Macht er sich dadurch straßbar? Macht die Versicherung sich dadurch strafbar, dass sie diese Versicherung abschließt ohne alle Miterben?
Eine Strafbarkeit ist hier nicht erkennbar. Welcher Straftatbestand sollte denn erfüllt sein?
Eine andere Frage ist die Haftung für die Prämie. Das ist aber Zivilrecht und nicht Strafrecht.
Wenn der Miterbe die Erbengemeinschaft ohne deren Zustimmung bzw. nachträglicher Genehmigung verpflichtet hat, ist der Vertrag gegenüber der Erbengemeinschaft unwirksam. D.h. der handelnde Miterbe hat als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt und haftet deshalb nach § 179 Abs. 1 BGB allein für die Prämienzahlung. Hat er die Prämie bereits von einem gemeinsamen Konto der Erbengemeinschaft bezahlt, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz der Erbengemeinschaft gegenüber dem Miterben (§ 280 Abs. 1 BGB).
Frage: Der Miterbe unserer Erbengemeinschaft, hat die Wohngebäudeversicherung auf das Haus abgeschlossen, welches nicht zu unserem Erbe gehört.
Das ist eine ganz andere Frage, die mit der Versicherung nichts zu tun hat.
Grundsätzlich kann jeder alles verkaufen. Auch Sachen, die dem Verkäufer nicht gehören. Der Kaufvertrag bindet den Verkäufer schuldrechtlich. An der Eigentumslage ändert der Kaufvertrag nichts. Allerdings verpflichtet sich der Verkäufer durch den Kaufvertrag dazu, dem Käufer das Eigentum zu verschaffen.
Diese Verpflichtung wird Ihr Miterbe nicht erfüllen können, wenn das Haus weder ihm persönlich noch der Erbengemeinschaft gehört. Damit würde er dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig, denn er kann ihm kein Eigentum an dem Haus verschaffen, obwohl er es im Kaufvertrag versprochen hat.
In der Praxis wird es jedoch nicht so weit kommen. Grundstücksgeschäfte müssen notariell beurkundet werden. Der Notar muss vor der Beurkundung Einblick ins Grundbuch nehmen. Wenn er feststellt, dass der Verkäufer gar nicht der Eigentümer ist und auch keine Vollmacht des Eigentümers vorliegt, wird der Notar den Käufer auf diesen Umstand hinweisen. Dann wird der Käufer sehr wahrscheinlich den Kaufvertrag nicht unterschreiben, denn es ist von vornherein klar, dass der Verkäufer (=Ihr Miterbe) diesen Kaufvertrag nicht erfüllen kann. Sie müssen also hier gar nichts tun. Ihr Miterbe wird sehr bald merken, dass er vor die Wand läuft.
Erbengemeinschaften sind häufig kompliziert und streitanfällig.
Sie sollten nie über eine lange Zeit bestehen, sondern so schnell wie möglich durch Auseinandersetzung beendet werden.
In streitigen Fällen kann eine Erbenmediation hilfreich sein. Lesen Siehier nach, was das ist.