Na, ein Ersatzhotel mit den besonderen Voraussetzungen (Strand mit besonderen Schildkröten 100 Meter entfernt) wird es wohl kaum geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Ersatz so eng gefasst wird.
‚
Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn Ihnen der Reiseveranstalter eine gleichwertige Ersatzunterkunft stellt. Ist Ihr Hotel überbucht, kann eine Reisepreisminderung in Höhe von 10 bis 25 Prozent möglich sein. Dieser Wert ergibt sich aus vergangenen Gerichtsurteilen und dient der Orientierung. Denn wie hoch die Minderung genau ausfällt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Entspricht das Ersatzhotel nicht den Kriterien der ursprünglichen Unterkunft, können die Forderungen ggf. noch höher ausfallen. Eine Hotelüberbuchung kann dann unter Umständen sogar die Erstattung des gesamten Reisepreises rechtfertigen.‘ Quelle: https://www.anwalt.org/hotel-ueberbucht/
Auch sehr interessant zur Gleichwertigkeit eines Ersatzhotels: https://www.haufe.de/recht/weitere-…208_194650.html