Beiträge von Nikolaus

    das gleiche Schreiben hab ich auch am 08.04.2015 bekommen. Am 29.12.2014 per Einschreiben und Fax versendet.
    jetzt sind schon wieder 4 Wochen vergangen und es hat sich nichts gerührt.
    werde nicht die Tage mal telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer mal vorstellen.

    So hab gestern mal angerufen.
    Die Dame am Telefon hat sich wahrhaftig richtig Zeit für mich genommen und mir alles erklärt.
    Leute dass kann noch dauern......Wenn ihr die Bestättigung des Eingangs habt, wird das Schreiben dem Ombudsmann vorgelegt. Der Ombudsmann ist ein pensionierter Richter. Also eine Person schaut sich jeden einzelnen Fall an. Normalerweise hätten sie ca. 500 Fälle die in der Schlichtungsstelle im Jahr eingehen. Nach dem BGH Urteil Okt.2014 wären es über 10.000. Es würden erst einmal die mit Verjährungsfrist 2014 bearbeitet. Diese landen dann ca. Juli beim OM bis dann eine Anwort kommt wird es Herbst. Natürlich wird dass auch der Bausparkasse vorgelegt, die sich dann auch nochmal dazu äußern darf.

    SO DANN WÜNSCHE ICH ALLEN FROHE WEIHNACHTEN =O
    GRUß N I K O L A U S

    @nottele
    Heute, nach zwei Nachfragemails, endlich Antwort vom OM der Bausparkassen bekommen. Hatte das Ganze Ende Dez. Per Einschreiben, Mail und Fax (sicher ist sicher) nach Berlin geschickt und nach der Ablehnung der BSQ noch einmal geschrieben und gefragt, wie jetzt Stand der Dinge ist. Anbei das Mail von heute.


    nunmehr können wir Ihnen bestätigen, dass Ihre Beschwerde hier eingegangen ist und sich in der weiteren Bearbeitung befindet (Az. Xxxxxxxxxx. Eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen wird Ihnen zu gegebener Zeit auf dem Postweg zugehen. Bereits jetzt möchten wir darüber informieren, dass zum Ende des vergangenen Jahres eine nicht vorhersehbare Anzahl von Beschwerden eingegangen ist. Die Bearbeitung der Beschwerden wird sich daher trotz der von uns ergriffenen Maßnahmen leider verzögern. Wir bitten hierfür um Verständnis und wären Ihnen dankbar, wenn Sie von Nachfragen zum Verfahrensstand absehen könnten. Mit freundlichen Grüßen i.A. Manja Bierhahn Verband der Privaten Bausparkassen e. V.Schlichtungsstelle

    das gleiche Schreiben hab ich auch am 08.04.2015 bekommen. Am 29.12.2014 per Einschreiben und Fax versendet.
    jetzt sind schon wieder 4 Wochen vergangen und es hat sich nichts gerührt.
    werde nicht die Tage mal telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer mal vorstellen.

    @ Nikolaus
    Hallo, so neu ist das Urteil gar nicht, man konnte es nur nicht im Wortlaut nachlesen, ame56 hatte es am 27. April von der Seite test.de schon angezeigt (s.o.).
    Da ist aber auch der Vermerk dabei, dass es noch nicht rechtskräftig ist. Auf der Seite von test.de steht dazu:
    " Die Bausparkasse hält das Urteil für falsch und will offen­bar Berufung einlegen."
    Ich fürchte, wir haben alle noch einen weiten Weg vor uns, aber solche Urteile machen doch Hoffnung!
    Interessant wird in diesem Zusammenhang, ob wandank schon Neuigkeiten in seinem Verfahren dazu hat.

    Gruß, nottele

    Oh dass hab ich wohl überlesen?
    weiß man denn ob die Bausparkasse Berufung eingelegt hat?

    Wenn Nikolaus den Prozess verliert, muss er/sie neben den vorausbezahlten Gerichtskosten und den eigenen Auslagen auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Insofern würde eine Ersparnis bei den erstattungsfähigen Reiskosten entstehen, wenn meherer Fälle zu einem Termin verhandelt werden, denn dann wären die gesamten Reisekosten im Verhältnis der fiktiven Einzelreisekosten auf die einzelnen Mandate aufzuteilen.

    @TorstenH es wird im schriftlichen Verfahren entschieden, da fallen doch keine Reisekosten an? Werden die Kosten des Anwalt der Gegenseite nivht von allen Klägern gemeinsam getragen bzw. aufgeteilt?

    Hallo Nikolaus
    Hast Du die Gerichtskosten denn nicht schon gezahlt? Damit das Verfahren bei mir in Gang kam, musste ich doch die vorher festgelegten Gebühren bezahlen. Und Rechtsanwaltskosten hast Du doch keine, wenn ich mich recht erinnere.
    Erfährst Du denn, wessen Fälle gleichzeitig verhandelt werden sollen? Wenn ja, könntet ihr vielleicht gemeinsam in Berufung gehen, falls das Urteil wirklich so hanebüchen ist!
    Gruß nottele

    Ja stimmt habe schon vorher Kosten bezahlen müssen. Ist dass denn alles? Dachte da kommen noch mehr Kosten auf mich zu. Nein, wer oder was da noch mit verhandelt wird weiß ich nicht. Kann man dass in Erfahrung bringen?
    Muss mich spätestens nächste Woche dazu äußern. Bei mir ist ja so, dass ich die Gebühren vom Vorrausdarlehen bezahlt habe, obwohl ich dass Darlehen mit einer Hypothek umgehend abgelöst habe. Somit wären ja keine Gebühren fällig gewesen. Ich weiß nicht was genau die anderen Kläger einklagen.
    Sollte ich dies nochmal dem Gericht mitteilen?

    Ok.
    Was meint Ihr? soll ich zur schriftl. Verhandlung Ende April einwilligen, oder soll ich warten bis Juni dann ist mündliche Verhandlung. AG Schw. Hall hatte mich angeschrieben.
    Sicherlich wäre es auch eine Kostenersparnis wenn mehrere gleichgelagerte Klagen verhandelt werden.
    Wenn dass Gericht im Juni mich und Bsp. S.H im Juni zur mündl. Verhandlung läd wird nur mein Fall verhandelt.
    Bestimmt sind die gerichtskosten dann höher?

    Auch wenn ein bajuwarischer Amtsgericht in seiner selbstgefühlten Bedeutung kurz nach dem BGH kommt, würde ich ein Urteil der untersten Instanz nicht überbewerten (... auch nicht in die umgekehrte Richtung, d.h. bei einem Erfolg unsererseits würde die BSQ mit Sicherheit die nächste Instanz bemühen...)

    Davon abgesehen, gibt es eine Möglichkeit, das Schriftstück hier zu veröffentlichen bzw. zu übersenden? Wurde das besagte Urteil vor oder nach der BGH-Entscheidung vom Oktober 2014 gefällt?

    Gruß, ame

    Hallo ame
    nach Okt.14
    darf ich dass Schriftstück denn hier veröffentlichen?
    mal grob zusammengefasst
    Ein anspruch auf rückzahlung der gezahlten Darlehehnsgebühr aus § 812 BGB besteht nicht.
    Bei der Inhaltskontrolle ist die Besonderheit der Rechtsnatur des Bauspv. zu berücksichtigen.
    Die Argumentation des BGH zur Unwirksamkeit des Bearbeitungsentgelts bei Darlehensabschluss, lässt sich nciht ohne weiteres auf ein im Rahmen eines Bausparvertrages gewährtes Darlehen übertragen usw usw.
    Die Darlehensgebühr ist daher nicht mit einer Bearbeitungsgebühr bei dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages vergleichbar.........

    Hallo,
    ich habe heute Post von der BSQ bekommen. Sie halten mir eine Entscheidung des AG Aachen vom 06.03.2015 vor die Nase, in dem auch die Bearbeitungsgebühr für einen Zwischenkredit als "Preishauptabrede" und damit rechtens anerkannt sei.
    "Rein kulanterweise" bieten sie mir wieder ein -für mich nicht akzeptierbares- Vergleichsangebot, aber meine Klage ist ja schon beim AG Nürnberg.
    Mal schaun, ob die Bausparkassen sich letztendlich bis zum BGH durchkämpfen wollen!
    Gruß nottele

    @nottele

    Hallo Nottele,
    hat die Bausparkasse nur das Urteil zitiert oder auch als Kopie mitgeschickt? Hast Du vielleicht ein Aktenzeichen?
    Viele Grüße,
    Britta


    Ich mache jede Wette,das dieses Urteil vom LG Aachen kassiert wird.Laß dich nicht einschüchtern und geh notfalls vor das LG Nürnberg.Bei mir hat das LG nürnberg ganz klar gesagt,daß die BG nach dem Urteil des BGH zu erstatten ist.Lass dich mit einer Bank oder Bausparkasse auf keinen Deal ein und halte durch.Von mir aus können die auch wieder vor den BGH gehen.dann warte ich halt noch ein paar Jährchen.Bei mir hat man auch irgendwelche Ominösen Urteile zitiert.


    Oje ich seh schwarz.
    Bin auch angeschrieben worden AG Schwäbisch Hall. Jetzt soll Ende April mündl. verhandelt. Gibt anhängige Verfahren vom AG München vom 11.02.2015 Az.: 113C 26298/14 in dem die Darlehensgebühr einer Bausparkasse als rechtmäßig angesehen wird. Was jetzt?