Beiträge von Illuminator

    Die ING erlaubt bis zu 20 Sparpläne pro Monat, egal an welchem Ausführungstag, gedeckelt jedoch auf € 1.000 pro Sparplan (selbst bereits so gehandhabt).

    Im Erstellprozess für einen Sparplan erscheint eine “Kosteninformation“ für alle entstehenden Kosten im Zusammenhang mit einer Einmalanlage von € 12.000, (Kauf und Verkaufskosten sowie TER), dies ist in der Tat etwas verwirrend bei der Erstellung eines kostenlosen Sparplans.

    Die Gebühren für den SmartVermögen ETF Sparplan der Sparkasse setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

    1. All-in-Fee: Es fällt eine All-in-Fee von 1,5 % pro Jahr an.

    2. Interne Kosten der ETFs: Zusätzlich zu der All-in-Fee gibt es noch die internen Kosten der ETFs, die im Portfolio enthalten sind. Diese variieren je nach den gewählten ETFs.

    “Die Sparkassen haben den Auftrag, die finanzielle Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Region zu fördern. Sie stehen für Gemeinwohlorientierung und Nachhaltigkeit. Das bedeutet, dass sie nicht nur auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind, sondern auch auf das Wohl der Gemeinschaft.“.(Zitat aus: Dokumente der Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV)).

    Ich als Bestandskunde habe soeben die Vorankündigung über die neuen Bedingungen erhalten:

    Ab 1.12.2024 Mindesteingang 1.000 € statt wie bisher 700 € als Bedingung für ein kostenloses Girokonto.

    Die ING verlangt lediglich einen Geldeingang in dieser Höhe, es muss kein Gehalts- oder Renteneingang sein.

    Für mich sind das sehr moderate Bedingungen, die man leicht erfüllen kann.

    Probier mal folgendes: leg einen neuen Sparplan zum 15. des Monats an, und danach lösche den bestehenden Sparplan zum ersten eines Monats. Kontrolliere danach, ob tatsächlich die Ausführung zum 15. April erfolgt.

    Bei mir hat es so funktioniert (wenn ich den bestehenden Sparplan zum ersten eines Monats zum 15. ändern möchte erfolgt die Änderung erst zum nächsten Monat so wie bei dir.)

    Der Erbfall ist noch nicht eingetreten. Ich habe jetzt durch euch gelernt, dass K1 innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt des Erbfall auf sein Erbteil verzichten soll, damit Steuer mit Freibetrag von 400.000 € (Vater-> Kind 2) und nicht Steuer mit Freibetrag von 20.000 € (Kind 1 -> Kind 2) anfällt. Somit ist a) der Fall steuerechtlich sauber und b) die zu entrichtende Steuer liegt in einer erträglichen Höhe.

    Ich werde dann in der o.g. Frist von 6 Wochen eine Verzichtserklärung abgeben.

    Meine Sorge war, dass der Verzicht auf meinen Erbanteil als Schenkung zugunsten meines Bruders angesehen würde.

    Danke nochmals!

    Meine im Titel genannte Frage möchte ich am folgenden Beispiel konkretisieren:

    Erblasser (Vater) vererbt nach seinem Tod gemäß Testament je € 400.000 an seine Kinder K1 und K2. Aufgrund des Freibetrags von € 400.000 fällt somit für keines der Kinder Erbschaftssteuer an. K1 verzichtet unmittelbar zugunsten Kind K2 auf sein Erbe. K2 erhält somit € 800.000. Gelten diese durch Verzicht erworbenen € 400.000 als Erbe/Schenkung und unterfallen damit der Besteuerung? Wenn ja, dann, welcher?

    3 Szenarien wären für mich denkbar:

    A) Der Verzicht gilt als Erbe und die durch Verzicht erworbenen € 400.000 unterliegen der (niedrigeren) Besteuerung für Kinder.

    B) Der Verzicht gilt als Schenkung und die durch Verzicht erworbenen € 400.000 unterliegen der (höheren) Besteuerung zwischen Geschwistern.

    C) Der Verzicht gilt weder als Erbe noch als Schenkung und unterliegt somit keiner Besteuerung. (Dies kann ich mir nicht vorstellen).

    Bei einer Google Suche habe ich keinen entsprechenden Sachverhalt gefunden. Es wurden lediglich Beispiele gefunden, bei denen noch zu Lebzeiten des Erblassers K1 gegen Abfindung vor dem Ableben des Erblasser auf seinen Erbteil verzichtet hat, und die von K2 gezahlte Abfindung als Schenkung zwischen Geschwistern bewertet wurde. (Freibetrag lediglich € 20.000).

    Btw.: Ich verstehe in diesem Punkt die ING nicht. Sie limitiert einerseits die Höhe der Wertpapier-Sparrate auf € 1.000, andererseits erlaubt sie 2x 10x Sparraten zu € 1.000. Mir kann es recht sein, ich habe seit geraumer Zeit mtl. 3x € 1.000 auf den Vanguard FTSE AW (A1JX52) laufen und bei höherem Gehaltseingang - wie oben beschrieben - richte ich vorübergehend weitere Sparpläne auf den A1JX52 ein.

    Hallo zusammen,

    wie wird ein ETF-Emittent reagieren, wenn eine in dem zugrunde liegenden Index enthaltene Aktie am Markt nicht mehr verfügbar sein sollte (d.h. kein Aktionär möchte verkaufen), er, der ETF-Emittent jedoch durch gestiegene Nachfrage nach diesem ETF gezwungen ist neue ETF Anteile zu generieren (sog. Creation-Prozess)? Würde dann der Preis der Aktie durch die Nachfrage des ETF soweit steigen, dass doch ein Aktionär verkauft?

    Mir ist bewusst, dass dies ein konstruiertes Szenario ist.

    Ok, danke. Jetzt glaube ich es verstanden zu haben.

    Kostenlose mtl. Sparrate (4-stellig) würde ich durchführen.

    Größter Posten meines Depots ist die 1-Fonds Variante FTSE AW (A1JX52). Der Geldmarktfonds DBX0AN scheint mir dann eine Ergänzung zum bisher bestehenden Tagesgeld zu sein.