Als ich es beantragt, habe ich die Funktion des Systems wie folgt verstanden:
Die Beiträge für die Kindererziehungszeit werden einem nur gutgeschrieben in dem Verhältnis zu den in den ersten drei lebensjahren des Kindes selbst geleistete DRV-Beiträge. Heißt, falls du bis zum 3. Lebensjahr ständig arbeitest und Beiträge gemäß des Durchschnittlohns leistest, bekommst du nicht 6 "Rentenjahre" sondern 3, also diese Kindererziehungszeiten geht ins Leere. Aber falls du bzw. deine Frau nicht arbeitet bzw. nichts in die DRV beiträgt, dann bekommt die Person die ganze 3 Jahren gutgeschrieben.
Aber das mag erfahrener Leute hier bestätigen bzw. korrigieren.
In diesem Sinne wäre es höchstwahrscheinlich besser, deiner Frau diese Zeit gutschreiben zu lassen.
Auch es macht nur Sinn den Antrag zu stellen nachdem das Kind 3 wird.