Beiträge von Dr. Schlemann

    "Happig" im Sinne davon, dass ich auch schon mal Tarife auf den gängigen Vergleichsportalen für knapp 25 €-30 € gesehen habe. Ebenso gleiche BU-Rente.

    In den gängigen Autoverkaufsportalen finden Sie auch Autos von 500 bis 500.000 EUR. :)

    Es kommt vor allem darauf an, wie gut der gewählte BU Tarif zu Ihrer späteren Tätigkeit passt und welche "Leistungswahrscheinlichkeit" er bietet. Wir erklären das auf unserer Website mit Autokategorien als Metapher unter dem Stichwort "Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW, Mercedes?". Die Nürnberger ist aus unserer Sicht je nach konkretem Tarif ein durchaus brauchbarer Renault oder VW, aber kein "Mercedes", der bei einem Unfall optimal schützt. Wenn Sie Preise vergleichen, müssen Sie also auch die Bedingungsqualität und die Konfiguration berücksichtigen: Höhe BU Rente, Endalter, Arbeitsunfähigkeitsklausel, Höhe der Leistungsdynamik etc. (um im Bild zu bleiben: Ausstattung und Motorisierung).

    2) Auch eine BU Versicherung habe ich mit dem Makler abgeschlossen. Allerdings handelt es sich um eine Bruttopolice und ca. 50 € kommen mir als Student sehr happig vor. Zur Info, ich bin 24 Jahre alt.
    Sollte man sich hier noch mal eine "unabhängige" Meinung von einem Versicherungsberater auf Honorarbasis einholen? Zum Beispiel Hoesch & Partner, wie von Finanztip emfpohlen?

    Ohne konkretere Angaben lässt sich das Preis-/Leistungsverhältnis schlecht bewerten. Die Fragestellung ist vergleichbar mit "ich habe ein Auto, das 5.000 EUR gekostet hat, das kommt mir sehr happig vor". :)

    Wie in unserem Blog-Beitrag "Berufsunfähigkeitsversicherung als Student" genauer beschrieben sind 50 EUR für die BU eines Studenten ein völlig normaler Beitrag. Besonders vorausdenkende Studenten schließen die BU möglichst hoch ab, weil langfristig billiger. 2.000 EUR BU Rente kosten dann eher so um die 100 EUR. Bei Budget-Engpässen springen idealerweise ebenso vorausschauende ehemals Erziehungsberechtigte ein. :)

    Wenn 50 EUR als happig empfunden werden, bin ich mir nicht sicher, ob eine Honorarberatung ins Budget passt. Wenn man die BU später verändert, was gar nicht so selten vorkommt, zahlt man dann wieder neu. Bei Courtagetarifen tut das kaum weh.

    Wenn die Analogziffer von BÄK/BZAK und PKV Verband als zutreffende Analogziffern beschlossen wurden, gehören sie halt zur den Gebührenordnung und sind somit gemäß der Tarifbedingungen zu erstatten. Somit es das klar in den Bedingungen geregelt. Werden solche Ziffern von der Kundenbetreuerin abgelehnt, hilft nur Einspruch. Etwas anderes sind nicht beschlossene Ziffern. Aber das ist ein anderes Thema. Die Aussage, erstattet keine Analogziffern ist einfach fachlich nicht korrekt und sollte angepasst werden

    Ltotheeon , ich schätze Ihre Fachkompetenz. Wenn ich mir diese Veröffentlichung des PKV Verbands (Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen, Stand Stand: 7. Dezember 2022) anschaue, stoße ich allerdings auf folgendes Statement:

    Zitat

    Die Erörterung bestimmter Analogpositionen bedeutet nicht, dass die der Analogziffer zugrundeliegende Leistung bzw. Methode als medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ bzw. § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK zu qualifizieren ist. Es werden in der Kommentierung auch Leistungen dargestellt, deren Berechnung dem Arzt nur unter der Bedingung gestattet ist, dass der Patient diese ausdrücklich verlangt (sog. Verlangensleistungen, vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 GOÄ). Diese in der Regel medizinisch nicht notwendigen Leistungen sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

    Wie würden Sie das interpretieren?

    Eine Reihe der von mir auf der Website genannten Beispiele sind von dieser Auflistung auch weiterhin nicht erfasst.

    Ich hatte bisher (fast 20 Jahre) tatsächlich nie ein Problem mit der Debeka.

    1x wurden kosten nicht übernommen. Das hatte ich habe im Vorfeld abgeklärt ,da es ein spezielles Themengebiet betraf.

    Allerdings bin ich wohl auch eher ein dankbares Mitglied, da ich überwiegend nichts einreiche und besser mit der Beitragsrückerstattung fahre. 8)

    Völlig richtig, die Schwachpunkte eines Tarifs merkt man erst bei Krankheit. Als Gesunder hätten Sie auch in der GKV kaum Leistungsunterschiede wahrgenommen, dafür aber deutlich mehr bezahlt. :)

    Wobei die Kinder Gesundheitsprüfung wohl aus dem Studium der U1, 2 und 3 bestehen sollte.

    Ein Wechsel für mich selbst könnte aufgrund meines hohen Eintrittsalters von gut 40 Jahren und diverser kleiner teils ungeklärter Wehwehchen zu teuer kommen.

    Vielleicht werde ich zeitnah den ersten Kontaktbogen auf ihrer Website nutzen.

    Wie dort richtig geschrieben steht, habe ich aktuell so viel anderes zu tun. Habe tatsächlich schon Sorge, dass dieses Thema viel meiner Zeit in Anspruch nehmen wird. Aber da es.ein wichtiges Thema ist, wollte ich es dann zumindest auch schon mal über den Weg hier angehen.

    Alles richtige Schlussfolgerungen. :):thumbup:

    Wenn Sie einen guten Berater finden, bei dem Sie nicht jedes Wort drei Stunden lang bei Google überprüfen müssen, dann ist das nicht unbedingt so zeitaufwendig, wie Sie befürchten. ;)

    Noch eine Ergänzung:

    Alexis hat es oben glaube ich schon mal betont: Die Überlegung zum Wechsel in die private Krankenversicherung sollte nicht primär von Sparideen gesteuert werden, sondern vom Wunsch nach besserer medizinischer Versorgung. Häufig geht damit zwar eine in Summe größere Ersparnis einher. Das ist ein schöner Nebeneffekt, aber keine zwingende Voraussetzung. Auch wenn ich Genauigkeit sehr schätze, gehen insofern Rechenübungen mit Zinseszinseffekten für drei Jahre bei überschaubarem Zins m.E. etwas am eigentlichen Thema vorbei. :)

    Ebenso ist es zwar ausgesprochen sinnvoll, eine Ersparnis nicht zu verjubeln, sondern gezielt für das Thema PKV wegzulegen. Das ist bei ausreichend hohen Alterseinkünften (= Höchstbeitrag GKV von derzeit rund 980 EUR) aber auch keine Voraussetzung dafür, dass man sich die PKV im Alter leisten kann. Meine Mutter zahlte für ihre PKV wie auf unserer Website beschrieben zuletzt 671,67 EUR im Monat und brauchte keinen langlaufenden ETF Sparplan mit einer Sparrate von 200 EUR, um sich den PKV Beitrag leisten zu können. :)

    Hallo Atohm ,

    der Sparkassenrechner ist noch einer der besseren, die man online so findet. Für einen ersten Eindruck ganz nett, aber leider steuerlich ebenso unperfekt, wie die anderen.

    Ihre Rechnung zur Absetzbarkeit dürfte stimmen. Je nach Anbieter gibt es für die Vorauszahlung bis zu 4% Rabatt, dann wird das schon interessanter. Wie auf unserer Website beschrieben gibt es Gesellschaften, bei denen die Bestätigung der vom Arbeitgeber zu erstattenden Beiträge aus technischen Gründen trotzdem über den unrabattierten Betrag ausgestellt wird. In diesen Fällen profitieren Sie also noch einmal zusätzlich. Bei drei Jahren fällt der Zinseszins ja nicht groß ins Gewicht.

    Wenn Sie "nicht viele andere Versicherungen" haben, dann machen Sie bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermutlich etwas falsch? Alleine damit würde sich der volle Sonderausgabenabzug schon lohnen. :)

    Als privat Krankenversicherter steigt die ohnehin bestehende Notwendigkeit einer BU noch mal an. Anders als in der GKV sinkt dort der Beitrag nicht, wenn Sie weniger oder nichts mehr verdienen! Mit einer ausreichend konfigurierten BU vermeiden Sie solche Probleme.

    Geht das nicht danach, welcher Elternteil mehr verdient?

    Als Faustregel stimmt das. Es gibt jedoch Ausnahmen:

    • Eltern sind nicht verheiratet - WerAuchImmer schreibt ja nur "Frau", nicht "meine Frau" :)
    • Einkommen des PKV versicherten Elternteils liegt unterhalb der sog. Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG 2023: 66.600 EUR).

    Da beides sich ändern kann, empfehlen wir in solchen Fällen immer eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, siehe oben.

    Hallo WerAuchImmer , mit 80% Beihilfe und 50 EUR im Monat würde ich ehrlich gesagt nicht sehr lange nachdenken, wenn Ihr Haushaltsbudget diesen Betrag hergibt. Andere zahlen dafür 160 bis 220 EUR. 50 EUR geben Sie ja fast schon für etwas bessere Zusatzversicherungen aus, die dann immer noch nicht an das Leistungsniveau einer "guten" PKV heranreichen. Klar, wenn Ihr Kind ständig gesund ist, was ich Ihnen wünsche, spielt die Art der Krankenversicherung keine große Rolle. Wenn sich das ändern sollte schon, nicht zuletzt beim Thema Kieferorthopädie.

    Bitte achten Sie dabei auf die zweimonatige Frist für die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Wenn das Kind gesund ist, sollten Sie auch klären (lassen), ob der PKV Tarif des verbeamteten Elternteils inkl. Beihilfeergänzungstarif im Marktvergleich wirklich (immer noch) die beste Lösung darstellt. Bei HUK oder Debeka wäre ich da skeptisch, wie auf unserer Website im Detail beschrieben. Einige PKV Anbieter versichern Kinder auch alleine, ohne die Eltern. Das würde ich in Ihrer Situation mal von einem Profi checken lassen. Vielleicht kennen Sie ja einen. ;)

    Sollten Sie sich gegen die für Ihr Kind wirklich sehr günstige PKV entscheiden, dann bitte unbedingt wie auf unserer Seite Kinderkrankenversicherung unter dem Stichwort "Private Krankenversicherung für Beamtenkinder" bzw. in unserem Blog-Beitrag "PKV Anwartschaftsversicherung für Beamtenkinder" genauer beschrieben (ich darf hier leider nicht verlinken, andere schon) eine Anwartschaftsversicherung für das Kind abschließen. Sonst zahlen Sie für das Kind, sobald der Beamte mehr als der Ehepartner und oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze verdient, fast 210 EUR Beitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung des Kindes!

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    Die vorvertragliche Anzeigepflicht gilt allerdings maximal 10 Jahre. Danach kann die Versicherung im Leistungsfall den Vertrag nicht mehr anfechten - auch wenn irgendeine Erkrankung versäumt wurde anzugeben.

    Sie sind echt rekordverdächtig im Aufstellen steiler und gleichzeitig falscher Aussagen Thomaner . Vielleicht googeln Sie mal nach SABTA? :)

    Juristen lernen im Studium die Regel "drei vor und drei zurück", d.h. man sollte sich immer auch die weiteren Paragraphen im Umfeld einer Vorschrift anschauen. Dabei stößt man dann auf § 22 VVG. Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, für die andererseits aber auch höhere Hürden gelten, ist auch noch nach mehr als 10 Jahren möglich!

    Natürlich muss man bei Antragstellung einer BU alle bekannten Vorerkrankungen angeben. Aber Akutdiagnosen wie z.Bsp. Atemwegsinfekte (Influenza-, Corona-Viren usw.) oder Bagallerkrankungen (z.Bsp. Bluthochdruck) führen sicher nicht gleich zum Ausschluss oder Ablehnung einer BU-Versicherung.

    Ah, ein Friedensangebot. :) Genau richtig, es sind alle bekannten Vorerkrankungen anzugeben, unabhängig davon, wer sie diagnostiziert oder therapiert hat. Was anzugeben ist, ist die eine Sache. Ob das für die BU Versicherung Konsequenzen hat und welche, ist eine andere. Das beurteilt nicht der behandelnde Arzt, sondern letztlich - idealerweise nach Vorprüfung durch einen auf das Thema BU spezialisierten Versicherungsmakler - ein Risikoprüfer.

    Und in der Realität handelt es sich (hoffentlich) meist um junge Berufsanfänger. Wie hoch ist da der Prozentsatz, die in den ersten 10 Jahren eine BU zuerkannt bekommen, Dr. Schlemann?

    Kennen Sie da genaue Zahlen? Nur für diese kleine Gruppe von Versicherten wäre die Anfechtung der vorvertraglichen Anzeigepflichtig überhaupt möglich.

    Prozentsätze sind ziemlich irrelevant, wenn beispielsweise einer unserer Kunden, ein 33-jähriger selbstständiger Designer bei uns 2019 PKV und BU abschließt und dann 2022 nach einer Infektion mit dem Coronavirus mit Long-Covid krankgeschrieben wird. Konzentrationsschwierigkeiten, Fatigue-Syndrom, Kopfschmerzen und Kurzatmigkeit führen zu vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Details finden Sie auf unserer Website, wenn Sie nach dem Stichwort "Praxisfall Post-Covid / Long-COVID-Syndrom" googeln. Der würde sich bei Ihnen ganz schön bedanken, wenn er Ihrer Empfehlung folgend bei der Antragstellung im Vertrauen darauf, dass die ersten 10 Jahre schon nichts passieren wird, geschludert hätte!

    Ich weiß, heute ist Mittwoch, da gehen niedergelassene Ärzte nachmittags gerne golfen oder schreiben unterhaltsame Kommentare bei Finanztip. Vielleicht investieren Sie vor dem nächsten Post aber doch mal ein paar Minuten, um dessen Richtigkeit wenigstens kurz per Google zu überprüfen? Ergänzend kann ich Ihnen auch die Lektüre unserer Website empfehlen, um Ihren Wissensdurst bezüglich BU, den ich ohne jegliche Ironie oder Einschränkung als sehr positiv empfinde, zu stillen. :)

    Apotheker, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und andere ‚Heilkundige‘ dürfen eben auch KEINE Diagnosen stellen oder Medikamente verschreiben, sondern überweisen eben bei Verdacht zum (Fach-)Arzt.

    Ich helfe gerne noch einmal mit etwas sachlicher Aufklärung am Beispiel des Psychologen: https://medlexi.de/Psychologe.

    Ab welcher Summe wird denn das verlangt?

    Dann würde ich mir aber einen Versicherer suchen, der kein Gutachten vorab von mir fordert. Oder einfach mit einer geringeren Summe beginnen und per Dynamik oder Einmalerhöhungen (+50%) sowas umgehen.

    I.d.R. ab einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 2.500 bis 3.000 EUR. Ihre Suche nach einem anderen Versicherer wird lange dauern. Die gibt es nicht, da dies - wie oben ausgeführt - eine Vorgabe der Rückversicherer ist. Per Ausbau- oder Nachversicherungsgarantie kommt man später ggf. noch etwas höher. Mit jährlichen Dynamiken kann diese Grenze allmählich überschritten werden, allerdings sind Dynamikerhöhungen aufgrund des höheren Eintrittsalters immer teurer als der ursprüngliche Abschluss.

    Ich möchte jetzt wirklich ungerne weiter Zeit investieren, um ins Blaue hinein rausgehauene Behauptungen in Sachen BU zurecht zu rücken. Einen schönen Tag noch!

    Ich weiß ja nicht, weshalb Sie so eine Beharrlichkeit entwickeln Thomaner , zu Sachverhalten, die nicht in Ihre berufliche Kernkompetenz fallen, absolute und leider falsche Aussagen zu tätigen!? Ich würde mir nicht anmaßen, Ihnen bei ärztlichen Diagnosen reinzureden. Sie versuchen aber, einem langjährig auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisierten Versicherungsmakler, der auch etwas von Jura versteht, sein Geschäft zu erklären? :)

    Die ärztliche Berufsordnung ist mir durchaus bekannt. Daraus (und schon gar nicht aus Ihren Zitaten) kann ich ebenfalls nicht entnehmen, dass wie von Ihnen oben behauptet eine Krankheit nur durch Ärzte diagnostiziert werden kann. Nebenbei gibt es auch noch andere Heilberufe.

    Ein Versicherer darf einen BU-Antragssteller dafür natürlich nicht prophylaktisch zum Arzt oder Psychologen zum „durchchecken“ schicken…

    Leider auch falsch! Bei höheren BU-Renten ist eine ärztliche Untersuchung vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung überall vom Rückversicherer vorgeschrieben.Bilden Sie sich doch bitte einmal beim Googeln nach "ärztliche Untersuchung Berufsunfähigkeit" fort.

    Liebe Mitleser, bitte geben Sie bei der Antragstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung alle Erkrankungen, nach denen im Antrag gefragt wird, an, nicht nur diejenigen, mit denen Sie bem Arzt waren. Ein weiteres Beispiel: Wenn nach Infektionskrankheiten gefragt wird, ist eine Covid-Infektion anzugeben, auch wenn Sie damit (wie häufig) nicht beim Arzt waren, sondern nur positiv getestet wurden. Anderenfalls riskieren Sie, dass sich die Versicherung im Leistungsfall gem. § 19 VVG auf eine sog. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung beruft und nicht leistet! Das wäre schade, denn dann hätten Sie möglicherweise viele Jahre vergeblich Ihre Beiträge bezahlt. Ich bezweifle, dass Thomaner Sie dann für die Folgen seines leider falschen Verständnisses schadlos halten wird.

    Lieber Thomaner , tut mir leid, dass Sie sich persönlich so angegriffen fühlen, dass Sie nun etwas unsachlich werden. Was ich schreibe ist leider keine Theorie, sondern vielfach erlebte Praxis. Bei Dokumentieren und Codieren gehen viele Ihrer Kollegen leider nicht mit der gleichen Sorgfalt vor, wie beim Behandeln und denken zu wenig über versicherungstechnische Auswirkungen nach. Googlen Sie doch einfach mal nach "Abrechnungsdiagnosen", dann brauche ich dazu nicht so viel zu schreiben.

    Selbst die kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen Manipulationen, wenn sie wie hier unter dem Stichwort Diagnosen-Kodierung von Ärzten eine statistik-konforme Morbidität einfordern! Zitat: "Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Versicherten in NRW gesünder sind und weniger Versorgung brauchen als die Menschen im Rest der Republik.“ Übersetzt: "Macht eure Patienten bitte nicht zu gesund"!

    Zitat

    Eine Krankheit kann nur ärztlich diagnostiziert und therapiert werden (Berufshoheit).

    Wenn ich mir ein Bein breche, ist es gebrochen, unabhängig davon, ob es ein Arzt diagnostiziert. Und ich muss im BU Antrag angeben, dass ich ein gebrochenes Bein habe, ob ich beim Arzt war oder nicht. Und Sie werden es nicht glauben, ich wage es, Erkältungen auch ohne Arzt ganz selbstständig zu therapieren. Das hat schon meine Oma so gemacht. :) Trotz der von Ihnen beanspruchten "Berufshoheit" - dazu gibt es bei Google übrigens in Kombination mit Arzt ganze 0 bis 10 Treffer.

    Ich weiß nicht, wie ich Ihnen das noch erklären soll. Aber macht ja auch nichts, vielleicht verstehen es wenigstens andere Mitleser.

    Eine BU wird optimalerweise von jungen Berufsanfängern unter 30 abgeschlossen. Diese haben mehrheitlich keine Vorerkrankungen.

    Stimmt. Leider erscheinen sie nur manchmal aufgrund falscher ICD-10 Codes in ihrer Krankenakte kränker, als sie eigentlich sind. Da mutiert dann schon mal eine simple Schlappheit aufgrund Erkältung zu einem chronischen Erschöpfungssyndrom (Neurasthenie) mit ICD-10 F48.1. Oder es werden alte Diagnosen in der Praxissoftware weiter mitgeschleppt und bei jedem Arztbesuch wieder neu geschlüsselt und abgerechnet. Das erleben wir bei unseren Beratungen leider gar nicht so selten.

    Wie man als Patient mit solchen Fehl- oder Abrechnungdiagnosen umgehen kann, beschreiben wir übrigens auf unserer Seite "Zusatzerklärungen Medizin" unter dem Stichwort "Attest bei Fehl-, Dauer- oder Abrechnungsdiagnosen".

    Ein Arzt ist dem Patienten gegenüber verpflichtet seine Krankenunterlagen auszuhändigen (Ausnahme: interne Notizen). Dazu benötigt man einen Klick auf den Button „Drucken“ und druckt eine Diagnoseliste oder den letzten Arztbrief aus.

    Und keine Sorge: Eine ärztliche Beratung bezüglich Patientenverfügung, PVV, Organspende, Sport-Tauglichkeit, Reiserücktritt-Versicherung, BU, Reha-Antrag usw. wird privatärztlich nach GOÄ abgerechnet…

    § 630 g BGB ist mir durchaus bekannt, vielen Ärzten aber leider scheinbar nicht. Mal so interessehalber: Was kostet Ihre BU-Gesundheitsfragen-Beratung nach GOÄ Thomaner und wie viele Patienten nehmen diese Selbstzahler-Leistung pro Jahr in Anspruch?

    Ärzte verschlüsseln Diagnosen, um Patienten zu behandeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Diagnosestellung irgendeine Auswirkung auf einen BU-, PKV- oder Lebensversicherungs-Police hat.

    Das ist ja das Problem, wenn die lieben Kollegen sich verschlüsseln (die Vorsilbe "ver" im Sinn von verfahren, vertun, verrechnen), dass sie eben nicht bedenken, wie dieser Fehler, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich, sich auf wichtige Versicherungsthemen auswirkt und so der ärztliche Fehlgriff dem Patienten nachhaltig schaden kann!