Beiträge von muc

    Henning: Ich habe auch nicht gesagt, dass alle Verkäufer schlecht seien. Und ich behaupte auch nicht, dass Beratung und verantwortungsvoller Verkauf sich ausschließen.

    Der Punkt ist ein anderer: gerade im Bereich von Versicherungen und Finanzanlagen haben wir es mit einer "unsichtbaren Dienstleistung" zu tun. Dem Privatverbraucher ist das ganze Feld oft ein "Buch mit sieben Siegeln". Das heißt, dass er vielfach noch nicht einmal seinen eigenen objektiven Bedarf kennt, geschweige denn, wie dieser Bedarf zu decken ist.

    Das ist eine grundlegend andere Situation, als wenn es um den Kauf eines Autos oder einer Waschmaschine geht.
    Bei Versicherungen und Finanzdienstleistungen ist der Normalbürger in erhöhtem Maße darauf angewiesen, dass ihn ein Fachmann objektiv in seinem Interesse (=im Interesse der Verbrauchers) berät.

    Dieser Fachmann wird jedoch als Provisionsverkäufer in einen unlösbaren Interessenkonflikt getrieben.
    Für die "bloße Beratung" bekommt er keine Vergütung. Bzw. bei angestellten Verkäufern bekommt der Arbeitgeber keine Vergütung. Also muss die Beratung abschlußorientiert sein. Es ist aus Sicht des verkäuferischen Beraters unzureichend nur zu beraten - und dem Verbraucher dann die Entscheidung zu überlassen. Er muss auf den Verbraucher einwirken, dass bei der Beratung auch "etwas herauskommt" - nämlich ein Verkaufsabschluss.

    Das ist das Problem.

    Das würde sich nur vermeiden lassen, wenn der Verbraucher die Beratungsleistung auch als solche anerkennen würde und bereit wäre, dafür zu bezahlen. Das sind halt die wenigsten Verbraucher.

    Wir sehen es auch hier in diesem Forum. Lieber stellt man anonym zum Teil höchst persönliche und auch rechtlich ziemlich komplizierte Fragen an eine Gesamtheit von Usern, von denen man sich erhofft, dass einer schon eine vernünftige Antwort schreiben wird, als dass man zum Telefon greift und einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Versicherungs- oder Rentenberater anruft. Die Schwellenangst vor der professionellen Beratung gegen Bezahlung ist sehr hoch.

    Dann doch lieber zu dem freundlichen Bankberater oder Versicherungsmakler, der ja die scheinbar gleiche Dienstleistung für umsonst erbringt. Aber das ist eben nur scheinbar eine kostenfreie Beratung. Doch das erkennen die allerwenigsten Verbraucher.

    Dann darf man sich nicht darüber wundern, dass viele Menschen unzureichend und teilweise falsch versichert sind und die falschen Finanzprodukte abgeschlossen haben. Das ist ein Folge des Systems.

    Sowohl Banken wie auch Versicherungen bieten eine VERKAUFSBERATUNG.

    Leute, das sind VERKÄUFER!!! Was erwartet Ihr?
    Wenn ich zum Mercedes-Händler gehe, macht der auch eine "Beratung", um mir das neueste Modell zu verkaufen.
    Oder im Küchenstudio bekomme ich eine "Beratung", wenn ich mich für eine neue Küche interessiere.

    Vergesst die Finanz- oder Versicherungsberatung, wenn diese eine Nebenleistung des VERKAUFS ist.
    Die Banker und Versicherungsmakler verdienen nur etwas, wenn sie etwas VERKAUFEN.

    Elke: Dein Beispiel mit den offenen Immobilienfonds, die "schließen mussten", ist nicht so ganz richtig.

    Die offenen Immobilienfonds sind prinzipiell so konzipiert wie Investmentfonds. D.h. die Immobilien sind Sondervermögen und vor der Insolvenz des Fondsanbieters insoweit geschützt.

    Das Problem bestand darin, dass es sich eingebürgert hatte, dass auch große, professionelle Anleger die offenen Immofonds als "Parkplatz" für kurz- bis mittelfristige Gelder benutzt haben. Das ging viele Jahre gut. Die offenen Immofonds hatten häufig bis zu 40 % oder gar 50 % ihrer Gelder am Geldmarkt bzw. in kurzfristigen Schuldtiteln angelegt und waren daher recht liquide.

    Irgendwann zogen jedoch im Zuge der Finanzkrise auch die Großanleger ihre Beträge aus den offenen Immofonds ab.
    Und dann kamen noch viele Privatanleger dazu, die ihr Geld zurück haben wollten. Und plötzlich reichte die Liquidität nicht mehr aus, um alle gleichzeitig auszuzahlen.

    Dann haben sich die Immobilienfondsmanager auf eine Bestimmung des damaligen Investmentgesetzes berufen und ein Auszahlungsmoratorium verhängt. Das war nach den seinerzeitigen Gesetzesvorschriften möglich. Sie haben die Rücknahme von Fondsanteilen für bis zu zwei Jahren und bei Vorliegen bestimmter Umstände bis zu drei Jahren aussetzen können. Das bedeutete für den einzelnen Anleger, dass der Fonds praktisch geschlossen war. Er bekam von der Fondsgesellschaft den Rücknahmepreis nicht mehr ausbezahlt.

    Über die Börse war ein Verkauf weiterhin möglich. Allerdings lag der Kurs dann erheblich unter dem letzten bekannten Rücknahmepreise, weil niemand wusste, wann die Rücknahme wieder erfolgen würde und zu welchem Kurs.

    Schließlich stellten die Fondsmanager fest, dass zu viele Anleger "raus" wollten, als man dies mit der laufend hereinkommenden Liquidität hätte finanzieren können. Da blieb nichts anderes übrig als die Fonds abzuwickeln.
    Dies hatte zur Folge, dass man weitere Jahre an Zeit gewann und in der Zwischenzeit die Immobilien veräußern konnte.

    Leider stellte sich dann heraus, dass die Immobilien teilweise nicht den Wert der Schätzgutachten erzielen konnten.
    Durch die Mindererlöse beim Verkauf der Immobilien war dann noch einmal ein erheblicher Rückgang der Fondsanteilspreise bedingt. Im Endeffekt haben viele Anleger bei einem als "sehr sicher" gepriesenen Finanzprodukt sehr viel Geld verloren.

    Bei Aktien- und Rentenfonds kann das nicht passieren. Im Gegensatz zu Immobilien sind die in Fonds befindlichen Wertpapiere sehr liquide und auch über die Börse jederzeit veräußerbar.

    Würden jetzt alle Anleger eines großen Investmentfonds alle ihre Anteile zurückgeben, dann käme es möglicherweise auch an der jeweiligen Börse zu Kursrückgängen der betroffenen Aktien/Anleihen. Aber ein Kurs würde zustande kommen.
    Der Anteilspreis würde sicher zurückgehen. Aber das ist auch ein Extrem-Szenario, dass alle Anleger plötzlich ihre Investmentfonds loswerden wollen.

    Im Übrigen zeigt die Entwicklung bei den offenen Immofonds sehr gut, dass es kein wirklich "sicheres" Finanzprodukt gibt.
    Am besten jeder löst sich von der Vorstellun einer "sicheren Geldanlage". Alles ist mit Risiken verbunden.
    Entscheidend ist zu beurteilen, welches Risiko gehe ich ein - und welche Rendite oder Gewinnchance erwerbe ich.

    Jetzt weiß ich nicht, an welches Szenario Du denkst.

    Wenn uns der Himmel auf den Kopf fällt, sind alle Spatzen tot.
    Aber davon mal abgesehen, bist Du bei einem Investmentfonds als Fondsanteils-Inhaber IMMER gegen die Insolvenz des Fondsanbieters geschützt. Die Wertpapiere im Fonds sind sogenanntes "Sondervermögen".

    Das bedeutet, wenn beispielsweise eine Fondsgesellschaft wie meinetwegen Union Investment (nur um mal einen Namen zu nennen, nicht um zu sagen, dass die Gefahr besteht!) Insolvenz anmelden müsste, dann würden alle von Union Investment aufgelegten Fonds NICHT in die Insolvenzmasse fallen.

    Es muss in einem solchen Fall ein anderer Fondsverwalter und Fondsmanager gefunden werden. Das ist alles.

    Du hast allerdings als einzelner NIE Ansprüche auf irgendwelche Papiere, die in einem Investmentfonds verwaltet werden.
    Du kannst immer nur Deinen Fondsanteil an die Gesellschaft zurückgeben oder über die Börse verkaufen.

    Bei der Rückgabe bekommst Du den täglich festgestellten Rücknahmekurs des jeweiligen Fonds.
    Beim Verkauf über die Börse bekommst Du den Kurs, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet.
    Der kann einen Tick höher sein, als der Rücknahmekurs der Fondsgesellschaft. Aber niemals niedriger.

    Schönes Beispiel, @chris2702.

    Ich gebe Dir recht, dass in Aktienkursen immer eine Bewertung der Zukunft enthalten ist. Keine Frage.
    Deshalb gibt es auch immer wieder überbewertete und unterbewertete Aktien. Wenn nur der Wert der Gebäude, Maschinen usw. zählen würde, dann müsste der Kurswert aller Aktien ja immer dem Buchwert des Vermögens der jeweiligen Gesellschaft entsprechen. Und das ist natürlich nicht der Fall.

    Trotzdem bist Du mit Aktien auf der Eigentümerseite. Wenn Du ein Banksparplan eröffnest, bist Du auf der Gläubigerseite.
    Du leihst praktisch der Bank Dein Geld. Wenn Du ein Aktie der gleichen Bank erwirbst, gehört Dir ein winziger Bruchteil der Bank.

    Eines ist ganz klar: man muss sich mit den Unternehmen beschäftigen. Und man sollte als (künftiger) Aktionär auch ein Bilanz wenigstens im Groben verstehen. Es ist auch nicht verkehrt, wenn man verschiedene Kennzahlen wie z.B. KGV oder RoE kennt und weiß, was sich dahinter verbirgt.

    Das Beispiel mit Deinem geschlossenen Immobilienfonds zeigt, dass vermeintlich "sichere" Anlagen wie Immobilien sehr wohl Marktschwankungen unterliegen. Du kommst um das Risiko niemals herum. Weder als Immobilien-Eigentümer noch als Aktionär. So viel steht fest. Ohne Risiko - keine Rendite.

    There's no free lunch - all around the world.

    Du hast völlig recht, dass Du Aktien als Sachwerte siehst. Genau so ist es!
    Du bist als Aktionär Mit-Eigentümer von allem, was die Firma darstellt. Das fängt bei den Immobilien und Maschinen an, geht weiter über Rohstofflager, Halb- und Fertigprodukte bis zu Know-how, Patente, Marken usw.

    Und mittelbar sind solche Aktien auch in einem ETF. Allerdings musst Du Dir genau anschauen, wie der ETF konstruiert ist.
    Wie Du richtig schreibst, werden von vielen Anbietern die ETFs auch mit synthetischen Produkten gebaut.
    Da hast Du natürlich KEINE Sachwerte. Ein Swap ist ein Tauschgeschäft. Das funktioniert nur so lange, wie der Tauschpartner solvent ist. Wenn der pleite geht, kann sich der ETF-Herausgeber den Swap ins Klo hängen.

    Deshalb: wenn Du in Sachwerte investieren willst: Finger von dem ganzen Fonds-Zeug. Schau Dir vernünftige, große Firmen an - und kaufe Einzelaktien!

    wäre eine absicherung mit einem Reverse-Bonus-Zertifikat mit Cap ,laufzeit bis 31.12.15,absicherungsniveau dax 12800:
    hiermit :XM07NV sinnvoll?

    Ich habe keine Ahnung!

    Ich beschäftige mich nicht mit Derivaten. Ich halte davon generell nichts.
    Ich halte auch nicht viel von der Investition in einen Index. Das ist mir zu anonym.
    Im Index sind alle möglichen Einzelwerte enthalten, die ich selbst eventuell gar nicht kaufen würde.
    Wenn ich den Index kaufe, habe ich die automatisch an der Backe - und das zu einer Gewichtung, die ich nicht beeinflussen kann.

    Das ist mir alles viel zu undurchsichtig.

    Ich kaufe Einzel-Aktien, wenn und soweit ich von dem Unternehmen überzeugt bin.
    Dabei achte ich darauf, dass ich Aktien kaufe, die "preiswert" sind. D.h. ich kaufe den Wert, den diese Firmen haben, relativ günstig ein. Und wenn ich von einem Unternehmen nicht mehr überzeugt bin bzw. wenn es zu Preisen gehandelt wird, die ich für überteuert halte, dann verkaufe ich.

    Und Kosten vermeide ich konsequent. Depots bei zwei Direktbanken. Keine Stop-Loss-Orders, keine Derivate, keine Optionen. Einfach nur gute Unternehmen zu einem attraktiven Preis kaufen. Und mindestens 30 verschiedene Aktien im Portfolio.

    So einfach ist das - und seit 2007 liegt meine Performance bei über 15 % p.a. - trotz aller inzwischen stattgefundenen Finanzkrisen und Auf und Ab der Märkte.

    fitom:

    Wie Stop-Loss-Orders funktionieren, ist in dem ARD Börse Online Artikel von @Henning gut beschrieben.

    Ich verwende sie jedoch nicht. Ein großes Problem ist die Wahl des richtigen Stop-Loss-Kurses.
    Das mag am Anfang noch leicht sein. Du kaufst eine Aktie und setzt Deinen Stop-Loss bei - sagen wir - 10 % unter Deinem Einstieg. Okay. Dann ist Dein Verlust auf 10 % beschränkt.

    Wobei bei einem plötzlichen "Erdrutsch" ist nicht einmal das garantiert. Die Stop-Loss-Order löst ja eine Verkaufsorder dann aus, wenn der letzte Kurs 10 % unter Deinem Einstand liegt. Der nächste Kurs kann aber auch schon 12 % oder 15 % unter Deinem Einstand liegen. Das hängt ganz von der Liquidität der Aktie ab. Je kleiner die Gesellschaft ist und je weniger Stücke im Umlauf sind und je größer die Anzahl Deiner Aktien ist, um so größer ist das Risiko, dass Du gar nicht den 10-%-Minus-Kurs erwischt, sondern vielleicht doch einen tieferen Wert.

    Aber davon abgesehen besteht ein anderes Problem.

    Angenommen, Du hast zu 100 gekauft. Nach einiger Zeit steht der Kurs bei 130. Du freust Dich jetzt über einen schönen "Buchgewinn" von 30.

    Tja - und wo setzt Du jetzt Deine Stop-Loss-Order? Immer noch bei 90? Das wäre aber schade, denn dann wäre Dein ganzer Gewinn weg plus noch 10 Verlust, bis Deine Absicherung greift.

    Aber wo denn dann? Bei 115 oder 120 oder gar 125? Merkst Du etwas? Diese Entscheidung zu treffen, ist eines der Hauptprobleme.

    Und dann kommt noch folgendes hinzu: Angenommen Du setzt Deine Stop-Loss-Order beim obigen Beispiel bei 120.
    Und nun geht der gesamte Markt zurück, weil irgendwelche Negativmeldungen die Stimmung beeinflussen. Jetzt geht auch Deine Aktie auf 120 zurück - und schwupp bist Du sie los.

    Dann versteuerst Du erst einmal den Gewinn von 20. Okay.
    Und nun? Was machst Du mit den 114 (nach Steuern gerundet) in bar?

    Und ehe Du Dich versiehst und während Du noch darüber nachdenkst, wie Du jetzt reagierst, hellen sich die Nachrichten auf und der gesamte Markt geht nach oben.
    Und auch Deine (ehemalige) Aktie wird nach oben mitgerissen und steht plötzlich bei 128.

    Tja - blöd gelaufen. Wenn Du weiterhin von der Aktie überzeugt bist, musst Du "frisches Kapital" in Höhe von 14 plus die Spesen bei Kauf und Verkauf in Hand nehmen und nachkaufen...

    Deswegen Finger weg von Stop-Loss-Orders.
    Wer in Aktien investiert muss sich die Firma anschauen, bei der er Aktionär (=Mitinhaber) wird.
    Wenn die gut und preisgünstig ist, wird gekauft.
    Wenn einem die Firma nicht mehr gefällt, wird verkauft.
    Da kommt es auf den aktuellen Kurs nicht an.

    Jetzt ist alles klar!

    :)

    Es geht also nicht um das Erbe der verstorbenen Tochter sondern um Dein späteres Erbe!

    Hier ist in jedem Fall zur Klarstellung ein neues Testament zu empfehlen.
    Denn durch den vorzeitigen Tod Deiner Tochter ist jetzt ein von Dir vorgesehener Erbe nicht mehr da.

    Und das ist genau die Situation, die @Henning oben erwähnt hat. Das ist eben rechtlich nicht eindeutig.
    Hier kommt es entscheidend auf den Willen der Erblasserin an.
    Und da Du ja noch lebst, ist es für Dich - und alle anderen Familienmitglieder - am einfachsten, wenn Du neu testamentarisch verfügst. Eine "Automatik" des Nachrückens der Enkel würde ich hier nicht annehmen.
    Eben weil Du ein Testament verfasst hast.

    Testamente können jederzeit geändert werden.

    Ich blicke immer noch nicht durch in welcher Beziehung die "zwei lebenden Kinder" zu der Verstorbenen stehen.
    Sind das deren Geschwister?

    Wenn es um das Erbe Deiner Tochter geht und die Kinder der Tochter (also Deine Enkelkinder) ausgeschlagen haben, dann bist Du als Mutter der Verstorbenen die nächste in der gesetzlichen Erbfolge.

    Die Geschwister der Verstorbenen würden erst erben, wenn kein Elternteil mehr lebt.

    Und wie schon weiter oben gesagt: die Enkelkinder müssen ausschlagen, wenn sie nicht erben wollen!

    Lieber @Henning,

    das ist eine andere Situation! Bei der von Dir zitierten Quelle geht es um den testamentarisch eingesetzten Erben.
    Das kann ja irgendjemand sein...

    So wie @heifass den Fall geschildert hat, scheint es mir um die gesetzliche Erbfolge zu gehen. Jedenfalls hat sie nichts von einem Testament erwähnt. (Und die meisten Menschen haben übrigens - leider - kein Testament!)

    Und wenn ich mit meiner Vermutung, dass es um die gesetzliche Erbfolge geht, richtig liege, dann muss jeder Erbe für sich ausschlagen - auch die Enkelkinder.

    Sorry, das stimmt so nicht.

    Die Ausschlagung wirkt nur für den, der ausschlägt (§ 1953 Abs. 1 BGB).
    Der § 1953 hat noch einen Abs. 2! Dieser lautet:

    Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.

    Daraus ergibt sich, dass die Enkelkinder anstelle der ausschlagenden Tochter erben.
    Die Ausschlagung der Tochter wirkt als nicht für den gesamten "Stamm" ihrer Abkömmlinge.

    Natürlich können die Enkelkinder ebenfalls ausschlagen. Und falls die Enkel nicht volljährig sind, können die Sorgeberechtigten (meistens die Eltern) auch die Ausschlagung für ihre Kinder (also die Enkelkinder) erklären.
    Sie vertreten dann ihre Kinder bei dieser Willenserklärung.

    Mir ist hier nicht klar, um wessen Erbe es geht...

    Ganz grundsätzlich gilt folgendes: § 1953 Abs. BGB besagt, dass die Ausschlagung des Erbes bewirkt, dass der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt gilt. Das ist ein wenig altertümliches Deutsch - der Text stammt wahrscheinlich noch aus der Urfassung des BGB aus dem späten 19. Jahrhundert.

    Gemeint ist damit, dass der Ausschlagende einfach nicht berücksichtigt wird - so als sei er oder sie selbst schon verstorben.
    Wenn das nun eine Tochter war, die ausgeschlagen hat, erben die Enkelkinder.

    Hier scheint es ja wohl so zu sein, dass die Tochter schon verstorben ist und die Enkel ausgeschalgen haben.
    Dann muss geprüft werden, ob weitere erbberechtigte Verwandte da sind. Und wenn hier noch von "2 lebenden Kindern" die Rede ist, dann handelt es sich wohl um Geschwister der verstorbenen Tochter, oder?

    Diese Geschwister erben dann allein. Sie müssen nicht mit ihren Neffen bzw. Nichten (=Enkelkinder) teilen, denn die haben die Erbschaft ausgeschlagen.

    Alles klar?

    Es scheint sich keiner dazu bereit zu finden, Dir zu antworten.
    Also mach' ich das mal.

    Zum einen ist es meines Erachtens nach unpassend, in diesem Forum eine Frage nach einem konkreten Produkt zu stellen.

    Es kann natürlich sein, dass hier jemand mitliest, der das gleiche Produkt hat und sich damit auskennt.
    Allerdings ist es nicht ohne Risiko, über ein konkretes Produkt negative Äußerungen zu machen.

    Vor allem wenn man - aus Sicht des Produktherstellers - falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt, könnte man sich schadensersatzpflichtig machen. Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG schützt nur die eigene Meinung.

    Wenn ich über einen anderen oder über ein Produkt Aussagen tätige nach dem Motto "das ist so...", dann muss ich höllisch aufpassen, dass ich meine Behauptungen auch belegen kann.

    Nun zu Deiner Frage: Auch ich kenne das konkrete Produkt nicht. Allerdings sollte Dir die Gesellschaft die gewünschten Auskünfte geben können. Schreibe mal direkt den Vorstand an. Der steht mit Namen auf jedem Briefkopf in der Fußzeile. Und stelle präzise Fragen. Ich bin sicher, Du wirst Antworten bekommen. Wahrscheinlich nicht vom Vorstand selbst - aber der gibt das dann mit dem nötigen Druck in die zuständige Abteilung. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.

    Generell: Nach meiner Meinung (Art. 5 Abs. 1 GG!) eignen sich Versicherungsprodukte NICHT für den langsfristigen Kapitalaufbau, wenn Du den Versicherungsschutz nicht brauchst. Bei jedem Versicherungsprodukt hast Du immer die Risiko-Kosten für den jeweiligen Versicherungsschutz mitzubezahlen. Ausserdem sind die Verwaltungskosten der Versicherer auch nicht von Pappe.

    Wenn es also nur um's Sparen geht, bist Du mit anderen Formen der Geldanlage auf jeden Fall besser bedient.
    Und für den Versicherungsschutz gibt es Risikoversicherungen z.B. für den Todesfall oder den Fall der Berufsunfähigkeit.
    Die kosten nur einen Bruchteil der Prämie für einen kapitalbildenden Vertrag - und tun genau das, was sie sollen: sie schützen die Familie vor Einkommensverlusten, wenn der Hauptverdiener ausfällt.

    Und dann gibt es noch den steuerlichen Aspekt. Die Basis-Versicherungen (anderer Begriff: Rürup-Rente) halte ich auch für attraktiv. Allerdings nur dann, wenn der Betreffende einen hohen Steuersatz hat und möglicherweise z.B. als Selbstständiger nicht gesetzlich rentenversichert ist.

    Hoffe, das hilft Dir weiter.

    @Henning hat absolut recht!
    Für Kleinanleger ist eine "Absicherung" nicht möglich.

    Im Übrigen halte ich sie auch für Quatsch! Vielleicht noch zur Erläuterung zu dem, was @Henning schon gesagt hat.
    Die Absicherungsstrategien bestehen im eigentlichen Sinne aus Wetten. Das sind diese "strukturierten" Produkte oder Hebelprodukte.

    Vereinfacht gesagt funktioniert es so: Du hast in Deinem Depot meinetwegen ein Allianz-Aktie. Die willst Du absichern.
    5 % Verlust ist für Dich okay. Aber mehr auf keinen Fall!

    Nehmen wir an, Du hast die Allianz für 100 gekauft. Also willst Du maximal einen Kurs von 95 akzeptieren.
    Das bedeutet, Du musst mit einem Wettpartner eine Wette abschließen, die Dich berechtigt, wenn der Kurs unter 95 fällt, dem Partner die Allianz-Aktie zu 95 zu verkaufen. So etwas nennt man einen "Put".

    Diese Wette bedeutet für Deinen Vertragspartner, dass er das Risiko übernimmt, dass die Allianz-Aktie unter 95 fällt.
    Er muss Dir die 95 bezahlen, und hat dann das Papier am Hals, das vielleicht immer weiter fällt...

    Also brauchst Du einen Wettpartner, der eine gegenläufige Meinung hat. Er wird davon überzeugt sein, dass die Allianz-Aktie steigt. Und er wird dieses Risiko nicht für umsonst übernehmen. Er wird eine Prämie verlangen.
    Außerdem wettet er mit Dir nicht für den Rest Deines Lebens. Beispielsweise begrenzt er die Wette üblicherweise auf den dritten Freitag des dritten Monats eines Quartals.

    Das ist an der Börse der sogenannte "Hexensabbat". Und wenn am nächsten Hexensabbat Deine Allianz bei 96 steht, dann verfällt Dein Put wertlos. Der Wettpartner ist raus aus dem Risiko, hat seine Wettprämie kassiert und Du stehst wieder ohne Absicherung da. Ferner hast Du 4 % Verlust im Depot und die Kosten der Wettprämie getragen.

    Und solche Geschäfte sind nicht nur für einzelne Aktien sondern auch für Indizes oder Aktienkörbe (Baskets) möglich.

    Aber das Grundprinzip ist immer gleich: Du musst eine Wettprämie bezahlen und die Höhe der Prämie richtet sich natürlich auch nach den Markterwartungen. Wenn alle glauben, die Börsen gehen runter, sind solche Absicherungen viel teurer als wenn eitel Sonnenschein ist und niemand mit einem starken Rückgang rechnet.

    Dann musst Du noch bei einem gemischten Depot dasjenige strukturierte Papier finden, dass Deine Wertpapiermischung am besten abbildet. Sonst gehen die Kurse runter - aber leider funktioniert Deine Absicherung nicht, weil der Ursache-Wirkungszusammenhang nicht passt.

    Lange Rede kurzer Sinn: vergiss' die Absicherungsstrategien. Lerne es geduldig zu sein und mit Wertschwankungen zu leben. Dann sparst Du die Wettprämien, die leicht ca. 4 % bis 7 % kosten können. Und das musst Du ja erst einmal verdienen...

    Ein Blick ins Gesetz erleichtert - wie so häufig - auch in diesem Fall die Rechtsfindung.

    :)

    Deine Bekannte dürfte eine "Förderung aus dem Vermittlungsbudget" gem. § 44 SGB III bekommen haben.
    Aufgrund dieser Bestimmung kann die Arbeitsagentur tatsächlich Eingliederungshilfen leisten.
    Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld ist dies möglich.

    Der Arbeitslose hat darauf jedoch keinen Rechtsanspruch. Das ist eine sog. KANN-Leistung. Voraussetzung dafür ist, dass die Agentur in diesem Topf zum jeweiligen Antragszeitpunkt noch Fördermittel hat. Und ausserdem muss der Bedarf dargelegt werden und der Antrag vor Aufnahme der Arbeit gestellt werden.

    Diese Regelung hatte ich übersehen, als ich meinen Beitrag geschrieben habe.
    Dank @Kreuna habe ich wieder was dazu gelernt.

    :thumbup:

    @Kreuna

    Ist doch gut, wenn man was Neues lernt!

    ;)

    Aber im Ernst: Wir müssen hier unterscheiden, zwischen Arbeitlosengeld und Arbeitslosengeld II.
    Letztere Leistung ist allgemein auch unter der Bezeichnung Hartz IV bekannt.

    Bei Arbeitslosengeld gilt der Leistungskatalog des SGB III. Und da gibt es Fahrgeld nur bei der Förderung von Ausbildungsmaßnahmen.

    Die Hartz-IV-Leistungen sind im SGB II geregelt. Das ist ein völlig anderes Gesetz!
    Und da kann in der Tat auch als Beihilfe zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ein Fahrtkostenzuschuss gezahlt werden. Ich vermute mal stark, dass Deine Bekannten vor dem Leistungsbezug Hartz-IV-Empfänger waren.

    Sollte das nicht der Fall sein, würde mich wirklich interessieren, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Arbeitsagentur einen Fahrtkostenzuschuss zahlt. Dann würde ich etwas Neues lernen...

    :)

    Das ist ein Irrtum. Fahrtkosten übernimmt die Arbeitsagentur nur dann, wenn sich der Anspruchsberechtigte in einer Ausbildungsmaßnahme befindet (z.B. Computerkurs, Sprachkurs o.ä.).

    Bei @hero1979 handelt es sich ja - zumindest nach der bisherigen Darstellung - um einen normalen Arbeitsvertrag.

    Allerdings kann er die 80 km als Entfernungspauschale bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die bringen 80 x 0,30 € pro Arbeitstag an Werbungskosten. Das sind bei geschätzt 220 Arbeitstagen pro Jahr immerhin 5.280,00 €!
    Also deutlich mehr als der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000,00 €.

    @hero1979 kann deshalb 4.280,00 € pro Jahr als Werbungskosten absetzen. Daraus ergibt sich ein steuerlicher Vorteil, der vom persönlichen Spitzensteuersatz abhängt. Nehmen wir mal einen "Normalfall", dann liegt dieser Spitzensteuersatz bei ca. 30 %. Also ergibt sich eine Steuerrückerstattung von knapp 1.300,00 €.

    Ob dieser Betrag ausreicht, um die Kosten von täglich 160 km(!) mit dem eigenen Auto abzudecken, hängt nicht zuletzt vom Auto und vom Benzinpreis ab. Das rechnet sich NICHT!

    Immerhin fährt @hero1979 über's Jahr 160 km x 220 = 35.200 km auf sein Auto drauf.
    Wenn er das mit 1.300 € bezahlen will, dürfte sein Auto nicht mehr als 1.300 € : 35.200 = 0,036 € pro Kilometer kosten...

    Das ist ausgeschlossen! Laut ADAC-Tabelle kosten selbst die preisgünstigsten Autos nicht unter 30 Cent pro km.

    Also @hero1979 so schnell wie möglich einen anderen Job suchen - ohne Überstundenvereinbarung für umme!
    Und näher dran. Bei dem Job wirst Du ärmer mit jedem Monat, den Du den weiter ausübst...

    Ist denn so ein Passus über zehn unbezahlte Überstunden pro Monat nicht rechtswidrig oder sittenwidrig?

    Nö, Rechtswidrigkeit kann ich hier nicht erkennen.

    Immerhin leben wir in einem freiheitlichen Land mit Privatautonomie.
    D.h. grundsätzlich sind auch die Parteien eines Arbeitsvertrages frei darin, das zu vereinbaren, was sie vereinbaren wollen.

    Grenzen findet die Vertragsfreiheit erst dann, wenn es sich um eine grobe Benachteiligung der schwächeren Partei (hier: des Arbeitnehmers) handelt. Das ist aber bei 10 unbezahlten Überstunden pro Monat(!) in der Regel noch nicht der Fall.

    Es kommt dabei natürlich - wie immer - auf den Einzelfall an. Hier spielt auch die Höhe der Entlohnung eine Rolle.
    An einen Topmanager mit 30.000 € Monatseinkommen legt man dabei im Hinblick auf unbezahlte Überstunden andere Maßstäbe an, als an eine ungelernte Kraft, die vielleicht auf Mindestlohnniveau vergütet wird.

    Übrigens ist der Mindestlohn hier seit neuestem eine wirksame Beschränkung.
    Denn durch die "unbezahlten Überstunden" darf die Gesamtvergütung des Arbeitnehmers nicht unter die 8,50 € rutschen.
    Deshalb meckern Teile der Arbeitgeber ja auch über die Dokumentationspflicht.
    Und wenn es so sein sollte, dass der Lohn so niedrig ist, dass mit 10 unbezahlten Überstunden der Mindestlohn unterschritten wird, dann ist es in der Tat rechtswidrig und der Arbeitgeber riskiert ein empfindliches Bußgeld...

    Sittenwidrig ist ein Lohn nach der Auffassung der Rechtsprechung erst dann, wenn er weniger als zwei Drittel des für eine vergleichbare Tätigkeit üblichen Lohnes beträgt. Und das ist doch eine weite Spanne. Wenn also der Tariflohn bei 3.000 € liegt, ist eine Bezahlung von 2.050 € gerade noch vertretbar. Unter 2.000 € wären wir dann im Bereich des "Lohnwuchers".

    Jetzt sieht die Sache allerdings anders aus.

    Wenn es so ist, dass das Haus tatsächlich 200.000 Wert hat, dann würde die Rechnung ja stimmen. Dann hättet Ihr (Deine Frau und Du) einen Vorteil beim Kauf von 100.000 und diesen Vorteil würdet Ihr zu 50 % an Deine Schwägerin später ausgleichen.

    Allerdings könnte Deine Schwägerin auf die Idee kommen, zu fragen warum sie eigentlich 10 Jahre auf ihren Vorteil warten soll? Ihr könnt Euren Vorteil sofort nutzen und mietfrei wohnen....

    Ein Erbvertrag ist hierfür nicht erforderlich. Du hast recht, das ist ein reiner Kauf - wenn auch zum Vorzugspreis.

    Die Ausgleichszahlung an Deine Schwägerin muss nicht protokolliert werden. Wenn Deine Schwägerin sich rechtlich beraten lässt, wird ihr jedoch sicherlich geraten werden, dass in Höhe der 50.000,00 eine Hypothek oder eine Grundschuld eingetragen wird, damit sie eine dingliche Sicherheit hat.

    Sonst trägt sie ja über ein Jahrzehnt Euer Insolvenzrisiko. In 10 Jahren kann viel passieren. Und wenn bei Euch nichts mehr zu holen ist, dann kann sie sich ihren Ausgleichsanspruch ins Klo hängen...

    Dass die Preisfindung schwierig ist, ist klar. Ich wiederhole noch einmal meine Empfehlung von oben:
    Lass' ein Vorkaufsrecht eintragen! Dann soll Dein Schwiegervater das Haus freihändig verkaufen.
    Mit dem Vorkaufsrecht hast Du bzw. Ihr, Deine Frau und Du, die Garantie, dass Ihr nicht zu viel bezahlt.

    Das Vorkaufsrecht wird erst dann ausgeübt, wenn der Fremdkäufer beim Notar unterschrieben hat.
    Danach könnt Ihr als Vorkaufsberechtigte in den Kaufvertrag zu den Originalkonditionen des Fremdkäufers einsteigen
    (§ 464 Abs. 2 BGB).

    Der wird dann zwar enttäuscht sein, aber so ist das Leben. Der Notar weist den Käufer im Kaufvertrag darauf hin, dass ein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht und dass die Vorkaufsberechtigten 2 Monate Frist haben, dieses Vorkaufsrecht auszuüben (§ 469 Abs. 2 S. 1 BGB). Deshalb wird der Drittkäufer nicht "aus allen Wolken fallen".

    Sollte Euch der Kauf dann zu teuer werden, weil der Drittkäufer z.B. 250.000 zahlt, dann kann Dein Schwiegervater das Bargeld nehmen und einen Teil davon auf seine Töchter als vorweggenommene Erbfolge aufteilen.

    Das ist meines Erachtens die beste und fairste Lösung. Alles Schätzungen eines Hauses sind mit Vorsicht zu genießen...