Beiträge von LaNeuve

    Ich kann dir die Consorsbank empfehlen – nutze sie selbst aktiv.

    Interessante Empfehlung angesichts des vorgegebenen Kriteriums „hohes Limit bei Echtzeitüberweisungen“, da Consors zu den „Echtzeitüberweisungsverweigerern“ gehört. Dort hat man die gesetzliche Frist, bis zu der Echtzeitüberweisungen eingehend angenommen werden mussten, bis zum letzten Tag ausgereizt und dies erst am 08.01.2025 freigeschaltet. Ähnliches ist auch bei ausgehenden Echtzeitüberweisungen zu erwarten. Bislang bietet Consors dies nicht an, ab dem 09.10. muss die Bank dies anbieten und wird dies wohl auch keinen Tag früher freischalten.

    Eine Verrechnung von Verlusten bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B, auf die Abgeltungssteuern entrichtet wurden, ist im Rahem der ESt-Veranlagung möglich, ist jedoch nur dann wirklich sinnvoll, wenn die gesamten Kapitalerträge die Verluste um mindestens 1000€/2000€ übersteigen, da ansonsten der (bzw. Teile des) FSA verlorengeht. Verlustverrechnung hat nämlich im Rahmen der ESt-Veranlagung Vorrang vor der Anrechnung auf den FSA

    Beispiel: Verluste in Höhe von 1000€ bei Bank A, Erträge bei Bank B in Höhe von 1300€, davon werden 300€ mit Abgeltungssteuern belegt, 1000€ werden auf den FSA angerechnet. Erklärt der Anleger seine Kapitalerträge im Rahmen der ESt-Veranlagung (wozu er nicht verpflichtet ist), so erfolgt die Rückerstattung der Abgeltungssteuern, doch sind gleichzeitig sämtliche Verluste „verbraucht“ (und nicht nur 300€). Beantragt der Anleger keine Verlustbescheinigung bei Bank A, so bleiben die Verluste in voller Höhe erhalten und er kann sie in den Folgejahren mit Erträgen auf Bankebene verrechnen.

    PSD2 formuliert die Anforderungen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung explizit nur für Konten mit Zahlungsverkehrsfunktionalität. Die meisten Verrechnungskonten für Depots haben nur eingeschränkte Zahlungsverkehrsfunktionalität, da sie nur Überweisungen auf ein zuvor festgelegtes Referenzkonto erlauben (dies gilt übrigens nicht für die Consorsbank, dort hat das Verrechnungskonto komplette Zahlungsverkehrsfunktionalität). Ob die Banken die Möglichkeit wahrnehmen, unterschiedliche Authentifizierungsmethoden für verschiedene Produkte zu implementieren, oder ob sie für alle Kunden eine identische Authentifizierungsmethode einführen (so dass z.B. bei der Ing DiBa dann auch Depotkunden mit Verrechnungskonto ohne vollständige Zahlungsverkehrsfunktionalität sich genauso einloggen müssen wie Girokontokunden) ist noch nicht bekannt.

    Wenn eine Bank/Broker kein Girokonto anbietet und die Kunden nur Konten mit eingeschränkter Zahlungsverkehrsfunktionalität dort führen (z.B. Onvista, Moneyou, Nibc direct etc.) hat die Bank/Broker durch PSD2 keine Veranlassung etwas an ihren Authentifizierungsmethoden zu ändern.

    Das Problem wird in diesem Fall die in D vorgeschriebene Identitätsprüfung des Kontoinhabers. Es gibt zwar zahlreiche Banken in D, die durchaus Konten für im Ausland lebende Kunden führen, doch muss zunächst die Identität des Kundens geprüft werden. Dies ist nur dann ohne Besuch in D direkt aus dem Ausland heraus möglich, wenn die Bank moderne Videoident-Verfahren anbietet.

    Das ist doch logisch: die Bank will ihre Provision verdienen!Und die 100 € finanzieren sie locker aus der Provision für das erste Jahr.
    Dabei geht die Bank freilich davon aus, dass der Fondssparer, der hier erst einmal angefangen hat, auch ein paar Jahre dabei bleibt.


    Vorsicht! Sie legen hier nicht auf einem Tagesgeldkonto an sondern in einem Fonds!Ihre Rechnung stimmt nur, wenn der Anteilspreis nicht nach unten geht.
    Da das jederzeit passieren kann, kann sich die vermeintliche Rendite von 8 % auch jederzeit nur in eine Verlustbremse verwandeln.

    Die 100€ sind keinesfalls mit den Provisionen des ersten Sparplanjahres zu refinanzieren. So üppig sind die Bestandsprovisionen für die Bank nun wahrlich nicht. Für die Bank rechnet sich die Aktion nur, wenn der Sparplan über mehrere Jahre geführt und der Kunde ggf. noch andere Wertpapierhandelsaktivitäten über die Bank abwickeln wird.

    Die Renditeberechnung stimmt ohnehin nicht, da es sich um einen Sparplan handelt (und nicht um eine Einmalinvestition in Höhe von 1200€), so dass die Kapitalbindungsfrist deutlich kürzer (und die p.a. Rendite deutlich höher) ist. Selbstverständlich schützt auch die höhere Rendite nicht vor Verlusten in der Realität.

    Die einzelnen regionalen Sparda Banken unterscheiden sich dahingehend, ob zusätzlich zur bei allen kostenlosen Kontoführung auch Bank- und/oder Kreditkarten kostenlos an den Girokunden ausgegeben werden, wobei die Kostenfreiheit dann meist an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Die Sparda Bank Berlin nimmt jedoch für die Bankcard generell 7,50 Euro pro Jahr, die nicht durch die Art der Nutzung gesenkt werden kann. Wer die Bankcard nicht braucht, kann sein Girokonto dort auch ohne Bankcard zum Nulltarif führen, einen Zwang, eine Bankcard der Sparda abzukaufen, gibt es nicht.

    Meine Antwort auf die Eingangsfrage des Threads lautet anders: Natürlich ist der Schutz eines Flatexkunden durch den wie man liest nicht ganz freiwilligen Austritt der Biw Bank aus dem Bundesverbände der deutschen Banken reduziert. Auch wenn ich in puncto Brokerauswahl eine Aldi-Mentalität habe, ziehe ich aus den Veränderungen bei der Biw Bank für mich persönlich die Konsequenz, mein Depot- und Kontovolumen bei Flatex und Benk auf zusammen 100.000 zu reduzieren (Benk und Flatex hängen beide an der Biw Bank, so dass nicht je 100.000, sondern nur zusammen 100.000 abgesichert sind).

    Na ja,die Veränderungen bei Flatex sind in diesem Jahr nicht nur positiv und über diese negativen Veränderungen schweigt man sich bei Finanztip schließlich auch aus. Der wie man hört nicht ganz freiwillige Austritt der Biw Bank, der hinter Flatex stehenden Bank, aus dem Bundesverband der deutschen Banken stellt den Kunden schließlich hinsichtlich der Sicherheit seiner Anlagen deutlich schlechter als bei allen anderen deutschen Konkurrenzbanken mit Depotangeboten. Darüber liest man hier nichts.

    Die Biw Bank wurde im vergangenen Jahr von der FintechGroup übernommen. Diese Finanzgruppe wird aus Kulmbach vom vorbestraften - und deshalb nicht als Bankvorstand erlaubten - Bernd Förtsch gesteuert. Diese zwielichtige Type ist seit den Zeiten des Neuen Marktes als Mister Dausend allseits bekannt und dies nicht in positivem Sinn. Wirtschaftswoche, Handelsblatt und andere Finabzmedien haben etliche Berichte über seine Machenschaften in ihren Archiven. Er strukturiert die Biw Bank derzeit um, damit er mehr Geld aus ihr abziehen kann. So ist die Bank aus dem Bundesverband deutscher Banken ausgetreten (laut Gerüchten eher ausgetreten worden). Für Kunden entfällt damit die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehende freiwillige Absicherung der Kontoguthaben über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes. Gleichzeitig können Kunden jetzt auch nicht mehr den Ombudsmann der Banken in Streitfällen mit der Biw anrufen, da dieser für Nicht-Mitgliedsbanken nicht zuständig ist.

    Es ist von Bank zu Bank verschieden wie transparent die Gebühren bei eingehenden Überweisungen in Fremdwährungen gehandhabt werden. Es ist nicht immer so wie bei Fremdwährungsgebühren im Zshg. von Kreditkartenzahlungen, dass ein prozentualer Abzug vorgenommen wird. Oft wird dies intransparent durch Veränderungen der Umrechnungskurse 'versteckt'. Zudem ist bei Nicht-SEPA-Überweisungseingängen in Fremdwährung stets zu beachten, wie die Überweisung hinsichtlich der Kostenteilung aufgegeben wurde (Stichwort: OUR, SHARE, BEN).

    Das kommt auf den konkreten VL-Vertrag an. Die Abgeltungssteuer wird stets auf den steuerpflichtigen Teil der im jeweiligen Jahr zufließenden Erträge erhoben. Das ist bei VL-Anlagen genauso wie bei allen anderen Kapitalanlagen. Sieht Dein VL-Vertrag eine jährliche Ertragszahlung vor, so wird diese auch jährlich - sofern der FStA überschritten ist - mit Abgeltungssteuern belegt. Schüttet Dein VL-Vertrag die Erträge kumuliert am Ende der Vertragslaufzeit aus, so wird diese Ausschüttung im Jahr des Zuflusses mit Abgeltungssteuer belegt.

    Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben, die deutschen Banken untersagen, Konten für nicht in D ansässige Kunden zu führen. Wenn dies trotzdem etliche Banken nicht tun, so ist dies eine individuelle geschäftspolitische Entscheidung der jeweiligen Bank.

    Es gibt jedoch durchaus Banken, die Konten für Kunden ohne deutschen Wohnsitz führen, so z.B. Comdirect, Netbank, DKB und Consorsbank. Natürlich entsteht bei allen deutschen Banken das Problem des Identitätsnachweises. Dazu haben die Banken, die Konten für Kunden ohne deutschen Wohnsitz anbieten, unterschiedliche Vorgehensweisen. Komfortabel sind dabei Comdirect und DKB, die mittlerweile Videoident-Verfahren anbieten.


    'Buchungsportale wie fluege.de versprechen, den billigsten Flug zu finden. Doch während des Buchungsvorgangs werden immer mehr Gebühren auf den Preis aufgeschlagen. Verbraucherschützern reicht es.

    Ich gehöre zu denjenigen, die häufiger Flüge selber buchen und sich dabei der Unterstützung von Buchungsportalen bedient. Ein Portal wie fluege.de nutze ich - nach entsprechenden Erfahrungen - nicht. Das dortige Gebaren ist doch so offensichtlich darauf abgezielt, den nicht aufmerksamen Benutzer 'hinter die Fichte zu führen', dass ich mich wundere, dass dieses Portal überhaupt genutzt wird. Schalten die Kunden ihr Hirn aus, wenn "der Calli" ihnen falsche Versprechungen macht?

    Es gibt drei unterschiedliche Situationen, in denen Bausparkassen eine in den Vertragsbedingungen der Bausparverträge gar nicht vorgesehene Kündigung des Bausparvertrags aussprechen:
    (i) Angesparte Summe auf dem Bausparkonto > vereinbarte Bausparsumme
    (ii) Zuteilungsreife vor > 10 Jahren erreicht
    (iii) Unter Anrechnung einer Bonusverzinsung bei Verzicht auf Bauspardarlehen übersteigt die Summe auf dem Bausparkonto die vereinbarte Bausparsumme

    Für (i) ist die Sache gerchtlich geklärt. Die Bausparkasse darf kündigen. Für (ii) und (iii) ist der Sachverhalt umstritten. Die Bausparkassen bleiben allerdings auch bei aufwendig begründetem Widerspruch gegen die Kündigung hart und halten an ihrer Kündigung fest. Die Einschaltung des Ombudsmann in diesen Fällen hat bislang in keinem Fall etwas gebracht. Betroffene müssen gegen die Kündigung klagen und hoffen, dass die Gerichte ihre Argumentation teilen. Aufgrund des Kostenrisikos tun dies natürlich nur sehr wenige. Wenn man die Ankündigungen in Foren liest, müsste es mehrere hundert Verfahren geben, de facto sind es jedoch weit weniger.

    Ich verstehe Hennings Erläuterung so, dass er selbst einen mobilen WLAN-Hotspot per UMTS mit einer SIM "betreibt", um sich dann mit dem Laptop in seinem 'eigenen' WLAN-Netz mit dem Internet zu verbinden. Hierbei entstehen die Kosten durch die SIM-Karte, die per UMTS die Verbindung zum Internet herstellt.

    Wer sich mit dem Laptop/Smartphone per WLAN ins Internet einwählt, zahlt im Normalfall nicht an Handynetzbetreiber, sondern nur an den WLAN-Anbieter (doch bei Hennings Vorgehen kann das WLAN ja nur 'angeboten' werden, weil der Handynetzbetreiber dies über den mobilen Hotspot ermöglicht).

    Gebühren, die im direkten Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf entstehen, werden bei der Berechnung der Abgeltungssteuer 'automatisch' berücksichtigt, da sie - wie @muc bereits ausgeführt hat - die Besteuerungsgrundlage senken. Alle anderen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Wertpapieranlage stehen und früher im Rahmen der sog. 'Werbungskosten' steuerliche Berücksichtigung fanden, sind mit der Einführung der Abgeltungssteuer als nicht mehr steuerlich anrechenbar weggefallen.

    @LaNeuve
    Danke für den Link! Wenn ich den Suchbegriff eingebe, kann ich unter den Ergebnissen mit der Überschrift "LG Mainz 28.7.2014 - 5 O 1/14: Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen" nur "Schultheiß, WuB 2015, 139" auswählen und nicht " WM 2015, 181"??? Ist "Schultheiß, WuB 2015, 139" die Richtige Auswahl? Für 8,33€ frage ich lieber nochmal... :) .

    Hier ist das Inhaltsverzeichnis der entsprechenden Ausgabe der Zeitschrift: https://www.wmrecht.de/wm_inhalt/RECHT_Titel_Inh_04_15.pdf

    Rechtsanwälte mit einem entsprechenden inhaltichen Schwerpunkt haben diese Zeitschrift abonniert bzw. über ihren Beck-Online-Account online darauf Zugriff. Sooo spannend ist der Text nicht, um dafür 8 Euro auszugeben.