Ich habe auch Swap-ETFs. Für mich gab es bisher keine Nachteile.
Gruß
Altsachse
Aber nur einmal ein Ausfall und du könntest erledigt sein. Ist es das Risiko wert?
Ich habe auch Swap-ETFs. Für mich gab es bisher keine Nachteile.
Gruß
Altsachse
Aber nur einmal ein Ausfall und du könntest erledigt sein. Ist es das Risiko wert?
Alles anzeigenMoin,
RaboDirect hat heute seine Privatkunden in Deutschland per Email informiert, dass das Privatkundengeschäft zum 31.12.2021 geschlossen wird.
Die Entscheidung sei "mit Blick auf die anhaltend negative Marktlage getroffen" (Zitat aus der Email von RaboDirect) worden.
Laut der Info läuft bis zur Schließung alles weiter wie bisher. Über die weitere Vorgehensweise im Laufe des Schließungsprozesses wird die Kundschaft in Kürze schriftlich informiert.
Falls bis dahin Fragen bestehen, erreicht man den Kundenservice von RaboDirect per Email an info@rabodirect.de oder telefonisch unter 069 130 260 0 (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
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Mal gucken, wer sich als nächstes aus dem Tagesgeldgeschäft zurückzieht. Mir gefiel bei RaboDirect die Möglichkeit der Unterkonten: so konnte ich für verschiedene Zwecke sparen und habe auf einen Blick gesehen, wie nah ich meinem Ziel schon bin. Doch egal - die Welt dreht sich weiter
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Viele Grüße
Alabama
Die Zinsen waren schon schon längere Zeit nur noch dürftig; also kein Verlust. Gibt bessere Anlagemöglichkeiten!
Hallo,
ich habe seit ein paar Jahren einen ETF-Sparplan mit dem Xtracker MSCI World Swap (LU0274208692), der mir mal von der Verbraucherzentrale empfohlen wurde.
Jetzt las ich, dass die Swap-ETF ein Auslaufmodell seien und risikoreicher wären.
Daher meine Frage, sollte man in diesen weiter ansparen oder besser den gesamten ETF gegen einen anderen ETF MSCI World (physisch) tauschen? Oder nicht weiter einzahlen und den ETF ruhen lassen!
Über eine Info oder Rat wäre ich ihnen dankbar, bzw. wo man entsprechende Infos nachlesen könnte.
Die Swap-ETFs rentieren i.d.R. zwar höher, dafür mußt du aber auch das Ausfallrisiko tragen. Weniger Risiko führt daher auch zu weniger Rendite; das mußt du für dich entscheiden. Viele Anleger wollen dieses Zusatzrisiko nicht länger tragen und wechseln daher die Tranche; habe ich vor Jahren auch gemacht. In Krisenzeiten ist ein Swap-ETF besonders gefährdet!
Alles anzeigenHallo zusammen,
nachdem ich den Bericht über die mögliche Rückforderung Kontogebühren gelesen habe durchsuchte ich mal meine Kontoauszüge:
Daraus war ersichtlich das meine VR Bank bis zum 31.03.2014 mir 7€ für 3Monate im Jahr Kontoführungsgebühren berechnet hat. ( 28€ / Jahr )
Ab dem 01.04.2014 wurde mir ein neues Kontomodell angeboten das stillschweigend anstelle der 7€ / 3 Monate eintrat.
Das Konto Premiumkonto kostete ab 01.04.2014 nun 7,90€ / Monat.
Dieses Konto besteht bis heute und wurde ab dem 01.07.2020 auf 9,90€ / Monat angehoben.
Meine Frage:
Könnte ich von der Bank ab 01.01.2018 den Differenzbetrag aus dem alten Konto ( 7€ / 3 Monate)
zum neuen Konto (7,90€ / Monat) einfordern, da die Einführung des neuen Kontomodells ebenfalls stillschweigend erfolgte?
Daraus ergäbe sich 7€ / 3 Monate entspricht 2,33€ / Monat. Differenz zu neuen Modell ( bei 7,90€ / Monat ) entspricht 5,56€.
Oder greift hier ausschließlich die Erhöhung von 7,90€ auf 9,90€ plus eventueller gestiegener Einzelpositionen nebst Zinsen?
Wie gesagt hat die Bank damals soweit ich mich erinnere aus 3 Kontomodellen mir eines vorgeschlagen und wenn nicht nachgehakt wird oder ein anderes Kontomodell ( in dem Fall "Flexi Konto" oder "Online Konto") gewünscht wird das einfach so ohne Unterschrift durchgeführt.
Frage wäre auch ob man bis Jahresende wartet um die Gebühren zurück zu fordern. Wo bekommt man schon ca. 5%
Vielen Dank für Eure Hilfe
MfG
Frank
Durch Stillschweigen kommt keine Vertragsänderung zustande. Also ist maßgebend für deine Schadenersatzforderung /Rückzahlungsanspruch das abgeschlossene Kontogrundmodell mit 7 Eur für 3 Monate und nicht die zwischenzeitlichen Erhöhungen.
Hallo,
es geht nicht um mich persönlich aber um eine Freundin von mir. Sie ist im März aus der Kirche ausgetreten. Wirksamkeit im Folgemonat... also April. Alles natürlich auch schirftlich vom Amtsgericht bestätigt. Nun haben wir ja inzwischen Juli und ihr wird nach wie vor Kirchensteuer vom Brutto abgezogen.
Was genau hat das damit auf sich? Ein Fehler oder "muss" das so sein und man bekommt das über die Steuererklärung für 2021 wieder?
Falls das eine Rolle spielt: single, ledig aus NRW
Sie muß den Austritt auch dem Arbeitgeber mitteilen, sonst führt der weiterhin die Ki'steuer ab. Sie kann sie dann aber im Lohnsteuerjahresausgleich noch zurück holen.
Danke Euch!
So weit ich das verstehe, bin ich nicht zur Angabe verpflichtet, da ich ein deutsches Depot habe und eh schon alle Daten übermittelt bzw. alle Steuern einbehalten wurden. Nun kann ich mich da aber natürlich als Anfänger auch täuschen. Kommt dann nicht das Finanzamt auf einen zu, falls man eine E.st.Erklärung ohne Anlage KAP einreicht, aber das Amt der Meinung ist, dass dort was von mir hätte angegeben werden müssen?
Bei einem dt. Depot hat die Depotbank gesetzlich schon die Abgeltungssteuer für dich abgeführt. Dadurch brauchst du selber nichts mehr erklären und brauchst die JStB auch nicht einreichen. Alles ist bereits erledigt! Du kannst dich einfach zurücklehnen und träumen, dass du bald reich bist!
Alles anzeigenLiebe Community,
folgenden Text habe ich meiner Bank geschickt:
"Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.06.2021 und die bereits geleisteten Erstattungen für die Monate 04-06/2021.
Leider gehen Sie in Ihrem Schreiben nicht darauf ein, wie Sie mit den seit dem 01.01.2018 erhobenen Gebühren, welcher einer unwirksamen Erhöhung in 2017 zugrunde lagen, umzugehen gedenken.
Es würde sich hierbei um einen Betrag von 39,00 EUR (01/2018 bis 03/2021) handeln.
Ich möchte Sie bitten, hierzu Stellung zu beziehen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Folgende Antwort habe ich erhalten:
"Sehr geehrter Herr Zanthoff,
beim BGH-Urteil vom 27.04.2021 greift eine dreijährige Verjährungsfrist.
Das bedeutet, dass Entgelterhöhungen vor dem Jahr 2018 rechtswirksam vereinbart sind. Somit haben wir ab dem 01.01.2018 die ordnungsgemäß in 2017 beschlossenen Entgelte berechnet.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantwortet.Freundliche Grüße"
Ist des richtig, dass die Verjährungsfrist bedeutet, dass als unwirksam erkannte Erhöhungen vor dem 01.01.2018 der Verjährungsfrist unterliegen? Oder bezieht sich die Frist nur auf die Rückerstattungsansprüche?
Hinweis: Ab 04/2021 gab es eine weitere Erhöhung, welche erstattet wurde.
Vielen Dank für Eure Hinweise schon mal vorab.
Was die Bankfrau schreibt, ist unrichtig. Die Verjährung bezieht sich nur auf Rückforderungsansprüche; gültige Vertragsabsprachen vor 2018 sind damit jedoch nicht rechtswirksam zustande gekommen. Die Bankfrau verarscht dich mit ihrer Aussage.
Liebe Alle,
ich würde gerne ein Sparkonto anlegen. Vor geraumer Zeit hatte ich mich auf verschiedenen test-Webseiten u.ä. umgeschaut. Bspw.: https://www.financescout24.de/geldanlage-ban…geber-sparkonto
Derzeit habe ich bei der DKB ein Tagesgeldkonto, allerdings gibt das Tagesgeldkonto nicht viele Zinsen. Gibt es da eine Bank die sicher ist und besser um es als Sparkonto zu verwenden?Ich möchte 20% von meinen Gagen auf dem Sparkonto bunkern. Ich habe so ca, geschätzt 10.000,00 € für 6 oder 9 oder 12 Monate. Da ich frei arbeite ist mein Jahreseinkommen immer unterschiedlich. D.h. ich muss Zugriff auf das Ersparte haben, falls es mal eng wird. (Geht das?).
Um Rat wäre ich dankbar!Liebe Grüße,
TU
Bei kurzfristiger Zugriffsmöglichkeit auf dein Geld bleibt dir nur ein Tagesgeldkonto; ansonsten World-ETFs kaufen ins Smartbroker-Depot, das kostet keine Gebühren ab 500 €-Anlagebetrag über Gettex und lohnt sich mehr.
COMMERZBANK beschlagnahmt Kundengeld.
Der Reihe nach: Am Freitag (25.6.21) habe ich bei der Commerzbank-Filiale meiner Frau einen Termin vereinbart zwecks Kündigung des Konto meiner Frau und Umstellung meines Konto auf weiterhin kostenlos. Mir wurde von der Mitarbeiterin gleich gesagt, dass nur meine Frau ihr Konto kündigen kann. Ich entgegnete, dass meine Frau seit Dezember 2020 pandemiebedingt bei ihrer Familie in Asien verweilt und das Konto seit diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt worden ist. Die Mitarbeiterin blieb stur und sagte, dass ab Juli 2021 Gebühren fällig werden. Ich entgegnete, dass keine Überweisungen mehr auf das Konto erfolgen werden. Mitarbeiterin: Es sind noch 60,- Euro drauf. * Am Sonntag (27.6.21) war ich in der besagten Filiale und wollte die 60,- Euro am Automaten abheben. Pustekuchen. Es erschien der Hinweis: Karte ungültig, wird eingezogen. Und futsch war die Karte. * Montag (28.6.21) Termin in der Filiale. Mein Konto wurde problemlos umgestellt. Meine Frau könnte ihr Konto auch online oder per Brief kündigen. Auch ein Einspruch nach ihrer Rückkehr wäre möglich. Weder ich noch meine Frau haben jemals im Leben eine Kontobuchung online gemacht. Mangels Deutschkenntnisse meiner Frau ist ein Brief auch nicht möglich. * Ich habe am Mittwoch (30.6.21) ein Brief bei dieser Filiale eingeworfen, mit der Bitte das Guthaben auf mein Konto zu überweisen, da mir die Abhebung verweigert worden ist. * Ich denke, die Commerzbank wird mir nicht antworten, da ich keine Vollmacht über das Konto meiner Frau habe. Die Bank wird die Beschlagnahmung der 60,- Euro wohl damit begründen, dass dies für die nächsten Gebührenmonate verwendet wird. Warum eine Bank wo was tut, ist mir unbegreiflich. Wahrscheinlich will die Commerzbank eine größere Anzahl Privatkunden los werden. Sofern ich innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalte, reiche ich gleich Klage vor dem Amtsgericht ein. Ist das Amtsgericht eigentlich zuständig?.
Rechtsdienstleister und Ombudsmann lasse ich bewusst außen vor.
Die Commerzbank handelt korrekt im Sinne ihrer Kundin und schützt deren Konto. Nichts zu beanstanden!
Hallo,
ich hatte leider den Kündigungstermin verpasst, um meinen aktuellen Stromvertrag rechtzeitig zu beenden, so daß dieser nun ein Jahr weiterläuft.
Ich hatte zufällig im Internet gelesen, daß es die Möglichkeit gibt, die Zahlungen einzustellen, so daß man vom Stromlieferanten selbst gekündigt wird, daraufhin zum Grundversorger zurückgelangt, von dem aus eine monatliche Kündigung dann möglich wäre um zum zukünftig gewünschten Stromlieferanten wechseln zu können.
Das ganze macht mir allerdings etwas Bauchschmerzen, weil es mit evtl. weiteren Kosten verbunden ist, falls der aktuelle Lieferant mir nicht unmittelbar kündigt, sondern erstmal versucht, die Kosten z.B. durch eine Inkassofirma eintreiben zu lassen, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre. Dann wäre die zukünftige Einsparung bei einem anderen Lieferanten mindestens erheblich eingeschmolzen, vielleicht würde ich sogar draufzahlen. Ich hatte dieses Anliegen auch direkt bei meinem derzeitigen Lieferanten geschildert, dessen Mitarbeiterin natürlich erwartungsgemäß davon abgeraten hat hinsichtlich negativem Schufa-Eintrag. Von erheblichen Mehrkosten wurde mir an dieser Stelle nichts gesagt.
Was wäre davon zu halten, die Zahlung einfach dauerhaft einzustellen, bis eine Kündigung hereinflattert? Ist das Risiko relativ überschaubar mit geringen Mahnkosten oder sollte ich die Finger davon lassen?
Du bist dann schadenersatzpflichtig und das kann sehr teuer werden; also erfülle besser den Vertrag.
Hast du deine Steuerbescheide noch?
Da steht immer drauf, auf welches Konto die Steuerrückzahlung überwiesen wird.
Depot hat man ja meistens dort, wo auch das Girokonto ist.
Das trifft oftmals nicht zu, da man besonders günstige Broker wählt, die kein Girokonto führen.
Wollte eben meine Steuererklärung für 2020 machen. Was stelle ich fest? Flatex hat bis heute 1.7.21 noch immer keine Jahressteuerbescheinigung für 2020 zugesandt oder ins Postfach gestellt. Schon krass! 1 Monat vor Ende der Abgabefrist...
Abgabefrist ist doch verlängert bis 31.10.21; trotzdem mit Flatex ärgerlich.
Dachbegrünung muss jährlich gepflegt werden, dass lassen sich Dachgärtner teuer bezahlen. Lieber die Finger also davon weglassen, wenn man nicht selber dachgärtnern kann und will.
Bei mir war Grünflachdach leider vom Bezirksamt Hamburg-Nord als Auflage zum Bebauungsplan zwingend vorgeschrieben. Hamburgs Regierung ist leider rot-grün.
Meine Commerzbank-Filiale Hamburg-Langenhorn hat auf meine Rückforderung von Gebühren frech geantwortet, dass die Gebühren dem gültigen PLV genau entsprechen und somit doch alles korrekt ist.
Bei der Commerzbank soll Frechheit und Rechtsbruch wohl Kundenansprüche so abwehren!
Alles anzeigenDie Gas und Strompreise floatieren.
Ich manage mittlerweile 12 Verträge von Verwandten.
Jedes Jahr:
im Sept. kündigen und !Kündigungsbestätigung! überwachen
Ab Okt mit Check 24 Preise scannen und
ab November direkt oder über Portale abschliessen
zu Jahreswechsel dann Zählerstände den Netbetreiber mitteilen
Verstehe den Zusammenhang mit dem Thread nicht.
Ich bin immer gut gefahren mit Verivox!
Es muss jeder selber wissen, ob er seine Haftung beschränken will, je nach Situation.
Alles anzeigenLiebe Community,
bin dabei mir einen ETF zu kaufen und preferiere einen von Lyxor (TER 0,12%).
Nun soll ja Lyxor an Amundi verkauft werden (Abschluss vsl. Frühjahr 2022) und ich frage mich, ob das jetzt noch Sinn macht, diesen zu kaufen Amundi ist von Morningstar nicht sehr positiv bewertet.
Man weiß ja nicht, ob ggf ETFs zusammengelegt werden. Möchte auch vermeiden in einem Jahr einen anderen ETF suchen zu müssen.
Wie würdet Ihr entscheiden? Habt Ihr einen Tipp für mich?
Herzlichen Dank schon mal und viele Grüße
Manuela
Du mußt damit rechnen, dass die Verschmelzungskosten den Fonds und damit dich belasten. Ich würde daher vorher verkaufen und andere Fonds wählen.
Hallo,
Ich bin großer USA
Fan und überlege statt den MSCI World den S&P 500 zu nehmen.
Welche andere ETFs bieten sich dann noch als kleinere Beimischung an, um etwas zu streuen?
Vom Zinseszins Effekt ist es doch eigentlich sinnvoller alles in ein ETF zu stecken, oder ist da ein (mathematischer
) Denkfehler?
VG
Zinseszinseffekt bei nur einem ETF ist Denkfehler!