Beiträge von Dr. Schlemann

    Dass in einem jahrelang ruhenden Thread in eigener Sache werblich angetreten wird, hinterlässt tatsächlich einen etwas merkwürdigen Beigeschmack – das haben andere ja schon angemerkt.

    In der Sache selbst: Meine Aussage aus 12/2021 bezog sich naheliegenderweise auf den Stand Dezember 2021, nicht auf heute! Und da waren, soweit ich das mit gerade erneut durchgeführter Recherche nachvollziehen kann, drei der vier Genannten Einzelkämpfer (keine weiteren Berater mit ausgewiesener BU-Expertise) und drei von ihnen Mitte 30. Als Opa würde ich das mal mit dem etwas unscharfen Begriff "recht jung" bezeichnen. :) Bei "BU-Profi" Guido Lehberg traf beides gleichzeitig zu, richtig? Alles online nachzulesen, u.a. in der Wayback Machine web.archive.org.

    Was ist also bitte die Grundlage, meinen Post forsch als "falsch" oder "Unwahrheit" zu bezeichnen?

    Nochmal zur Klarstellung, falls das überlesen wurde: Es ging mir nie darum, jemandem die fachliche Kompetenz abzusprechen, sondern nur darum, den doch reichlich superlativischen Ton von Post #9 einzuordnen. "Mehr Kenntnisse und Praxiserfahrung als diese hat keiner zum Thema BU" ist schlicht nicht richtig, zwei Beispiele hatte ich genannt. Sollte das anders angekommen sein, betone ich das gerne noch einmal ausdrücklich.

    Hallo Bine2012 ,

    das klingt nach einer wirklich belastenden Situation – verständlich, dass dir gerade die Kraft für Komplexität fehlt.

    Ein paar Gedanken dazu:

    • Kläre zuerst schriftlich, warum die Versicherung dich ohne dein Einverständnis "beitragsfrei" gestellt hat. Liegt es vielleicht daran, dass du Beiträge nicht bezahlt hast? Rückstände solltest du nicht einfach stehen lassen: Das kann im schlimmsten Fall zur Kündigung des Vertrags führen!
    • Eine Herabstufung (Reduzierung) des Beitrags reduziert automatisch auch deine BU-Rente. Das wäre in deiner Situation jetzt keine gute Idee.
    • Für die Frage "Leistungsantrag stellen oder nicht" ist ein auf BU spezialisierter Fachanwalt oder Versicherungsberater die bessere Anlaufstelle als der Versicherer selbst.
    • Dein Arzt muss die Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen attestieren – bei Unsicherheit kann eine zweite ärztliche Einschätzung helfen.

    Ich würde dir raten, dich zeitnah an einen BU-Fachanwalt bzw. -Versicherungsberater zu wenden, bevor du am Vertrag etwas änderst, gerade weil die 6-Monats-Frist eine Rolle spielt.

    Alles Gute für dich!

    Hallo violol,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Entschuldigen Sie die ausbleibende Rückmeldung, das entspricht nicht unserem Standard, auch wenn die gesetzliche Frist nach Art. 12 DSGVO einen Monat beträgt.

    Für Anliegen wie ein Löschgesuch halte ich, wie oben schon von Referat Janders angemerkt, eine unmittelbare Kontaktaufnahme für den geeigneteren Weg als einen öffentlichen Beitrag. Zumal ich Ihren Fall anhand der hier vorliegenden Angaben leider nicht zuordnen und Ihnen deshalb auch nicht direkt weiterhelfen kann.

    Wenn's mal hakt oder zu lange dauert haben wir zusätzlich ein eigenes Beschwerdemanagement auf unserer Website eingerichtet - darum kümmere ich mich höchstpersönlich.

    Melden Sie sich gerne per PN hier im Forum oder per E-Mail bei mir (am besten mit beigefügter Mail mit dem Löschgesuch) und ich sorge dafür, dass Sie kurzfristig eine Rückmeldung erhalten.

    Einverstanden?

    Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag
    Berndt Schlemann

    Es ist keine betriebliche BU, sondern komplett über einen externen Versicherer. Der Arbeitgeber ist kein Vertragspartner. Die vereinfachten Gesundheitsfragen sollen nur ein Benefit sein.

    Das würde ich mir an Ihrer Stelle sehr genau ansehen. "Vereinfachte Gesundheitsfragen" gibt es nicht mal so eben als kleinen Benefit, weil sie die Kalkulationsgrundlage eines Versicherers nachhaltig verändern. Bei betrieblichen Lösungen sind sie sozusagen die Gegenleistung für ein großes Kollektiv, in dem sich Risiken über viele Köpfe ausgleichen.

    Wie Sie richtig schreiben, hat der VN gem. § 19 Abs. 1 VVG nur Umstände anzugeben, „nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat“.

    Nur in extrem seltenen, vom BGH selbst als „krass“ bezeichneten Ausnahmefällen wird gem. § 242 BGB (Treu und Glauben) eine sog. „spontane Anzeigepflicht“ angenommen: wenn außergewöhnliche und besonders wesentliche Informationen das Aufklärungsinteresse des Versicherers so grundlegend berühren, dass sich dem Versicherungsnehmer ihre Mitteilungsbedürftigkeit auch ohne Auskunftsverlangen aufdrängen muss (BGH, Beschluss vom 19.05.2011 – IV ZR 254/10).

    In der Praxis spielt diese Ausnahme kaum eine Rolle. Wer die gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, ist auf der sicheren Seite.

    In Ihrem Fall würde ich hier also kein nennenswertes Risiko sehen.

    Die grundlegendere Frage: Weshalb eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung über den Arbeitgeber, die einige Nachteile hat? Wenn Sie nach diesem Stichwort googeln, sollten Sie unsere Seite finden, auf der die (wenigen) Vorteile und die (vielen) Nachteile ausführlich beschrieben sind.

    Es wird aber auch geraten sich von Warentest, der Verbraucherzentrale oder unabhängigen, staatlichen Versicherungsberatern beraten zu lassen, damit sind die privaten Berater wohl nicht zu empfehlen laut dem Artikel.

    Schon erstaunlich, dass die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen. :) Ich wusste noch gar nicht, dass Warentest berät? Was sind bitte "unabhängige, staatliche Versicherungsberater"? Und wer unterstützt dann bei der Aufbereitung von Gesundheitsfragen, Risikovoranfragen und Antragstellung?

    Fragen über Fragen. Vielleicht sind "private Berater" wie z.B. Versicherungsmakler, insbesondere die von Finanztip empfohlenen, doch keine so schlechte Idee? :)

    Haben Sie den verlinkten Artikel auch gelesen? Ich zitiere:

    • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar für alle, die von Ihrem Einkommen leben. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit können Sie in große finanzielle Probleme bringen.

    Der Arzt mit Privatjet ist sicherlich die Ausnahme, allerdings kenne ich auch keinen armen Arzt.

    Ihr kennt vermutlich auch nur wenig arme Rechtsanwälte. Die müssen sich merkwürdigerweise nicht dafür rechtfertigen, dass sie entsprechend ihrer langjährigen Ausbildung überdurchschnittlich honoriert werden. Weshalb sollte das bei Ärzten anders sein?

    Mit steigendem Alter reduziert sich eben die Lücke zwischen BU Eintritt und Rente immer mehr, bei gleichzeitig steigenden Altersversorgungsansprüchen und ggf. Vermögen.

    Richtig. Gleichzeitig steigt aber auch das BU Risiko. Ob man auf Risiko spielt oder lieber ca. 5-10% der versicherten Summe in Absicherung investiert, muss jeder für sich selbst entscheiden.

    In einem Rechtsstaat kann man ein eingeführtes System wie die PKV nicht einfach abschaffen. Abgesehen davon würden die wenigen Privatversicherten die Probleme der GKV auch nicht lösen - das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.

    Mehr dazu auf unserer Seite "Bürgerversicherung statt Private Krankenversicherung", die Google einfach findet.

    Wenn Sie finanziell bereits ausgesorgt haben und unabhängig von Arbeitseinkommen über genügend Geld bis zum Lebensende verfügen, dann brauchen Sie nicht unbedingt eine BU. Das dürfte - gerade bei jüngeren Menschen - aber eher die Ausnahme sein. :)

    Außerdem lässt der Staat mich nicht ohne jeden Euro dastehen, natürlich bekomm ich was!

    Grundsicherung ja, mehr eher nicht. Die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind sehr hoch.

    wobei das Depot in wenigen Jahren wohl so stark wäre um mich sogar hier größtenteils abzufangen.

    Wenn Sie sicher wissen, dass Sie erst in "wenigen Jahren" BU werden, dann kann diese Rechnung aufgehen. Die meisten Menschen können das nicht so sicher planen. :)

    Also sind 80% vom Netto gar kein Netto ? Wenn ich 3000€ netto verdiene wären 80% davon 2400€ netto. Davon gehen jetzt noch Steuern und SV auf. Es müsste heissen 80% vom Brutto, also bei 3000€ netto müsste ich in Steuerklasse 1 rund 5500€ brutto verdienen jetzt kommen noch die AG Anteile der SV dazu, also noch mal rund 1000€, 80% davon wären 5200€ brutto was ich minimum dann als Versicherungssumme nehmen müsste. Ist das so Richtig ?

    Bezüglich des Bedarfs könnte die Faustregel "80% vom Brutto" gut stimmen. Meistens endet man bei 60% vom Brutto, was grob dem Nettoeinkommen entspricht, da Versicherer i.d.R. nicht mehr absichern.

    Ich brauche nichtmal 50% meines Einkommens, der Rest wird weg gespart. Kann also mit deutlich weniger auskommen wie derzeit.

    Die Rechnung könnte nicht ganz stimmen, da Sie im BU Fall

    • weiterhin fürs Alter sparen,
    • zusätzlich Ihren Krankenversicherungsbeitrag alleine bezahlen
    • den Entfall des Beitrags zur GRV kompensieren und
    • auf die BU Rente ggf. noch Steuern zahlen müssen

    Da ist man dann schnell bei 100% des Nettos oder mehr!

    Meine BU ist zufällig so hoch wie mein heutiger gesetzlicher Rentenanspruch. Deckt nach Steuern und SV alle Lebenshaltungskosten fix und variabel. Da sind noch 250 Euro Taschengeld pro Monat drin. Davon kann und will ich leben, plus Depot als Absicherung im Rücken.

    Heureka, da hat jemand die Lösung für das deutsche Rentenproblem entdeckt. Man schränkt sich einfach so weit ein, dass man mit der gesetzlichen Rente auskommt. Erstaunlicherweise wollen bzw. können viele Menschen nicht mit der durchschnittlichen Rente von 1.154 EUR pro Monat bzw. der Standard- / Eckrente von 1.613 EUR (nach KV) auskommen, siehe https://www.wiwo.de/politik/deutsc…d/30188228.html

    Wem 80% Prozent vom Netto nicht reichen, der ist - mal grob überschlagen - in diesem Forum fehl am Platz. Der bläst das Geld nämlich so raus, dass nichts zum Sparen übrig bleibt.

    Da würde mich Ihr konkreter Rechenweg interessieren. Bitte denken Sie dabei an
    1) Ausgaben (fix und variabel)
    2) Krankenversicherung (ohne AG Zuschuss)
    3) Ausgleich Entfall GRV (ohne AG Zuschuss)
    4) Sparen / private Altersvorsorge für die Zeit ab 67 - Finanztip empfiehlt 15% vom (bisherigen) Netto, siehe https://www.finanztip.de/gesetzliche-re…g/rentenluecke/
    5) Steuern

    Braucht man wirklich so lange für eine:n junge:n gesunde:n Beamtenanwärter:in ?

    Von "gesund " war glaube ich noch nicht die Rede. Jemand, der großen Wert auf besonders unabhängige Beratung legt, ist erfahrungsgemäß bei der Beratung nicht unterdurchschnittlich beratungsintensiv. Grundsätzlich ist das Thema bei einem Anwärter nicht zwingend einfacher. Im Gegenteil, man muss ja zwei Phasen im Blick haben.

    Wer genau rechnet, wird feststellen, dass diese herumgeisternden 80% vom Netto in 95% der Fälle nicht ausreichen. Wer genauer rechnen will: Einfach mal nach "BU Rechner: Bedarfsrechner Berufsunfähigkeit" googeln.