Beiträge von Dr. Schlemann

    Achtung bei sog. „F“-Diagnosen:

    Das sind alle psychiatrischen Erkrankungen (Depression, PTBS, Persönlichkeitsstörungen usw.). Psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursache für eine Berufsunfähigkeit - neben Krebserkrankungen und orthopädischen Erkrankungen. Bitte unbedingt beim Hausarzt (oder Psychologen) nachfragen, ob er irgendwann mal eine F-Diagnose in der Krankenakte verschlüsselt hat. Das passiert leider manchmal vorschnell, wenn man wegen ‚Burn out‘-Beschwerden oder Schlaflosigkeit zum Hausarzt geht… Flugangst wäre die F40.2 (ICD-10: "Spezifische (isolierte) Phobie“).

    https://gesund.bund.de/icd-code-suche/f

    Falls das der Fall ist, wird es schwierig einen BU-Vertrag ohne Ausschluss dieser Erkrankungen zu bekommen! Das wäre sehr schlecht aufgrund der Häufigkeit von psychischen Erkrankungen…

    („Büromenschen“ brechen sich i.d.R. kein Arm/Bein - anders als ein Dachdecker/Bauarbeiter usw., sondern werden eher krank durch psychischen Stress/Mobbing/Überlastung).

    Damit ich nicht zu kritisch rüberkomme: Das ist aus meiner Sicht völlig RICHTIG! :):thumbup:

    Ist nur etwas merkwürdig, dass Hausärzte Diagnosen mit für den Patienten so gravierenden nachteiligen Auswirkungen mal so eben "vorschnell" verschlüsseln. :/

    Das sollte immer der Hausarzt sein!

    Er hat alle Diagnosen und alle Befunde von Fachärzten in seiner Praxissoftware gespeichert.

    Bitte nicht mit einem Versicherungsvertreter über den eigenen Gesundheitszustand reden, wenn man sich ein Vertragsangebot einholt (Datenschutz)! Erst beim direkten BU-Abschluss muss man die „Hose runterlassen“. Und falls man dann einen „Ausschluss“ einer bestimmten Erkrankungsgruppe bekommt, kann man noch im Verlauf beantragen, dass der Ausschuss aufgehoben wird, wenn die Erkrankung folgenlos ausgeheilt/behandelt ist. Da hilft auch der Hausarzt mit einem Attest. Oder ein ärztlicher Gutachter wird beauftragt.

    Übrigens: Falls man bei EINER Versicherung abgelehnt wird, wird das leider auch an die Konkurrenz kommuniziert. Dem muss man leider vorher zustimmen…

    Lieber Thomaner , ich mag Ärzte und habe großen Respekt vor medizinischer Fachkompetenz. Ihre Anregungen zum Thema BU sind eindeutig gut gemeint. Einiges von dem, was Sie hier schreiben, ist aber leider nicht zutreffend. Ich bin versucht, den guten alten Grundsatz "Schuster bleib bei deinen Leisten" zu zitieren. :)

    Hier etwas Aufklärung in Stichpunkten, um keine Romane zu schreiben:

    • Versicherungsvertreter: Bitte mal nach dem Stichwort Versicherungsmakler googeln. Dieser ist unabhängiger Interessenvertreter ("Sachwalter") des Kunden. Das ist so ähnlich, als würde ich einen Rettungssanitäter mit einem Facharzt vergleichen. :)
    • Natürlich muss der BU-relevante Gesundheitszustand im Detail mit dem Berater / Versicherungsmakler besprochen werden! Dieser berät bei der Recherche von Vorerkrankungen (bei Ärzten, Versicherern etc.) und bezüglich der korrekten, aber nicht unnötig nachteiligen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Auf dieser Grundlage recherchiert er für den Kunden die Versicherbarkeit bei in Frage kommenden Anbietern. Das findet lange vor dem "direkten BU-Abschluss" statt - was auch immer damit genau gemeint ist. Das Stichwort Datenschutz passt hier nicht wirklich, "Hose runterlassen" (genauso wie beim Arzt) schon eher. :)
    • Eine schöne Idee, die Gesundheitsfragen zur BU auch mal mit dem Hausarzt zu besprechen. Ich fände es gut, wenn sich mehr Ärzte so nobel wie Sie Zeit dafür nehmen. Wie rechnen Sie diese Gespräche eigentlich bei der Krankenversicherung ab? Unsere Kunden haben häufig schon große Probleme, von ihrem Hausarzt im Zuge der Antragstellung ohne fünfmaliges Erinnern einen Auszug aus der Krankenakte geschickt zu bekommen.
    • Wenn man erst einmal aufgrund ungeschickter Gesundheitsangaben einen Leistungsausschluss kassiert hat, ist es leider nicht so einfach wie Sie schreiben, diesen "im Verlauf auf Antrag aufgehoben zu bekommen". Dies ist nur möglich, wenn die ausgeschlossenen Erkrankung folgenlos verheilt und liegt letztlich im Ermessen des Versicherers.
    • Die pauschale Aussage, dass eine Ablehnung bei einer Versicherung immer auch an die Konkurrenz kommunziert wird, ist falsch. Am Warnsystem HIS beteiligen sich heutzutage kaum noch Gesellschaften. Außerdem beurteilt jeder Risikoprüfer Sachverhalte selbstständig. Ob anderswo eine Ablehnung erfolgt ist, spielt dabei kaum eine Rolle. Abgesehen davon werden unsere Kunden auch nicht abgelehnt, weil wir die Versicherbarkeit vor Antragstellung geklärt haben.

    Bitte nehmen Sie mir diese Klarstellung nicht übel. Hier lesen aber viele Menschen mit. Denen könnten aufgrund unzutreffender Empfehlungen zur Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung gravierende Nachteile entstehen, wenn dann z.B. im BU Fall nicht geleistet wird.

    Wenn du wegen der Flugangst bisher nicht in psychiatrischer bzw. psychologischer Behandlung warst (was meist der Fall ist aufgrund der Harmlosigkeit dieser Erkrankung), muss man sowas gar nicht angegeben. Es geht nur um ärztlich gesicherte Diagnosen! Das heißt es muss bereits irgendwo dokumentiert sein, dass du „psychisch krank“ bist…

    Halt, das ist so pauschal leider falsch und ein bei vielen Ärzten verbreitetes Missverständnis! Es müssen die Fragen beantwortet werden, die die Gesellschaft im Antrag stellt. Wenn im BU Antrag nach Krankheiten der Psyche wie z.B. Essstörungen gefragt wird und jemand magersüchtig ist oder Bulimie hat, dann ist dies anzugeben, auch wenn nicht ärztlich diagnostiziert. Eine Krankheit wird nicht erst durch eine ärztliche Diagnose zu einer Krankheit. Von den Sozialgerichten wird sie z.B. definiert als "regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat."

    Ob die Gesellschaft dem Antragsteller bei Falschangaben einen Strick daraus drehen kann, wenn es keinerlei Dokumentation gibt, steht auf einem anderen Blatt.

    P.S.:

    • Probieren Sie bei dem Sparkassenrechner einmal unterschiedliche PKV Beiträge aus. Die Lohnsteuer ändert sich dadurch nicht. Möglicherweise wird dort mit der Mindestvorsorgepauschale gerechnet.
    • Sie haben bei der GKV glaube ich Zusatzbeitrag und Pflege vergessen, dann beträgt der Beitragssatz nicht 14,6% sondern i.d.R. 19,6%.
    • Bei der GKV bitte auch noch den Beitrag für Zusatzversicherungen einrechnen, z.B. 120 EUR p.m., um Leistungsunterschiede auszugleichen.

    Hallo Atohm , ich dachte Sie kennen unsere Website schon etwas? :)

    Googeln Sie mal nach "Steuertipp – Vorauszahlung Beitrag Krankenversicherung" (ich darf die Seite hier nicht verlinken, Sie schon :)). Dort finden Sie zu Ihrer Fragestellung zwei wichtige Informationen:

    1. "Achtung: Wenn Sie mit Online-Rechnern Ihr Nettoeinkommen in GKV und PKV vergleichen, wird die nachträgliche Steuererstattung für die PKV nicht ausgewiesen. Daher sieht es dort so aus, als würde die PKV dauerhaft zu deutlich weniger Nettoeinkommen führen!"
    2. "In der GKV haben Sie nicht den Vorteil der Möglichkeit zur steuersparenden Vorauszahlung von Beiträgen. Diese Gestaltungsmöglichkeit in der PKV (höherer Sonderausgabenabzug + Rabatt) gleicht den Nachteil der nur etwas geringeren steuerlichen Absetzbarkeit i.d.R. mehr als aus."

    Diese Fragen lassen sich am einfachsten in einem Beratungsgespräch genauer klären. :)

    Wie würde man denn im Optimalfall vorgehen um die eigene Kranken-/Arzthistorie davor aufzuarbeiten/zu klären?

    Fragt man da einfach erstmal formlos bei der Krankenkasse an?

    Ich würde erst mal die bekannten Gesundheitsdaten genau zusammentragen, dazu gibt es z.B. auf unserer Website einen Fragebogen. Und dann mit einem kompetenten Berater meines Vertrauens klären, wo man am besten für welchen Zeitraum (!) wie anfragt. Potentielle Kandidaten sind aktuelle und frühere Krankenversicherung(en), Kassenärztliche Vereinigung, alle behandelnden Ärzte der letzten X Jahre, Hausarzt, etc. :)

    Dass diese Empfehlung verunsichert kann ich verstehen.

    • Das Anfordern von Krankenakten ist meistens der sicherere Weg. Zutreffend ist, dass einem dadurch die Argumentation mit fahrlässigen Falschangaben verschlossen wird.
    • Eine BU bis 65 ist i.d.R. zu kurz. Man hat ja nur dann etwas zum Überbrücken, wenn man erst mit 64 berufsunfähig wird. Das weiß man selten vorher.
    • Die BU der Canada Life ist schon spezieller und bringt einige relevante Besonderheiten mit sich, die man kennen und für sich bewerten muss.

    Tut mir leid zu hören, das ist wirklich unglücklich gelaufen merry .

    Man soll ja nie nie sagen, aber bezüglich einer normalen Absicherung der Erwerbsfähigkeit klingt das für mich, wie Referat Janders schon vermutet, sehr stark nach einem Fall von "ein brennendes Haus kann man nicht versichern".

    Arbeitnehmer bei einem größeren Arbeitgeber, der eine BU über einen Kollektivvertrag anbietet, können sich per "Dienstobliegenheitserklärung" mit wenigen Gesundheitsfragen versichern. Es gibt auch normale Berufsunfähigkeitsversicherungen mit eingeschränkten Gesundheitsfragen. Beides wird hier aber im Zweifel an dem bereits bestehenden GdB scheitern.

    Eine für Sie in Frage kommende Möglichkeit ist der Abschluss einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ganz ohne Gesundheitsfragen mit dreijähriger Wartezeit. Der BU Baustein übernimmt dann bis zu 250 EUR an monatlichen Altersvorsorgebeiträgen. Diese "indirekte" Berufsunfähigkeitsrente ist zwar nicht sehr hoch, kann bei BU bezüglich Altersvorsorge aber eine große Hilfe sein.

    Ansonsten könnten Sie versuchen, sich mit anderen Absicherungsformen so weit es geht etwas Schutz zusammen zu zimmern: Unfallversicherung, Pflegezusatzversicherung etc.

    War meine Antwort hilfreich? Dann freue ich mich über eine positive Rückmeldung über den grünen Smiley-Button unten rechts.

    Ohne dem Thema Debeka hier zu viel Raum geben zu wollen - im Thread geht es ja um etwas anderes - hier dazu noch eine Ergänzung von unserer Website:

    Kulanz ist in guten Zeiten eine schöne Sache, aber keine verlässliche Planungsgrundlage für die Zukunft! Es wird berichtet, dass Debeka Sachbearbeiter dies bestätigen, siehe Debeka zahlt keine Analogziffern nach der GOÄ. Die Folge: Debeka Versicherte zahlen ggf. z.B. beim Zahnarzt einiges selbst, siehe den Bericht einer Debeka-Versicherten vom 8.9.2015 auf der jetzt nicht mehr aktiven Seite thanksdoc.de:

    "Hallo, ich bin ganz neu bei der privaten KV und habe in den letzten 2 wochen 2 Wurzelbehandlungen bekommen. Da mit dem Einreichen des Kosten und Heilplans und dessen Zusage soviel Zeit vergeht; habe ich die Wurzelbehandlung gestartet bevor ich eine Zusage der Kostenübernahme von der Debeka bekommen habe. Bisher hatte ich nie Probleme mit der Debeka aber habe heute meinen Kosten und Heilplan zurückbekommen und bin etwas erschrocken da sie jedesmal Kosten über ca 400 € nicht übernehmen. Es geht um die Analogziffern 2050 a, 2220a, 3120a und 9100a. Wie kann ich denn nun vorgehen? Die Debeka habe ich heute schon angerufen und die Dame am Telefon meinte, dass Analogleistungen generell nicht übernommen werden. ( ich persönlich habe den Tarif NW + NC) und beim Zahnarzt hieß es auch dass sie die Analogleistungen nicht aus der Rechnung herausnehmen können. Wie kann ich denn nun vorgehen? Es sind noch weitere Behandlungen bei mir geplannt bei der vorraussichtlihc auch jedes mal Analogziffern in Rechnung gestellt werden.. Ich möchte den Zahnarzt nur sehr ungerne Wechseln aber auf Dauer kann ich mir das nicht leisten. Kann ich eine Beschwerde an die Debeka schreiben, dass sie die Analgoziffern eben doch übernehmen müssen?"

    Quintessenz: Gut möglich, dass die Debeka solche Leistungen derzeit je nach Sachbearbeiter auch mal netterweise übernimmt. Ohne verbindliche vertragliche Grundlage ist das in Zeiten steigenden Kostendrucks aber keine verlässliche Planungsgrundlage für die Zukunft.

    Danke für den Hinweis Ltotheeon . Gibt es dafür eine Quelle?

    Mein Kenntnisstand, wie in dem Artikel beschrieben:

    Wie in dem Beitrag „Erstattungsausschluß analog berechneter Leistungen durch die PKV: Privatpatienten dritter Klasse?“ detailliert beschrieben schließt die Debeka die Erstattung analog berechneter Leistungen gänzlich aus („Erstattungsfähig sind Aufwendungen für solche ärztliche Leistungen, die in der GOÄ in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind. … Für Leistungen, die nicht der GOÄ, der GOZ, dem GebüH oder der GOP entsprechen, kann der Versicherer freiwillige Leistungen erbringen„)!

    Ich werde mir wohl mal eine Matrix mit den (aus meiner Sicht) wichtigsten Parameter/Kriterien für eine passende Police anlegen und dann mal weitersehen...

    Viel Erfolg und Vernügen dabei. Manche kommen direkt zu uns und lassen sich beraten, andere unternehmen erst mal solche zeitaufwendigen Umwege. Vielleicht macht Ihnen die Recherche ja Spaß. Den möchte ich Ihnen natürlich nicht nehmen. ^^

    Ansonsten könnte man vermuten, dass es bildlich gesprochen sinnvoller ist, direkt zum Zahnarzt zu gehen, statt erst einmal Bücher über Zähneziehen zu studieren. :)

    Andererseits schätzen wir Kunden, die sich schon vorab selbst gut informiert haben. Das macht unsere Arbeit leichter. :)

    Naja, zu 100% ist das jetzt so aber auch nicht richtig - wenn ich die Versicherung jetzt erst 2 oder 3 Monate später abschließe, dann hätte ich bei einem hypothetisch angenommenen monatlichen netto-Beitrag von sagen wir mal 100€ schon wieder 200 bzw. 300€ "gespart". Der Beitragssatz steigt ja nicht expotentiell ;)

    Ich sprach von Jahren, nicht von Monaten. :) Am 1.1. werden Sie immer ein Jahr älter und die BU teurer. Wenn Sie ganz sicher sind, dass sich Ihre Gesundheit in den nächsten drei Monaten nicht verschlechtert, dann können Sie auf diese Weise Geld sparen, stimmt. Leihen Sie mir dann gerne mal Ihre Glaskugel. :)

    Eine von den inzwischen 228 positiven, von Finanztip geprüften Bewertungen auf der Seite

    Erfahrungen mit Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung von "Hannah Glr" vom 10.1.2023 würde ich hier gerne mal zitieren. Uns wird hier im Forum ja ab und zu vorgeworfen, wir würden Anbieter wie die Debeka bei unserer Beratung aus Provisionsgründen außen vor lassen. In dieser Bewertung wird deutlich, dass wir genau so vorgehen, wie ich das auf unserer "Debeka-Seite" beschreibe. Außer der Kunde wählt sie aktiv ab, ist die Debeka bei unseren Vergleichen immer dabei. :)

    "Warum soll ich für die PKV zu einem Versicherungsmakler, der mir am Ende ohnehin nur den Versicherer mit der höchsten Provision empfiehlt?"

    Das war meine Meinung, bevor ich Dr. Schlemann kontaktiert habe. Allerdings war genau das Gegenteil der Fall. Es wurde sogar transparent dargestellt, dass einige Krankenversicherer überhaupt keine Provision zahlen, und trotzdem wurden diese in den Vergleich mit aufgenommen.

    Mir wurde dann nach mehrstündiger Beratung zu meiner individuellen Situation ein sehr umfangreiches Dokument (>90 Seiten) erstellt. Hiermit konnte ich alle relevanten Tarife anhand von hunderten Details vergleichen und so am Ende eine fundierte Entscheidung treffen. Dabei wurde auch eingeordnet, welche Optionen wichtig bzw. eher unwichtig sind und mit großem Aufwand eine sehr umfangreiche Liste erstellt, welche versteckten Selbstbehalte die einzelnen Tarife enthalten.

    E-Mails wurden sehr rasch und fachlich einwandfrei beantwortet. Selbst zwischen den Jahren rief mich meine Beraterin Frau M. aus Ihrem Urlaub an, um einige Fragen zu beantworten.

    Nach etlichen E-Mails, nochmaligen Abänderungen meiner Wünsche und viel individuellem Beratungsaufwand ist jeder Cent der Provision mehr als verdient. Für mich war die Beratung kostenfrei, da die Provision ohnehin nach Vertragsabschluss vom Krankenversicherer gezahlt wird.

    Es gibt zusammenfassend einfach zu viele Fallen/Fallstricke/Risiken bei einer PKV, für die man sich in der Regel bis an sein Lebensende entscheidet. Daher werde ich in Zukunft immer guten Gewissens Dr. Schlemann und Frau M. im Bekanntenkreis weiterempfehlen.