Flugverspätung Entschädigung Hol Dir bis zu 600 Euro zurück

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Hat sich Dein Flug um mehr als drei Stunden verspätet, stehen Dir zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zu – egal, wie teuer Dein Flugticket war.
  • Die Fluggesellschaft muss nichts zahlen, wenn sie die Verspätung nicht zu verantworten hatte – also bei außergewöhnlichen Umständen.

So gehst Du vor

  • Ermittle mit unserem Fluggastrechte-Rechner Deine Ansprüche und erstelle das passende Schreiben, mit dem Du die Ausgleichszahlung einforderst.
  • Weigert sich die Airline zu zahlen, kannst Du Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle (SÖP) wenden.
  • Willst Du das Geld sofort haben, kannst Du Deine Ansprüche verkaufen. Dazu empfehlen wir Compensation2go und EUFlight.
  • Du kannst auch einen Inkasso-Dienstleister beauftragen wie SOS Flugverspätung und Fairplane. Von denen bekommst Du Dein Geld erst, nachdem sie selbst das Geld von der Airline auf dem Konto haben.

Schon mal erlebt? Du hetzt zum Flughafen, gibst Dein Gepäck auf, checkst ein und dann sitzt Du eine gefühlte Ewigkeit im Boarding-Bereich, weil sich der Abflug verzögert – aus welchem Grund auch immer. Das ist ärgerlich, aber bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden hast Du nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Wir erklären Dir, wann Dir wie viel zusteht und wie Du Deine Rechte gegen die Airline am besten durchsetzt.

Flug verspätet: Wann gibt es eine Entschädigung?

Hat sich Dein Flug um mehr als drei Stunden verspätet, kannst Du nach europäischem Recht eine Entschädigung bekommen, wenn

  1. Dein Flug in einem europäischen Land gestartet ist oder
  2. Dein Flug in einem EU-Mitgliedstaat gelandet ist und die Airline ihren Sitz in Europa hat.

Das hat der europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2009 entschieden (EuGH, 19.11.2009, Az. C 402/07 und C 432/07). Von der Länge des Fluges hängt die Höhe der Ausgleichszahlung ab.

  • Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer): 250 Euro
  • Mittelstrecke (innerhalb der EU von mehr als 1.500 Kilometern): 400 Euro
  • Mittelstrecke (außerhalb der EU oder mit Abflug außerhalb der EU zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern): 400 Euro
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometern mit Start oder Ziel außerhalb der EU): 600 Euro

Um eine Entschädigung zu bekommen, musst Du den verspäteten Flug nicht angetreten haben. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Die beklagte Fluggesellschaft hatte dem Passagier am Flughafen vor dem Abflug mitgeteilt, dass sich die Maschine verspäten und deshalb erst am nächsten Tag fliegen werde. Der Fluggast verzichtete auf den Flug, hatte aber Anspruch auf den Ausgleichanspruch (AG Hamburg, 26.04.2016, Az. 12 C 328/15).

Anschlussflug verpasst

Die Fälle mit verpasstem Anschlussflug sind meist kompliziert. Falls Du aufgrund einer Verspätung von weniger als drei Stunden Deinen Anschlussflug verpasst und deshalb mit mehr als drei Stunden Verspätung an Deinem Ziel ankommst, steht Dir eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt auch für den Fall, dass der Anschlussflug außerhalb von Europa stattfand. Allerdings musst Du die Flüge zusammen gebucht haben (EuGH, 31.05.2018, Az. C‑537/17).

Direkte Anschlussflüge mit verschiedenen Airlines

Wer mehrere Flüge zusammen gebucht hat, kann bei einer großen Verspätung eines direkten Anschlussflugs eine Ausgleichszahlung bekommen. Das gilt auch, wenn ein Reisebüro für die Flüge einen Gesamtpreis verlangt und einen einheitlichen Flugschein ausgestellt hat.

Beispiel: Angie buchte einen Flug von Stuttgart nach Zürich mit Swiss International und zwei von American Airlines durchgeführte Flüge von Zürich nach Philadelphia und von Philadelphia nach Kansas City. Erst der letzte Flug innerhalb der Vereinigten Staaten verspätete sich um vier Stunden. Da es sich um einen direkten Anschlussflug handelt, steht Angie ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro gegen American Airlines zu (EuGH, 06.10.2022, Az. C-436/21; BGH, 09.05.2023, Az. X ZR 15/20).

Kürzung des Ausgleichsanspruchs

Hat sich Dein Flug um höchstens vier Stunden verspätet, darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen (Art. 7 Abs. 2c FluggastrechteVO).

Bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden muss die Fluggesellschaft jedem Fluggast schriftliche Informationen über die ihm grundsätzlich zustehenden Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechteverordnung aushändigen (Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO). Der Reisende muss diese Informationen nicht erst anfordern. Informiert die Airline nicht, muss sie außergerichtliche Anwaltskosten übernehmen (BGH, 01.09.2020, Az. X ZR 97/19).

Wichtig: Auch wenn der Flug schon etwas zurückliegt, kannst Du Deine Ansprüche noch geltend machen. Nach deutschem Recht verjähren Deine Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres.

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Ent­schä­di­gungs­rech­ner und Mus­ter­schrei­ben

Nutze unseren Rechner, um einschätzen zu können, was Dir bei einer Flugverspätung zusteht. Am Ende bekommst Du einen Überblick, welche Ansprüche Du wahrscheinlich hast. Du kannst Dir ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Mus­ter­schrei­ben herunterladen.

Wende Dich immer an das ausführende Luftfahrtunternehmen. Dabei handelt es sich um das Unternehmen, das für eine bestimmte Flugroute ein Angebot gemacht hat. Damit trägt es die Verantwortung für den Flug, auch bei einer großen Verspätung.

Chartert also eine Fluggesellschaft einen Flieger samt Besatzung (wet-lease), bleibt sie in der Verantwortung – auch bei Verspätungen. So urteilte der Europäische Gerichtshof: Der Fluggast hatte einen Flug von Hamburg nach Mexiko bei TuiFly gebucht. Geflogen ist dann aber tatsächlich Thomson Airways. Die Entschädigung wegen einer Verspätung von vier Stunden musste nicht Thomson Airways zahlen, sondern TuiFly (EuGH, 04.07.2018, Az. C-532/17).

Mus­ter­schrei­ben Flugverspätung

Als Vorlage haben wir ein Mus­ter­schrei­ben für Flugverspätung erstellt.

Zum Download

Mus­ter­schrei­ben

Kopiere die Textfelder in Dein Briefdokument oder trage die entsprechenden Daten im ausgedruckten Formular ein. Wähle die Entschädigung aus, die Dir entsprechend der Flugstrecke zusteht. Wenn der Flieger mindestens fünf Stunden Verspätung hatte und Du die Reise nicht angetreten hast, kannst Du Dir die Flugkosten erstatten lassen. Trage den Ticketpreis in diesem Fall unter Punkt 2 ein. Weitere entstandene Kosten, zum Beispiel für Verpflegung während der Wartezeit, kannst Du unter Punkt 3 eintragen. Setze eine Frist von zwei Wochen. Unterschreibe das Dokument und schicke es per Post als Einwurf/Einschreiben an die ausführende Fluggesellschaft.

Distanz ermitteln - Die Entfernung zwischen Abflugort und Zielflughafen wird nach der Methode der Großkreis-Entfernung bestimmt. Damit lässt sich die kürzeste Flugverbindung ermitteln (Art. 7 Abs. 4 VO). Einen Rechner für die Flugstrecke findest Du zum Beispiel unter luftlinie.org oder airmilescalculator.com.

Wichtig: Bei einem Zwischenstopp darfst Du die einzelnen Teilstrecken nicht addieren (EuGH, 07.09.2017, Az. C-559/16). Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich bei einem Flug mit Anschlussflug nach der Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielflughafen und nicht nach der tatsächlich zurückgelegten Strecke. Beispiel: Bei einem Flug von Hamburg nach Rom mit Zwischenstopp in Brüssel ist nur die Entfernung zwischen Hamburg und Rom entscheidend.

Verspätung herausfinden - Du hast erst Anspruch auf Entschädigung, wenn sich Dein Flug um mindestens drei Stunden verspätet. Als Ankunft zählt das Öffnen von mindestens einer Tür, sobald die Passagiere das Flugzeug auch verlassen können (EuGH, 04.09.2014, Az. C-452/13). Du solltest Dir unbedingt notieren, wann Dein Flieger tatsächlich angekommen ist, wenn es knapp ist, um Dir späteren Ärger mit der Airline zu ersparen. Reist Du allein, solltest Du Deine Nachbarin oder Deinen Nachbarn um seine Kontaktdaten bitten, damit Du sie oder ihn als Zeuge für die Verspätung von mehr als drei Stunden angeben kannst.

Was sind außergewöhnlichen Umstände?

Du bekommst keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung nicht verantwortlich ist. Das ist der Fall, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Darunter verstehen die Gerichte Ereignisse, die die Fluggesellschaft nicht beherrschen kann und die nicht Teil des normalen Flugbetriebs sind. Ein technischer Defekt ist keine Ausrede (EuGH, 19.11.2009, Az. C 402/07 u.a.).

Wetter - Extrem schlechtes Wetter, Nebel, Stürme oder Schneefall können außergewöhnliche Umstände sein. Fluggesellschaften behaupten manchmal aber einfach, es sei schlechtes Wetter gewesen, für das die Airline nichts könne. Das schlechte Wetter muss sich immer auf den gebuchten Flug beziehen. Ein Hurrikan, der vor dem geplanten Flug über das Land fegte und zu vielen Verspätungen führte, ist drei Tage später kein außergewöhnlicher Umstand mehr. Die Fluggesellschaft muss vor Gericht beweisen, dass der konkrete Flug sich wegen außergewöhnlicher Witterung verspätet hat.

Vogelschlag - Beruht die Verspätung auf einem Zusammenstoß mit Vögeln, liegt darin grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand (BGH, 24.09.2013, Az. X ZR 160/12). Aber nach einem Vogelschlag muss die Airline alles tun muss, um weitere Verspätungen zu verhindern (EuGH, 04.05.2017, Az. C-315/15). Inspektionen und Reparaturen müssen zügig erfolgen. Auch wenn der Vogelschlag selbst ein außergewöhnlicher Umstand ist, kann Passagieren unter Umständen eine Entschädigung zustehen, wenn der Weiterflug sich unnötig verzögert hat.

Maus an Bord - Führt eine Maus im Flugzeug dazu, dass sich die Maschine um mehr als drei Stunden verspätet, steht den Fluggästen grundsätzlich eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen (AG Frankfurt, 20.04.2017, Az. 30 C 2105/16).

Streik - Ein Streik der Fluglotsen gilt als außergewöhnlicher Umstand, sodass die Fluggesellschaft nicht zahlen muss. Streikt hingegen das eigene Personal der Airline, entfällt eine Ausgleichszahlung nicht ohne weiteres (EuGH, 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.). Es hängt immer vom Einzelfall ab, ob der Streik zum normalen Geschäftsbetrieb einer Fluggesellschaft gehört.

Unser Rat: Du solltest bei einer Verspätung, die angeblich auf einem Streik beruht, immer eine Ausgleichszahlung einfordern. Die Airline muss beweisen, dass es sich bei dem konkreten Streik um einen außergewöhnlichen Umstand handelte. Weitere Informationen zu Deinen Rechten bei Flügen und Streiks findest Du im Ratgeber zum Pilotenstreik.

Wilder Streik - Im Herbst 2016 meldeten sich bei Tuifly viele Mitarbeiter krank, nachdem das Management angekündigt hatte, das Unternehmen umzustrukturieren. Die Fluggesellschaft konnte die Mitarbeiter kurzfristig nicht ersetzen. Es kam zu großen Verspätungen. Die Airline lehnte jegliche Ausgleichszahlungen ab, da es sich um einen wilden Streik gehandelt habe. Zu Unrecht. Die Krankheitswelle bei Tuifly war kein außergewöhnlicher Umstand (EuGH, 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.).

Computerausfall am Terminal - Fallen alle Abfertigungssysteme und Computer an einem Flughafen-Terminal aus, muss die Fluggesellschaft keinen Ausgleich zahlen, falls sich der Flug deshalb verspätet hat. Dafür kann die Airline nichts (BGH, 15.01.2019, Az. X ZR 15/18 und X ZR 85/18).

Ausfall Tankanlage - Kann ein Flugzeug nicht rechtzeitig starten, weil es nicht betankt werden konnte, dann kann das ein außergewöhnlicher Umstand sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Betankungssystems vom Flughafen selbst oder einem anderen Dienstleister verwaltet wird (EuGH, 07.07.2022, Az. C 308/21).

Wer hilft, wenn die Airline nicht zahlen will?

Sollte die Fluggesellschaft nicht zahlen wollen oder bekommst Du keine Rückmeldung innerhalb von zwei Monaten auf Deine Forderung, dann benötigst Du spätestens jetzt Unterstützung. Es gibt verschiedene Wege, um zu Deinem Recht zu kommen.

1. Schlichtungsstelle (SÖP)

Hat die Airline Deine Forderung abgelehnt, kannst Du Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Den Schlichtungsantrag kannst Du online stellen. Bevor Du die Schlichtungsstelle einschaltest, musst Du vorher versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft selbst zu klären. Die SÖP gibt eine Emp­feh­lung zur Schlichtung. Der Schlichtungsspruch ist aber nicht bindend. Geschäftsreisende können sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden. Außerdem musst Du zwei Monate auf eine Reaktion der Airline warten, bevor Du Dich an die SÖP wenden kannst.

2. Sofortentschädiger

Möchtest Du Dich nicht selbst mit der Airline herumärgern, kannst Du Dich an einen Sofortentschädiger wenden. Das ist ein Unternehmen, das Dir das Geld sofort überweist und für seine Arbeit zwischen 33 und 35 Prozent von der Entschädigung einbehält.

Hat der Fall hinreichend Aussicht auf Erfolg, bekommst Du ein Angebot – ansonsten leider nicht. Du kannst es auf jeden Fall versuchen, Deinen Fall bei einem der Anbieter zu platzieren.

Compensation2go
Sofortentschädiger Compensation2go GmbH, Bochum
  • Honorar von 34,5 % der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis und Kostenausweis
  • viel Erfahrung
EUFlight
Sofortentschädiger EUFlight.de GmbH, Hamburg
  • Honorar von 33,3 % der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis
  • viel Erfahrung

3. Inkasso-Dienstleister

Anders als die Sofortentschädiger setzen die Fluggasthelfer-Portale Deine Ansprüche in aller Regel im Inkasso-Modell durch. Du bekommst erst dann etwas ausgezahlt, nachdem der Anbieter Geld von der Fluggesellschaft bekommen hat. Das kann manchmal Jahre dauern – wenn der Anbieter klagen muss. Dafür behalten solche Firmen bei Erfolg einen Anteil zwischen 24 und 49 Prozent von der Ausgleichszahlung, wie unser Test ergeben hat.

Wir haben sieben Unternehmen näher unter die Lupe genommen, zwei davon empfehlen wir: SOS Flugverspätung und Fairplane. Wie wir bei unserer Analyse genau vorgegangen sind, liest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.

SOS Flugverspätung
Inkasso-Dienstleister SOS Flugverspätung GmbH, Berlin
  • Honorar von 23,7 % der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis und Kostenausweis
  • fordert auch Ansprüche wie Ticketkosten, Hotelkosten etc.
Nutzer-Erfahrungen
Logo Fairplane
Fairplane Fluggastrechte
Prozessfinanzier FP Passenger Service GmbH, Wien
  • Honorar von 24 % bis 35 % der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • sehr viel Erfahrung (seit 2011 tätig)

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Was steht Dir sonst noch zu bei Flugverspätung?

Wenn sich Dein Abflug verspätet, muss sich die Airline um Dich kümmern, denn Du hast einen Anspruch auf Betreuungsleistungen (Art. 9 Fluggatsrechte-VO). Die Fluggesellschaft muss Dir kostenlos Getränke und Verpflegung anbieten, und zwar in angemessenem Verhältnis zu Deiner Wartezeit. Müssen die Reisenden zum Beispiel einen halben Tag bis zum Abflug warten, ist eine warme Mahlzeit angemessen.

Bietet Dir die Airline nichts an, kannst Du Dir etwas zu essen und zu trinken kaufen und die Rechnung später einreichen. Verschiebt sich Dein Abflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft die Übernachtung in einem Hotel organisieren sowie den Transport zwischen Flughafen und Hotel.

Schadensersatz zusätzlich zur Entschädigung

Musst Du Dir selbst ein Hotelzimmer suchen oder mit dem Bus, Taxi oder Mietwagen zum Hotel fahren, weil die Fluggesellschaft Dir nichts anbietet, kannst Du die Erstattung der Kosten als Schadensersatz verlangen. Denn die Fluggesellschaft ist ihren Pflichten zur Betreuung nicht nachgekommen (§§ 280, 249 BGB). Bewahre unbedingt alle Belege auf. Die Kosten kannst Du zusätzlich zur Ausgleichszahlung verlangen. Gute Fluggasthelfer fordern zusätzlich Schadensersatz für dich ein.

So haben wir ausgewählt

Im Zeitraum von Juli bis September 2023 haben wir sogenannte Legal-Tech-Unternehmen untersucht, die Fluggastrechte durchsetzen: Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister. Alle hier emp­foh­lenen Rechtsdienstleister haben unsere Testkriterien erfüllt. Sie verfügen über ausreichende Erfahrung, haben eine transparente Kostenstruktur und verwenden ver­brau­cher­freund­liche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.

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