@mod Die Erfahrung viele Mitglieder hier in der Community zeigt, dass sie nichts dafür können, aber trotzdem leider nicht zu ihrem Recht kommen. 
Das hervorstechende Thema hier in der Community, in den Ratgebern dazu und in der Kommunikation auf Twitter war Ende 2014 die Tatsache, dass Anträge nicht mehr ohne Ombudsmann oder Mahnbescheid verschickt werden sollten. Das hemmte nämlich sicher die Verjährung.
Die einfache Gleichung Antrag noch 2014 stellen = Geld 2015 erhalten hat sich in vielen Fällen nicht bewahrheitet - auch wenn das in der Theorie so sein sollte. Selbst, wer 2014 noch Bescheid über die Auszahlung bekam, war oft nicht 100 %ig auf der sicheren Seite: Die Formulierung in den Schreiben lautete "Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".