zu packen versus "Vorteilen" von Riester u AV Depot mitzunehmen.

    Bisher haben die Werbeversprechen vom Staat u der Finanzindustrie mir als halbwegs eigenverantwortlichen Anleger fast nur Arbeit gemacht. Der Vorteil steckt oftmals im Detail...und da muss man sich immer wieder reinfuchsen. Puh

  • Die Kleinbetragsrente war mir so nicht bekannt. Bzw wusste ich nicht das das dann 10T€ sein könnten......hatte an viel weniger gedacht.

    Grundsätzlich kann man aber immer 30% zu Rentenbeginn herausziehen. Vorteil der Kleinbetragsrente dürfte steurlich sein.

    Wie groß ist denn dieser steuerliche Vorteil? Immerhin sind es bei der Kleinbetragsrente nicht 30%, sondern 100% Entnahme.

  • Wie groß ist denn dieser steuerliche Vorteil? Immerhin sind es bei der Kleinbetragsrente nicht 30%, sondern 100% Entnahme.

    Dann hab ich das noch nicht geblickt.

    Ist der Vorteil dann, das die Kleinbetragsrente auf einen Schlag gezahlt und einmal (wenn ich will) besteuert wird?

    Und das ich überhaupt zeitnah an mein Riesterkapital rankomme anstatt monatlich zu verrenten?

    Einmal editiert, zuletzt von fliegerbulli (14. April 2026 um 13:08)

  • Dann hab ich das noch nicht geblickt.

    Ist der Vorteil dann, das die Kleinbetragsrente auf einen Schlag gezahlt und einmal (wenn ich will) besteuert wird?

    Und das ich überhaupt zeitnah an mein Riesterkapital rankomme anstatt monatlich zu verrenten?

    Ja, die Kleinbetragsrente (bzw. der dafür gebildete Kapitalstock) kann zu 100% einmalig ausgezahlt (abgefunden) werden. Und zwar förderunschädlich, also ohne dass Zulagen oder Steuererstattungen zurückgezahlt werden müssen.

    Eine definierte Euro-Grenze gibt es dabei nicht. Grundregel: Eine Riester-Rente gilt als Kleinbetragsrente, wenn die monatliche Rente ≤ 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr angepasst. 2025 sind es etwa 37,45 € monatlich (mit einem angenommenen Rentenfaktor von 25 entspräche das einem Kapital von rund 15.000 €). Wenn deine Rente also darunter liegen würde, darf das Kapital auf einen Schlag ausgezahlt werden. Der Bruttobetrag muss dann allerdings noch mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

  • Jetzt liebäugel ich tatsächlich mit dem Wohnriester (wie von LuciferM erwähnt).

    Nicht zwingend weil ich den Betrag zwingend benötige (Darlehen relativ günstig mit 1,1%), aber ich will das Geld dem Riester entnehmen und nutzen bzw tilgen u nicht schmoren lassen. Bis zur Rente sind es noch ca 10j

    Wann startet der Beobachtungszeitraum Selbstnutzung? Ab Start der Auszahlung zur Tilgung eines Darlehens, also z.B mit 55j, oder zu Rentenbeginn mit 65? Durchaus möglich das wir hier 5j nach Rentenbeginn, mit ca 70, ausziehen u mieten oder Eigentumswhg....

    Derzeit sieht es mit meinem Riester so aus. Ich möchte den Riester nicht mehr besparen (ruht seit 6j), sondern nur noch entnehmen. Der nervt ;).

    Ab 2027 dann ein (neues) AV Depot besparen. Gegebenfalls bleibt es aber auch bei meinem klassischen ETF Depot (aufstocken).

    Sind dies folgenden Annahmen bezüglich Wohnriester (alt/neu) in etwa richtig:

    • ich starte die Entnahme zur Tilgung (mit 10Mon Vorlauf) jetzt mit dem alten Wohnriester. Dann ist mein "Beobachtungszeitraum" Selbstnutzung 20j

      oder

    • ich starte 2027 mit der neuen Eigenheimrente und dann ist der Beobachtungszeitraum nur 5j u Entnahme ab 2028 möglich. Ist das dann immer noch der alte Riestervertrag aber mit der Option die neuen steuerlichen Regeln zu nutzen?
    • beide Varianten erlauben es mir jedes Jahr einen Betrag x zur Tilgung eines Darlehen zu entnehmen
    • zum Start der eigentlichen Riesterrente kann ich , wenn es vom Betrag passt, den Rest als Kleinbetragsrente entnehmen (u versteuern)
    • sollte ich ausziehen u nicht innerhalb von 5j das Wohnförderkonto erneut zur Selbstnutzung nutzen, dann muss ich entsprechend versteuern - die Zulagen u Zuwächse muss ich aber nicht zurückzahlen

    Passt das so?

    Ist es für meinen Fall, unter der Annahme das Kapital verwerten zu wollen, sinnvoller dieses Jahr noch was zu unternehmen. Oder reicht auch 2027 bzw bietet sich das eher an?

    Vielen Dank im Voraus :)

  • Hallo fliegerbulli,

    schön, dass die Idee mit Wohnriester auch für dich eine Option ist. Ich habe mittlerweile das Geld ausbezahlt bekommen und verwende das Geld für die Endtilgung in 2 Wochen. Ich konnte leider nicht warten bis nächstes Jahr, wo die Konditionen nochmal deutlich besser sind (0% Zinsen, Beobachtungszeitraum nur 5 Jahre)

    (Irgendwie freue ich mich auch, dass ich nun nicht mehr der Oberdepp bin, und der zurich Versicherung eins auswischen kann)

    Abwarten auf 2027 macht definitiv Sinn, wenn zeitlich möglich.

    Ich muss halt mit dem alten Recht bis 85 versteuern. Ich würde vermutlich aber vorher die gesamte Summe versteuern, und den 30% Rabatt mitnehmen (z.b. mit 67, wenn ich kein Arbeitseinkommen mehr habe und mein Steuersatz niedriger ist). Ich nehme mal stark an, dass dann das Thema erledigt ist, selbst wenn ich dann mit z.b. 84 vorzeitig mein Eigenheim nicht mehr nutze. Aber vielleicht denke ich ja dann doch noch dran, die ZfA zu informieren, dass ich meinen 30% Steuerrabatt zurückgeben möchte...😉

    Muss aber sagen, dass ich bei Wohnriester kein Experte bin, und mich nur für meinen Recht einfachen Fall schlau gemacht habe.

    Ein Anruf bei der ZfA würde für Detailfragen sicher helfen.

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