Beiträge von Thommy73
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OK,dann seht ihr keinen weiteren Bedarf für eine Versicherung in dieser Konstellation- das beruhigt mich ja auch irgendwie...
Was sichert aber dann unsere PHV (s. Anlage im ersten Beitrag oder hier:
https://www.finanztip.de/community/attachment/5215-vertrags-anfrage-zu-et-wohnung-pdf/
für Risiken genau ab? Das erschließt sich mir noch nicht ganz.
Vielen Dank und allen einen schönen Abend!
Thommy
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Hallo in die Runde!
Ich habe eine Frage, die ich bis jetzt nicht richtig klären konnte:
Wir wohnen selbst noch zur Miete und vermieten seit Dez. letzten Jahres eine Eigentumswohnung. Wir sind noch neu in diesem "Geschäft", deshalb hier meine o.g. Frage. Die Abrechnung der BK übernehmen wir selbst, ansonsten läuft es über die WEG.
1. Diese ist doch verplichtet eine Grund-und Eigentümerhaftpflicht abzuschließen(?). Mir ist nicht ganz klar, welche Schäden diese nicht abdeckt.
2. Wir als Familie haben seit Januar 2023 eine PHV bei der Neodigital-Versicherung (Tarif: SDK Neva Plus). Die Antwort der Versicherung auf meine Frage nach dem darin enthaltenen Versicherungsschutz für die vermietete ET-Wohnung, füge ich hier für die Experten mit an.
Gäbe es also noch weitere sinnvolle Versicherungen oder sollten wir ggf. die PHV wechseln? Danke an alle hier, die sich an diesem Forum beteiligen und einen schönen Sonntag!
Thommy
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Vielen Dank allen, die geantwortet haben! Somit werde ich es wohl bei der gegenwärtigen Versicherung belassen.
Besten Dank nochmals für die hilfreichen Beiträge, Pumphut im Besonderen.
Viele Grüße,
Thommy
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Ich stehe vor einer ähnlichen Frage: Huk24 ab 2024 in SF 29 mit TK und VK mit 300 Eur SB. Die AKB sprich der Vertrag ist von 2010. Eine Umstellung auf nur TK würde bei mir 90 Euro sparen, allerdings dann mit stärkerer Rückstufung durch aktuelle AKB.
Wie funtioniert das mit dem Pausieren bei der Vollkasko? Bleibt diese dann auf der zuletzt erreichten Stufe und wird dann bei Reaktivierung weiter gezählt? Oder verfällt die SF in der VK irgendwann komplett, wenn sie über lange Zeit nicht abgeschlossen wird?
In 2-3 Jahren muss ein neues Fahrzeug her, wofür ich auf jeden Fall die Vollkasko abschließen würde. Aber das aktuelle Fz. ist Baujahr 2008. Da lohnt sich VK eigentlich nicht...
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Hallo Community,
wir haben eine Eigentumswohnung (WEG) erworben. Diese soll ab 1.12.23 an einen neuen Mieter vermietet werden. Selbst wohnen wir zur Miete und daran soll sich zur Zeit auch nichts ändern. Die ETW ist also unser einziger Immobilienbesitz, für uns ist dieses Gebiet noch etwas Neuland. Ist es notwendig bzw. sinnvoll für diese ETW eine separate Grundeigentümerhaftpflichtversicherung abzuschließen? In unserer Haftpflichtversicherung (SDK neva plus) für die Mietwohnung ist die Haftplicht für eine Mietwohnung zur Abwehr der Ansprüche der WEG enthalten. Diese "erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum".
Daraus lese ich, dass der neue Mieter (auch) eine eigene Privathaftversicherung haben sollte...
Reicht unsere Privathaftpflicht für die Absicherung der ETW mit aus? Habt ihr eventuell Empfehlungen für Policen bzw. Versicherungsvergleiche?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen und eine schönen Sonntag!
Thommy
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Hallo zusammen,
eine Privatperson (angestellt, gesetzlich versichert), die eine andere Person,auch gesetzlich versichert, nicht gewerbsmäßig pflegt, erhält dafür Gutschriften auf den Rentenkonto der GKV? Falls ja, erfolgt dies automatisch oder muss das von einer Seite veranlasst werden? Gibt es für die Zuerkennung von Rentenpunkten eine Ober-/Untergrenze in der wöchentlichen Arbeitszeit der Pflegeperson? ich suche gern selbst die Rechtsquelle, mir fehlt nur irgendwie der Pfad dahin...Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus.
Danke und viele Grüße!
Thommy
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Hallo in die Runde,
die Überschrift muss ich vielleicht etwas erklären:
Unsere kombinierte Privathaftpflicht- u. Hausratversicherung läuft noch bis Jahresende über die Allianz. In der Police (EHV 2007)ist bei Kündigung als Ablaufzeitpunkt der 31.12.22 - 12:00 Uhr mittags benannt. Die neu (online) abgeschlossenen Verträge bei jeweils anderen Anbietern beginnen alle mit dem 01.01.23 - 0:00 Uhr. Die Uhrzeit war hier nie frei wählbar.Habe ich hier einen Fehler begangen und hätte die Neuverträge schon am 31.12.22 beginnen lassen müssen? Andererseits habe ich von Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz gelesen, kann diese aber nicht konkret einordnen. Muss ich die neu abgeschlossenen Verträge nochmal um 1 Tag rückdatieren, um eine Lücke in der Absicherung zu vermeiden oder ist diese "12:00 Uhr mittags" - Reglung nicht ( mehr) zulässig?
Nachdem ich erst gestern hier im Forum hilfreiche Unterstützung erhalten habe, wende ich mich mit dieser Frage nochmal an euch.Danke und euch ein schönes Adventswochenende!
Viele Grüße!
Thommy
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Dankeschön, dann wird es wohl auch die Ammerländer werden- in der Hoffnung, dass der Versicherungsfall nie eintritt. Letztlich habe ich das Rad über die Jahre noch weiter aufgewertet: Qualitativ bessere Bremsen, Schaltung, Felgen....als in der "Werksausstattung".
Wenn ich diese Kosten hinzu rechne, käme ich locker auf 4000 Eur. Wiederbeschaffungswert.Darüber existieren aber keine Rechnungen mehr.Somit dürfte das für die VS nicht relevant sein.
Viele Grüße und vielen Dank nochmal! Thommy
Pumphut :Sind eigentlich die erwähnten Allg. Vers.- Bedingungen für Hausratversicherungen des GDV (VHB 2022) für alle Anbieter verbindlich?
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Hey, vielen Dank für die vielen schnellen Antworten. Wenn es sich bei einer Hausratversicherung grundsätzlich um Neuwertentschädigung handelt, könnte ich ja " irgend einen" neuen Anbieter wählen, solange die VS-Summe für das Fahrrad passt? Ich hatte an die Ammerländer Versicherung mit dem Excellent-Tarif gedacht.Dort wird der Kaufpreis für das Fahrrad abgefragt. Ist da nun der ursprüngliche Kaufpreis von 2005 i.H. v. 2500 Eur. oder der potentiell aktuelle von 3300 Eur. anzugeben?
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Hallo miteinander!
Ich besitze seit 2005 ! aus behinderungsbedingten Gründen ein Mountain-Bike-Dreirad der Firma Haverich. Damaliger Kaufpreis 2500 Eur., eigenfinanziert, jedoch im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet.Momentan schaue ich all unsere Versicherungsverträge duch. Unser aktueller VS für Haftpflicht und Hausrat ist die Allianz.Hier ist nur der Zeitwert versichert, was wohl der Regelfall ist. Ist euch ein Anbieter bekannt, der-im Fall der Fälle-den tatsächlichen aktuellen Neupreis ( jetzt 3300 Eur) im Falle eines Diebstahls/Vandalismus ersetzen würde? Eine separate Fahrradversicherung möchte ich dafür nicht unbedingt abschließen.Eine höhere Prämie in der Hausratversicherung wäre aber ok. Danke in die Runde!
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Exakt wie bei "Helmut_Ott" lief es bei mir. Wechsle auch ab 01.12. zu ESB.