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Grundsteuer

  • helmut conrad
  • 28. August 2022 um 16:36
  • Erledigt
  • helmut conrad
    Finanztip Fan
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    5
    • 28. August 2022 um 16:36
    • #1

    Moin in die Runde,

    ich habe bislang für 2 unbebaute Grundstücksanteile keine Steuern bezahlt.

    Meine Frau und ich haben jeweils einen Anteil von 1/40 an einer Privatstraße und auch noch an einem gemeinsamen Entwässerungsgraben zusammen mit anderen Anliegern an der Privatstraße. Wir haben vom Finanzamt nur für unser bebautes Grundstück ein Aktenzeichen erhalten, nicht aber für die beiden unbebauten.

    Muss ich für die beiden im Grundbuch eingetragenen, unbebauten Grundstücke nun jeweils auch eine Grundsteuererklärung abgeben?

    Danke für die Hilfe im Voraus!

    Helmut

  • Lothar-HH
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    572
    • 28. August 2022 um 17:47
    • #2
    Zitat von helmut conrad

    Moin in die Runde,

    ich habe bislang für 2 unbebaute Grundstücksanteile keine Steuern bezahlt.

    Meine Frau und ich haben jeweils einen Anteil von 1/40 an einer Privatstraße und auch noch an einem gemeinsamen Entwässerungsgraben zusammen mit anderen Anliegern an der Privatstraße. Wir haben vom Finanzamt nur für unser bebautes Grundstück ein Aktenzeichen erhalten, nicht aber für die beiden unbebauten.

    Muss ich für die beiden im Grundbuch eingetragenen, unbebauten Grundstücke nun jeweils auch eine Grundsteuererklärung abgeben?

    Danke für die Hilfe im Voraus!

    Helmut

    Alles anzeigen

    Ja, ist erforderlich.

  • helmut conrad
    Finanztip Fan
    Beiträge
    5
    • 28. August 2022 um 18:53
    • #3

    Hallo Lothar-HH,

    Dir erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

    Bleibt bei mir die Frage offen, welches Aktenzeichen ich dann eintragen soll?

    Oder lasse ich dann den Punkt einfach unbeantwortet?

    Gruß Helmut

  • Lothar-HH
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    572
    • 29. August 2022 um 11:48
    • #4
    Zitat von helmut conrad

    Hallo Lothar-HH,

    Dir erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

    Bleibt bei mir die Frage offen, welches Aktenzeichen ich dann eintragen soll?

    Oder lasse ich dann den Punkt einfach unbeantwortet?

    Gruß Helmut

    Das Aktenzeichen läßt du offen, das wird dir später im Bescheid zugeteilt.

  • Uwe Vinke
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    • 29. August 2022 um 18:53
    • #5

    Ich würde beim Finanzamt nachfragen, bevor ich etwas eintrage. Normalerweise verschickt das Finanzamt für jedes Grundstück ein eigenes Aktenzeichen, oder alle Grundstücke werden unter einem Aktenzeichen im Schreiben aufgeführt.

  • Hornie
    Ehrenmitglied
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    • 29. August 2022 um 19:01
    • #6

    M.W. schreibt das Finanzamt nur einen der Eigentümer an.

  • Uwe Vinke
    Schatzmeister:in
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    • 29. August 2022 um 19:14
    • #7

    So ist es. Bei Gemeinschaftseigentum werden alle Eigentümer angeschrieben, um ihren Anteil zu melden. Sofern diese Flächen dem Finanzamt bekannt sind.

    Ich würde einfach nachfragen.

  • R.F.
    Gast
    • 29. August 2022 um 23:10
    • #8

    In Hessen schreibt das Finanzamt regelmäßig nur einen Miteigentümer an und es genügt auch, wenn nur ein Miteigentümer die Erklärung abgibt. In anderen Bundesländern kann das aber anders sein. Wobei interessant wäre, zu erfahren, was passiert, wenn von 40 Miteigentümern 40 Erklärungen abgegeben werden und darin vielleicht auch noch unterschiedliche Angaben gemacht werden.^^

  • Uwe Vinke
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    • 30. August 2022 um 19:39
    • #9

    Bei mehreren Eigentümern (Erbengemeinschaft) wird nur die Person angeschrieben, die dem Finanzamt benannt ist. In der Grundsteuererklärung müssen aber alle Eigentümer mit ihren Anteilen und Adressen aufgeführt werden.

  • Lothar-HH
    Sparkönig:in
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    • 31. August 2022 um 13:22
    • #10
    Zitat von Uwe Vinke

    Bei mehreren Eigentümern (Erbengemeinschaft) wird nur die Person angeschrieben, die dem Finanzamt benannt ist. In der Grundsteuererklärung müssen aber alle Eigentümer mit ihren Anteilen und Adressen aufgeführt werden.

    Erbengemeinschaft war aber nicht die Frage!

  • Uwe Vinke
    Schatzmeister:in
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    346
    • 31. August 2022 um 19:10
    • #11

    Erbengemeinschaft war nur ein Beispiel. In der Frage geht es um mehrere Miteigentümer.

    Nochmal: Beim Finanzamt nachfragen.

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