Beiträge von Hoogoord

    Ich zitiere einfach mal von dieser Unterseite: https://www.finanztip.de/zweitstudium/
    "Werbungskosten vorweg geltend machen. Selbst wenn Sie als Vollzeitstudent beispielsweise während Ihres Masterstudiums kein zu versteuerndes Einkommen haben, können Sie die Ausbildungskosten immer noch als Werbungskosten geltend machen. Geben Sie während des Studiums eine Steuererklärung ab, in der Sie einen finanziellen Verlust feststellen lassen. Diesen Verlustvortrag können Sie in die ersten Berufsjahre hinüberziehen, in denen Sie ein zu versteuerndes Einkommen haben. Wer als Berufsanfänger noch nicht genug verdient, um Steuern zu zahlen, kann also einen Teil der Verluste auch noch im zweiten Jahr absetzen, wenn die Einkünfte hoch genug sind."


    Das wird nicht funktionieren, weil Ausbildungskosten eines Erststudiums nur in ganz engen Grenzen abziehbar sind.Hierüber gibt es in diesem Forum bereits genügend Beiträge. Einfach mal googeln.

    Ein Masterstudium sollte bereits als Zweitstudium gelten.

    Meine Frage war nicht eindeutig formuliert. Hier ist eine Verdeutlichung:

    Ich habe die Kapitalerträge in einem Jahr und in demselben Jahr kaufe ich für 200,00 € Fachbücher. Nun würde ich gerne diese 200,00 € als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, sodass ich sie nach meinem Studium mit meinen ersten Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnen kann.
    Funktioniert dies oder gibt es ein Problem, da die Kapitalerträge größer als 200,00 € sind?

    @Kater.Ka
    Vielen Dank für den Vorschlag. Das hört sich tatsächlich nach einer Möglichkeit an, um das Problem zu umgehen.

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Nutzung vorgezogener Werbungskosten als Masterstudent. Ich habe keinerlei Arbeitskommen. Mein einziges Einkommen sind Kapitalerträge.

    Ich habe Kapitalerträge von 2000,00 €. Abzüglich des Sparerpauschbetrags von 801,00 € verbleiben 1199,00 €, die mit 26,375 % besteuert werden. Ich zahle also 316,24 € Steuern. Diese Steuern lasse ich mir über die Anlage Kap mit einer Günstigerprüfung zurückerstatten. Im Steuerbescheid würden dann folglich die 1199,00 € als zu versteuerndes Einkommen aufgelistet.

    Nun möchte ich im selben Jahr 200,00 € für Fachbücher als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Ist dies möglich oder wird bei mir schon die Werbungskostenpauschale von 1000,00 € mit eingerechnet, da mein zu versteuerndes Einkommen über 0,00 € liegt?


    Viele Grüße,

    Hoogoord