Flugverspätung Entschädigung Flug verspätet? Hol Dir bis zu 600 Euro zurück
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Schon mal erlebt? Du hetzt zum Flughafen, gibst Dein Gepäck auf, checkst ein und dann sitzt Du eine gefühlte Ewigkeit im Boarding-Bereich, weil sich der Abflug verzögert – aus welchem Grund auch immer. Das ist ärgerlich, aber bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden hast Du nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Wir erklären Dir, wann Dir wie viel zusteht und wie Du Deine Rechte gegen die Airline am besten durchsetzt.
Hat sich Dein Flug um mehr als drei Stunden verspätet, kannst Du nach europäischem Recht eine Entschädigung bekommen, wenn
Das hat der europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2009 entschieden (EuGH, 19.11.2009, Az. C 402/07 und C 432/07). Von der Länge des Fluges hängt die Höhe der Ausgleichszahlung ab.
Um eine Entschädigung zu bekommen, musst Du aber zumindest am Flughafen erscheinen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die beklagte Fluggesellschaft hatte dem Passagier vor dem Abflug mitgeteilt, dass sich die Maschine verspäten und deshalb erst am nächsten Tag fliegen werde. Der Fluggast verzichtete auf den verspäteten Flug und buchte einen Ersatzflug. In diesem Fall hatte er keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung (EuGH, 25.01.2024, Az. C 474/22).
Die Fälle mit verpasstem Anschlussflug sind oft kompliziert. Falls Dein erster Flieger sich verspätet hat – auch wenn das weniger als drei Stunden war – und Du deshalb Deinen Anschlussflug verpasst hast, kann Dir eine Entschädigung zustehen. Entscheidend ist, ob Du um mehr als drei Stunden zu spät an Deinem Ziel ankommst. Das gilt auch für den Fall, dass der Anschlussflug außerhalb von Europa startete. Wichtig ist aber: Du musst die Flüge zusammen gebucht haben (EuGH, 31.05.2018, Az. C‑537/17).
Dieser Grundsatz gilt auch, wenn Du mehrere Flüge bei unterschiedlichen Airlines zusammen gebucht hast, wenn Du einen Gesamtpreis zahlen musstest und einen einheitlichen Flugschein bekommen hast. Dann steht Dir bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden des direkten Anschlussflugs eine Ausgleichszahlung zu.
Beispiel: Angie buchte einen Flug von Stuttgart nach Zürich mit Swiss International und zwei von American Airlines durchgeführte Flüge von Zürich nach Philadelphia und von Philadelphia nach Kansas City. Erst der letzte Flug innerhalb der Vereinigten Staaten verspätete sich um vier Stunden. Da es sich um einen direkten Anschlussflug handelt, steht Angie ein Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 Euro gegen American Airlines zu (EuGH, 06.10.2022, Az. C-436/21; BGH, 09.05.2023, Az. X ZR 15/20).
Hat sich Dein Flug nur bis zu vier Stunden verspätet, darf die Airline Deine Entschädigung um die Hälfte kürzen: statt 600 Euro nur 300 Euro, statt 400 Euro nur 200 Euro und statt 250 Euro nur 125 Euro (Art. 7 Abs. 2c FluggastrechteVO).
Bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden muss die Fluggesellschaft jedem Fluggast unaufgefordert schriftliche Informationen über seine Rechte aushändigen (Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO). Informiert die Airline nicht, muss sie außergerichtliche Anwaltskosten übernehmen (BGH, 01.09.2020, Az. X ZR 97/19).
Wichtig: Auch wenn der Flug schon etwas zurückliegt, kannst Du Deine Ansprüche noch einreichen. Nach deutschem Recht verjähren Deine Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres.
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Mit unserem Rechner kannst Du einschätzen, was Dir bei einer Flugverspätung zusteht. Am Ende bekommst Du einen Überblick, welche Ansprüche Du wahrscheinlich hast. Du kannst Dir ein PDF-Dokument mit dem ausführlichen Ergebnis und einem angepassten Musterschreiben herunterladen.
Wende Dich immer an das ausführende Luftfahrtunternehmen. Dabei handelt es sich um das Unternehmen, das für eine bestimmte Flugroute ein Angebot gemacht hat. Es ist für den Flug verantwortlich.
Chartert also eine Fluggesellschaft einen Flieger samt Besatzung – das wird auch wet-lease genannt – trägt sie auch die Verantwortung für Verspätungen. So urteilte der Europäische Gerichtshof: Der Fluggast hatte einen Flug von Hamburg nach Mexiko bei Tuifly gebucht. Geflogen ist dann aber tatsächlich Thomson Airways. Die Entschädigung wegen einer Verspätung von vier Stunden musste nicht Thomson Airways zahlen, sondern Tuifly (EuGH, 04.07.2018, Az. C-532/17).
Als Vorlage haben wir ein Musterschreiben für Flugverspätung erstellt.
Kopiere die Textfelder in Dein Briefdokument oder trage die entsprechenden Daten im ausgedruckten Formular ein. Wähle die Entschädigung aus, die Dir entsprechend der Flugstrecke zusteht. Wenn der Flieger mindestens fünf Stunden Verspätung hatte und Du die Reise nicht angetreten hast, kannst Du Dir die Flugkosten erstatten lassen. Trage den Ticketpreis in diesem Fall unter Punkt 2 ein. Weitere entstandene Kosten, zum Beispiel für Verpflegung während der Wartezeit, kannst Du unter Punkt 3 eintragen. Setze eine Frist von zwei Wochen. Unterschreibe das Dokument und schicke es per Post als Einwurf/Einschreiben an die ausführende Fluggesellschaft.
Die Entfernung zwischen Abflugort und Zielflughafen wird nach der Methode der Großkreis-Entfernung bestimmt. Damit lässt sich die kürzeste Flugverbindung ermitteln (Art. 7 Abs. 4 VO). Einen Rechner für die Flugstrecke findest Du zum Beispiel unter luftlinie.org oder airmilescalculator.com.
Wichtig: Bei einem Zwischenstopp darfst Du die einzelnen Teilstrecken nicht addieren (EuGH, 07.09.2017, Az. C-559/16). Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich bei einem Flug mit Anschlussflug nach der Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielflughafen und nicht nach der tatsächlich zurückgelegten Strecke. Beispiel: Bei einem Flug von Hamburg nach Rom mit Zwischenstopp in Brüssel ist nur die Entfernung zwischen Hamburg und Rom entscheidend.
Du hast erst Anspruch auf Entschädigung, wenn sich Dein Flug um mindestens drei Stunden verspätet. Als Ankunft zählt das Öffnen von mindestens einer Tür, sobald die Passagiere das Flugzeug auch verlassen können (EuGH, 04.09.2014, Az. C-452/13). Du solltest Dir unbedingt notieren, wann Dein Flieger tatsächlich angekommen ist, wenn es knapp ist, um Dir späteren Ärger mit der Airline zu ersparen. Reist Du allein, solltest Du Deine Nachbarin oder Deinen Nachbarn um seine Kontaktdaten bitten, damit Du sie oder ihn als Zeuge für die Verspätung von mehr als drei Stunden angeben kannst.
Du bekommst keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung nicht verantwortlich ist. Das ist der Fall, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Darunter verstehen die Gerichte Ereignisse, die die Fluggesellschaft nicht beherrschen kann und die nicht Teil des normalen Flugbetriebs sind. Ein technischer Defekt ist keine Ausrede (EuGH, 19.11.2009, Az. C 402/07 u.a.). Wir listen Dir eine Reihe von Gründen auf, warum sich ein Flieger verspäten kann. Darüber lässt sich im Einzelfall streiten. Gibt es keine Einigung, müssen Richterinnen und Richter diese Fragen entscheiden.
Wetter - Extrem schlechtes Wetter, Nebel, Stürme oder Schneefall können außergewöhnliche Umstände sein. Fluggesellschaften behaupten manchmal aber einfach, es sei schlechtes Wetter gewesen, für das die Airline nichts könne. Das schlechte Wetter muss sich immer auf den gebuchten Flug beziehen. Ein Hurrikan, der vor dem geplanten Flug über das Land fegte und zu vielen Verspätungen führte, ist drei Tage später kein außergewöhnlicher Umstand mehr. Die Fluggesellschaft muss vor Gericht beweisen, dass der konkrete Flug sich wegen außergewöhnlicher Witterung verspätet hat.
Vogelschlag - Beruht die Verspätung auf einem Zusammenstoß mit Vögeln, liegt darin grundsätzlich ein außergewöhnlicher Umstand (BGH, 24.09.2013, Az. X ZR 160/12). Aber nach einem Vogelschlag muss die Airline alles tun muss, um weitere Verspätungen zu verhindern (EuGH, 04.05.2017, Az. C-315/15). Inspektionen und Reparaturen müssen zügig erfolgen. Auch wenn der Vogelschlag selbst ein außergewöhnlicher Umstand ist, kann Passagieren unter Umständen eine Entschädigung zustehen, wenn der Weiterflug sich unnötig verzögert hat.
Maus an Bord - Führt eine Maus im Flugzeug dazu, dass sich die Maschine um mehr als drei Stunden verspätet, steht den Fluggästen grundsätzlich eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen (AG Frankfurt, 20.04.2017, Az. 30 C 2105/16).
Streik - Ein Streik der Fluglotsen gilt als außergewöhnlicher Umstand, sodass die Fluggesellschaft nicht zahlen muss. Streikt hingegen das eigene Personal der Airline, entfällt eine Ausgleichszahlung nicht ohne weiteres (EuGH, 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.). Es hängt immer vom Einzelfall ab, ob der Streik zum normalen Geschäftsbetrieb einer Fluggesellschaft gehört.
Unser Rat: Du solltest bei einer Verspätung, die angeblich auf einem Streik beruht, immer eine Ausgleichszahlung einfordern. Die Airline muss beweisen, dass es sich bei dem konkreten Streik um einen außergewöhnlichen Umstand handelte. Weitere Informationen zu Deinen Rechten bei Flügen und Streiks findest Du im Ratgeber zum Pilotenstreik.
Wilder Streik - Im Herbst 2016 meldeten sich bei Tuifly viele Mitarbeiter krank, nachdem das Management angekündigt hatte, das Unternehmen umzustrukturieren. Die Fluggesellschaft konnte die Mitarbeiter kurzfristig nicht ersetzen. Es kam zu großen Verspätungen. Die Airline lehnte jegliche Ausgleichszahlungen ab, da es sich um einen wilden Streik gehandelt habe. Zu Unrecht. Die Krankheitswelle bei Tuifly war kein außergewöhnlicher Umstand (EuGH, 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.).
Computerausfall am Terminal - Fallen alle Abfertigungssysteme und Computer an einem Flughafen-Terminal aus, muss die Fluggesellschaft keinen Ausgleich zahlen, falls sich der Flug deshalb verspätet hat. Dafür kann die Airline nichts (BGH, 15.01.2019, Az. X ZR 15/18 und X ZR 85/18).
Ausfall Tankanlage - Kann ein Flugzeug nicht rechtzeitig starten, weil es nicht betankt werden konnte, dann kann das ein außergewöhnlicher Umstand sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Betankungssystems vom Flughafen selbst oder einem anderen Dienstleister verwaltet wird (EuGH, 07.07.2022, Az. C 308/21).
Sollte die Fluggesellschaft nicht zahlen wollen oder bekommst Du keine Rückmeldung innerhalb von zwei Monaten auf Deine Forderung, dann benötigst Du auf jeden Fall Unterstützung. Es gibt verschiedene Wege, wie Du zu Deinem Recht kommst.
Hat die Airline Deine Forderung abgelehnt, kannst Du Dich kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Sie ist als Verbraucherschlichtungsstelle von der Bundesregierung und der Europäischen Kommission anerkennt. Den Schlichtungsantrag kannst Du online stellen. Bevor Du die Schlichter einschaltest, musst Du vorher versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft selbst zu klären. Nach einer Prüfung der Unterlagen gibt die Schlichtungsstelle eine Empfehlung zur Schlichtung. Der Schlichtungsspruch ist aber erst bindend, wenn die Airline und der Fluggast zugestimmt haben. Die Airline kann auch ablehnen. Geschäftsreisende können sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden. Außerdem musst Du zwei Monate auf eine Reaktion der Airline warten, bevor Du einen Schlichtungsantrag stellst.
Willst Du Dich nicht selbst mit der Airline herumärgern, kannst Du Dich an einen Sofortentschädiger wenden. Das ist ein Unternehmen, das Dir das Geld sofort überweist und für seine Arbeit zwischen 25 und 33 Prozent von der Entschädigung einbehält.
Hat der Fall Aussicht auf Erfolg, bekommst Du ein Angebot – ansonsten leider nicht. Du kannst es auf jeden Fall versuchen, Deinen Fall bei einem der Anbieter zu platzieren.
Anders als die Sofortentschädiger setzen die sogenannten Fluggasthelfer-Portale Deine Ansprüche in aller Regel im Inkasso-Modell durch. Du bekommst erst dann etwas ausgezahlt, nachdem der Anbieter Geld von der Fluggesellschaft bekommen hat. Das kann manchmal Jahre dauern – wenn der Anbieter klagen muss. Die Preise sind sehr unterschiedlich. Oft muss man mehr zahlen, wenn ein Gerichtsverfahren nötig ist. Dafür behalten solche Firmen bei Erfolg einen Anteil zwischen 23 und 50 Prozent von der Ausgleichszahlung, wie unser Test ergeben hat.
Wir haben sechs Unternehmen näher unter die Lupe genommen, zwei davon empfehlen wir: Fairplane und Flightright. Wie wir bei unserer Analyse genau vorgegangen sind, liest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.
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Solltest Du vor der Schlichtungsstelle keinen Erfolg haben, kannst Du auch selbst vor einem deutschen Gericht klagen oder die Angelegenheit an eine Anwaltskanzlei übergeben. Du musst allerdings damit rechnen, einen Vorschuss zu zahlen, damit die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt tätig wird.
Hat die Fluggesellschaft ihren Firmensitz im Ausland, kannst Du auch ohne anwaltliche Untersützung das
europäische Verfahren für geringfügige Forderungen einleiten. Es handelt sich dabei um ein standardisiertes Verfahren mit geringen Kosten. Ein Finanztip-Leser berichtete uns, dass er auf diesem Weg erfolgreich seine Rechte gegen eine Airline mit Sitz in Portugal durchsetzen konnte. Er hatte sich zunächst an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr gewendet. Die Airline lehnte zwar den Schlichtungsvorschlag ab, erkannte aber die Forderung im gerichtlichen Verfahren später an.
Wenn sich Dein Abflug verspätet, muss sich die Airline um Dich kümmern, denn Du hast einen Anspruch auf Betreuungsleistungen (Art. 9 Fluggastrechte-VO). Darunter fallen:
Verschiebt sich Dein Abflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft die Übernachtung in einem Hotel organisieren und bezahlen sowie den Transport zwischen Flughafen und Hotel.
Die Fluggesellschaft muss Dir auch kostenlos Getränke und Verpflegung anbieten, und zwar in angemessenem Verhältnis zu Deiner Wartezeit. Müssen die Reisenden zum Beispiel einen halben Tag bis zum Abflug warten, kannst Du eine warme Mahlzeit erwarten. Bietet Dir die Airline nichts an, kaufst Du Dir etwas zu essen und zu trinken und reichst die Rechnung später ein.
Musst Du Dir selbst ein Hotelzimmer suchen oder mit dem Bus, Taxi oder Mietwagen zum Hotel fahren, weil die Fluggesellschaft Dir nichts anbietet, kannst Du die Erstattung der Kosten als Schadensersatz verlangen. Denn die Fluggesellschaft ist ihren Pflichten zur Betreuung nicht nachgekommen (§§ 280, 249 BGB). Bewahre unbedingt alle Belege auf. Die Kosten kannst Du zusätzlich zur Ausgleichszahlung verlangen. Gute Fluggasthelfer fordern zusätzlich Schadensersatz für Dich ein.
Hast Du wegen der Verspätung aber zum Beispiel die Hotelkosten für eine Nacht umsonst gezahlt, weil die Kosten für das Zimmer am Urlaubsort auch anfallen, wenn Du noch nicht vor Ort bist oder nutzlose Mietwagenkosten, dann darf die Airline diese Kosten auf Deine Entschädigung anrechnen (Art. 12 FluggastrechteVO). Das bedeutet: Du bekommst sie nicht zusätzlich ersetzt.
Im Zeitraum von Juli bis September 2024 haben wir sogenannte Legal-Tech-Unternehmen untersucht, die Fluggastrechte durchsetzen: Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister. Alle hier empfohlenen Rechtsdienstleister haben unsere Testkriterien erfüllt. Sie verfügen über ausreichende Erfahrung, haben eine transparente Kostenstruktur und verwenden verbraucherfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.
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