Mein Vater ist hier gesperrt worden, u.a. auch, weil er direkte Hilfe angeboten und teils mit Signatur bzw. Verweis darauf gepostet hat.
Beiträge von Der Buhmann
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Der
Hallo mboetchen,
Hat der Notar das wirklich gesagt? Wäre ziemlich untypisch.
Aber die wichtigere Frage: Wie schätzen Sie Ihre Bonität ein? Wie soll das Verhältnis Eigen- zu Fremdkapital sein? Bekommen Sie garantiert eine Finanzierung zum vereinbarten Kaufpreis? Sie haben doch sicherlich nicht nur mit einer Bank verhandelt?
Gruß Pumphut
Selbstverständlich sagt der Notar das!
Möglicherweise aber lässt sich auch ein Vorbehalt der Wirksamkeit des Kaufvertrag in den Vertrag integrieren.
Anderseits, wenn ihr heute eine Finanzierungszusage erwirkt habt, diese aber nicht annehmt, was soll der Grund in 3-4 Monaten sein, dass eine neuerliche Anfrage kein positives Votum nach sich zieht?
Wir halten aber auch Banken vor, die die Widerrufsfrist nicht auf 14 Tage festschreibt.
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Glaubst Du das ernsthaft, wenn Du keine Wahl bei der Bank hast?
Überhaupt scheinen Deine konstruktiven Vorschläge als Experte in diesem Faden recht überschaubar zu sein.
Wenn du keine Wahl bei der Bank hast?
Was meinst du damit?
Sie sind immer so konstruktiv, wie man sie versteht, bzw. verstehen will.
Er hat vom Grundsatz 3 Möglichkeiten:
1) Maximale Zuteilungssumme zum Ablösetermin ermitteln lassen, Vertrag entsprechend auf diese Summe ermäßigen und zum Ablösetermin Restschuld belassen und/oder ggf. anderweitig ablösen
2) Volle Summe später zuteilen, bis zum Ablösetermin zwischenfinanzieren
3) Erforderliche zusätzliche Einzahlungen ermitteln lassen, die dazu führen, dass die volle Summe zum regulären Ablösetermin ausgezahlt werden kann

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Hier käme ich auf die Idee, dass man sich die Immobilie nicht leisten kann. 1 % Tilgung bei 1 % Zins ist finanzieller Selbstmord. Selbst 2 % Tilgung wäre nach meinem Gefühl zu riskant jedenfalls bei einer Zinsbindung von 10 Jahren. Die Anschlussfinanzierung bringt Dich um. Und dass das mit einem Bausparer nennenswert billiger wird, halte ich für ein Märchen.
Siehst du, andere kommen bezüglich der Tilgung und Laufzeiten aber auf andere Sichtweisen.
Es ging bezüglich der (kalkulatorischen) Laufzeit doch nur darum, aufzeigen zu können, dass Zinsfestschreibungszeiten nicht unbegrenzt lang auszuwählen sind, entsprechend entsteht ein Zinsrisiko und eben dies kann ich sehr wohl über Bausparen ausschalten, in dem ein BSV nach Ende der Zinsfestschreibungszeit die Restschuld ablöst.
Das sind doch auch keine von mir favorisierten Finanzierungsmodelle, es sind aber Finanzierungsmodelle die auch Sinn ergeben können, so jemand null Zinsrisiko wünscht, ohne ein Volltilgerdarlehen zu wünschen. Dies mal ungeachtet der Tatsache, daß Zinsfestschreibungszeiträume größer 30 Jahre ohnehin nur von wenigen Banken angeboten werden und aufgrund der Zinsaufschläge wirtschaftlich auch wenig Sinn ergeben.
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Selbstverständlich kann man nachfragen wie die das Handhaben mit eventuellen Zinsaufschlägen in solchen Situationen. Kann natürlich sein, dass die Mauern.
Zinsaufschläge? Auf welchen Basiszins?
Das sind keine Zinsaufschläge, das ist ein ganz normaler Zwischenkreditzins, der in Abhängigkeit zum Zinsniveau erst ermittelt werden kann, wenn es soweit ist.
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Die Abschlussgebühr hatten wir aus dem Eigenkapital entrichtet
Das war positiv
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Man kann das Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung aufnehmen, die lange genug ist, damit das Darlehen bei ihrem Ablauf abbezahlt ist (oder nur noch eine sehr überschaubare Restschuld übrig ist, bei der auch 7% Anschlussfinanzierung nicht wehtun). Wir haben das so gemacht.
Wir haben keine 30 Jahre gebraucht, aber es gab und gibt durchaus auch Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung über 20, 25 oder 30 Jahre. Man muss nicht nach 10 oder 15 Jahren anschlussfinanzieren. Und 2021, als der Threadstarter finanziert hat, waren die Zinsunterschiede zwischen den Laufzeiten sehr überschaubar. Das hatte ich oben schon geschrieben - da gab es auch 20, 25 oder 30 Jahre für Zinssätze um die 1-1,5%. Komplette Sicherheit, keine Zwischenfinanzierung nötig, und wenn wider Erwarten die Zinsen doch nochmal günstiger werden auch noch dein Sonderkündigungsrecht 10,5 Jahre nach Auszahlung des Darlehens.
Jo, so habe ich es angeboten und trotzdem gab es Konstellationen, wo die kürzere Laufzeit in Kombi mit Bausparen - oder besser in Kombi aus Annuität in Kombi mit Restschuldabsicherung über BSV - wirtschaftlich auch Sinn ergeben haben.
Es gab sie diese Konstellationen und das Zinsdelta zwischen einer 10 und einer 30 jährigen Zinsfestschreibungszeit lag nicht selten auch mal - insbesondere im höheren Auslaufsegment - bei 1%, zumal nicht wenige Finanzierungen tatsächlich auch über 30 Jahre laufen.
Betrachtet man nun noch, das - mal als Beispiel - 1 % Tilgung bei 1% Zinsen (2% Annuität) rund 70 Jahre Anspruch nimmt, das Darlehen zurückzuführen, während 1% Tilgung bei 4% Zinsen (5% Annuität) 40 Jahre Tilgungszeit in Anspruch nimmt, kann man durchaus auf die Idee kommen, eine Kombi aus Annuität und Bauspardarlehensablösung der Restschuld nach Zinsbindungsende in Anspruch zu nehmen, um nicht unnötig zu viel Zins für die lange Zinsfestschreibungszeit zahlen zu müssen.
Natürlich sollte man sich bezüglich der Tilgung Gedanken machen, durchaus kamen aber zu der Zinsniedrigphase auch Verbraucher zu Eigentum, die mit wenig Tilgung arbeiten mussten, um die Haushaltspauschalen einzuhalten. Eben Verbraucher, die mit einer langen Tilgungsstrecke und/oder Restschulden zu Rentenbeginn (mittlerweile sind die Kriterien bezüglich Lebensphasenplanung verschärft worden) leben konnten.
Der eine Verbraucher so, der andere so und noch ein anderer wieder so. Da gab/gibt es eine große Vielfalt bezüglich Risikomentalität und Bedingungen, die eine Finanzierung und somit der Erwerb von Wohneigentum zu erfüllen hat. -
Solche doch sehr speziellen „Einzelschicksale“ kann man doch dann aber nicht der Bausparkasse zum Vorwurf machen.
Jo und guckt man genauer hin, stellt man fest, das Wort Einzelschicksal passt häufiger nicht ganz.
Naja, dies mal ungeachtet der unzählig abgeschlossenen, unsinnigen Bausparverträge, wofür es gar keine Zuteilungsberechnung gibt. Unschwer zu erraten, warum es die nicht gibt, der Berater wäre entlarvt, u.a. weil die Bausparsumme viel zu hoch ist, die Besparung viel zu gering ist und sich dadurch Zuteilungen gar nicht innerhalb einer erträglichen oder benötigten Zeit erreichen lassen.
Meine Aussage bezüglich der Einhaltung der Zuteilungsprognosen bezieht sich auf individuell berechnete Bausparverträge, die individuell für ein konkretes Ziel abgeschossen worden, nicht auf die Vielzahl der sinnlos abgeschlossenen BSV zur Einnahmenoptimierung.
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Das war mir nicht bewusst - ich dachte, dass es mit der Erhöhung der monatlichen Beträge getan wäre - Am Ende ist ja trotzdem der Betrag nach 15 Jahren eingegangen, wie es vereinbart war. Start ein Jahr später, aber die Summe ist am Ende dieselbe.
Naja, es fehlt aber ein Jahr Liegezeit, zumal die Abschlussgebühr auch nicht auf einmal gezahlt, sondern eher verrechnet wurde (Bausparkonto stand einige Monate im Minus) und technisch fängt der Bausparvertrag erst an, sobald der erste Euro Guthaben vorhanden ist.
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Es gab eine Verzögerung.
Wir hätten, wenn alles planmäßig verlaufen wäre, schon ein Jahr früher mit der Besparung starten müssen. Und zwar mit 389 EUR/Monat.
Da es aber in unserem Fall ein Horrorszenario mit Betrug bei der Vermessung/Grundstücksteilung gab, die noch einmal einen komplett neuen Bauantrag für 1000 EUR mit sich zogen, sowie nochmal die Wartezeit der Baugenehmigung um weitere 3 Monate verlängerten, mussten wir Bauzeitzinsen von knapp 800 EUR/Monat zahlen, da wir schon längst hätten tilgen müssen/wollen. Uns fehlt also auch ein Jahr Tilgung im A-Darlehen.
Aus diesem Grund hatte ich 389 EUR/Monat mal 12 gerechnet und darum gebeten, dass wir erst ein Jahr später mit der Besparung starten. Die Summe wurde dann auf die 389 gerechnet, sodass wir nun 418 zahlen.
Ok, dann hat sich der Grund für die Zuteilungsverspätung ja gefunden.
Man könnte jetzt nachsparen (Sparrate erhöhen oder eine Einmalzahlung tätigen), um auf das geforderte Mindestsparguthaben für die Zuteilung zu kommen oder aber durch eine Ermäßigung zu dem gewünschten Zuteilungstermin etwas weniger zuzuteilen.
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hätte so etwas eine jurstische Konsequenz ?
Weise ich das nach, sicherlich, aber das nicht immer so einfach.
Ich habe vor kurzem bei einem Verbraucher erwirkt, dass die BHW Bausparkasse 2 völlig unsinnige Bausparverträge mit einer Summe von 280.000 Euro (5.600 Euro Abschlussgebühr!) aus Kulanz rückabgewickelt hat, da zum einen die beiden Vorausdarlehen schon über Bausparen getilgt wurden und es einen weiteren Bausparvertrag in der Ansparphase gab. Es war ersichtlich, dass diese Bausparer überhaupt keinen Sinn, keinen Nutzen ergeben haben, da die Einzahlungen für die beiden BSV erstens viel zu gering waren (das war schon eine Frechheit) und zum anderen in die beiden anderen Bausparverträge bezüglich Zuteilungsmasse (Anspargrad) mehr Sinn ergeben hätte.
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Das ist echt betrüblich und lässt mich über die Produktklasse mal wieder staunend zurück.
Was soll dann der Ablaufplan: grobe Orientierung / Richtschnur / kann doch alles anders kommen ?
Bei solchen Finanzentscheidungen braucht ich doch grösstmögliche Planungssicherheit.
Frage an dich: wie kann ich diese so haben?
Wie hast du sie, wenn du 500.000 Euro aufnimmst, nach 10 oder 15 Jahren die Restschuld von z.B. 350.000 Euro (da ist dann schon sehr viel getilgt worden) zu 7% anschlussfinanzieren musst?
Ja, in der Ansparphase bis zum Investitionszeitpunkt wirst du ggf. in anderen Anlageformen mehr Eigenkapital gebildet haben (garantiert ist da aber auch nur schlechter verzinst etwas in Festgeldanlagen), auch ist der Tilgungseffekt nach Abschluss des Darlehen annuitätisch höher, aber Zinsgarantien hast du auf die Restschuld keine.
Zu dem, garantiert werden darf nichts, aber in der Regel wurden Zuteilungsberechnungen fast immer eingehalten, so man sich an die entsprechenden Sparpläne und Zuteilungsbedingungen gehalten hat.
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Alternativ kann man bei der DSL und bei der Bausparkasse nach den Konditionen für eine Zwischenfinanzierung nachfragen und damit eine alternative Rechnung aufmachen.
Das kann man natürlich nicht, da man das Zinsneveau zum vermeintlichen Zuteilungstermin nicht kennt.
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Klare Empfehlung:
1. es müsste einen Ablauf-/Auszahlplan geben, dieser hat mMn eine gewisse Verbindlichkeit
2. Dann würde ich neben der Email einen Termin mit eurem BHW Verkäufer machen, nochmal alles anschauen. Erklären lassen. Vielleicht stimmen ja auch die Zahlen nicht, die dir das BHW-Portal "auswirft".
1) Nein, diese Verbindlichkeit gibt es nicht
2) Das ist auch meine Vermutung. Gibt es eine Berechnung aus der Abschlusszeit und wurde dieser Plan auch eingehalten, wird die Zuteilung auch erfolgen.
Möglicherweise wurde aber auch einfach nur was falsch verstanden oder aber (eher wahrscheinlich) falsch verkauft.
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Ja. Im anderen Thread hast Du aber Folgendes geschrieben:
Du hast den Eindruck erweckt (und ich bin mir sicher, so hast Du das auch in Deinen Verkaufsgesprächen getan), dass es diese Fälle faktisch nicht gibt, dass das ein theoretisches "Totschlagargument" ist ohne jegliche Grundlage.
Es ist ein großer Unterschied, ob man sagt: "Bausparkassen können und dürfen die Zuteilung nicht versprechen, in der überwiegenden Zahl der Fälle ist es in der Vergangenheit gutgegangen, aber manchmal geht es auch schief, dann braucht man eine Zwischenfinanzierung, die kostet Geld und man ist in der Regel darauf angewiesen, was die Bausparkasse einem anbietet, weil man dann quasi keine andere Wahl hat."
Würde man das Kunden so deutlich sagen, würden sie sich vermutlich gegen ein Bausparkonstrukt entscheiden. Denn Bausparverträge, vor allem diese Tilgungsaussetzer-Konstrukte, wurden aggressiv und gezielt gerade gegenüber sicherheitsbewussten Kunden beworben mit einem "dann ist alles geregelt und abgesichert bis zum Ende, keine Sorge über eine Anschlussfinanzierung". Und ausgerechnet für solche Kunden ist so ein Konstrukt - mit dem inhärenten Risiko, dass die Zuteilung nicht klappt - ja gerade nicht geeignet.
Warum spekulierst du?
Ich habe das den Verbrauchern so gesagt, wie ich es hier auch schreibe. Sagen ist aber einfacher als schreiben, das nur mal so am Rande.
Viele Bausparverträge habe ich übrigens nicht verkauft.
Mal kurz am Rande: Wie ich berate, auftrete, wozu und wofür ich stehe und vertrete läßt sich in einem bekannten Forum mit 16.000 Beiträgen meinerseits und über 80 Erfahrungsberichten mit mir/uns übrigens wunderbar nachvollziehen.
Von nicht eingehaltenen Zuteilungen aus von mir vermittelten Bausparverträgen liest du über einen Zeitraum von 15 Jahren da null komma null! Niente!
Schön wäre es, wenn man mich bzw. meine Person hier einfach mal aussen vor lassen würde und das zur Kenntnis nimmt, wie ich Dinge sehe und bewerte!?!
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Okay. Und du vertrittst jetzt die Auffassung, dass ein Bauspardarlehen über die Summe genauso harte Kriterien hat wie ein Annuitätendarlehen über die Summe 2x? Bei niedrigeren Zinsen für das Bauspardarlehen?
Nein, ich weiß es.
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Es gab aber zu Corona-Zeiten Annuitätendarlehen zu 0,xx% Zinsen auf 10-15 Jahre, selbst auf 20, 25, 30 Jahre gab es Zinsen in der Größenordnung 1,0% bis 1,5%. Ich weiß das, weil ich zu dieser Zeit selbst eine Immobilie gekauft habe und diverse Angebote für Annuitätendarlehen eingeholt habe. Und zwar ganz ohne Abschlusskosten, ohne Opportunitätskosten (0,01% Habenzins über 15 Jahre...), ohne spätere Zwischenfinanzierung, mit Sicherheit bis zum Ende und ohne schlaflose Nächte.
220.000 EUR zu 5% zwischenfinanzieren sind fast 1.000 EUR im Monat Zinskosten, 11.000 EUR im Jahr. Aktuell verzögert sich beim Threadstarter die Zuteilung um ca. 15 Monate. Das macht Kosten von 13.750 EUR (bei 5% Zins für die Zwischenfinanzierung, vielleicht ist es noch mehr bis 2036, wer weiß).
Egal wie Du es drehst und wendest, das war - sorry - einfach ein Scheissdeal für den Threadstarter. Er wäre mit einem ganz normalen Annuitätendarlehen mit 1,x% Zinsen über 25 oder 30 Jahre soviel besser gefahren, hätte sich damit noch niedrigere Zinsen gesichert und müsste jetzt keine schlaflosen Nächte haben.
Selbstverständlich habe ich da ebenfalls kein Bausparen verkauft, sondern längere Zinsfestschreibungszeiten ausgewählt, allgemein Bausparen wenn überhaupt bei Finanzierungen nur als zusätzliche Absicherung neben der Annuität empfohlen.
Tut mir leid, ich kenne keine Abweichung von 15 Monaten gegenüber einer prognostizierten Zuteilungsberechnung. Ich kenne noch nicht mal ein halbes Jahr, so man sich an den Zuteilungsbedingungen (Einzahlungen, Zuteilungszeitpunkt, Zins- und Tilgungsrate nach Zuteilung und Zinssatz) gehalten hat.
Hier muss es einen anderen Grund für die "Nichtzuteilung" trotz prognostizierter Berechnung oder Abweichung zu dieser geben!
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Alles anzeigen
Ok, ich erkläre nochmal langsamer:
TE hat zwei Verträge:
- klassisches Annuitätendarlehen und
-BSV mit Vorausdarlehen.
Beide wurden während der Niedrigzinsphase abgeschlossen und sind bereits risikogeprüft.
Jetzt haut der BSV nicht mehr hin, TE benötigt ein neues Vorausdarlehen.
TE und seine Frau sind mittlerweile Rentner, haben also weniger Einkommen. Das Vorausdarlehen, das neu benötigt wird, dürfte einen höheren Zinssatz haben und es gibt eine neue Risikoprüfung.
Klar kann man jetzt sagen, er würde ja auch kein normales Darlehen bekommen. Das ist aber nicht der Punkt. Das Bauspardarlehen würde er nämlich bekommen und es gäbe kein Problem, wenn rechtzeitig zugeteilt würde.
Was ich jetzt tun würde: Dringend mit der finanzierenden Bank sprechen.
Nein, selbstverständlich wird auch das Bauspardarlehen geprüft!
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Das tut jetzt aber richtig weh. Beim letzten Halbsatz …
Was versteht du daran nicht?
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Schon verstanden. Trotzdem wird eine neue Kreditprüfung gemacht und die neue Zwischenfinanzierung hat höhere Konditionen. Und wenn die Bausparkasse jetzt ablehnt ist der Supergau da.
Wenn die Bausparkasse ablehnt, lehnt in der Regel eine Bank auch ab.
Die Zwischenfinanzierung kann einen höheren Zinssatz nach sich bringen, keinen Bausparvertrag zu haben, aber ebenfalls!