ZitatHat es eine Steuerzahlung im Januar gegeben, dann bekommst du im Mai diese gezahlten Steuern in Form eines "Steuerausgleichs" zurück.
Danke. Diese Formulierung hatte ich gesucht.
Hatte bereits folgendes gefunden, worin es eigentlich gut beschrieben ist jedoch nicht mit deinem Hinweis.
Sie haben Verluste aus Kapitalvermögen erzielt?
Positive und negative Kapitaleinkünfte werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleibt hiernach ein Verlust aus Kapitalvermögen, dann können Sie diesen nicht mit dem Gewinn oder Überschuss aus anderen Einkunftsarten ausgleichen.
Möchte nochmals kurz meine Situation schildern.
Habe aktiv viel mit dem Xtrackers EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF / ISIN: LU0290358497 / WKN: DBX0AN gehandelt.
Der Freibetrag von 1.000,00€ ist schon längst ausgeschöpft und ich habe darüber hinaus aktuell bereits nochmals ca. 2.000,00€ Steuern bezahlt.
Ich wollte eigentlich schon seit längerer Zeit in den FTSE All World einsteigen, jedoch immer Angst gehabt bzgl. eines größeren Rücksetzers. Es ist auch nicht gerade ein geringer Betrag, der investiert werden soll. Nun kann ich eigentlich entspannt investieren und bei einem Rücksetzer ein kurzer VK um die Verluste gegen meine Gewinne gegenrechnen zu können. Somit drücke ich eigentlich mein Einstiegskurs. Der FTSE soll dann die nächsten Jahre gehalten werden.
Edit:
Sollte bis Jahresende nichts mehr passieren, dann ist's auch gut und ich bin endlich im FTSE investiert (das ich eigentlich schon seit 1-2 Jahren vor hatte
)
Hoffe ich habe keinen Gedankenfehler. Wenn ja, bitte mich zu korrigieren bzw. einen Hinweis.
Gruß