Hallo Manu,
1. richtig es wird der Ertragsanteil herangezogen, dieser sinkt von Lebensjahr zu Lebensjahr.
Dieser wird dann aber nicht wie von dir geschrieben mit dem Abgeltungssteuersatz, sondern mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Der Gewinn des Fonds spielt dann keine Rolle mehr
2. Die zweite Option wäre das Kapitalwahlrecht, allerdings erst mit 62, da du selbst schreibst das deine RV im Jahr 2012 abgeschlossen wurde.
Wie dein persönlicher Steuersatz im Alter aussieht lässt sich überhaupt nicht berechnen.
Das hängt von deine Einkünften ab, gemeinhin geht man davon aus, dass er im Alter(Rente) geringer ist als im Erwerbsleben.
3.Soweit ich weiß dürfte keine steuerliche Abzugsmöglichkeit vorhanden sein, da der Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde.
Damit wären alle relevanten Punkte erfasst.
Ob du jetzt lieber kündigst und in einen ETF Sparplan investierst hängt noch von anderen Faktoren ab.
Steuerlich hast du natürlich Vorteile gegenüber der ETF Anlage.
Du solltest allerdings mal eine Rendite deiner RV versuchen zu berechnen, indem du dir auch einen Überblick über die Kosten machst.Meistens sind die Renditen der heutigen RVs sehr schlecht, deine ist zumindest fondsgebunden, sprich du profitierst vom Kapitalmarkt.
Außerdem solltest du überlegen, ob du diese RV als Sicherheitsbaustein in deinem Vermögen gerne weiter haben willst oder ob das für dich keine Rolle spielt.
Solltest du dich gegen deine RV entscheiden, gibt es womöglich bessere Optionen als Kündigung zum Beispiel Verkauf auf dem Zweitmarkt oder Beitragsfreistellung.