Hi,
Ich hab mir das gerade angeschaut, da steht
Es besteht kein Leistungsanspruch füreinen Versicherungsfall, der vor Beginn desVersicherungsschutzes eingetreten ist. Einsolcher Fall liegt vor, wenn ein Arzt in denletzten 24 Monaten vor Vertragsabschlussdie Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung in Erwägung gezogen hat.
Bist du sicher dass die Versicherung hier nichts ablehnen wird? Sehe ich kritisch.
Die Dauer scheint nicht begrenzt zu sein...