Beiträge von Der Buhmann

    wo gibt es Rezensionen (über dich und deine Arbeit ?) zu lesen.

    Und ein Hinweis und Bitte: "‼️‼️" das unterstreicht deine Aussage nicht, für mich führt das sogar zum Gegenteil.

    Bin überall aufzufinden.

    Ich werde das Forum hier nicht erwähnen, wird dann wieder als Werbung ausgelegt.

    Ich möchte helfen und Quatsch revidieren, ist mir in dem Forum auch 15 Jahre lang (auch hier gab es anfänglich Anfeindungen und eklige Unterstellungen) gelungen.

    von mir gab es per se ja keine Bewertung. Einfach ein paar Hinweise und Wahrnehmungen im Kontext BSV.

    Und nichts desto trotz bin ich gegenüber BSV auch skeptisch, bin halt auch schon ganz schön auf die Nase gefallen. Und kann die Produkte in der Regel nicht empfehlen.

    Aber: die einen (bspw. du) sagen so, dien anderen (so wie ich) sagen so.

    Alles gut, soll gut sein...

    die Produkte v.a. super gut vermarktet und an Frau & Mann gebracht werden.

    dabei würde ich in keinem Fall unterstreichen, dass...

    Allerdings kommt die Verbraucherzentrale bei Punkt 2 und 3 zu einem differenzierten Fazit: Klick

    Mit wohl keinem Produkt wird mehr Schindluder getrieben als mit Bausparen, deshalb ist das Produkt aber nicht per de schlecht und schon gar nicht muss ich deshalb einer von denen sein, der Bausparen und die Verbraucher mit diesem Produkt vergewaltigt hat ‼️‼️

    Lasst es doch gut einfach gut sein, lest Rezensionen und dann wird klar, wie ich zu allem stehe und vor allem mich verhalten habe ‼️‼️

    Jemand, der eine günstige Reinigungskraft sucht, begrüßt die Gepflogenheit des Marktes bezüglich der Barzahlung. Ist Schwarzarbeit also gar nicht illegal?


    Es geht hier nicht darum, dass eine Dienstleistung nicht bezahlt werden soll. Jeder soll gerne für seine Leistung bezahlt werden, auch der Verkäufer von Finanzprodukten. Wenn aber die Bezahlung vom "Wert" des verkauften Produkts abhängig ist, dann besteht ein Interessenkonflikt. Der Kunde benötigt vielleicht nur einen BSV über 50k. Für den Verkäufer rentiert es sich aber mehr, wenn er bei gleichem Aufwand dem Kunden einen BSV über 100k verkauft. Damit wird die Provision mal eben verdoppelt und die Marge steigt.

    Die Verkäuferin bei Kaufland an der Kasse bekommt aber für einen Bezahlvorgang das gleiche Gehalt, solange der Vorgang zeitlich gleich ist. Egal, ob ich eine Flasche Wasser für unter einen Euro oder den Fernseher aus dem Angebot für 799 Euro kaufe. Sie hat also gar kein Interesse daran, dass ich mehr Geld ausgeben.

    Google mal nach mir und lese Rezension und Erfahrungsberichten mit mir z.b. aus einem bekannten Forum mit 16.000 Beiträgen meinerseits oder Google.....

    ....habe nicht viel falsch gemacht...

    Ist auch gut jetzt, lasst mich mit eurem Gejammer in Ruhe ‼️

    Ich sage nur Hebel, Erhöhung Eigenkapital, Senkung Beleihungsauslauf.......usw. usw. usw.

    Bausparen, die beliebteste Anlageform seit 70 Jahren in Deutschland, dies weil.......

    1) Alle Kunden/Verbraucher, die einen Bausparvertrag zeichnen dumm sind

    2) Alle Bausparverträge völlig erhöht und sinnlos abgeschlossen werden, damit der Bausparkassenvertreter viel Provision verdient

    3) kein Bausparvertrag individuell für ein Ziel berechnet und entsprechend zielgerichtet angeboten/gezeichnet wird

    ........

    Vorschlag, lasst mich mit diesem dummen Zeug in Ruhe, lasst uns die Diskussion beenden ‼️

    Bei Bausparverträgen kann man auch eine staatliche Förderung in z.B. durch eine Wohnungsbauprämie erhalten. Früher, also vor vielen Jahren war es noch möglich, dass man die (Eigen-)Mittel aus einem Bausparvertrag für jeden Zweck nutzen konnte, wenn der Vertrag mindestens sieben Jahre alt war.

    Diese Regelung wurde (bis auf eine Ausnahme für Jugendliche) abgeschafft und seither muss imnmer nachgewiesen werden, dass die Mittel "wohnwirtschaftlich" verwendet werden. Damit sind Bausparverträge eigentlich nur noch für Personen geeignet, die Immobilien erwerben möchten oder bereits eine Immobilie besitzen. Zum reinen Sparen (Kapitalanlage) sind diese Verträge nicht mehr geeignet. Die aktuellen Guthabenzinsen sollen jetzt nicht Gegenstand dieses Beitrages sein.

    Wenn jetzt wie oben von Der Buhmann dargestellt wird, dass Berater oder Mitarbeiter der Bausparkassen regelmäßig mit "Gefälligkeitsunterschriften" bestätigen, dass ein Vertrag wohnwirtschaftlich genutzt wird, dann ist das sicher nicht legal.
    Es wird auch nicht dadurch weniger illegal, dass es angeblich in der Branche so üblich sei und der Kunde offenbar "problemlos" ohne Nachweis eine entsprechende Bestätigung erhält.

    Es bringt nur zum Ausdruck, dass man (Verkäufer) mit allen Mitteln versucht, die zu einem großen Teil sinnlosen Bausparverträgen weiter in die private Kundschaft zu drücken. Die von den Bausparkassen gezahlten Provisionen für die verbundenen Banken oder die freien Vertreter scheinen doch ein großer Anreiz für dieses Verhalten zu sein.

    Sagt jemand, der Bausparen für nicht sinnvoll erachtet, aus welchen Gründen auch immer.

    Jemand der Bausparen nutzen will und kann begrüßt die Geflogenheiten des Marktes bezüglich dem Nachweis der Verwendung.

    Im übrigen zeichnen auch Verbraucher Bausparen, die keine Förderung bekommen und auch kein Eigentum besitzen, wo der Nachweis gar nicht erforderlich ist.

    Apropos Verdienst und Gebühren, wie töricht ist es zu glauben, diese fallen nicht an, wenn sie nicht deklariert sind oder offiziell gefordert werden, bzw. zu glauben, ein Verdienst für eine Dienstleistung müsse nicht bezahlt werden?

    Es findet sich in Rezensionen über mich/uns nichts von dem, was du befürchtest, nichts, noch nicht mal im Ansatz!

    1) Hebel bei Immobilien Finanzierungen - Erhöhung der Eigenkapitaldecke durch fremdfinanziertes Eigenkapital durch das erkaufte Bauspardarlehen, Senkung des Beleihungsauslaufs für das Generieren günstigerer Zinskonditionen für den Restfinanzierungsbedarfs , was ich eindrucksvoll belegt und verdeutlichen hatte

    2) der Krankenschein fürs Haus für Immobilieneigentümer - ein paar Euros ansparen, den doppelten als günstiges Darlehen damit kaufen für plötzlich eintretenden Reparatur/Modernisierungsbedarf

    3) die staatlichen Förderungen - Erhöhung der Rendite auf immerhin rund 3%, was ich belegt hatte!!

    4) die Bestätigung der wohnwirtschaflichen Verwendung durch den Berater für den Verbraucher - der die entsprechende Haftung trägt.

    ........um nur einige durchaus zu erwähnende Gründe für Bausparen noch mal zu benennen, waren Gründe, wofür man den Account gebannt hatte und zu denen ich weiterhin stehe, ganz gleich, ob ich Makler bin oder nicht. Dies mal ungeachtet davon, dass es hier um bestehende Bausparverträge ging, wo es Ratschläge gab, die schlichtweg einfach falsch waren, die Geld gekostet hätten, die dem Verbraucher geschadet hätten!

    Dein Gefasele von Grauzone und illegal ist unerträglich und unsäglich! Ebenso deine Unterstellungen von Abzocken und Produktverkäufern, nur weil man Tatsachen zur Hilfestellung postet und diese auch fundiert belegt hat!

    Unerträglich wird es dann, wenn du davon schreibst, dass man ein Produkt besser bewertet, weil man es angeblich verkauft! Wann haben wir den letzten BSV als Sparvertrag verkauft? Na?!?

    Merkste selber, oder?!?

    Und genau von diesem Account wurden eben jene, durchaus rechtswidrigen Vorgehensweise propagiert.

    Eine wohnwirtschafliche Verwendung auszusprechen, etwas völlig gängiges in der Branche (Haftung übernimmt im übrigen der Berater/ich!!) als rechtswidrig darzustellen ist eine nächste Frechheit, denn man hilft, unterstützt damit den Verbraucher!!!

    Es ist also unverschämt, die Tatsachen darzustellen? Ich verweise hier mal auf folgenden Post von Der Buhmann , sowie die weiteren in eben jenem Thread. Trotz Hinweis auf die Illegalität der propagierten Vorgehensweise wurde eben jenem weiter verteidigt.


    Und wenn es noch "senior senior" und "mini junior" gibt, ist mir das auch egal. Die Aussagen wurden unter dem Account Der Buhmann getätigt. Wenn sich Vater und Sohn den Account teilen, treten beide nach außen hin trotzdem als die gleiche Person auf. Und genau von diesem Account wurden eben jene, durchaus rechtswidrigen Vorgehensweise propagiert.

    Ja unverschämt, weil sollte es nicht um Hilfe und Rat für Ratsuchende gegen? Liest du, was ich rate, wie ich es begründe?!?

    Dir geht es um Zensur und Sperrung (schon damals die gegen meinen Vater war unberechtigt und ungerecht!!), das perfide daran, du plädierst für Generalzensur gegen Familie Buhmann!!

    Pfui, ich bin jedenfalls froh, dem Hilfe-, und Ratsuchenden mit besten Wissen und Gewissen einen Rat, eine Hilfestellung gegeben zu haben!

    Ich habe mir nun alle eure vorgeschlagenen Dinge notiert und frage die im Termin ab. Mit den Möglichkeiten die mir angeboten werden muss ich dann durchrechnen, was Sinn macht. Danke nochmal an alle! Ich gebe dann natürlich Rückmeldung.

    Eine Frage hat sich bei mir noch ergeben: angenommen, es gibt eine attraktive Bonuszahlung für BSV1 und er wird aufgelöst. Was würdet ihr dann mit BSV2 machen? Meine erste Idee wäre, BSV2 auf 20.000€ zu erniedrigen und dann bei Zuteilungsreife mit Darlehen zu nutzen?

    Man müsste die gesamten Finanzierungsdaten aus Gesamtkosten (aufgeschlüsselt mit den Einzelposten, um den Beleihungswert ermitteln zu können), Eigenkapital/Eigenleistungen und dem Finanzierungsbedarf kennen, dann könnte man Stellung beziehen, wie viel Bauspardarlehen Sinn macht, um den Beleihungsauslauf so zu senken, als dass es für eine bessere Kondition Sinn macht.

    Wie schon angemerkt von mir, auch ein möglicher Bonus bei Darlehensverzicht ist ebenso in Betracht zu ziehen und anzufragen, wie ggf. eine Auffüllung/Einzahlung in den zweiten Vertrag, um ein ggf. benötigtes, höheres Bauspardarlehen zu erzielen.

    Guter Beitrag :thumbup:

    Unverschämt, diese Aussagen wieder!

    Es gibt Buhmann junior und senior, wenn du schon recherchierst oder vergangenes aufführst, dann bitte richtig und zudem, was verdiene ich jetzt genau an meiner fachlichen Expertise?

    Mir sind falsche Empfehlungen und falsche Ratschläge zurecht ein Dorn im Auge, das ist keine Qualität!


    Was es zu sagen gibt, habe ich fachlich geschrieben, verkaufen möchte ich und kann ich auch hier überhaupt nichts!


    Empfehle im übrigen, wenn man schon auf meine berufliche Expertise verweist, die Bewertungen über mich zu lesen.

    Hier will ich helfen und guten Rat geben!!

    Es sind nicht zwingend 50% Mindestansparung erforderlich, ggf. lässt sich bei beiden Verträgen (1 Erhöhung/2 Teilung oder Ermäßigung) auch mehr Zuteilungssumme (und somit mehr Bauspardarlehen) erzielen. Im übrigen kann/könnte man auch mit Auffüllungen/Einmaleinzahlungen arbeiten.

    Ziel sollte es sein, bei diesen Zinssätzen und dem Hebel Beleihungsauslauf, so viel wie möglich Bauspardarlehen abzugrenzen, max. - in die Gefahr kommst du aber nicht - 50.000 Euro.

    In Abhängigkeit von den Bewertungszahlen und dem Gesamtkrunstrukt der gesamten Finanzierung (in Bezug auf den Beleihungsauslauf des Restbedarfs) sind die Entscheidungen zu treffen.

    Keine Bausparkasse wird heute diesen ersten Vertrag mit dem damaligen Darlehenszins von 2,65% effektiv erhöhen - das wäre so ähnlich wenn du bei deiner Bank heute nachfragen würdest, ob sie dir dein Darlehen von 2019 mit dem damals günstigen Zinssatz heute ein wenig aufstocken würden.
    Aufstocken vermutlich ja, dann aber mit einem neuen Zinssatz.

    Sei mir nicht böse, aber deine Ratschläge helfen nicht weiter und sind praxisfremd!

    Das Recht der Erhöhung steht in den ABB des damaligen Tarifs, da kann und wird die Bausparkasse kein Veto einlegen dürfen!

    Ich empfehle dringenst, meine Ratschläge zu befolgen.

    Wie sollen die beiden Verträge zusammengelegt werden? Die Konditionen sind bei beiden Verträgen grundverschieden.
    Vertrag 1 kann eigentlich nur aufgelöst werden und das Guthaben als Eigenkapital genutzt werden.

    Vertrag 2 ist weit von einer Zuteilung entfernt. Entweder laufen lassen und zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen, sofern eine Sparrate als zusätzliche Belastung zu dem Immobilienkredit noch erträglich ist.

    Die Gesamtfinanzierung über ein "normales" Immobiliendarlehen abwickeln.
    Die beiden Bausparverträge sind zur Finanzierung für das Vorhaben nicht geeignet.

    ?? In dem die Bausparkasse z.B. Vertrags/optionsänderungen bzw. einen Tarifwechsel zulässt/ermöglicht! Die Zusammenlegung ist, das mal nebenbei erwähnt, auch nicht das Zünglein an der Waage und der Kern meiner Ratschläge/Vorschläge.

    Dein Ratschlag ist nicht zielführend, was zu prüfen ist, habe ich dargestellt und ganz sicher, mind bei dem ersten Vertrag ist mit Erhöhung eine zuteilungsreife mit genügend Blankodarlehen zu erzielen und bei diesen tollen Zinsen deutlich unter Marktniveau zu nutzen. Dies wie beschrieben mit dem Effekt eines Hebels für die Senkung des Beleihungsauslaufs, was das Restdarlehen auch noch günstiger gestalten läßt!

    Keine guten Tips in Anbetracht der günstigen Darlehenszinsen und dem Hebel, den das Bauspardarlehen in Bezug auf den Beleihungsauslauf und einhergehender günstiger Zinsen für den Restbedarf aufgrund des geringeren Beleihungsauslaufs erzielen kann.

    1) Zuteilung kann durch Ermäßigung der Bausparsumme herbei geführt werden, erfragen, ob Zwischenfinazierungszeit entsteht, die sich alle mal rechnen kann und den monatlichen Zins-, und Tilgungsaufwand auch überhaupt nicht erhöht!

    2) Bauspardarlehensanspruch kann durch Erhöhung der Bausparsumme erhöht werden

    3) Das blanko gewährte Bauspardarlehen (in Summe bis 50.000 Euro) verringert den Beleihungsauslauf für den geringeren Restbedarf!

    Zusammenlegen, Bauspardarlehen auf 50.000 Euro begrenzen, da das Darlehen dann blanko, ohne Grundschulden, gewährt wird.

    Aufpassen, bzw. in Erfahrung bringen:

    1) Wie hoch ist die Zins-, und Tilgungsrate aus beiden Darlehen bzw. wenn Zusammenlegung (die auch Sinn ergeben kann, um die Zins-, und Tilgungsrate geringer zu halten) des Bauspardarlehens?

    2) Hat einer der beiden Verträge (eher der ältere) eine Bonusoption, wenn auf das Bauspardarlehen verzichtet wird? Verzicht auf Bonus könnte den Darlehenszins unattraktiv machen.