Beiträge von Pantoffelheld

    Beide unterschreiben und Bausparer widerrufen? Nur den Darlehensvertrag unterschreiben und abwarten was passiert? Ich wäre für die zweite Lösung. Unterschreiben und nach 14 Tagen widerrufen kannst Du denn immer noch. Zu dem Zeitpunkt hältst Du denn hoffentlich den beidseitig unterschriebenen Vertrag in der Hand.

    Dein "Berater" wird Dich denn zwar nicht mehr ganz so lieb haben, aber das kann Dir egal sein. Zumal aus meiner Sicht das Verhältnis schon unrettbar zerrüttet ist, nachdem der Dich von einer höheren Tilgung wegberaten hat.

    die Wertpapiergeschäfte mit Krediten finanziert werden,

    Wozu brauchst Du einen Kredit? Beim Daytrading werden die Positionen doch am Ende jedes Tages wieder aufgelöst, dachte ich.

    Eine seriöser Kreditgeber würde versuchen, genau das zu verhindern, was Du vorhast Der findet das viel zu riskant und hat Angst, sein Geld nicht zurückbekommen.

    Du wirst vom Finanzamt keinen Betrieb als Einzelunternehmer anerkannt bekommen, weil es kein Unternehmen ist, weil Du damit ausschließlich Deine eigenen Finanzen verwaltest. Das müsste auch schon bei einer Gewerbeanmeldung scheitern. Aber im dümmsten Fall bist Du an der Stelle kreativ und die Anmeldung geht durch. Dann kommt irgendwann das Finanzamt. Spätestens bei der Betriebsprüfung dreht es Dir Deinen Laden auf links und Du zahlst alle vermeintlichen Betriebsausgaben zurück. Wenn Du Glück hast nur mit saftigen Zinsen und ohne Strafe.

    Darum der Hinweis auf eine Kapitalgesellschaft, mit der Du die Hürde umschiffen könntest, wenn Du dabei alles richtig machst.

    Mein Rat an der Stelle ist immer, sich auf das eigentliche Geschäft zu konzentrieren und weniger auf die Steueroptimierung. Wobei ein nicht oder schlecht laufendes Geschäft ohne Gewinne auch die Steuern optimiert...

    Na ja, und Daytrading ist jetzt nicht so mein Ding. Aber ein Vorteil ist zumindest, dass man am Ende jeden Tages weiß, ob sich der Tag gelohnt hat.

    Warum sollte Deine Tätigkeit gewerblich sein? Du machst es nicht für andere - und das solltest Du auch tunlichst unterlassen, bevor Du Dich mit den diversen regulatorischen Anforderungen vertraut gemacht hast - sondern für Dich selbst. Geld-"anlage" (wenn man das bei Daytrading so nennen darf) für Dich selbst ist steuerlich gesprochen Anlage KAP.

    Wenn Du die Gewerbe-Nummer forcieren willst, könntest Du die vielleicht gewünschte Abgrenzung vom privaten und unternehmerische Freiheit über die Gründung einer Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, KG, AG, SE, Ltd. usw.) erlangen, die dann diese Geschäfte für sich betreibt und z.B. Dich als Geschäftsführer anstellen kann und Gewinne steuervermeidend möglichst lange in der Gesellschaft belässt und erst dann ausschüttet, wenn es Dir am besten passt. Stichwort "Cash GmbH". Klingt verlockend? Ich habe noch nicht über die Nachteile geschrieben...

    Laternenschein, möchtest Du gerne

    Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses „Mehr“ an seine Miterben einen Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung), liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor.

    hören? RNr. 14.

    Aktuell scheint es Kredite wieder günstiger zu geben sollte ich die restliche Summe umschulden?

    Das ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. Wenn wir mit überlegen sollen, müsstest Du allerdings zwingend vorher die Frage

    Ich habe Deine Tilgungsoptionen noch nicht verstanden. Kannst du dazu noch etwas schreiben?

    beantworten. Also: Was ist das für ein Vertrag? Wann kannst Du laut Vertrag wie viel zu welchen Kosten tilgen? (Eine Sondertilgung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung geht immer, auch bei Konsumentenkrediten.)

    Davon ab ist natürlich die Frage, ob sowas wie ein Grill oder ein Sofa ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sind. Das würde ich aber auch bejahen.

    Da darfst Du Dir ein Deines dazu denken. Deines täglichen Gebrauchs.

    Sonst müsste ein Supermarkt auch keine Steuern zahlen, denn der verkauft ausschließlich Dinge des täglichen Ge- bzw. Verbrauchs. Auch ein hoffentlich Steuern zahlendes Möbelhaus (Ikea tut das nicht, ist aber ein anderes Thema) verkauft Dir Dinge, die Du dann später steuerfrei weiterverkaufen kannst. Den Weiterverkauf sogar mit Gewinn, auch wenn das höchst selten vorkommt. Dann aber sicherheitshalber die Spekulationsfrist von einem Jahr beachten. Ab fünf Stehlampen aus der Resteecke vom Ikea von Dir aufgemöbelt und auf Ebay zum dreifachen Preis verkauft würde ich dann doch mal den Steuerberater konsultieren.

    Kontopfändungen werden der Reihe nach abgearbeitet. Wenn zwei vorliegen (woher weißt Du das?) dann wird jetzt gerade die erste bedient - immer wenn Zahlungseingänge über 1500 € da sind, sonst bleibt die einfach stehen und wartet auf bessere Zeiten. Dann kommt die zweite und wenn die abbezahlt ist, ist Deine dritte an der Reihe.

    Wenn der Schuldner arbeitet, könntest Du mit einem vollstreckbaren Titel den (pfändbaren Teil des) Arbeitslohn beim direkt Arbeitgeber pfänden. Damit würdest Du Dich mit Deiner Forderung vor die Kontopfändungen schieben und löst auch das Problem eines Kontowechsels, der bestehende Kontopfändungen ins Leere laufen lässt.

    Ja, aber wenn man einen mittleren fünfstelligen Konsumkredit mit 5,75% Zinsen hat, ist es Aktien-Spekulation auf Kredit, wenn man gleichzeitig einen ETF anspart und hält.

    Es ging mir um die Aussage "historisch beste Zeit". Aber vielleicht meinte volcanosaucin eher den besten Zeitpunkt für PeaT1105, um das noch zu tun als um eine Vorhersage der mittelfristigen ETF-Welt-Entwicklung.

    Kleiner Exkurs: Für die Entwicklung einer Spielsucht gibt es eine stark begünstigende Komponente: Wenn Du ganz zu Anfang gewinnst. Das merkt sich Dein Belohnungssystem im Kopf und will das immer wieder. Wenn Du zu Anfang zweimal ins Casino gehst und zweimal verlierst, wirst Du wahrscheinlich kein drittes Mal hingehen und wenn doch, wird sich auch bei einem dritten Abend mit Gewinn hoffentlich das Großhirn an die beiden Male davor erinnern, das Kleinhirn besiegen und Dich vor Schlimmerem bewahren.

    Was heißt das für Buy-and-Hold-Anleger? Es gibt für die langfristige Stabilität nichts besseres als ganz zu Anfang (kleine, für den Gesamterfolg völlig unbedeutende) Verluste einzufahren, die ausgehalten werden. Scheinbar mühelose Gewinne zu Anfang sind gar nicht gut, gerade weil sie sich so gut anfühlen.

    wer weiß was die Versicherung noch an Kosten für den Verkauf berechnet usw.

    Im Wesentlichen gibt die Versicherung nur Dinge heraus, die Dir gehören. Der Spielraum für zu berechnende Kosten der Versicherung ist gering und wurde dank Verbraucherschutzbemühungen immer weiter verengt. Das sollte kein Argument sein.

    Im übrigen fallen die - sagen wir einfach mal 100 € - bei jeder Kündigung an, egal ob mit Barauszahlung oder Herausgabe der Stücke. Für die Versicherung ist die Herausgabe der Anteile im übrigen aufwendiger.

    Bei dem hohen Zinssatz auf jeden Fall so viel tilgen wie möglich.

    5,75 % liegt ungefähr auf dem Niveau der erwarteten Rendite eines ETF-Welt nach Steuern. Die Anlage als Tilgung ist aber im Gegensatz zum ETF ohne Risiko.

    Ich habe Deine Tilgungsoptionen noch nicht verstanden. Kannst du dazu noch etwas schreiben? 66500 € ist für einen Konsumentenkredit ein ganz schön dicker Brocken. Du verdienst sehr gut?