Beiträge von MSchmidt

    Hallo Pumphut,

    vielen Dank für die Rückmeldung.

    In der Bausparurkunde wird leider nur der Tarifname "D maXX 3,75" genannt.

    Leider hatte ich bei meiner Google-Recherche kein Erfolg die Bausparbedingungen von 2008 für diesen Tarif zu finden.

    Daher hatte ich die Hoffnung, dass hier vielleicht noch jemand die Bedingungen aus dieser Zeit vorliegen hat (weil hier ja auch viel über entsprechende/alte Bausparverträge diskutiert wurde).

    Die Bedingungen bei der BHW anzufordern hatte ich auch schon in Betracht gezogen. Leider bin ich mir nicht sicher, ob diese die Bedingungen ohne Vertragsbezug herausrücken (also quasi anonym)....

    Wenn ich denen meine Vertragsnummer mitteile, werden sie sicherlich gleich die Kündigung meines Vertrags anstoßen und dann habe ich ja leider erst recht "verloren"...

    Viele Grüße und einen schönen Sonntag

    Folgender Sachverhalt/Hintergrund:

    Meine Großmutter hatte 2008 für mich einen bestehenden BHW Bausparvertrag in einen neuen BHW-Tarif "D maXX 3,75" quasi "umgewandelt" (bzw. wurde ihr das so vermutlich eindringlich empfohlen).

    Hierbei gab es ein anteilige Erstattung der Abschlussgebühr des Erstvertrags (das Guthaben wurden zusammen mit den Bonus-Zinsen auf den neuen Vertrag übernommen) und für den Folgevertrag wurden 300€ (1% der Bausparsumme) für die Abschlussgebühr wieder eingezogen.

    Ich gehe stark davon aus, dass meine Großmutter von dem damaligen "Berater" einfach "überrumpelt" wurde und die eigentliche Intention des "Beraters" war, dass man die gute Verzinsung bzw. die gute Bonuszinsregelung (ist nur eine mögliche Vermutung) loswerden wollte.

    Leider liegen mir die Tarifbedingungen bzw. die Bedingungen für den neuen Vertrag nicht mehr vor.

    Ich habe von den damaligen Unterlagen noch den Schrieb mit der Vertragsauflösung des Altvertrags, die Bauspar-Urkunde, die jährlichen Kontoauszüge und den Schrieb mit der Zuteilungsreife von 2014.

    Daraus geht aber leider nicht hervor ob es eine Bonus-Zinsregelung gibt (der Vertrag bzw. das Guthaben wurde all die Jahre mit 1% verzinst // 1% Guthabenverzinsung bei diesem Tarif).

    In dem Schrieb mit der Info über die Zuteilung des Bausparvertrags vom April 2014 (der Vertrag war Anfang Juni 2014 zuteilungsreif) steht etwas kryptisch drin, dass es bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens eine Bonus-Verzinsung geben kann (aber leider überhaupt keine Details dazu und ob das überhaupt für meinen Vertrag gilt).

    > Die Fragen, die sich mir jetzt stellen:

    1.) Eine Bearbeitungsgebühr bzw. Kontoführungsgebühr, die ggf. zurückzufordern ist, wurde in dem Fall vermutlich nicht gezahlt (sofern sie auf den jährlichen Kontoauszügen nicht auftaucht)?

    Die Kontoführungsgebühren wurden ja vom BGH als rechtswidrig eingestuft.

    Wenn ich mir jetzt aber die jährlich Vertragskontoübersicht anschaue (die man postalisch zugeschickt bekommt), dann sind dort nirgendwo Kontoführungsgebühren aufgeführt.

    Kann man das pauschal sagen, dass BHW für diesen speziellen Bauspartarif anscheinend nie Kontoführungsgebühren eingeführt/erhoben hat?

    2.) Habe ich ein Recht auf Bonuszinsen und vielleicht sogar auf die Erstattung der Abschlussgebühr (wenn ich den Vertrag jetzt auflösen würde)?

    Ich habe gelesen, dass es teilweise bei alten Tarifen noch der Fall war, dass die Abschlussgebühr bei "Nicht-Inanspruchnahme" des Darlehens erstattet wurde.

    Hat jemand eine Idee, woher ich die alten Bausparvertragsbedingungen von 2008 für den BHW-Tarif "D maXX 3,75" bekommen kann (oder kennt jemand die Höhe der potentiellen Bonuszinsen?)?

    3.) Sollte ich am besten schnellstmöglich die "Nicht-Inanspruchnahme" (über das 2014 zugesandte Formular) an BHW erklären, wenn ich das Darlehen nicht benötige (aktuell keine Verwendung dafür)?

    4.) Die Wohnungsbauprämien von früher (in den ersten Vertragsjahren) muss ich vermutlich nicht zurückbezahlen (wenn ich bei "Nicht-Inanspruchnahme" angebe, dass ich das Guthaben für die Renovierung meiner Wohnung einsetzen möchte)?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand bei der Beantwortung der ein oder anderen Frage behilflich sein oder einen entsprechenden Tipp geben kann.

    Herzlichen Dank schon mal vorab und ein schönes Wochenende an alle, die bisher gelesen haben :)

    Wenn ich einen Vertrag bei einem neuen Anbieter abschließe habe ich ja bei dem ein 14 tägiges Widerrufsrecht, wenn der neue Anbieter vor den 14 Tagen bei dem alten Anbieter kündigt, muss die Kündigung auch widerrufen werden, oder fällt man dann in die Grund bzw. Ersatzversorgung, das wäre dann blöd. Da bin ich mir nicht sicher. Als dürfte keine Kündigung vor dem Ablauf der 14 Tage von dem neuen Anbieter, bei dem alten Anbieter ausgesprochen werden.

    Das Problem ist leider, dass man eigentlich kein Widerrufsrecht hat.

    Allerdings ist das schon ein Armutszeugnis, dass im Media Markt solchen Menschen eine Plattform geboten werden, die sonst Zeitschriftenabos an Haustüren verkaufen müssten (jetzt mal überspitzt gesagt).

    Der Verkäufer hatte behauptet, dass der Auftrag zur Kündigung des bestehenden Vertrags erst erteilt wird, wenn dieser die Preise erhöht.

    Wie soll sowas gehen - dafür müsste ja eprimo mitbekommen, dass bei meinem bestehenden Vertrag die Preise erhöht werden.

    Das klingt für mich alles sehr schwachsinnig...

    Außerdem wollte der Verkäufer erst gar nichts ausdrucken und meinte nur, ob mir denn die Umwelt egal sei. Im Nachhinein betrachtet wirklich ein absolutes Unding.

    Ich habe natürlich auf einen Ausdruck bestanden.

    Warum guckt man nicht VORHER erstmal, was der Strom bei seinem Grundversorger kostet. Das ist doch erstmal die Basis für jeden Preisvergleich.||

    Ach ja, wie tom70794 bereits schrieb. Sofortiger schriftlicher Widerruf!

    PS: Wenn Du Pech hast, wurde Dein Vertrag mit Deinem jetzigen Anbieter durch den neuen Partner bereits gekündigt. Und ja, diese Kündigung ist und bleibt wirksam. Dort hast du nämlich kein Widerrufsrecht.

    Da hast du natürlich vollkommen recht.

    Ich kannte das nur aus den letzten Jahren, dass die Grundversorgung deutlicher teurer war.

    Die Problematik die ich hier sehe:

    Falls die Grundversorgung auf über 48 Cent hochschiesst, bekomme ich möglicherweise nur noch schlechtere Alternativ-Angebote im kommenden Jahr...

    Und das Risiko mit der erheblich teureren Ersatzversorgung besteht ja leider auch noch.

    Guten Abend in die Runde,

    nachdem die Strompreise in den letzten Monaten durch die Decke geschossen sind, war ich heute im Media Markt und hatte dort jetzt auch mal "mein Glück versucht" (die Stromvermittler sollen dort ja aktuell angeblich die besten Stromtarife vermitteln können).

    Aktuell bin ich noch bei E-wie-einfach (der Vertrag läuft noch bis Jahresende) und ich habe noch keinerlei Mitteilung über eine Erhöhung erhalten.

    Es drauf ankommen zu lassen möchte ich aber eigentlich auch nicht und dass die Strompreise in den nächsten Monaten signifikant zurückgehen, bezweifle ich auch sehr stark.

    Der Verkaufsmensch hat natürlich alle Register gezogen um seinen Tarif/sein Angebot über alle anderen zu erheben. Dabei hat er natürlich den sehr teuren Grundpreis von 15,78€ bis zuletzt versucht zu verschweigen.

    Der Preis für die kWh liegt bei 48,29 Cent (der absolute Wahnsinn zusammen mit dem Grundpreis im Vergleich zu meinem noch aktuellen Tarif).

    Außer den einschlägigen Preisvergleichsseiten gibt es aktuell vermutlich kein weiteres Mittel um "günstige" Stromtarife zu finden, oder?

    Er meinte außerdem auch, dass sie bzw. Eprimo meinen aktuellen Vertrag erst dann kündigen und der neue losläuft, wenn mein bisheriger Anbieter die Preise erhöht - das halte ich für ziemlichen Schwachsinn - wie soll denn sowas funktionieren?

    Jedenfalls hatte ich dort dann "leider" den entsprechenden eprimo-Vertrag abgeschlossen und jetzt festgestellt, dass die Grundversorgung aktuell bei uns verhältnismäßig günstig ist:

    Der EnBW-Grundtarif beträgt hier:

    Grundpreis pro Monat 11,83 € Verbrauchspreis pro kWh 37,31 Cent

    Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?

    Vielen Dank für euer Interesse und einen schönen Abend

    Hallo zusammen,

    bisher hatte ich (demnächst 36, angestellt im Kundenservice eines großen Unternehmens) das Thema BU-Versicherung wieder ad acta gelegt, da der monatliche Betrag mir bei einem verhältnismäßig geringen Einkommen als ziemlich belastend erschien.

    Hinzu kam noch die große Unsicherheit, da man ja regelmäßig vielerorts liest, dass eine BU-Versicherung nur so viel wert sei, wie die Rechtschutzversicherung, die man dazu benötigt (die Zahlungsmoral der Versicherungen ist wohl sehr schlecht und die Streitwilligkeit hoch).

    Hierbei gelte es zu beachten, dass diese mindestens 3 Monate vor Abschluss der BU-Versicherung abgeschlossen sein muss, da sie nachträglich nicht greifen würde.

    Ist das noch aktuell und wenn ja, wie würde es z. B. aussehen, wenn man die Rechtschutzversicherung nachträglich wechseln wollen würde?

    Nachdem man jetzt aber den ein oder anderen längeren Ausfall wegen Burnout im Kollegenkreis mitbekommen hat, denkt man da nochmals genauer über das Thema BU nach.

    Ab wann gilt denn der Versicherungsschutz bei einer neu abgeschlossenen BU-Versicherung?

    Vorab schon mal vielen Dank für euer Interesse.