Noch ein Nachtrag, weil ich gerade gestern unseren Steuerbescheid für 2018 erhalten habe...
Bei uns ist es heuer so, dass wir 4.239,36 EUR an Steuern zurück erhalten - bei gemeinsamer Veranlagung.
Hätten wir die getrennte Veranlagung gewählt, hätte ich 4.299,04 EUR zurück bekommen und meine Frau hätte 514,84 EUR nachzahlen müssen. Insgesamt wäre deshalb die Gesamterstattung (saldiert) nur 3.784,20 EUR gewesen.
Es macht daher für uns absolut Sinn, dass wir uns gemeinsam veranlagen lassen, denn der Vorteil der Splittingtabelle bringt uns immerhin 455,16 EUR.
Wie soll jetzt aber die Rückzahlung von 4.239,36 EUR aufgeteilt werden? Ich würde es als ungerecht empfinden, wenn ich alles einstreiche unter Hinweis auf die getrennte Veranlagung (denn da hätte ich ja NOCH MEHR Steuerrückerstattung bekommen).
Entscheidend ist das Verständnis dafür, wann es zu Steuerrückerstattungen kommt und wann Steuernachzahlungen festgesetzt werden. Dies hängt eben davon ab, wie viel der einzelne Ehepartner während des Jahres an Steuern bereits bezahlt hat. Bei Arbeitslohn sind dies die Lohnsteuern, die der Arbeitgeber abführt. So ist es bei meiner Frau, die daneben aber auch noch Mieteinkünfte erzielt.
Bei Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit - wie bei mir - sind es die Einkommensteuervorauszahlungen, die vom Finanzamt nach den Verhältnissen des Vorjahres festgesetzt werden. Außerdem kommt bei mir noch die Kapitalertragssteuer hinzu, die auf meine Dividenden und Kursgewinne von den Banken abgeführt wird.
Je nachdem wie sich diese Vorauszahlungen zur tatsächlichen Steuerschuld, die nach Ablauf des Jahres festgestellt wird, verhalten, gibt es entweder eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung.
Insofern sind die Dinge etwas komplizierter, als sie auf den ersten Blick scheinen.
Ich bin doch wieder bei meiner Excel-Tabelle gelandet, die sich heuer über zwei DIN-A4-Seiten erstreckt.
Letzen Endes ergibt sich, dass meiner Frau aus der gemeinsamen Rückerstattung 1.439,45 EUR zustehen und ich mich über 2.799,91 EUR freuen darf. Das ist das Ergebnis eines umfangreichen Rechenvorgangs, der die gemeinsame Steuerschuld im Verhältnis der beiden Einkommen aufteilt und die bereits durch Lohnsteuer, Einkommensteuervorauszahlungen und Kapitalertragssteuerabzüge gezahlten Steuern individuell bei jedem Ehegatten berücksichtigt.
Ob ich so etwas vom Finanzamt bei einem Antrag nach § 268 AO erhalten würde? Zweifel sind angebracht.