Beiträge von Pantoffelheld

    ...für einen Geldmarktfonds entscheiden.

    Was haltet ihr vom Vanguard Developed world?

    Als klassischer Sicherheitsbaustein kommt der nicht in Frage, da ein Sicherheitsbaustein alle Risiken vermeiden soll. Hier hättest Du aber reichlich Fremdwährungen drin und holst Dir mit denen ein Wechselkursrisiko ins Haus. Nach reiner Lehre kommen nur EUR-Anleihen ins Haus (oder wechselkursgesicherte), nur höchste Bonität und nur Kurzläufer. Die bringen mit Glück Rendite in Höhe der Inflation. Alle Versuche, die Rendite der Anleihen zu steigern, führen Dich in den Bereich der Spekulation und weg vom Sicherheitsbaustein.

    Wenn Du eine nachvollziehbar korrekte Schlussrechnung bekommen hast, würde ich den Betrag manuell überweisen (natürlich ohne die Rücklastschriftgebühr, die Du nicht zu verantworten hast) und gleichzeitig per Mail und Fax (wenn nicht verfügbar Einschreiben Einwurf) das SEPA-Mandat widerrufen und auf Deine geleistete Zahlung des geschuldeten Betrages hinweisen.

    Weitere Abbuchungsversuche wären unzulässig und würdest Du jeweils wieder zurückgehen lassen. (Du kannst auch die Bank des Stromlieferanten auf die unzulässigen Abbucheng hinweisen. Der riskiert den Verlust der Abbuchungserlaubnis bei der Bank - für alle Kunden...) Danach: Stur bleiben. Wenn sie an Inkasso abgeben: Stur bleiben. Wenn ein gelber Brief kommt: Ankreuzen, dass die Forderung unberechtigt ist. Ansonsten: Stur bleiben.

    Bau doch gleich 4 oder 6 Anlagen auf. Ich wollte schon immer wissen, was dann so passiert und ob Elektriker zu Recht warnen.

    Tun sie. Schon die 800 W sind technisch hart am Wind. Mein Freund der Elektroingenieur hat mir auch schon mal erklärt, was genau das Problem ist. Aber es ist bei mir wie bei ihm, wenn ich den Unterscheid zwischen Thesaurierer und Ausschütter erkläre.

    Wir können uns auf jeden Fall darauf einigen, dass die Beitragsberechnung bei (ich bleibe bei:) freiwillig GKV Versicherten mit verpflichtender Vorlage des Steuerbescheides extrem belastend ist für Menschen, die aus irgendwelchen Gründen keine Steuererklärung vorlegen können. Die Folge Höchstbeitrag kann ruinös werden, wenn man es über Jahre nicht schafft und nicht finanziell entsprechend gepolstert ist.

    Ich verstehe aber Deinen Groll über die aktuelle Situation nicht: Du hast eine kleine Arbeit, bekommst dafür ein wenig Geld (aber mehr als wenn Du gar nicht arbeitest), zahlst wenig Beitrag und genießt dank ehrlicher Arbeit den vollen Versicherungsschutz. Den Deal finde ich ok. Du nicht?

    Das waren jetzt viele Punkte auf einmal. Jetzt kommt auch viel Text zurück. -- Die Verhinderungspflege löst bei mir in der Praxis meist schlechte Stimmung aus, weil sie zwar kompliziert und irgendwie interessant ist und und die Beschäftigung durchaus lohnend sein kann, aber durch die vielen Regelungen und das nervige Verfahren auch regelmäßig für Frust sorgt.

    Einen guten Überblick über das, was überhaupt alles geben könnte, findet man übrigens in den Leistungsübersichten vom Pflege-Dschungel .

    "Bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege können Sie dabei für die Verhinderungspflege nutzen."

    806 € jährlich aus dem Budget der Kurzzeitpflege können umgewidmet werden.

    "...wenn die Verhinderungspflege von nahen Verwandten oder Personen, die im selben Haushalt leben, geleistet wird und die Pflegekasse statt 1.612 Euro dann nur maximal den 1,5-fachen Satz des Pflegegeldes bezahlt."

    In der Übersicht des Pflege-Dschungels https://pflege-dschungel.de/wp-content/upl…n-2024-1.24.pdf auf Seite 2 wird der § 39 auch für die Kombi Verwandte + Fahrtkosten über die verschiedenen Pflegegrade schön aufgedröselt. Da siehst Du, dass der 1,5-fache Satz der Deckel ist, über den hinaus kein Pflegegeld gezahlt wird, sehr wohl aber die Fahrtkosten, bis die 1602+806 € jährlich erreicht sind.

    Die ganzen Überlegungen gelten für Fälle mit nur einer Verhinderungspflegeperson. Was bei mehreren Personen passiert, die teilweise Angehörige sind und teilweise nicht oder auch bei einem unterjährigen Wechsel des Pflegegrades, darf man gerne ausprobieren. Die Leistungsabteilung der Pflegekasse freut sich bestimmt über solche Anträge und erklärt auf Nachfrage gerne ausführlich, wie und auf welcher rechtlichen Grundlage sie da rechnet. :P

    Verwirrend ist, dass das Pflegegeld monatlich gezahlt wird, bei der Verhinderungspflege aber ein jährliches Budget gemeint ist. Der monatliche Pflegegeldsatz ist die Bezugsgröße. So kann man sich ein paar Zeilen mit konkreten Zahlen in Gesetzen und Verordnungen sparen, macht aber den Gesetzestext für Laien an der Stelle undurchschaubar.

    Übrigens wird in der Pflege der Begriff naher Verwandter wehesentlich weiter gefasst als z.B. im Steuerrecht. Insbesondere bei Geschwistern fällt auf, dass sie steuerlich Fremde sind und in der Pflege zu nahe Angehörigen werden.

    "Eine rückwirkende Beantragung [der Verhinderungspflege] ist vier Jahre lang möglich." (https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/)


    Demnach hätte man bis zur Steuererklärung Zeit, sich für die Pauschale oder die Auszahlung der Verhinderungspflege zu "entscheiden"

    Die vier Jahre beziehen sich auf den sozialrechtlichen Teil, sprich die Beantragung der Verhinderungspflege bei der Pflegekasse. Wenn Du die Steuererklärung auch schiebst (z.B. wenn Du nicht zur Abgabe verpflichtet bist), kannst Du die Entscheidung sehr lange hinauszögern. Das kann ich aber nicht empfehlen, denn zum einen reagieren die Kassen auf einen Stapel von spät eingereichten Anträgen ggf. mit Misstrauen und prüfen intensiv. Zum anderen wirst Du feststellen, dass Du Dich nach Jahren nur noch schlecht erinnern kannst, zu welchen Uhrzeiten genau Du beim Pflegenden warst. Die musst Du aber ins Formular eintragen, denn Du willst auf jeden Fall die Pflege stundenweise abrechnen und nicht tageweise. Wenn sich sorgfältig ausgefüllte Stundenzettel über Jahre stapeln und der Pflegende zwischenzeitlich verstirbt, kann keiner mehr den Antrag stellen. Wenn der Antrag schon vorab gestellt war und nur noch die Stundenzettel fehlten, müsste die Kasse eigentlich zahlen. Tut sie es? Warum sollte man sich den Stress machen und das ausprobieren?

    Triff die Entscheidung jetzt und mache es gleich richtig. Dann kannst Du nach dem ersten oft missglückten Antrag für die ersten Monate beim zweiten alles richtig machen. Ach so, noch eine Regelung: Die Verhinderungspflege darf erst 6 Monate nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit beginnen. Davor wird nicht verhinderungsgepflegt.

    Die Regelungen sind beinahe endlos ... "Sonderregelung bei Personen mit eingeschränkter Mobilität: Hat der Patient einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H, dann werden für ambulante Behandlungen die Fahrtkosten immer erstattet."

    Wie Du schon selbst ergänzt hast, geht es dabei nicht um die Fahrtkosten von Pflegern zum Patienten, sondern um Fahrtkosten des Patienten für den Krankentransport zum Arzt (oder für ambulante Behandlungen ins Krankenhaus). Die Regelung greift übrigens auch ohne Merkzeichen ab Pflegegrad 4. Bei Pflegegrad 3 kann sie greifen, aber nur mit gesonderter (und durch die Kasse akzeptierter) Begründung des Arztes.

    So eine Nebenbeschäftigung hat ja fast immer mindestens zwei Effekte: 1. Man verdient (meist zu wenig) Geld und 2. man ist in der Zeit beschäftigt und kann nicht shoppen gehen. Der zweite Punkt ist nicht zu unterschätzen. Blöd ist es, wenn die Nebenbeschäftigung ein Pyramidensystem ist, wo man sich selbst die Sachen abkaufen muss, um auf den Mindestumsatz zu kommen.

    Ich glaube nicht, dass es da eine Obergrenze gibt. Du könntest Dich irgendwann beim Netzbetreiber selbst beschweren, ggf. über die Kommunalpolitik. Die sitzen da meist im Aufsichtsrat.

    Immerhin kannst Du auf diese Weise länger vom guten alten Zähler profitieren, der bei Netzeinspeisung rückwärts läuft und direkt Deine Stromrechnung verringert. Ist nur leider gerade nicht die beste Jahreszeit dafür.

    Hallo karinasabine , das ist eine missliche Situation. Die Krankenkasse kann selbst vollstrecken, darum ist das Vollstreckungsgericht nicht zuständig. Aber auch dort werden nur vollstreckbare Titel vollstreckt (ach nee...) und das hat formal gewiss seine Richtigkeit.

    Wenn Du der Meinung bist, dass die Forderung eigentlich unberechtigt war und nur in die Vollstreckung gegangen bist, weil Du gepennt hast (krank warst, das Formular nicht verstanden hast etc.) und die Krankenkasse davon überzeugen kannst, lassen sich solche Angelegenheiten bis zu 4 Jahre rückwirkend wieder gerade biegen. Solche Sachen kann man auch gut mit der gesetzlichen Krankenkasse selbst besprechen. Die haben schon an der Hotline häufig schon Ahnung und sind insgesamt zu neutraler Beratung verpflichtet. (Anders als bei den privaten, die nur sich selbst und den Eigentümern verpflichtet sind.)

    Vielleicht hat die Bank einen Fehler gemacht. Je nachdem, wann Du (Du erklärst die Umstellung auf ein P-Konto, nicht die Bank, und es ist allein Deine Entscheidung ob und wann Du das machst) das Konto umgestellt hast. Möglicherweise hätte die letzte Zahlung nicht mehr von der Pfändung erfasst und abgeführt werden dürfen. Das ist aber eine Fragestellung für Spezialisten und die Bank wird immer sagen, dass sie alles richtig gemacht hat. Dem nachzugehen verspricht also keine schnelle Hilfe.

    Gehe am besten davon aus, dass Du nun 2920 € weniger Schulden bei der Krankenkasse hast. Um mal das Positive zu nennen.

    Bei Deinem geringen Einkommen kann es gut sein, dass Du zusätzlich zu ALG I noch Wohngeld bekommst. Am besten nicht lange herumrecherchieren, sondern einfach den Antrag stellen. Dauert aber auch ein paar Wochen.

    Für die akute Geldnot solltest Du Deine wahrscheinlich vorhandene Scham beiseite schieben und Familie und Bekannten die Geschichte erzählen und um finanzielle Unterstützung bitten. Bitte halte Dich von professionellen Geldverleihern fern!

    Wenn das nicht funktioniert, müsste es auch bei Euch eine Stelle im Sozialamt für Wohnungslosigkeit geben, die auch schon bei nur drohender Wohnungslosigkeit wegen ausbleibender Mietzahlungen aktiv werden kann und Darlehen vergibt. Durchklicken auf der Homepage der Gemeinde oder Durchfragen. Wenn Du Deinen Wohnort hier nennst, können wir mit suchen.

    Hilft das etwas weiter?

    Wenn es nicht noch eine weitere Person V gibt, die die Verhinderungspflege macht, und B sich zwischen den Alternativen entscheiden muss, kommt der spitze Bleistift zum Einsatz. Du wirst dabei nicht vergessen, dass es sich bei der Verhinderungspflege um steuerfreie Geldleistungen handelt (es gibt übrigens auch Fahrtkosten, die gerne übersehen werden) und bei dem Pauschbetrag nur um eine Steuerermäßigung über eine Minderung des zu versteuernden Einkommens.

    Es gibt leider auch eine unübersichtliche Menge von ähnlichen, aber doch verschiedenen Verträgen.

    Wir müssen u.a. zwischen vor und nach 2005 und klassisch und fondsgebunden unterscheiden und dann nochmal zwischen Kündigung und Widerruf. Hier ist es 2009/ fondsgebunden/ Kündigung. Dann ist noch die Frage, ob überhaupt Gewinn angefallen ist - da fallen etliche Verträge raus... Die Finanzämter treffen zunächst Entscheidungen im Einzelfall. Bis alle Kombinationen beim BGH ausgeurteilt wurden und auf der Basis eine sichere und klare Auskünfte gegeben werden können, gibt es schon wieder neue Produkte und Gesetze. X/ Im Zweifelsfall gilt also: Versuch macht kluch.

    Die Herangehensweise der Versicherung, den reinen Gewinn zu versteuern ohne dabei die angefallenen Kosten zu berücksichtigen, kann ich wie gesagt nicht nachvollziehen.

    Wenn es über einen Vermittler lief, gibt es manchmal die vage Hoffnung, diesen haftbar zu machen. Das scheitert aber regelmäßig aus unterschiedlichen Gründen. Auch die Person des Geschäftsführers privat anzugehen ist eine meist nur theoretische Möglichkeit.

    Kleiner Trost: Das Darlehen kann nun als Totalverlust ausgebucht werden und mindert ggf. andere anfallende - auch zukünftige - Gewinne.

    Ich würde wie bei allen anderen Finanzentscheidungen auch erst die betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit betrachten. Brauche ich diese Maschine? Reicht die kleine? Brauche ich sie jetzt sofort? Soll ich eine für ein Jahr mieten und dann endgültig entscheiden? Das Geld das Du ausgibst ist erstmal weg und kommt nicht von selbst wieder. Auch nicht vom Finanzamt.

    Nachdem eine Investitionsentscheidung gefallen ist, sollten Feinheiten der Finanzierung und ggf. steuerlichen Optimierung geklärt werden. Steuerliche Aspekte sollten nie eine Investitionsentscheidung treiben. (Ok, manchmal tun sie es doch, aber nicht in der Gründungsphase.)