Beiträge von BettyinBerlin

    Haus von 1929. Denkmalobjekt. Die Wohnung ist 59qm, der langjährige Mieter ist verstorben, die Wohnung muss jetzt noch freigestellt werden durch die Erben (voraus. i. Januar 24). Badsanierung/Modernisierung steht an und auch ansonsten generelle Modernisierung. Wohnung aber in gepflegtem Zustand. Lt. Berliner Mietspiegel "mittlere" Wohnlage. Pluspunkt: Energie 126kWh. Voraus. Dämmung der Dächer in mehreren Abschnitten. Bisher wurde alles aus der Instandhaltungsrücklage der Gemeinschaft finanziert.

    Ich verwalte prinzipiell schon mein späteres Erbe.

    Vielen Dank für die differenzierte Darstellung.

    Meine Mutter ist noch geschäftsfähig und kann die Unterschrift beim Notar erbringen. Die ETW würde ich mit meiner Mutter gemeinsam kaufen. Sie würde den Großteil an Geldern einbringen. Im Grundbuch würde aber 50:50 eingetragen. Ist das auch als Schenkung anzusehen, wenn meine Mutter mehr Eigenkapital beisteuert als ich? Ist es denn grundsätzlich so, dass die Wohnung bei Eigenbedarf "mehr kosten dürfte", als wenn ich sie als Renditeobjekt betrachte? Es ist tatsächlich kompliziert. Man muss wohl sehr viele Dinge beachten...

    Vielen Dank für die Nachricht.

    Ich will noch ein paar Infos geben: Meine Mutter ist schon im Seniorenheim, hat eine gute Pension, ist "privilegiert" (Beihilfeberechtigt), benötigt das Geld nicht wirklich und hat sich auch nie mit Geldanlagen befasst... Dass man ein Klumpenrisiko vermeiden soll, darüber habe ich gelesen. (Finanztipp sei Dank;-)) Ich frage mich, ob es Sinn macht eine Wohnung zu kaufen, die man nicht permanent nutzt (z.B. Zweitwohnsitz), oder die man nur befristet (z.B. 1 oder 2 Jahre) vermietet im Hinblick auf den Eigenbedarf in naher Zukunft. Grau ist alle Theorie...Und wieviel Rücklagen muss man haben, damit der Immobilienerwerb kein "Supergau" wird. Ich meine im Hinblick auf Sanierung/Instandhaltung. Gibt es da irgendwelche "Schätzwerte"?

    Hallo in die Runde,

    mein Anliegen ist folgendes: Ich verwalte Geld im sechsstelligen Bereich für meine betagte Mutter und möchte dies gern sinnvoll investieren. Eine notariell begl. Generalvollmacht habe ich. Nun frage ich mich, ob ich eine Eigentumswohnung in Berlin kaufen soll. Ein Angebot habe ich bereits. Über den Kaufpreisfaktor habe ich mich informiert. Ich weiß auch, dass ich Rücklagen bilden muss bzw. nicht alles Geld in eine Immobilie stecken sollte...Unsicher bin ich darüber, ob ich die Wohnung zeitnah selber nutzen werde oder sie vermieten werde. Die Wohnung ist lt. Berliner Mietspiegel "mittlere Wohnlage" und der Kaufpreis scheint daher überhöht. (325000€). Sicher bin ich, dass ich das zu verwaltende Geld aufgrund des Alters meiner Mutter nicht in ETFs stecken möchte und es nicht auf dem Tagesgeldkonto "vor sich hin dümpeln" lassen will. Eine Immobilie zu erwerben scheint mir daher sinnvoll. Aber ich bewege mich auf absolut neuem Terrain diesbzgl... Lohnt sich ein Kauf einer Immobilie, wenn ich nicht sicher bin ob ich selber einziehen werde, bzw. vermiete? Mir geht es nicht wirklich um die Rendite, ich möchte das Geld nur irgendwo "parken" um später als alleinige Erbin meinen Kindern etwas "hinterlassen" zu können. Jetzt bitte ich um Ansichten von "erfahrenen Menschen" hier im Forum. Danke ;)

    Hallo,

    meine Schwester bezieht staatliche Unterstützung/Eingliederungshilfe. Sie ist schwerbehindert und lebt in einer betreuten Einrichtung. Sie wird rechtsanwaltich betreut, ist aber geschäftsfähig und darf Unterschriften leisten. Nun ist der Erbfall mit gesetzlicher Erbfolge eingetreten. Unser Vater ist verstorben und der Träger, der die Unterkunftskosten für meine Schwester zahlt, will auf den Erbteil zugreifen. Ich habe leider sehr spät erfahren, dass meine Schwester das Erbe hätte ausschlagen können (nicht wegen etwaiger Schulden, sondern, damit das Erbe in der Familie bleibt und eben nicht an den Träger übergeht). Die 6-Wochen-Frist ist verstrichen. Ein RA riet uns die Anfechtung der Erbschaft zu erklären. (Wenn ich das richtig verstanden habe). Gibt es jemanden in der Runde, der diesbzgl. irgendwelche Erfahrungen gesammelt hat? Mir ist bewusst, dass solcherlei Handhabung schon als "sittenwidrig" angesehen wurde, jedoch habe ich auch gelesen, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil erlassen, hat, nach dem ein behindertes Kind durchaus ein Erbe ausschlagen kann oder einen Pflichtteilsverzicht ausspricht. Alles höchstkompliziert. Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank. :)

    Ich möchte für meinen Vater ein Tagesgeldkonto eröffnen. Er kann aber kein Postident-Verfahren machen oder sich per Videoident legitimieren, da er im Pflegeheim ist. Ich bin generalbevollmächtigt. Welche Möglichkeiten habe ich um sein Geld gewinnbringend anzulegen, so dass alles legitim abläuft.

    Gibt es eine Möglichkeit, als Generalbevollmächtigte ein Tagesgeld/Festgeldkonto zu eröffnen für die zu betreuende Person? Post-bzw. Videoident ist nicht möglich, da die Person im Pflegeheim ist. Das Konto soll aber auf den Namen dieser Person laufen, nicht auf den Namen des Bevollmächtigten. Ich habe diesbzgl. keine Infos im Netz gefunden. Vielleicht hat hier jemand einen Rat.