Zusätzliche Grundeigentümerhaftpflichtversicherung bei 1 ETW zur Vermietung oder reicht bisherige Haftpfl-Versicherung?

  • Hallo Community,


    wir haben eine Eigentumswohnung (WEG) erworben. Diese soll ab 1.12.23 an einen neuen Mieter vermietet werden. Selbst wohnen wir zur Miete und daran soll sich zur Zeit auch nichts ändern. Die ETW ist also unser einziger Immobilienbesitz, für uns ist dieses Gebiet noch etwas Neuland. Ist es notwendig bzw. sinnvoll für diese ETW eine separate Grundeigentümerhaftpflichtversicherung abzuschließen? In unserer Haftpflichtversicherung (SDK neva plus) für die Mietwohnung ist die Haftplicht für eine Mietwohnung zur Abwehr der Ansprüche der WEG enthalten. Diese "erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum".

    Daraus lese ich, dass der neue Mieter (auch) eine eigene Privathaftversicherung haben sollte...


    Reicht unsere Privathaftpflicht für die Absicherung der ETW mit aus? Habt ihr eventuell Empfehlungen für Policen bzw. Versicherungsvergleiche?


    Vielen Dank für eure Rückmeldungen und eine schönen Sonntag!


    Thommy

  • Hallo Tommy73

    In unserer Haftpflichtversicherung (SDK neva plus) für die Mietwohnung ist die Haftplicht für eine Mietwohnung zur Abwehr der Ansprüche der WEG enthalten. Diese "erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum".

    Es ist übrigens nicht nur die Abwehr von Ansprüchen der WEG enthalten, sondern auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche.

    Was Sie in Ihrer PHV stehen haben ist eine absolut übliche und auch nachvollziehbare Klausel. Einmal angenommen Sie sind zu 10/100 Miteigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) und beschädigen irgendwas im Gemeinschaftseigentum, z.B. den Fahrstuhl beim ungeschickten Transport; Schadensumme 10k. Dann hat die WEG einen Schadenersatzanspruch über 10 k gegen Sie, den die Versicherung befriedigt, wenn alle anderen Randbedingungen erfüllt sind. Da Ihnen aber 10% des Fahrtstuhls selbst gehören, Ihr Miteigentumsanteil, bezahlt die Versicherung nur 9k.


    "Daraus lese ich, dass der neue Mieter (auch) eine eigene Privathaftversicherung haben sollte..."

    Der neue Mieter ist gut beraten, eine PHV mit Mietsachschäden zu haben. Diese Frage ist aber vollkommen unabhängig von der Frage, ob Sie eine PHV haben oder nicht. Wieder im Beispiel, der Mieter beschädigt den Fahrstuhl. Dann haftet er gegenüber der WEG über die Summe von 10k und nicht Sie. Demzufolge wird sich Ihre PHV auch nicht um den Schaden kümmern.


    Gruß Pumphut


  • Hallo "Pumphut",

    vielen Dank für die gut nachvollziehbare Erklärung! Würde eine zusätzliche Grundeigentümer- Versicherung für uns nun aber Sinn machen oder nicht?


    Vielen Dank und einen schönen Abend!


    Thommy73

  • Das kann so allgemein nicht gesagt werden. Die typischen Risiken, die bei einem nicht selbst genutzten Haus sinnvollerweise durch eine Grundeigentümerhaftpfltchtversicherung abgesichert werden, gibt es in dieser Konstellation nicht. Für die Verkehrssicherungspflicht oder für Schäden, die dadurch entstehen, dass irgend etwas vom Dach oder der Fassade fällt oder das Treppenhaus in mangelhaftem Zustand ist, haftet die Eigentümergermeinschaft und die ist ja bestimmt auch haftpflichtversichert. Schäden am Haus durch defekte Leitungen oder Feuer deckt die Gebäudeversicherung, für Unfug, den der Mieter anrichtet, haftet der Vermieter schon mangels eigenem Verschulden nicht. Irgend ein verbleibendes Restrisiko gibt es bestimmt, mir ist jetzt aber trotz intensivem nachdenken nichts eingefallen. Letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er ein theoretisches Restrisiko versichern will. Für die Haftpflichtversicherung spricht, dass die Kosten auf den Mieter abgewälzt werden können, aber das ist kein Argument. Nur weil es ein anderer bezahlen muss, wird es nicht sinnvoll, und ein intelligenter Vermieter wird im eigenen Interesse versuchen, die Nebenkosten für den Mieter möglichst gering zu halten.

  • Hallo Thommy73,


    Sie schreiben, Sie haben die PHV SDK neva plus. Auf der Homepage habe ich gefunden:


    „A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

    (1) einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung,“


    Falls dieser Text in Ihrer Police auch steht, haben Sie für Ihre vermietete Eigentumswohnung den vollen marktüblichen Haftpflicht- Versicherungsschutz. Sie brauchen keine zusätzliche Haus- und Grundbesitzer- Haftpflichtversicherung. Das wäre eine reine Doppelversicherung.

    Gruß Pumphut