Beiträge von Pantoffelheld

    Meine ersten Gedanken gehen auch Richtung #10 - wozu brauchst Du einen Kredit?

    Was ich mir noch vorstellen könnte wäre ein Missverhältnis zwischen Einkommen und (aus der Sicht der Bank) zu hoher Kreditrate. Wenn Du sehr günstig lebst und den Kredit schnell zurückzahlen willst und z.B. bei einem Einkommen von 3600 € gleich 2000 € Kreditrate leisten willst, dann sagt der Algorithmus, dass das nicht gehen kann, obwohl es in Deiner Konstellation vielleicht doch machbar wäre.

    Da können wir aber nur raten. Um wenigstens gut raten zu können, bräuchten wir mehr Informationen.

    Nochmal zu Aktien, Optimismus und Pessimismus:

    Wenn einer eine Aktie kauft, dann ist er optimistisch und meint, die Aktie würde (weiter) steigen.

    Die Aktie kauft er von einem anderen. Der wird wohl ein Pessimist sein und glauben, dass sich die Aktie in Zukunft nicht so toll entwickelt.

    Wer von beiden ist der Gierige, der sich "was kümmern mich Regeln oder Experten" denkt und nach "ich zuerst" handelt?

    Der andere hat aber die Aktie nur für 50€ gekauft und jetzt +50€ Gewinn gemacht und es sind nun 50€ mehr im Markt.

    Wir können uns darauf einigen, dass a) der andere erst 50 € hatte, dann die Aktie und dann 100 € und b) dass 100 € fünfzig Euro mehr sind als 50 €.

    Es ist halt einfach unheimlich viel Kapital im Weltmarkt, das irgendwo investiert werden will.

    Das hilft Dir aber im Aktienmarkt nicht weiter. Wenn jemand investiert und für 100 € eine Aktie kauft, dann hat im gleichen Moment ein anderer eine Aktie weniger und 100 € mehr. Und jetzt?

    Es gibt immer gerade einen Sack voll Herausforderungen in Deutschland und im - großen - Rest der Welt. Es erscheinen uns nur immer gerade die aktuellen am größten und die Vergangenheit verblasst. Wenn ich an meine Kindheit und die ersten bewusst erlebten Tagesschau-Nachrichten zurückdenke, denn waren da die Rezession nach der Ölkrise, der Nahost-Konflikt und RAF-Terror in Deutschland die Begleiter. Das sind doch heute Variationen ähnlicher Themen, wobei ich glaube, dass RAF in Deutschland damals mehr Angst gemacht hat als irgendein Thema heute.

    Und, wichtiger: Herausforderungen sind für Wirtschaft und Börse nichts Schlimmes, eher gilt das Gegenteil. Stillstand wäre ein Schreckgespenst (siehe die letzten Jahrzehnte in Japan).

    Heute geht alles in Echtzeit. Ich kann jederzeit mein Konto einsehen, Aktien kaufen und verkaufen, Kurse werden sekündlich festgestellt und sind übers Internet ständig abrufbar statt einmal am Tag in der Zeitung.


    Und natürlich hat das alles seine Vor- und Nachteile.

    Wirtschaftstheoretisch ist schneller immer besser, weil der Markt effizienter funktioniert, wenn alle Informationen sofort überall verfügbar sind und auch entsprechend gehandelt wird..

    Durch den Hochgeschwindigkeitshandel selbst wurden Krisen bisher immer nur dann ausgelöst, wenn technisch dabei etwas gründlich schiefgelaufen ist. (Behaupte ich mal einfach so ganz kühn. Oder kennt jemand ein Gegenbeispiel?)

    Meine Wohnungsschlüssel sind kaputt und funktionieren nicht mehr (ich habe derzeit nur einen, der noch funktioniert).

    Eine Versicherung ist sollte dazu da sein, existenzielle Risiken abzudecken, die Du als Einzelner nicht tragen könntest. Alltägliche Missgeschicke gehören nicht dazu. Es gibt keine Versicherung, die bei verbrannten Weihnachtsplätzchen zahlt. Aber es gibt eine, wenn dadurch ein Feuer ausbricht und das Haus abbrennt.

    Haftpflich - 7.11€

    Hausrat - 6.25€

    Glas - 4.43€

    Unfall - 10.42€

    Reise - 6.53€

    Die einzige definitiv notwendige Versicherung ist die private Haftpflicht und die bekommst Du woanders deutlich günstiger und wahrscheinlich mit gleichzeitig besserer Leistung.

    Über Hausrat kann man streiten. Wenn Du ein Mensch bist, der einen großen Teil des Einkommens in die eigene Wohnung steckt, lohnt sich das eher als bei einer Studentenbude. Ich habe keine.

    Der Rest ist einfach nur teurer Quatsch.

    Jede Bank hatte dafür eigens Fahrer angestellt.

    Ende der 80er Jahre hatte ein Freund einen Ferienjob: Jeden Tag mit dem Sprinter (hieß damals aber noch nicht so) zum Feierabend alle Filialen der Sparkasse Oldenburg abklappern, die Belege einsammeln und zur Zentrale bringen.

    Der hat den Job gerne genommen, weil er gerade seinen Führerschein frisch hatte und gerne Auto fuhr. Nach sechs Wochen hatte sich die Begeisterung etwas gelegt. Aber gut gezahlt wurde auch, der Deal stimmte trotzdem.

    Jetzt überlege ich aber, was im Erbschaftfall passiert.

    Da werden Tageskurse zur Bewertung des Erbes herangezogen, die dann aber wg. der Steuer gar nicht erzielt werden können.

    Wenn der recht hohe Freibeträge (siehe voriger Beitrag) nicht ausreicht (Achtung: dabei geht es um den aktuellen Wert und nicht den bis dahin abgelaufenen Gewinn) bzw. z.B. durch eine Immobilie schon verbraucht ist, dann wird man vermutlich so vorgehen müssen, einen Teil des Erbes dafür einzusetzen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Das wäre zwar schade, aber bei ETF, Fonds, Aktien usw. zumindest problemlos möglich.

    Bei einer Immobile kann es unangenehm sein, wenn man sie weder verkaufen möchte (oder moralisch darf, weil seit Generationen im Besitz der Familie, in toller Lage, gäbe es heute so nie wieder...) noch die fällige Erbschaftssteuer auf 3 Mio dafür auf den Tisch legen kann. Das führt zu einer frischen Hypothek auf der alten Immobilie, die dem Erben für die nächsten Jahrzehnte wie ein Klotz am Bein hängt. Eine Botschaft ins Jenseits an den Erblasser müsste wohl lauten: Erst denken, dann sterben!

    Es sind nur drei Jahre, Kündigungsfrist, auch wenn fünf im Vertrag stehen.

    Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

    Außerdem haben beide Seiten nach jedem regulierten oder abgelehnten Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde kann zudem nach einer Beitragserhöhung kündigen.

    Versicherungsvertrag kündigen: Wann das klappt und wie Sie vorgehen | Verbraucherzentrale.de
    Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch – es sei denn, Sie kündigen rechtzeitig. Hier lesen Sie, welche Fristen dabei gelten und welche…
    www.verbraucherzentrale.de

    Die Versicherer wurden vor einigen Jahren gezwungen, zumindest die Hälfte der eingezahlten Beiträge wieder auszuschütten. Das ist mehr oder weniger zufälligerweise bei Dir gerade der Fall. Früher hättest Du in dieser Situation gar nichts herausbekommen. Sei froh darüber und sei vor allem froh, dass Du für nur gut 300 € alles über den provisionsgestützten Finanzprodukteverkauf gelernt hast, was Du für den Rest Deines Lebens wissen musst. Die meisten hier haben mehr Lehrgeld bezahlt.

    BS.C war schneller mit dem Lehrgeld.

    Sorry Zahlenfreund, aber Landmann bzw. Herr B braucht jetzt kein P-Konto mehr und wahrscheinlich auch keine Schuldnerberatung, denn nach der Schilderung hat der Gläubiger sein Geld, die Pfändung ist damit bereits erledigt und dies bestätigt. Die Freigabe des arrestierten Betrages wird aber von der Bank einfach nicht umgesetzt.

    In einem Punkt muss ich dem sehr engagierten Schreiben der Stadt Erkrath (das war auch der Gläubiger, richtig?) entschieden widersprechen: Bis zu einer Woche Bearbeitungszeit für die Freigabe einer Kontopfändung ist keineswegs normal. Das Kreditinstitut hat unverzüglich zu handeln. Unverzüglich meint ohne schuldhaftes Zögern. Da das Bearbeiten von Pfändungen zum Kernbereich der Geschäftstätigkeit einer Bank gehört, müsste eine Bearbeitung am Tag des Einganges der Mitteilung, allerspätestens am folgenden Geschäftstag erfolgen. Für aus einem Verzug entstandene Schäden könnte die Bank haftbar gemacht werden.

    Verweigert ein Kreditinstitut zu Unrecht die Auszahlung, kommt eine gerichtliche Auszahlungsanordnung auch per einstweiliger Verfügung in Betracht. Das wäre bei einem ordentlichen Gericht. (Das Vollstreckungsgericht ist ja gerade nicht mehr zuständig, weil die Vollstreckung aufgehoben wurde.)

    Da könnte etwas herauskommen wie

    "Dieser Betrag steht ihr [der Kundin] (...) zu. Sie kann darüber verfügen und hat nach der klaren gesetzlichen Regelung einen Auszahlungsanspruch gegen die Verfügungsbeklagte." Dem Antrag "1. der Verfügungsbeklagten [gemeint ist die Bank] aufzugeben, an sie unverzüglich einen Betrag in Höhe von € 86,00 aus ihrem Guthaben auf dem bei der Verfügungsbeklagten errichteten Konto Nr. xxx auszuzahlen.

    2. für den Fall der Zuwiderhandlung der Verfügungsbeklagten ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00 anzudrohen." wurde stattgegeben. (Etwas unjuristisch von mir verkürzt.

    AG Bremen 4 C 412/10 mit Urteil vom 24.08.2010 zitiert nach https://www.ra-kotz.de/pfaendungsschu…ozialgelder.htm )

    Ein Hinweis an die Bafin wäre hilfreich, um bei der Bank zumindest in Zukunft ein ordnungsgemäßes Handeln herbeizuführen.

    Wenn ich jetzt antworte, dass die Antwort in den Bedingungen für das Bezugsrecht stehen müsste...

    Wie groß ist denn der Kursunterschied zwischen den alten und neuen Aktien? Manchmal sind die neuen Aktien erst nach einer Frist handelbar oder dividendenberechtigt. Das könnte einen kleineren Unterschied erklären.

    Die Lösung mit einem einzigen großen Darlehen, das zu unterschiedlichen Zeiten abgerufen wird, ist wahrscheinlich günstiger für Euch. Das zweite Darlehen wird aufgrund der Zweitrangigkeit der Besicherung sehr teuer. Sonderfälle sind eventuell KfW-Darlehen oder zwei Darlehen der gleichen Bank.

    Achte bei den Kreditangeboten auf die Bereitstellungszinsen und zwar den zinsfreien Zeitraum und die Höhe der Zinsen. Es kann sein, dass es bei Euch schwierig wird aufgrund der ungewissen Dauer der Sanierungsphase, komplett zinsfrei zu bleiben. Es ist aber ggf. zu verschmerzen, für z.B. die letzten 30.000 € noch z.B. 4 Monate Bereitstellungszinsen zu zahlen. Empfehlenswert ist ein Besuch bei einem der gängigen Immobilienkreditvermittler. Die machen in aller Regel einen guten Job.

    Es gibt bei Gewerbemiete anders als im privaten Bereich keine Möglichkeit, den Vermieter zu zwingen, einer Untervermietung zuzustimmen Allerdings sind Büro- und Praxisgemeinschaften absolut üblich. Du könntest auch in dem zweiten Raum ohne weiteres einen Angestellten von Dir unterbringen. Was steht denn zum Thema Nutzung im Vertrag?

    Ist der Vermieter gut zugänglich? Dann wirklich einfach den fragen. Der Vermieter wird erst sich und dann Dich vielleicht fragen, ob Du weiteren Gewinn aus der Untervermietung ziehst außer den Dir ersparten Kostenanteil. Den könnte er für sich beanspruchen.