Ich zitiere einfach mal von dieser Unterseite: https://www.finanztip.de/zweitstudium/
"Werbungskosten vorweg geltend machen. Selbst wenn Sie als Vollzeitstudent beispielsweise während Ihres Masterstudiums kein zu versteuerndes Einkommen haben, können Sie die Ausbildungskosten immer noch als Werbungskosten geltend machen. Geben Sie während des Studiums eine Steuererklärung ab, in der Sie einen finanziellen Verlust feststellen lassen. Diesen Verlustvortrag können Sie in die ersten Berufsjahre hinüberziehen, in denen Sie ein zu versteuerndes Einkommen haben. Wer als Berufsanfänger noch nicht genug verdient, um Steuern zu zahlen, kann also einen Teil der Verluste auch noch im zweiten Jahr absetzen, wenn die Einkünfte hoch genug sind."
Das wird nicht funktionieren, weil Ausbildungskosten eines Erststudiums nur in ganz engen Grenzen abziehbar sind.Hierüber gibt es in diesem Forum bereits genügend Beiträge. Einfach mal googeln.
Ein Masterstudium sollte bereits als Zweitstudium gelten.