Beiträge von Dr. Schlemann
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Shikam , über wen haben Sie Ihren Vertrag denn abgeschlossen? Bei solchen Fragen hilft normalerweise der Sie betreuende Versicherungsmakler.
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Aus welchem Beitrag gewinnen Sie diese Erkenntnis Alaska79x ?
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Dazu würde Achim Weiss dann vielleicht den letzten Vers leicht abgewandelt zitieren:
Pereat tristitia
pereant osores
pereat diabolus
quivis Antiweissius
atque irrisores.
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... und den entstehenden Steuernachteil durch die günstigere Versicherung in der PKV noch abziehen.
Stimmt, beides vor Steuern betrachtet. Wenn man ganz genau rechnet, müsste man allerdings auch noch Rabatt und Steuervorteil für die Vorauszahlung der PKV Beiträge berücksichtigen.
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Ich persönlich bin übrigens auch von einer Beitragsanpassung betroffen: von 705,09 EUR auf 784,43 EUR, also um 79,34 EUR bzw. 11,25%.
Ich bin deshalb aber nicht traurig, weil ich als Privatversicherter weiterhin deutlich bessere Leistungen erhalte und im Vergleich zum Beitrag von 1.261,31 EUR, den ich in der GKV ab 1.1.2026 zahlen müsste, jeden Monat weiterhin 476,88 EUR spare! Für einen fairen Vergleich müsste ich bei der GKV noch Zusatzversicherungen addieren, die in meinem Alter locker 150 EUR kosten würden, so dass meine tatsächliche Ersparnis bei rund 626,88 EUR pro Monat liegt.
Da ich diese jahrzehntelange Ersparnis nicht verjubelt, sondern sinnvoll investiert habe, sehe ich den hoffentlich noch sehr zahlreichen kommenden Jahren als Privatversicherter nicht nur sehr gelassen, sondern mit großer Freude entgegen.
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Ich meine mich daran zu erinnern, dass nicht 5Jahre zum Stichtag in solchen Anträgen abgefragt werden, sondern ganze Kalenderjahre gelten. Also nicht nur die 2Tage, sondern ganze 55/57Tage überlappen hier. Oder anders gesagt, erst in 2024 hätte keine VVA-Verletzung vorgelegen.
Stimmt leider nicht ganz. Der Zeitraum gilt ab Unterschriftsdatum rückwärts in "Zeitjahren", nicht Kalenderjahren.
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(noch ist m.W.n. im Versicherungsfall die KK Relevant, nicht der Hausarzt)
Irrtum, im Leistungsfall werden alle Unterlagen angefordert.
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Das sehe ich genauso, deswegen habe ich mein Anliegen hier geschrieben.
Ich wollte es nicht so deutlich sagen, da man das als pro domo Werbung auslegen könnte, aber mit Fragen im Forum ist es nicht getan. Zur Prüfung von Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten zum Abschluss einer neuen BU (auf alle Fälle vor Kündigung der alten!) sollten Sie sich schon einen kompetenten Berater suchen. Finanztip empfiehlt den einen oder anderen.

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Hier handelt es sich um das Schreiben der GRV, die BU der Allianz liegt nur bei 650 Euro
Bitte informieren Sie sich genauer über die (hohen) Anforderungen an die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente. Ich persönlich würde damit nicht rechnen.
650 EUR BU Rente sind wie man so schön sagt "zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben".
Insofern besteht für Sie beim Thema BU auf alle Fälle Handlungsbedarf.
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Rente wegen voller Erwerbsminderung wäre 1.428,44€.
Ist das die BU Rente aus dem Allianz Vertrag oder stammt die Zahl aus dem Rentenbescheid als (sehr theoretische) Erwerbsminderungsrente der GRV?
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Wenn schon, sollte eine BU ausreichend dimensioniert sein, das dürfte mit 1500 € eher nicht der Fall sein. Die Leute hier streiten sich darum, ob man 80% des Nettogehalts versichern sollte oder 100% oder gar darüber. Mit 1500 € dürftest Du unter all diesen Werten liegen.
An den 100% führt in den meisten Fällen kein Weg vorbei wenn man Ausgaben, Krankenversicherung, nötiges Sparen / Altersvorsorge für die Zeit ab 67 und Steuern addiert.
Und wie schon von Finanzinvestor geschrieben auf alle Fälle bis 67.
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Nun ist es so, das ich nach dem Jahreswechsel aus der freien Wirtschaft in den öffentlichen Dienst wechseln werde.
Ist eine spätere Verbeamtung im Bereich des Möglichen? Dann sollten Sie über eine BU mit DU / Dienstunfähigkeitsklausel nachdenken.
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meine Eltern haben zu meinem Ausbildungsstart 2004 bei der Allianz eine private Rentenversicherung kombiniert mit einer BU abgeschlossen, damals zu einem garantierten Rechnungszins von 2,75 %. Seit 2007 zahle ich selbst in diesem Vertrag ein.
Von den Eltern gut gemeint, wären Sie krank geworden immerhin etwas. Letztlich sind bei diesen Verträgen aber leider i.d.R. sowohl der Sparvorgang als auch der BU Baustein suboptimal.
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na denn:
Tri = drei Geschlechter
Quadri = vier Geschlechter
Quinque = fünf Geschlechter
usw.
Mehr Geschlechter waren bei Einführung der Unisex-Tarife im Jahr 2013 wohl noch nicht entdeckt. Zudem gelten die (neueren) Unisex-Tarife ja gerade für alle - wie viel auch immer - Geschlechter, die als ein Geschlecht (uni) kalkuliert werden.
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Eine kleine Anwartschaft kostet auch nur kleines Geld - allerdings müsstest Du Dir vorher sehr gründlich die Anwartschaftsbedingungen durchlesen und Dich am besten professionell beraten lassen, damit Du auch genau weißt, welche Bedingungen und Fristen Du unbedingt beachten musst, um die Anwartschaft ausüben zu können und nicht - womöglich unbewusst - zu verlieren. Ganz wichtig, denn da passieren recht häufig ganz gravierende und dann irreparable Fehler!
Eine kleine Anwartschaft sichert nur die Gesundheit, nichts das Eintrittsalter, häufig auch nicht die bisherigen Alterungsrückstellungen. Dann kostet der Tarif nach Reaktivierung deutlich mehr.
Das Fazit sehe ich auch so.
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Für Mitglieder eines Versorgungswerks ohne gesetzlichen Rentenanspruch ist das heute schon so.
Achim Weiss , das Schlupfloch über eine zusätzliche kleine gesetzliche Rente wird dann möglicherweise anders geschlossen als gedacht.
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Nur habe ich aus dem Zitat jetzt leider nicht entnehmen können was jetzt da grund richtig sein könnte.
Was hätten Sie sich denn noch gewünscht als eine ausführliche Erklärung mit zitierten einschlägigen Paragraphen?
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Nun ja , es ist schon gewagt mich als Jugend zu bezeichnen nur weil ich manchmal Hemdsärmelig auftrete.
Man könnte von Absicht sprechen.
