Beiträge von Pantoffelheld

    Warum sollte Deine Tätigkeit gewerblich sein? Du machst es nicht für andere - und das solltest Du auch tunlichst unterlassen, bevor Du Dich mit den diversen regulatorischen Anforderungen vertraut gemacht hast - sondern für Dich selbst. Geld-"anlage" (wenn man das bei Daytrading so nennen darf) für Dich selbst ist steuerlich gesprochen Anlage KAP.

    Wenn Du die Gewerbe-Nummer forcieren willst, könntest Du die vielleicht gewünschte Abgrenzung vom privaten und unternehmerische Freiheit über die Gründung einer Kapitalgesellschaft (UG, GmbH, KG, AG, SE, Ltd. usw.) erlangen, die dann diese Geschäfte für sich betreibt und z.B. Dich als Geschäftsführer anstellen kann und Gewinne steuervermeidend möglichst lange in der Gesellschaft belässt und erst dann ausschüttet, wenn es Dir am besten passt. Stichwort "Cash GmbH". Klingt verlockend? Ich habe noch nicht über die Nachteile geschrieben...

    Laternenschein, möchtest Du gerne

    Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses „Mehr“ an seine Miterben einen Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung), liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor.

    hören? RNr. 14.

    Aktuell scheint es Kredite wieder günstiger zu geben sollte ich die restliche Summe umschulden?

    Das ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. Wenn wir mit überlegen sollen, müsstest Du allerdings zwingend vorher die Frage

    Ich habe Deine Tilgungsoptionen noch nicht verstanden. Kannst du dazu noch etwas schreiben?

    beantworten. Also: Was ist das für ein Vertrag? Wann kannst Du laut Vertrag wie viel zu welchen Kosten tilgen? (Eine Sondertilgung gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung geht immer, auch bei Konsumentenkrediten.)

    Ach Fritz, wie viele Anlage-Säue willst Du denn noch durchs Dorf treiben?

    Natürlich halten nix wir davon!

    Oder hast Du ein neues Video von Saidi gesehen "vergesst ETF - Aktienanleihen sind der neue heiße Scheiß"? Nein? Das Video gibt es nämlich auch nicht.

    Davon ab ist natürlich die Frage, ob sowas wie ein Grill oder ein Sofa ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sind. Das würde ich aber auch bejahen.

    Da darfst Du Dir ein Deines dazu denken. Deines täglichen Gebrauchs.

    Sonst müsste ein Supermarkt auch keine Steuern zahlen, denn der verkauft ausschließlich Dinge des täglichen Ge- bzw. Verbrauchs. Auch ein hoffentlich Steuern zahlendes Möbelhaus (Ikea tut das nicht, ist aber ein anderes Thema) verkauft Dir Dinge, die Du dann später steuerfrei weiterverkaufen kannst. Den Weiterverkauf sogar mit Gewinn, auch wenn das höchst selten vorkommt. Dann aber sicherheitshalber die Spekulationsfrist von einem Jahr beachten. Ab fünf Stehlampen aus der Resteecke vom Ikea von Dir aufgemöbelt und auf Ebay zum dreifachen Preis verkauft würde ich dann doch mal den Steuerberater konsultieren.

    Kontopfändungen werden der Reihe nach abgearbeitet. Wenn zwei vorliegen (woher weißt Du das?) dann wird jetzt gerade die erste bedient - immer wenn Zahlungseingänge über 1500 € da sind, sonst bleibt die einfach stehen und wartet auf bessere Zeiten. Dann kommt die zweite und wenn die abbezahlt ist, ist Deine dritte an der Reihe.

    Wenn der Schuldner arbeitet, könntest Du mit einem vollstreckbaren Titel den (pfändbaren Teil des) Arbeitslohn beim direkt Arbeitgeber pfänden. Damit würdest Du Dich mit Deiner Forderung vor die Kontopfändungen schieben und löst auch das Problem eines Kontowechsels, der bestehende Kontopfändungen ins Leere laufen lässt.

    Ja, aber wenn man einen mittleren fünfstelligen Konsumkredit mit 5,75% Zinsen hat, ist es Aktien-Spekulation auf Kredit, wenn man gleichzeitig einen ETF anspart und hält.

    Es ging mir um die Aussage "historisch beste Zeit". Aber vielleicht meinte volcanosaucin eher den besten Zeitpunkt für PeaT1105, um das noch zu tun als um eine Vorhersage der mittelfristigen ETF-Welt-Entwicklung.

    Kleiner Exkurs: Für die Entwicklung einer Spielsucht gibt es eine stark begünstigende Komponente: Wenn Du ganz zu Anfang gewinnst. Das merkt sich Dein Belohnungssystem im Kopf und will das immer wieder. Wenn Du zu Anfang zweimal ins Casino gehst und zweimal verlierst, wirst Du wahrscheinlich kein drittes Mal hingehen und wenn doch, wird sich auch bei einem dritten Abend mit Gewinn hoffentlich das Großhirn an die beiden Male davor erinnern, das Kleinhirn besiegen und Dich vor Schlimmerem bewahren.

    Was heißt das für Buy-and-Hold-Anleger? Es gibt für die langfristige Stabilität nichts besseres als ganz zu Anfang (kleine, für den Gesamterfolg völlig unbedeutende) Verluste einzufahren, die ausgehalten werden. Scheinbar mühelose Gewinne zu Anfang sind gar nicht gut, gerade weil sie sich so gut anfühlen.

    wer weiß was die Versicherung noch an Kosten für den Verkauf berechnet usw.

    Im Wesentlichen gibt die Versicherung nur Dinge heraus, die Dir gehören. Der Spielraum für zu berechnende Kosten der Versicherung ist gering und wurde dank Verbraucherschutzbemühungen immer weiter verengt. Das sollte kein Argument sein.

    Im übrigen fallen die - sagen wir einfach mal 100 € - bei jeder Kündigung an, egal ob mit Barauszahlung oder Herausgabe der Stücke. Für die Versicherung ist die Herausgabe der Anteile im übrigen aufwendiger.

    Bei dem hohen Zinssatz auf jeden Fall so viel tilgen wie möglich.

    5,75 % liegt ungefähr auf dem Niveau der erwarteten Rendite eines ETF-Welt nach Steuern. Die Anlage als Tilgung ist aber im Gegensatz zum ETF ohne Risiko.

    Ich habe Deine Tilgungsoptionen noch nicht verstanden. Kannst du dazu noch etwas schreiben? 66500 € ist für einen Konsumentenkredit ein ganz schön dicker Brocken. Du verdienst sehr gut?

    Hallo Similaun , würdest Du diese Fonds heute wieder neu kaufen oder lieber kostengünstige marktbreite ETF erwerben?

    Wenn Du heute für Dich bessere ETF vorziehst, warum solltest Du dann alte schlechtere aktive Fonds behalten wollen? Der einzig denkbare logische Grund, die Gewinne aus der Altanlage aus steuerlichen Erwägungen jetzt nicht realisieren zu wollen, scheidet mangels Gewinnen aus.

    Du leidest vermutlich unter einer sunk-costs-fallacy. Aber keine Sorge, die ist behandelbar. ;)

    Viel einfacher:

    1. Die Vereinnahmung des Sachpreises bleibt steuerfrei.
    2. Danach gehört Dir das Sofa.
    3. Du verkaufst dein Sofa zum Preis von X.
    4. Dann hast Du statt dessen das Geld.
    5. Das war's.

    Deine Überlegungen gingen in die Richtung gewerbliche Tätigkeit. Wenn Du jede Woche an 100 Gewinnspielen teilnimmst und entsprechend häufig gewinnst, könnte das zu einem Thema werden. Dann könntest Du aber auch die Briefmarken dafür von der Steuer absetzen.

    Vorab: Die Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung wird häufig mit der Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung verwechselt. Die beiden Werkzeuge gehen zwar in eine ähnliche Richtung und können auch gemeinsam eingesetzt werden, behandeln aber zwei verschiedene Aspekte.

    Das Vorliegen Deiner NV-Bescheinigung bei Deiner Bank führt dazu, dass sie auch über den Freistellungsauftrag (maximal den gesamten Sparerfreibetrag) hinaus keine Kapitalertragsteuer an der Quelle - also bei sich vor der Auszahlung an den Steuerpflichtigen - einbehält, sondern den gesamten Ertrag ungeschmälert an den Kunden auskehrt. Also so wie früher vor den Zeiten von "besser 25 % von X". Stell Dir das vor wie einen Freistellungsauftrag in Höhe von 15.000 € (über den dicken Daumen).

    Der macht Sinn für Menschen, die insgesamt ein geringes Einkommen und/oder hohe Sonderausgaben haben, beim Einkommen aber Kapitaleinkünfte über 1000 € enthalten sind. Wenn deren Steuersatz über alle Einkommen unter 25 % liegt, können die sich die zu viel gezahlte Quellensteuer bei der Steuererklärung zurückholen. Die Abgabe von KAP und Wartezeit auf die Rückzahlung durch die NV-Bescheinigung vermieden. Dagegen steht der Aufwand zu Beantragung der NV-Bescheinigung.