Beiträge von Michael.H

    Das klingt so als wäre Dein Speicher zwischen Modulen und Wechselrichter?!

    Ich vermute Du hast Dich verschrieben.

    Primär wird der Energiebedarf des Hauses abgedeckt, was zu viel ist geht so lange in den Speicher, bis der voll ist. Wenn der Speicher voll ist und trotzdem mehr als 800W produziert werden, regelt der Wechselrichter das entsprechend runter.

    Warum? Ich finde das absolut plausibel und gar nicht so ungewöhnlich

    Ein einfaches BKW mit 2x400Wp kommt hier mit Südausrichtung auf gute 900kWh/Jahr. In der Wohnung hatten wir zwischen 700 und 800kWh pro Jahr. Woher soll auch der große Verbrauch kommen...Haushaltsgeräte und Beleuchtung sind mittlerweile extrem effizient, Warmwasser lief über die Zentralheizung, ebenso die Heizungspumpe, und Gamingrechner, Aquarium, etc. gibts bei uns nicht.

    Da man die Nennleistung der Module aber nur sehr kurz erreicht, werden die meisten BKW mit etwas mehr Leistung aufgestellt (z.B. 2x440Wp) und die paar Minuten regelt der Wechselrichter bei 800W ab. Die für BKW üblichen Kleinspeicher sind um die Mittagszeit nach 1-2h voll (die für große Dach-PV übrigens meist auch) und dann geht der Rest ins Netz. Was aus dem Speicher genutzt wird, verringert den Netzbezug.

    Und da reden wir noch gar nicht über die großen Balkonkraftwerke. PV-Module sind ja mittlerweile so spottbillig (gute 50€/Stück), dass es oft Sinn macht, jeweils 2 Module nach Osten und 2 nach Westen zu orientieren. Dann hast du die 800W über einen Großteil des Tages.

    Danke für die Rückmeldungen. Ist in der Tat so, dass die Anlage super läuft und dabei noch als Balkonkraftwerk gilt. Setzt sich aus 6x440 Wp zusammen. Die Module sind aufgeteilt, je zwei Module nach Osten, Süden und Westen. So habe ich den ganzen Tag über eine schöne Verteilung. Der Wechselrichter regelt bei 800W ab, was mehr produziert wird, geht in den Speicher (5KW)...das reicht dann locker für die Abendstunden und die Nacht, weil wir auch nicht so viel verbrauchen. Da läuft der Kühlschrank, Heizung und Internet. Ansonsten haben wir in der Regel keine Geräte im Stand-By etc.

    mlilge
    28. September 2025 um 17:57

    Kurzfassung: ist nicht dein Problem.

    Danke für deine Rückmeldung!!!

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Problem mit meinem Stromversorger und hoffe, jemand hier kann mir helfen, das richtig einzuordnen.

    Wir haben im August 2024 eine Balkonkraftwerk von Maxxisun mit Stromspeicher installiert. Ich habe die Anlage auch ordnungsgemäß angemeldet. In unserem Haus läuft noch ein alter Ferraris-Zähler (also der Analoge mit Drehscheibe) . Das führt dazu, dass der Zähler rückwärts läuft, sobald der Speicher voll ist und überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird. Das hat er in den vergangenen 12 Monate dank des guten Wetters sehr häufig getan, so dass der Zählerstand nach 12 Monaten Laufzeit niedriger ist als zum Zeitpunkt der Installation 2024. Jetzt ist mein Stromanbieter seit Juni 25 nicht in der Lage eine Jahresendabrechnung zu erstellen. Ich habe alle geforderten Unterlagen eingereicht, mittlerweile schon drei Mal - trotzdem bekomme ich immer wieder Rückfragen. Ich habe die Zählerstände mitgeteilt, Genehmigung der Anlage vorlegt, Fotos von allem eingereicht. Jetzt kam erneut eine E-Mail, in der steht, dass sie die Rechnung korrigieren wollen. Dafür würden sie aber die Verbrauchsmengen benötigen, die angeblich der Messstellenbetreiber mitteilen müsse. Dieser habe das wohl bisher noch nicht getan. Gleichzeitig weist der Anbieter darauf hin, dass die von mir übermittelten Zählerstände unplausibel seien.

    Jetzt meine eigentliche Frage:
    Heißt das für mich, dass ich trotz der PV-Anlage jetzt Strom bezahlen muss? Wird da jetzt trotzdem ein Verbrauch errechnet oder geschätzt?

    Nach meinem Verständnis habe ich ja den Großteil des Stroms selbst produziert und verbraucht – der Zählerstand ist ja sogar geringer als im Vorjahr. Daher dachte ich, dass ich im Prinzip nichts bzw. kaum etwas (also den Grundpreis) bezahlen müsste.

    Wie ist das in so einem Fall rechtlich oder praktisch zu bewerten?

    Hat jemand von euch schon mal eine ähnliche Situation gehabt – also Balkonkraftwerksanlage mit altem, rückwärts laufendem Zähler – und weiß, wie das mit der Abrechnung geregelt wird?

    Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen!

    Liebe Forumsmitglieder,

    gibt es ein Recht auf Einsicht in die theoretische Führerscheinprüfung? Eine Bekannte ist knapp durch die Prüfung gefallen und würde gerne eine Einsicht in ihrer Prüfung erhalten, um zu sehen, was sie falsch gemacht hat. Der TÜV verweigert dies mit dem Hinweis, dass die nur gegen eine Gebühr und einen begründeten Einspruch möglich ist (was ja schon recht hohe Hürden sind). Ist sowas rechtlich zulässig? Aus dem Hochschulwesen weiß ich, dass z.B. jedem Studierende eine Einsicht in die Prüfungsakten zusteht (in NRW) und eine Regelung wie vom TÜV überhaut nicht zulässig wäre.

    Oder kann mir jemand sagen, wo diese Regelungen vom TÜV zu finden sind? Gibt es da entsprechende Verwaltungsvorschriften oder Ähnliches? Oder hat jemand von euch Erfahrungen in dem Bereich? Ich habe im Internet nichts dazu gefunden. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

    Beste Grüße

    Michael H.

    Liebe Forumsmitglieder,

    sind euch vielleicht Förderprogramme für Solaranlagen auf Bundes- oder Landesebene (hier NRW) bekannt? Wir überlegen, ob wir uns eine System von Maxxisun zulegen

    (https://www.maxxisun.de/product-page/m…-5-kwh-speicher). Die Anlage ist ja größere als die klassischen kleinen Balkonkraftwerke (die meist aus 2 Modulen bestehen), die ja häufig mit kleineren Beträge (z.B. 100€ pro Modul in Aachen) gefördert werden, aber natürlich auch deutlich kleiner als die großen Anlagen. Für diese "Mittelklasse" habe ich bislang nicht wirklich was gefunden, was über die kleineren Förderungen hinausgeht. Hier wäre ich für Hinweise dankbar, falls euch entsprechende Programme bekannt sind.

    Ich habe eine Frage zu einer Partnerschaft, die mir im Rahmen meiner Selbstständigkeit angeboten wurde. Die Firma "SimplyBook.me" hat mir ihre AGBs für einen Vorgang (Videokonferenz) geschickt.

    Kann mit jemand sagen, was das bedeutet, was das nach sich ziehen kann:

    "Wenn Sie uns Inhalt geben, dann erteilen Sie uns ein nicht exklusives, weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches, lizenzfreies, unterlizenzierbares (über mehrere Stufen) Recht, jegliches Copyright-, Handelsmarken-, Werbe- und Datenbankrechte (aber keine anderen Rechte) auszuüben, die Sie an dem Inhalt haben, und zwar für alle bekannten und zukünftigen Medien."

    Vielen Dank im Voraus!!!

    Hallo @Altsachse,
    klar ist der von der "bösen" Seite und will sicherlich auch nur, dass die Leute seine Coachings buchen etc.

    Es ging mir aber mehr um die Ideen des Investierens, die er auf der Seite postet. Das kann man ja prima selber machen. Ich wollte damit lediglich die Beispiele nennen und meinte nicht, dass ihr bei dem Investieren sollt.

    Also ich kündige Verträge immer rechtzeitig, bevor sie das erste Mal auslaufen bzw. sich automatisch verlängern. Dann melden sich die Firmen in der Regel und bieten bessere Konditionen als im Altvertrag festgelegt waren an. So kann es dann trotzdem sein, dass ich dem Unternehmen die Treue halte.