Beiträge von Pantoffelheld

    Ich wollte eher darauf hinaus, dass man eben nicht zwingend darauf schließen kann, dass ein studierter Mensch besser mit den eigenen Finanzen klarkommt wie ein Volksschüler.

    Das ist definitiv richtig. Wobei es in diesem Fall aber eher nicht um rechnen geht, sondern um die Frage, warum man bei Riester mal so viel, dann etwas mehr, danach so gut wie gar nichts und nach der nächsten Änderung im persönlichen Umfeld wieder ganz anders einzahlen muss, um die volle Förderung zu erhalten. Von den Riester-Fällen, die ich bisher gesehen habe, war mindestens die Hälfte nicht optimal gefördert. Mehrverdienst, Heirat, Kind geboren - wer denkt dabei schon an korrekt ausgefüllte Riester-Formulare?

    Hallo @Just8free, der Pflege-Pauschbetrag richtet sich an Schwerbehinderte und ist eine Steuererleichterung für die behinderte Person selbst.

    Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad und soll dazu verwendet werden, private Pflegekräfte finanziell zu entschädigen, wenn kein Pflegedienst eingesetzt wird. Es bleibt steuerfrei, auch bei einer das Geld empfangenden Pflegeperson. (Alles vereinfacht dargestellt.)

    Worüber möchtest Du reden?

    Tja, ich sollte mal an meinem Schreibstil und dem didaktischen Konzept arbeiten. (Kein Smiley, absichtlich.)

    Die versteckte Empfehlung ist eigentlich ganz eindeutig: Die Verwertung des Vertrages als Wohn-Riester macht keinen Sinn,

    ...weil Du Dir allein schon wegen der geringen Summe auf gar keinen Fall den mit Wohn-Riester verbundenen Nerv ans Bein binden willst. Und das selbst wenn sich Wohn-Riester auf dem Papier in Euro und Cent lohnen würde, was es aber höchstwahrscheinlich nicht tut. Um das vollständig durchzurechnen bräuchten wir mehr Daten. Aber das können wir uns sparen (s.o.).

    Ansonsten wollte ich zum Ausdruck bringen, dass Du keine Sorgen haben musst, dass die 6.000 € weg sind und für die Baufinanzierung nicht zur Verfügung stehen, wenn Du es nicht als Wohn-Riester nutzt. Bei der Kündigung erhältst Du (etwas weniger) Kapital, das sich bis zum Finanzierungsbeginn ungezügelt entwickeln kann und dann ohne Einschränkungen zur Verfügung steht. Es kann passieren, dass Du schon bei Finanzierungsbeginn die "verlorenen" Steuervorteile/Zulagen (die in Wirklichkeit durch die nachgelagerte Verteuerung viel geringer sind) durch Wertentwicklung wieder ausgeglichen hast. Aber darauf gibt es keine Garantie, wie übrigens auch bei den Fonds im Riester, die aber immer die hohen Kosten mit sich herumschleppen.

    3. Eine entscheidende Rolle spielen 6.000 bei Hauskauf/-bau sicher nicht, sind aber unterm Strich dann doch ein Teil der Einbauküche oder der Wärmepumpe ;)

    6000 € mehr oder weniger sind immer 6000 € - egal ob ein Sofa 6000 € mehr kostet oder ein Haus. Von daher denkst Du genau richtig.

    Du stehst aber nicht vor der Entscheidung, zum Tag X 6000 € zu haben oder sie nicht zur Verfügung haben.

    Du stehst vor der Entscheidung, zum Tag X 6000 € minus weitere Kosten des Riester Vertrages plus eventuelle weitere Gewinne zur Verfügung zu haben und die Auszahlung Jahrzehnte später zu versteuern oder zum Tag X das Geld aus dem Vertrag heute minus Zulagen für die Zeit angelegt zu haben, darüber frei verfügen zu können und nur Kursgewinne versteuern zu müssen. Allein die Einschränkungen in der Nutzung der Immobilie durch den Wohn-Riester Status müssen zu dem Ergebnis führen, dass es sich bei der Summe auf gar keinen Fall lohnt, den Wohn-Riester Weg zu gehen.

    Hallo Agadir05 , hast Du Dich mal auf den Seiten der DVKA umgesehen? ("Im GKV-Spitzenverband ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland die zentrale Schnittstelle für internationale Partner und Träger der sozialen Sicherheit.")

    Da findest Du z.B. https://www.dvka.de/media/dokument…ten_Schweiz.pdf wo ich beim Durchblättern zwar nicht auf Anhieb die Antwort auf Deine Frage sehe, aber den Eindruck gewinne, dass man sich dort sehr gut mit solchen Themen auskennt.

    Hallo OnkelBenno, Gegenfrage: Wie gesund bist Du heute? Entscheidend ist dabei die Papierform. Wenn Du gesund bist, kommt mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit die Kombination SBU neu abschließen, Basisrente stilllegen und Geldanlage in die eigenen Hände nehmen als beste Lösung dabei heraus. (Beim Gegenargument steuerliche Vorteile wäre ich immer sehr kritisch, selbst wenn es von Dr. Schlemann kommt.) Die gezahlten Beiträge darfst Du als Lehrgeld verbuchen. Von der "Zwangsrente" der unkündbaren Basisrente kannst Du Dir später vielleicht monatlich ein Eis leisten - aber nur im Sommer.


    Würde es kein Sinn mach etwas Cash Reserve zu haben um bei einem eindeutigen Kursrückgang nachzukaufen? Mir ist bewusst das man höchstwahrscheinlich nicht den perfekten Zeitraum treffen würde, aber das wäre doch auch nicht so wichtig.

    Market Timing (so heißt das was Du überlegst) funktioniert nicht. Darum ist der richtige Zeitpunkt zum Einstieg immer heute.

    Guthaben heute: 38.300€ - Zulagen 2.350€ - steuerlicher Vorteil 7.500€ = 28.450€

    Einzahlungen seit Vertragsschluss: 29.700€

    Ertrag aus dem Fonds: 6.650€ --> Abgeltungssteuer 1.663€ + Soli 91€

    Ich verstehe auch nicht, warum hier der Ertrag aus den Fonds herangezogen wird und nicht Gewinn = Guthaben minus Einzahlungen gerechnet wird.

    Stehen denn neben dem Ertrag aus dem Fonds noch andere weitere Angaben? Normalerweise gibt es ja noch eine Sicherungskomponente, in die zu Anfang das meiste eingezahlt wird. Vielleicht gibt es Angaben wie Gesamtkapital oder Rückkaufswert?

    Mir geht es um die Berechnung an sich. Lassen wir die konkreten Zahlen mal außen vor.

    Es hat sich bewährt, mit echten Zahlen über konkrete Fälle zu reden. Die Diskussionen, in denen der Fragesteller unbedingt nur das eine Detail isoliert betrachtet sehen wollen und auch auf Nachfragen darauf beharrt, sind regelmäßig vermurkst und haben wenig Wert für alle Beteiligten.

    Das ist hier keine Antwortmaschine, sondern an der anderen Seite sitzen Menschen, die keiner Verpflichtung unterliegen und sich aussuchen können, ob sie antworten oder es bleiben lassen.

    Meine Gattin bittet um 1/4-jährlichen StatusBericht, erstmals morgen. Es fällt mir ehrlich gesagt nicht schwer den Anweisungen" zu folgen.

    Das klingt auch alles sehr nachvollziehbar. Ich würde es allerdings nicht vierteljährlich machen, denn die meisten neigen dadurch zu Micromanagement und unnötigen Transaktionen (man will ja immer was tun) und die Gefahr wird größer, dass kurz davor ein - im Beratersprech - Rücksetzer - gewesen ist und man sich doch verunsichern lässt. Jährlich sollte genau passen zum Zwischenbilanz ziehen, Rebalancing, Auszahlungshöhe für das nächste Jahr festlegen (wenn ihr doch variabel entnehmen wollt). Und ihr gewinnt ein paar Stunden mehr Zeit, um gemeinsam etwas schönes zu machen.

    Angenommen du hast eine saubere Schufa und somit positive Bonität. Hast dann aber Privat bei jemandem Schulden gemacht und derjenige leitet das gerichtliche Mahnverfahren ein, dann muss doch die Forderung als negativ irgendwo hinterlegt sein. Resultat dürfte dann sein wenn der Titel vorliegt: Man kann keine Kredite mehr aufnehmen.

    Nein, das ist nicht so.

    Habe Zinsen beim MB und VB beantragt. Die muss ja auch jemand ausrechnen...?

    Ja, Du. ;)

    Hallo Arbeiter40, ich versuche zu helfen, aber alle vier Fragen sind knapp an dem Bereich vorbei, in dem ich mich wirklich auskenne. (Wenn es um ALG II ginge, wäre es besser, aber daran kommst Du ja wahrscheinlich vorbei...)

    Frage 1:

    Die Grundlage, auf der Ihr Arbeitslosengeld berechnet wird, ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate.

    Bei den 5 Jahren handelt es sich eventuell eine Verwechselung mit dem Zeitraum für die Bemessung der Erwerbsminderungsrente. Wer hat denn da beraten?

    Frage 2: Du bekommst mehr ALG I, weil Du Steuerklasse 3 hattest im Bemessungszeitraum als wenn Du eine andere Steuerklasse gehabt hättest. Also alles richtig gemacht.

    Für den Leistungsbezug ist die Steuerklasse egal. Du bekommst das Geld 1:1 netto ausgezahlt. Ein Wechsel könnte für Euch günstig sein, weil Deine Frau dann unterjährig mehr netto bekommt (und wenn sie selbst arbeitslos würde oder Krankengeld beziehen müsste entsprechend mehr Leistung) . Ich weiß nicht, ob sich das für den sehr überschaubaren Zeitraum lohnt.

    Frage 3 muss ich passen.

    Frage 4: Der Arbeitgeber in spe ist vielleicht vernetzt und kann sich bei befreundeten Unternehmern erkundigen, wie man es am geschicktesten einfädelt. Im Notfall auch mal bei IHK (oder HK) nachfragen).

    (Ich kenne nur die Schuldnerseite und habe mich schon ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt. Ich versuche also mit der gebotenen Vorsicht fortzufahren:) Die Forderung ist im Moment noch nirgendwo gemeldet. Es gibt zwar ein Vollstreckungsportal, das den Zugriff auf ein Schuldnerverzeichnis ermöglicht. Dort landet man aber erst, wenn man z.B. Termine zur Abgabe einer Vermögensauskunft nicht wahrgenommen hat. Der vollstreckbare Titel besteht aus einer kleinen Gerichtsakte und dem Stück Papier, dass Du gerade in der Hand hältst.

    Das mit der Nicht-Inanspruchnahme ist eine noble Geste dem Schuldiger gegenüber. Wenn Du weiter nett zu ihm sein möchtest, kannst Du das auch so weitermachen. Du hast Dich da bisher tapfer durchgekämpft.

    Ich würde jede Zahlung annehmen. Was Du hast, das hast Du. Oder denkst Du, wenn der Gläubiger Zahlungen mit 200 € anfängt, dann wird es immer dabei bleiben?

    Berechnest Du Zinsen?

    Solange der Titel bei Dir in der Schublade liegt und Du nicht unmittelbar vollstrecken willst, brauchst Du die Adresse nicht ändern. Wenn Du im Kontakt mit dem Schuldner bist und ihr eine Zahlungsvereinbarung trefft, kann der Titel sowieso in der Schublade bleiben. Wenn alles erledigt ist, muss er übrigens dem Schuldner im Original ausgehändigt werden.

    Das Gericht trägt gar nichts in de Schufa ein. Die Schufa ist eine rein privatwirtschaftliche Veranstaltung.