Beiträge von Bumtschey87

    Dein neuer Tipp zeigt das Problem. Meine Bank (ING) ist als ein sog. Qualified Intermediary anerkannt. Das heißt aber nicht, dass man kein W-8Ben braucht. Davon rede ich die ganze Zeit. Man braucht es dann TROTZDEM, wenn man unter die Ausnahme fällt, dass Staatsangehörigkeit und Steueransässigkeit AUSEINANDERFALLEN.

    Und in der Tat: meine Stellschraube ist nun eben letztlich der Steuerberater (den ich separat mandatieren müsste)

    Mit Verlaub. Hilfreich sind deine Ausführungen nicht. Eher eine Mischung aus „ich weiß es auch nicht“ und „Stell dich nicht so an“.

    Zu den Fakten: ich bin Rechtsanwalt, weiß sehr wohl, dass ich einen Anspruch auf die Rückerstattung habe, und habe mich an fachkundige Leute gewendet, die wissen, wie die Durchsetzbarkeit funktioniert. Da kenne ich mich nicht aus.

    Du gibst ja sogar selbst zu, dass du nicht weißt, ob du W-8Ben gebraucht hast. Fazit auch hier: du weißt es einfach nicht. Wäre einfacher gewesen, dass zu sagen. Ich sage dir: nein, du hast es nie gebraucht. Die Bank, die es dir vorgelegt hat, hatte keine Ahnung.

    Zum Thema, die Bank „schwindelt mich an“. Nein. Eine Bank darf keine Steuerberatung oder Rechtsberatung machen. Ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Das einzige, was Banken dürfen, ist als Bote im Auftrag des Kunden handeln. Ergibt sich auf dem BMF-Schreiben vom 05.08.2019. Das war jetzt ein Gratis-Tipp von mir an dich.

    Wenn du mir inhaltlich wirklich weiterhelfen kannst - sprich wie die Durchsetzbarkeit funktioniert - danke ich dir.

    Vielen Dank für die erste Antwort.

    Zu deinen Fragen und deiner Anmerkung:

    1. Zumindest bei US-Einzelaktien ist es kein Problem - siehe jetzt nachdem wir das W-8BEN hinterlegt haben. Schweizer Aktien weiß ich noch nicht. Wir haben zumindest mal den Tax-Voucher erhalten. Im Übrigen lässt sich ein Gemeinschaftsdepot aus steuerlichen Gründen nicht vermeiden

    2. Automatisch ein W-8BEN hinterlegen darf eine Bank gar nicht. Gebraucht hat die Bank es ja gerade, weil meine Frau unter die Ausnahme des deutschen Wohnsitzes, aber abweichender Nationalität fällt. Daher musste sie es auch eigenhändig ausfüllen und unterschreiben. Darauf hinweisen? Wäre sicherlich nett gewesen.

    3. deine Rechnung stimmt natürlich mit den 17,5 %

    4. Spielt sich alles in 2024 ab und es geht um einen verhältnismäßig hohen Betrag. 3-jährige Regelverjährung ist also kein Thema.

    5. Ja - jetzt wurde es angepasst - meine Frau hat jetzt ihre deutsche Steueransässigkeit nachgewiesen. Daher Verringerung auf 15 % und Anrechnung auf deutsche Steuern.

    Zu deiner Anmerkung mit der Rückforderung: die Bank darf dazu gar nichts sagen - außer dass natürlich Rückforderungen vorgesehen sind. Steht sogar im Preis- und Leistungsverzeichnis - z.B. wenn man Bescheinigungen braucht.

    Dieser Spezialfall ist halt ein Problem. Da er die Kombination der Ausnahmen darstellt.

    Anmerkung zu deiner Situation: wenn du deutscher Staatsbürger bist, wundert es mich, dass du W-8BEN überhaupt gebraucht hast, da die Steuer immer korrekt angerechnet wird (es sei denn, man lebt im Ausland).

    Fazit: aus meiner Sicht muss die Rückforderung möglich sein - rechtlich wurde zu viel Steuer einbehalten. Die Frage ist nur wie

    Hallo, zusammen,

    ich brauche hier wirklich mal die Hilfe der "Cracks", da sich das Problem als schwieriger als gedacht herausstellt.

    Meine Frau (Spanierin) und ich (deutsch) haben ein Gemeinschaftsdepot. Bisher war kein W-8BEN hinterlegt. Da wir nun dem Sonderfall ausländische Staatsangehörigkeit unterfallen sind, wurde das Doppelbesteuerungsabkommen, bzw. die Interbankenvereinbarung USA-Deutschland nicht angewendet. Wir haben also zu viel Quellensteuer gezahlt (die vollen 30 % + danach nochmal Abzug von 25 %)

    Erst als wir nun W-8BEN eingereicht haben, wurde dies angepasst.

    Frage in diesem Sonderfall: wie können wir die Quellensteuer zurückerstattet verlangen, bzw. wo / welchen Antrag stellen mit welchen Formularen?

    Unser Steuerberater erklärte uns heute, nicht weiter zu wissen!

    Tausend Dank für eure Hilfe!

    Und nur weil Buffett und Munger das als Kriterium definiert haben ist es keine Glaskugel?

    Ich habe nicht behauptet, dass es „keine Glaskugel“ sei. Übrigens behaupten nichtmal Buffett/Munger selbst, dass sie in die Zukunft schauen können. Man kann lediglich den inneren Wert eines Assets bestimmen und dann eine Margin of Safety abziehen. Und dafür dient der 200-Wochen-Average als sehr veritabler Anhaltspunkt. Nicht mehr. Nicht weniger. Der 200-Tagesschnitt hingegen hat eigentlich keinerlei Aussagekraft über den inneren Wert einer Aktie. Nicht mehr. Nicht weniger.

    Wenn du die Kurse der dich interessierenden Aktien der letzten 200 Wochen in brauchbarer Form (csv oder so) finden kannst: wäre der Import in Excel ein denkbarer Weg für dich? Da kannst du dir den Durchschnitt selber berechnen so wie du magst.

    Das hingegen ist ein wirklich guter Tipp - den die Werte gibts soweit ich weiß auf Yahoo Finance. Hatte ich noch garnicht daran gedacht. Das gute alte excel eben.

    Ich frage gar nicht gezielt nach Portfolio Performance.

    Mir wäre es Recht, wenn ich das auch auf den schnellen Blick im www finden würde. Das muss es doch irgendwo geben.

    Zur (Außer-)Gewöhnlichkeit meines Anliegens: der 200-Tage-Schnitt ist eher Glaskugel bei der technischen Analyse. Der 200-Wochen-Schnitt hingegen ein hartes Value-Kriterium (Quelle ist ein alter Shareholder-Letter von Buffett und Munger).

    Hallo, liebe Finanztip-Community,

    ich habe eine relativ triviale Analyse-Frage, finde beim besten Willen aber nix (Kostenfreies).

    Ich möchte mir zu einzelnen Aktien den gleitenden 200-WOCHEN-Durchschnitt anzeigen lassen (wichtig: nicht Tage).

    Entweder als Grafik im Chart oder als Zahl.

    Gerne auch auf Englisch.

    Vielen Dank für eure Tipps!

    P.S. Nein, ein Bloomberg-Terminal möchte ich dafür nicht abschließen 😂

    Doch geht - über den OTC Handel. Man kann Genussscheine und „normale“ Roche kaufen.

    Es gibt die ISIN CH0012032048 = Genussschein

    Und die ISIN CH0012032113 = Aktie

    Die Aktie kostet fast 20 Euro mehr als der Schein.

    Weiterhin meine Frage: wie ist die steuerliche Behandlung und spricht etwas gegen die normale Aktie oder den Genussschein

    Hallo, zusammen,

    ich habe mal wieder eine Frage aus der Kategorie „ich bin verwirrt“.

    Möchte man in Roche investieren, gibt es dort als eines der wenigen verbliebenen Unternehmen in der Schweiz noch Namensaktien und Genussscheine.

    Neben dem unter Experten nicht gänzlich erklärbaren Preisunterschied würde mich interessieren, welche der beiden Papiere man besser kaufen sollte. Man liest häufig, der Genussschein sei leichter handelbar (bei ING gibt es aber beide Papiere).

    Wichtig auch: wie ist die steuerliche Handhabung? Gelten hier die 25 % oder der persönliche Steuersatz (also bei Genussscheinen)? Und werden Gewinne und Verluste mit anderen Titeln verrechnet (meiner Kenntnis nach nicht)?

    Vielen Dank wie immer für die kompetente Hilfe!

    Vielen Dank an die zwischenzeitlichen Antworten - der Verweis auf Google natürlich wie immer dabei.

    @Philip: wie ist es denn bei der Consors mit Zürich als Börsenplatz? So ganz habe ich die Informationen nämlich nicht verstanden.

    Außerdem ist mir nicht klar, warum ich je nach Broker einerseits im Zürich handeln kann und andererseits auf OTC ausweichen muss (angeblich)?

    Wenn ein Broker Zürich anbietet, kann ich doch wohl auch direkt die Aktien kaufen oder liegt ein Missverständnis vor?

    Hallo, zusammen,

    nachdem sich doch bei den verschiedenen Brokern im Allgemeinen und bei den Handelsplätzen im Speziellen einiges tut, habe ich eine Frage.

    Wo kann ich ECHTE Schweizer Aktien an der Börse (z.B. Börsenplatz Zürich) handeln?

    Es geht mir also nicht um OTC-Handel oder ADRs, die ich nicht möchte.

    Gibt es evtl. auch die Möglichkeit in Schweizer Franken direkt zu kaufen.

    Schließlich: mit welchen Kosten sind die jeweiligen Varianten verbunden?

    Danke für eure Hilfe!

    Ich bin bei der ebase mit mehreren Depots Kunde und da ist es genau umgekehrt, dass es einen Vermittler gibt und die Depots liegen bei der ebase. In dem Fall ist die BLZ die 700 130 00, das steht auf der Seite 2 des Übertragungsformulars (und den Kontoauszügen) https://portal3.ebase.com/cache/Formular9795800.pdf .

    du hast Recht - das war ein "Verschreiber", natürlich ist die OLB der Vermittler zu ebase.

    Bleibt neben der BLZ noch die Frage nach dem Banknahme den ich dann angeben muss?! Ist das die ebase (European Bank for Financial Services GmbH) oder die OLB?

    Vielen Dank!

    Um hier einmal etwas "Licht" ins Dunkel zu bringen - und den (zugegeben pointierten) Tierfuttervergleich mit Leben zu füllen:

    leider besteht oft das Missverständnis auf Kundenseite (nicht nur was Depotvollmachten anbelangt, auch andere Vollmachten), dass diese von Banken akzeptiert oder angeboten werden MÜSSEN. Häufig mit der Begründung: "das Gesetz sieht Vollmachten vor".

    Allerdings stimmt dies so nicht. Es gibt für eine Bank KEINE Verpflichtung, eine Vollmacht zu akzeptieren. Oftmals machen dies Banken auch nicht, um Missbrauchsgefahr zu mindern.

    Es gilt hier der allgmeine Grundsatz der Vertragsfreiheit.

    Auch eine sog. "Generalvollmacht" (häufiger: Vorsorgevollmacht) gibt dir keine Garantie, dass diese von der Bank akzeptiert wird.

    Nochmals Hallo, liebe hilfsbereite Community,

    bei meinem Depotübertrag hin zur ING und weg von der ebase stellt sich die Frage des abgebenden Instituts und der BLZ. Beides muss ich bei dem Depotübertrag-Vorgang bei der ING eingeben.

    Welches Insitut und welche BLZ muss ich hier eingeben?

    Hinweis: die ebase ist ja strenggenommen nur Vermittler - mein zugrundeliegendes Depot wird bei der OLB-Bank geführt. Auf den Kontoauszügen finde ich aber nur eine Depotnummer.

    Vielen Dank.

    Vielen Dank für die Info!

    Habe noch eine Anschlussfrage: kann in dem Gemeinschaftsdepot der ING jeder der Inhaber (also meine Frau und ich) den gleichen ETF mit zwei Sparplanausführungen (z.B. zu unterschiedlichen Zeitpunkten: 1. und 15.) besparen?

    Hintergrund: in der Summe liegen die beiden Sparraten über der Grenze von 1.000 EUR bei der ING.

    Vielen Dank!

    Hallo, liebe Community,

    folgende Frage: ich habe ein (Einzel-)Depot bei der ebase und möchte dieses zur ING übertragen. Dort allerdings auf ein (noch einzurichtendes) Gemeinschaftsdepot meiner Frau und mir.

    Frage an euch: geht das technisch?

    Dass es steuerlich eine Schenkung zu 1/2 darstellt ist bekannt.

    Mir geht es wie erwähnt nur um das ob. Oder muss ich erst ein Einzeldepot bei ING eröffnen und das dann umwandeln in ein Gemeinschaftsdepot?

    Vielen Dank!