Alles anzeigenHallo,
ich bin Hauptberuflich Zeitungzusteller. Ich wurde neulich von einem Abonennten beschuldigt, bei der Zeitungszustellung einen mit Plastikband abgesperrten Weg durchquert zu haben und einen frisch gegossenen Boden betreten zu haben. Die Behauptung konnte ich schnell durch Beweismittelsicherung und abgleichen der Fußspuren zu meinen Schuhen entkräften, aber ein mulmiges Gefühl bleibt, was da Zukünftig noch für Sachen kommen, wo ich tatsächlich die Verantwortung übernehmen muss.
z.B. wenn mein Zeitungsroller bei starkem Wind umkippt und ein Auto verkratzt/verbeult oder ich mich auf dem Weg zum Briefkasten zwischen zwei Autos zwängen muss und der Reisverschluss einen Lackschaden verursacht, Eine Abonnentin zum sturz kommt weil sie sich erschrickt das beim öffnen der Türe plötzlich ich an der Türe stehe oder der Fahrradanhänger sich während der Fahrt entkuppelt und einen Auffahrunfall mit dem Auto hinter mir verursacht. Kaputte Fensterscheibe weil Abonnent die Zustellung zwischen Fenstergitter und Fenster wünscht. Der Hund entläuft und überfahren wird, weil ich das Gartentor nicht sauber wieder verschlossen habe, den Haustürschlüssel für eine große Wohnanlage verliere und die Schlößer ausgetauscht werden müssen usw.
Ich habe meinen Arbeitgeber diesbezüglich schon drei mal kontaktiert. Bei den ersten zwei mal erhielt ich keine Antwort, bei der dritten kenne er die Antwort nicht weil das noch nie jemand gefragt hätte. Inzwischen ist da auch ein Monat vergangen und wird wohl nichts mehr kommen.
Mein Verdienst ist nicht sonderlich hoch aber ich komme damit so halbwegs über die Runden.
Gruselig die Vorstellung, evt. Jahrelang in Raten einen Schaden begleichen zu müssen.
Eine private Hapftpflichtversicherung habe ich nicht. Bezüglich Schlüssel verlieren habe ich in den AGB vieler Versicherungen einen Haftungsausschluss gelesen, dass kein Schaden ersetzt wird, wenn ich den Schlüssel von dritten erhalte. Die Schlüssel erhalte ich z.B. bei Urlaubsvertretungen von dem dortigen Zeitungszusteller. Bin ich da schon dritter oder vierter oder bin ich da als Zusteller nur ein ausführendes Organ des Zeitungsverlags und damit nur zweiter Schlüsselerhalter?
Zahlt überhaupt eine private Haftpflicht für Schäden, die ich als Arbeitnehmer verursache?
Dazu bedarf es einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung; die Privathaftpflicht muß dafür nicht zahlen. Aber gegenüber Dritten haftet zunächst der Arbeitgeber! Der könnte bei grober Fahrlässigkeit aber seinen Arbeitnehmer in Regress nehmen, aber dazu müßte er ihn verklagen und die Gerichte neigen dazu, den sozial Schwächeren besonders zu schützen.
Also mit Umsicht die Zeitungen austragen, damit keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann; dann liegt die Haftung beim Arbeitgeber!
Aber über diesen Fall hinaus gilt allgemein: Eine Privathaftpflicht sollte jeder Mensch haben!! Sie kostet als Online-Versicherung mit geringer Selbstbeteiligung doch nur ca. 25 € pro Jahr und schützt andererseits davor, durch ein Mißgeschick völlig ruiniert fürs Leben zu werden.