Beiträge von Heltanos

    Zitat

    Hat es eine Steuerzahlung im Januar gegeben, dann bekommst du im Mai diese gezahlten Steuern in Form eines "Steuerausgleichs" zurück.

    Danke. Diese Formulierung hatte ich gesucht.

    Hatte bereits folgendes gefunden, worin es eigentlich gut beschrieben ist jedoch nicht mit deinem Hinweis.

    Erläuterung

    Sie haben Verluste aus Kapitalvermögen erzielt?

    Positive und negative Kapitaleinkünfte werden grundsätzlich im laufenden Jahr miteinander verrechnet. Verbleibt hiernach ein Verlust aus Kapitalvermögen, dann können Sie diesen nicht mit dem Gewinn oder Überschuss aus anderen Einkunftsarten ausgleichen.

    Möchte nochmals kurz meine Situation schildern.

    Habe aktiv viel mit dem Xtrackers EUR Overnight Rate Swap UCITS ETF / ISIN: LU0290358497 / WKN: DBX0AN gehandelt.

    Der Freibetrag von 1.000,00€ ist schon längst ausgeschöpft und ich habe darüber hinaus aktuell bereits nochmals ca. 2.000,00€ Steuern bezahlt.

    Ich wollte eigentlich schon seit längerer Zeit in den FTSE All World einsteigen, jedoch immer Angst gehabt bzgl. eines größeren Rücksetzers. Es ist auch nicht gerade ein geringer Betrag, der investiert werden soll. Nun kann ich eigentlich entspannt investieren und bei einem Rücksetzer ein kurzer VK um die Verluste gegen meine Gewinne gegenrechnen zu können. Somit drücke ich eigentlich mein Einstiegskurs. Der FTSE soll dann die nächsten Jahre gehalten werden.

    Edit:

    Sollte bis Jahresende nichts mehr passieren, dann ist's auch gut und ich bin endlich im FTSE investiert :) (das ich eigentlich schon seit 1-2 Jahren vor hatte :( )

    Hoffe ich habe keinen Gedankenfehler. Wenn ja, bitte mich zu korrigieren bzw. einen Hinweis.

    Gruß

    Hallo,

    da hätte ich noch eine Frage bzgl. Verlusttopf / Verlustvortrag.

    Verlustvortrag

    Das mit dem Verlustvortrag habe ich verstanden. Ich kann Gewinne im Folgejahr nur mit Verlusten aus dem vorhergehendem/n Jahr/en verrechnen.

    Verlustopf

    Bsp.

    Aktie A im Januar 2024 mit -1.000,00€ Verlust verkauft. Aktie B im Mai 2024 mit 500,00€ Gewinn verkauft. Somit schrumpft mein Verlusttopf auf -500,00€

    Wie sieht es jedoch umgekehrt aus ? Ich meine auch damit im gleichen Jahr und nicht Jahresübergreifend.

    Bsp.

    Aktie A im Januar 2024 mit +1.000,00€ Gewinn verkauft. Aktie B im Mai 2024 mit -500,00€ Verlust verkauft.

    Frage:

    Darf ich nun noch meinen Verlust mit meinem Gewinn vom Anfang des Jahres gegenrechnen oder ist es generell nur möglich Gewinne auf bereits vorhandene Verluste anzurechnen und es spielt überhaupt keine Rolle ob dies im gleichen oder Folgejahr passiert?

    Gruß

    Hallo liebe Community,
    für das Santander Girokonto "BestGiro" im Girokonto Vergleichsrechner schreibt Finanztip den Kommentar "Achtung: Du musst die Rechnung aktiv selbst komplett begleichen, sonst wird es teuer."
    Ich stehe auf dem Schlauch. Was ist damit gemeint? Welche Rechnung ist wie zu begleichen? Ich habe kein Girokonto bei der Santander, ziehe dies aber in Erwägung.

    Viele Grüße,
    Zimbo

    Hallo,

    es gibt unterschiedliche Karten.

    Die einfachste und reine Kreditkarte zu 0€ Jahresgebühr lautet "Santander BestCard Basic". Der Nachteil ist, das nicht der komplette Betrag von deinem Konto eingezogen wird, den Du mit der Karte ausgegeben hast.

    Hierzu:

    Santander

    Wie bezahle ich meine Kreditkartenabrechnung?

    Bei unserer Santander BestCard Basic zahlen Sie bequem in monatlichen Teilbeträgen in Höhe von 5 %, mindestens 25 Euro des ausstehenden Betrages. Bei der BestCard Smart, Extra oder Premium können Sie frei wählen, ob Sie den gesamten Betrag auf einmal zurückzahlen möchten oder nur einen Teilbetrag. Bonität vorausgesetzt. Natürlich können Sie bei allen Karten auch jederzeit Ihr Kreditkartenkonto flexibel ausgleichen. Dafür überweisen Sie den ausstehenden Betrag einfach von Ihrem Girokonto auf Ihr Kreditkartenkonto.

    Beispiel:

    Für deine Karte musst du ein Konto angeben, von welchem am Monatsende der Betrag abgebucht wird. Nun gibst du mit deiner Karte 1.000,00€ aus. Am Monatsende werden mit der Kreditkartenabrechnung jedoch nicht die 1.000,00€ von deinem hinterlegten Girokonto abgebucht, sondern nur 5% (min. 25,00€). D.h. 5% von 1.000,00€ = 50,00€. Deine Kreditkarte ist weiterehin mit 950,00€ im Minus. Hierfür bezahlst du natürlich ordentlich Zinsen. Damit dies nicht passiert, musst du nun noch per Überweisung die 950,00€ ausgleichen, damit dein Kartenlimit wieder auf 0,00€ ist und du keine Verzugs bzw. Kreditzinsen hierfür zahlen musst.

    Meine Erfahrung:

    Ich besitze noch eine 1plusCard. Hatte mein Kreditlimit ziemlich ausgeschöpft. Gewissenhaft habe ich den Betrag zur Fälligkeit per Echtzeitüberweisung am letzten möglichen Tag überwiesen. Jedoch wurden trotzdem zusätzlich die 5% eingezogen. Ist eigentlich nicht schlimm, da dann eben der Kreditkartenlimit um diesen Betrag erhöht wird bzw. du dann eben Geld auf der Kreditkarte liegen hast. Im Prinzip wie bei einer Prepaid-Karte. Trotzdem war ich darüber irritiert und habe nachgefragt weshalb die 5% eingezogen wurden, obwohl ich ja den Betrag bereits ausgeglichen hatte. Die nette Dame meinte, das hängt damit zusammen, das die Lastschrift einige Tage vor Fälligkeit bereits angewiesen wird. Daraufhin fragte Sie mich, ob Sie nicht auf Vollzahlung umstellen soll. (D.h. es wird der kpl. Kreditkartenbetrag und nicht nur die 5% abgebucht).

    Ich fragte ob dadurch weitere Kosten enstehen würden -> nein.

    Wieso, weshalb oder warum das nun so ist - ??? Ob das damit zusammenhängt das ich noch die 1plusCard besitze oder ich schon langjähriger Kunde dort bin? Ich weiß es nicht. Jedoch wurde dann ab dem Folgemonat der kpl. Betrag abgebucht.

    Idee

    Solltest du dich für die Karte entscheiden, einfach mal danach beim Support anrufen und nett fragen ob es nicht möglich wäre (ohne weitere Kosten) auf Vollzahlung umzustellen.

    Hoffe die Ausführung hilft dir.

    Hallo,

    Eckdaten:

    - Tochter eigene Wohnung

    - noch in Ausbildung bis 2025

    wie gehe ich damit in der "ESt 1 A" Anlage Kind um?

    Die ganze Zeit wurde das Kindergeld auf mein Konto ausgezahlt. Nun möchte meine Tochter das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen. Die ganze Zeit habe ich das in der Steuererklärung so gehandhabt:

    In der ESt 1 A -> Anlage Kind Pkt. 6 (Anspruch auf Kindergeld (einschließlich Kinderbonus) oder vergleichbare Leistungen für 20xx) habe ich einfach die hälfte des Kindergeldanspruchs eingetragen.

    Der Anspruch besteht ja weiterhin bis sie die Ausbildung beendet hat.

    Frage:

    1. Kann ich bis 2025 weiterhin das so einfach hier eintragen?

    2. Muß meine Tochter das dann auch in irgendeiner Form in Ihrer ESt 1 A berücksichtigen bzw. irgendwo angeben?

    Gruß

    Also es ist eigentlich mehr ein Trader Depot.

    - keine Möglichkeit Sparpläne anzulegen

    - kein Depotübertrag

    - nur Direkthandel an der Börse "Tradegate"

    Findes es so zum Spielen ganz nett. Als Depotersatz kann ich es allerdings nicht empfehlen.

    Das schöne (finde ich) - man kann auch nur kleine Stückzahlen handeln. D.h. ETFs mindestordevolumen sind glaube ich 100,00€ und Aktien 500,00€. Hast du ein ETF der z.B. 130,00€ kostet, kannst du 1 Stück handeln. Da es keine Gebühren kostet, ist es egal.

    Hallo,

    ich habe mir diesen Beitrag von Saidi angeschaut. Darin vergleicht er Gisela mit Michael.

    Meine Frage: Weshalb erhält Gisel KEINE Grundsicherung?

    Habe einmal die Daten von Gisela hier eingegeben

    https://grundsicherungsrechner

    und Gisela hätte dann auch Anspruch auf ca. 370,00 € Grundsicherung.

    Somit

    1.175,00 € Brutto -> ca. 1.052,00 € Netto plus 370,00€ Grundsicherung (mit 578,00€ Unterkunft/Heizung gerechnet)

    wären dann 1.422,00€

    Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen, wo mein Denkfehler liegt?

    Gruß

    Hallo,

    hat jemand schon dort ein Konto eröffnet?

    Limitorder

    Wenn ja, wie viele Stellen nach dem Komma kann man dort Werte eingeben? Bei den meisten ist es ja auf 2 Stellen nach dem Komma begrenzt (z.B. Smartbroker+). Bei justTRADE z.b. kann ich jedoch 4 Stellen nach dem Komma einen Limitwert eingeben.

    Anton68

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Dem 5. VermBG im Link von tom70794 entnehme ich unter §11 (1) "Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen."

    Im Gesetz finde ich nichts zu bAV, gehe also davon aus, dass mein Arbeitgeber tatsächlich auf meine Bitte eingehen muss und das bAV-Angebot die VL nicht verhindert.

    Würde auch noch das hinzufügen

    (2) Auch vermögenswirksam angelegte Teile des Arbeitslohns sind vermögenswirksame Leistungen im Sinne dieses Gesetzes.

    Meins23

    Glaubst du mir, das ich die Seite heute schon mind. 5x auf hatte und immer nur darüberglogen bin? Habe das mit dem "Sonderfall" echt nicht gesehen.

    Was mich jetzt ein wenig stutzig macht ist dieser Satz

    "Ein anderer Nachteil ist jedoch, dass Du bei AVWL generell keinen Anspruch auf die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage hast."

    Wenn es sich nur darauf bezieht, das (so wie bei mir) die 319,08€ in eine Direktversicherung fließen - ok.

    Oder sagt dieser Satz aus, das damit jeglicher Anspruch (auch solcher, wie wenn ich einen eigenen VL-Sparplan aus eigenen Mitteln bespare) die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage entfällt.

    🤔🤔

    Altersvorsorgewirksame Leistungen – AVWL

    Seit 1. Oktober 2006 gilt in der Metall- und Elektroindustrie der Tarifvertrag Altersvorsorgewirksame Leistungen. Dieser löst den bisherigen Tarifvertrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) ab. Gefördert wird damit nicht mehr das generelle Sparen (Vermögensbildung), sondern der gezielte Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Für eine Übergangszeit bestehen beide Formen parallel. Nach der Übergangszeit können die tariflichen Leistungen nur noch zur Altersvorsorge eingesetzt werden.

    Quelle

    Den AVWL Tarifvertrag findet man hier

    AVWL IG Metall

    Hier steht unter § 3 Anlagearten und Verfahren. So wie ich das verstehe, ist dies nur in Direktversicherungen bzw. bAV möglich.

    Nochmals - mir geht es ja nicht darum die 319,08€ wo anderst drauflaufen zu lassen. Ich möchte nur wissen, ob es möglich ist zusätzlich ein VL-ETF Sparplan anzulegen und zu meinem Arbeitgeber sagen zu können "Bitte überweis von meinem Netto 33,34€ darauf."