Beiträge von Der Buhmann

    Noch mal:

    „In den vergangenen Jahrzehnten wurden prognostizierte Zuteilungstermine von deutschen Bausparkassen überwiegend eingehalten, sofern der Bausparer die vorgesehenen Sparleistungen erbracht hat. Eine rechtliche Garantie für den Zuteilungstermin bestand jedoch nicht.“

    Punkt!

    Dein Zitat: Es ist wohl häufig so, dass dann nur eine (teure!) Zwischenfinanzierung bleibt.

    Das stimmt einfach doppelt (häufig und teure) so nicht und wenn ich mir vereinzelt für ein paar Monate eine Zwischenfinanzierung leisten musste, hat das nicht zwingend den Vorteil zu nichte gemacht, so sich ein Vorteil durch Bausparen ergeben hat!

    Wenn das Bauspardarlehen (so ich konservativ und sicherheitsorientiert eingestellt bin/investiert sein will) zu 2,35% zugeteilt wird, während der Markt bei 5% liegt, so kann das Bauspardarlehen auch trotz einer kurzzeitigen Zwischenfinanzierung günstiger sein, als der Prolongations- oder Anschlusszinssatz zu 5%!

    Im beschriebenen Fall ja aber gerade nicht. Da läuft schon eine Vorfinanzierung.

    Noch mal, die Zwischenfinanzierung löst den Baustein Vorfinanzierung/endfälliges Darlehen ab.

    Es gibt bei einer Vorfinanzierung/Zwischenfinanzierung zum Auslauf der Zinsfestschreibungszeit (endfälliges Darlehen) oder Vorfinanzierung keinen dritten zu zahlenden Posten in dem Baustein.

    Tja, das zeigt wieder einmal die grossen Probleme des Bausparens, die es laut Der Buhmann angeblich ja nie gibt...

    https://hartmutwalz.de/bauspar-vorausdarlehen/

    https://hartmutwalz.de/bauspar-vorausdarlehen-teil2/

    Ich habe die großen Probleme aber auch relativiert, eben mit der Möglichkeit der Zwischenfinanzierung oder der kurzweiligen Prolongation der Restschuld nach Zinsbindungsende.

    Prognostizierte Zuteilungstermine - so man sich an die Bedingungen der Berechnung/Vorgaben gehalten hat - sind in der Regel von den Bausparkassen in der Vergangenheit relativ zuverlässig eingehalten worden.

    Sollte Bausparen einen Vorteil für den jeweiligen Verbraucher ergeben haben, wurde dieser Vorteil in der Regel durch eine kurzweilige Zwischenfinanzierung nicht zu Nichte gemacht.

    Warum sich die Zuteilung angeblich immer verschiebt, kann ich mir nicht erklären und ist dem so, ist das auch ärgerlich, aber schlaflose Nächte darf das niemals verursachen, denn selbst wenn kein Cent mehr eingezahlt wird, wird der Großteil der benötigten Summe nach Ermäßigung auch zum entscheidenden Zuteilungszeitpunkt mit einem ganz kleinen, überschaubaren Delta zugeteilt.

    Zu dem kann die ursprünglich beabsichtigte Zuteilungssumme auch zum beabsichtigten Zuteilungszeitpunkt durch eine Vorfinanzierung/Zwischenfinanzierung vorzeitig/vorab durch die Bausparkasse ausgezahlt werden oder die Restschuld bis zum Zuteilungszeitpiunkt kurzfristig variabel bei dem derzeitigen Darlehensgeber prolongiert werden.

    :/

    Ob eine Aussage fachlich richtig oder falsch ist, hängt nicht davon ab, wer sie äußert. Argumente sollten anhand ihres Inhalts bewertet werden. Wenn ich einen fachlichen Standpunkt vertrete, kann dieser gerne sachlich diskutiert und widerlegt werden. Der bloße Hinweis auf meine berufliche Tätigkeit ersetzt jedoch keine Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten.

    Im Übrigen habe ich kein Problem damit, meine berufliche Tätigkeit offenzulegen, wie beschrieben darf ich das hier aber mich nicht.

    Das ändert aber nichts daran, dass die fachliche Richtigkeit einer Aussage unabhängig davon beurteilt werden sollte, wer sie getroffen hat.

    Nach derselben Logik dürften Steuerberater nicht über Steuern, Rechtsanwälte nicht über Recht und Handwerker nicht über Baufragen schreiben, weil sie beruflich damit Geld verdienen. Entscheidend ist die Qualität der Argumente, nicht die Berufsbezeichnung desjenigen, der sie vorträgt.“

    Ob das Bauspardarlehen einzusetzen ist oder nicht, bzw. das Sinn ergibt, kann nur beurteilt werden, wenn die Kosten im einzelnen bekannt sind, eben damit - wie ich beschrieben habe - der Beleihungsauslauf ermittelt werden kann und somit geschaut bzw. abgeschätzt werden kann, ob das Bauspardarlehen den Beleihungsauslauf senken kann und somit bessere Konditionen zu generieren sind.

    Es hatte sich dann im Nachgang heraus gestellt, dass das Vorhaben schon realisiert ist. Wäre mir das bekannt gewesen, hätte ich die Fragen so nicht gestellt!

    Mit "lächerlich" hat das nichts zu tun. Du legst hier gegenüber dem Fragesteller nicht offen, dass Du ein von Versicherungen / Bausparkassen beauftragter Vermittler nach §§ 34d, 34i GewO bist.

    Du bist also ein Verkäufer dieser Produkte, Du stehst im Lager der Versicherung / Bausparkasse und wirst von ihr bezahlt. Natürlich gibt es da einen Interessenkonflikt, und natürlich schreibst Du hier, um Geschäft zu generieren. Ich wäre schon dafür, das grundsätzlich hier im Forum zu unterbinden. Das Mindeste wäre aber, den bestehenden Interessenkonflikt offenzulegen.

    Lächerlich! Alles böse Buben in unserer Zunft, einzig der eigene Profit zählt;(:saint:8|

    1) Ich darf das gar nicht kenntlich machen, musste das nach Abmahnung ändern!

    2) Es gibt "die eine Wahrheit" ohnehin nicht. Was für den einen sinnvoll ist, muss für den anderen nicht sinnvoll sein!

    3) Willst du alle Experten ausschließen und einzig auf solch ein bla bla setzen, was ich auch von dir (alleine jetzt das wieder) hier schon gelesen habe?!?

    Wer hier auf "Kündigen ohne wenn und aber" setzt, berät/hilft ohne Ahnung und Substanz!

    Empfinde die Diskussion "gewerblich motivierte Antworten" lächerlich und nicht der Sache dienlich.

    Man sollte aus meiner Sicht alle Antworten als Grundlage für seine eigene Meinungsbildung nutzen, zu dem muss eine "gewerblich motivierte Antwort" weder falsch sein, noch muss ihr ein negatives Motiv als Grundlage dienen.

    Verstehe ich gerade nicht. Ich habe keinen zuteilungsreifen BV, aus dem ich ein Darlehen beziehen könnte.

    Wollte ich der Anonymität wegen etwas einkürzen. Kaufpreis, Nebenkosten und Modernisierungskosten betragen 520.000€. Eigenleistung haben wir keine angegeben bei der Bank.

    Gesamtkosten helfen nicht weiter, da sich mit diesem der Beleihungswert nicht ermitteln lässt.

    Eigenleistung nicht anzugeben muss nicht zwingend eine gute Entscheidung sein, da auch mit Eigenleistung sich der Beleihungsauslauf senken lässt, so sie getätigt werden.

    Sind sie sich sicher, dass der Bausparvertrag bzw. nach Teilung Teile davon, nicht zuteilungsreif sind? Ggf. ergibt hier auch eine kurze Zwischenfinanzierung Sinn, womit mehr EK bereitgestellt wird, weil damit der Beleihungsauslauf zu senken wäre?

    ??? Ich möchte als Experte eine Empfehlung aussprechen und um das fundiert tun zu können, muss ich die Kosten kennen, um den exakten Beleihungsauslauf berechnen zu können, denn nur so kann ich berechnen, ob sich ein Bauspardarlehen für die Senkung des Beleihungsauslaufs lohnt/bzw. Sinn ergibt.

    Bezüglich der zu generierenden Zinskondition ist wie schon benannt der Beleihungsauslauf zu berechnen und den beeinflusse ich durch Einsatz von Eigenkapital (Sparguthaben) und durch fremdfinanziertes Eigenkapital (Bauspardarlehen).

    Umso niedriger der Beleihungsauslauf, umso günstiger die zu generierenden Zinskonditionen.

    Das Bauspardarlehen an sich ist per de vom Zinssatz schon günstiger, spart aber auch Grundschuldkosten, da diese nicht einzutragen sind.

    40.000 Euro Restschuld, aber einen Bausparvertrag von 191.000 Euro?

    Diese Zuteilungssumme wird bei einer Restschuld von 40.000 Euro niemals zugeteilt/ausgezahlt werden, entsprechend wird es auch nie eine Zins- und Tilgungsrate von 1.000 Euro geben!

    Dies aber mal ungeachtet dessen, dass dieser Bausparvertrag und erst recht in dieser Höhe keinen Sinn ergibt und das Honorar eine Frechheit ist!

    Nicht jeder benötigt einen Makler, vielen steht er aber gut zu Gesicht.

    Wenn sie sich über folgendes im Klaren sind und das bewältigen können und wollen, dann geht das alles auch ohne!

    1. Vorbereitung & Zielsetzung
    ● Welche Ziele habe ich beim Verkauf (Preis, Zeit, Sicherheit)?
    ● Welche Risiken bestehen in meiner Situation und wie minimiere ich sie?
    ● Welche typischen Fehler sollte ich unbedingt vermeiden?


    2. Wertermittlung & Preisstrategie
    ● Wie hoch ist der realistische Marktwert meiner Immobilie?
    ● Welcher Angebotspreis ist aktuell sinnvoll?
    ● Wie viel Verhandlungsspielraum sollte ich einplanen?
    ● Welche Faktoren beeinflussen den Preis positiv oder negativ?


    3. Marktlage & Timing
    ● Wie ist die aktuelle Nachfrage in meiner Region?
    ● Wie lange dauert ein Verkauf realistisch?
    ● Ist jetzt verkaufen oder abwarten sinnvoller?

    4. Makler oder Privatverkauf
    ● Lohnt sich ein Makler in meinem konkreten Fall?
    ● Welche Leistungen muss ein guter Makler erbringen?
    ● Welche Provisionsmodelle sind marktüblich und fair?

    5. Unterlagen & Präsentation
    ● Welche Unterlagen sind gesetzlich erforderlich?
    ● Welche zusätzlichen Unterlagen erhöhen das Vertrauen?
    ● Wie sollte ein professionelles Exposé aufgebaut sein?
    ● Welche Fotos steigern die Verkaufschancen? Erstellen sie den virtuellen 360 Grad Rundgang um Immobilientourismus zu verhindern oder die Attraktivität ihrer Immobilie zu steigern?


    6. Optimierung vor dem Verkauf
    ● Welche Maßnahmen erhöhen den Preis mit geringem Budget?
    ● Welche Renovierungen lohnen sich nicht mehr?
    ● Sollte ich Mängel offenlegen oder vorher beheben?

    7. Besichtigungen & Interessenten
    ● Wie filtere ich ernsthafte Kaufinteressenten?
    ● Welche Fragen sollte ich Interessenten stellen?
    ● Wie gehe ich souverän mit Preisverhandlungen um

    8. Recht & Kaufvertrag
    ● Welche rechtlichen Pflichten habe ich als Verkäufer?
    ● Welche Klauseln schützen mich im Kaufvertrag besonders?
    ● Wann wird der Kaufpreis fällig?
    ● Was passiert bei Nichtzahlung des Käufers?

    9. Steuern & Kosten
    ● Welche Kosten trage ich als Verkäufer?
    ● Fällt in meinem Fall Spekulationssteuer an?
    ● Wie kann ich Steuern legal optimieren?

    10. Übergabe & Nachbereitung
    ● Wann sollte die Schlüsselübergabe erfolgen?
    ● Was gehört in ein Übergabeprotokoll?
    ● Welche Versicherungen und Verträge muss ich kündigen

    Genau. Am besten ein teuer Vollprofi, der dem Käufer gleich noch einen Bausparvertrag mit TA-Darlehen aufschwatzt und nicht einmal eine fehlerfreie Website hinbekommt.

    Jetzt geht das wieder los, nun gut, mache mit...

    Lies dir nebenbei mal die Rezensionen durch!

    Mal nebenbei, noch nie ein TA-Darlehen verkauft, lies dazu gerne mal meine Beiträge in dem verlinkten Forum (da findest du auch Erfahrungenberichte über mich, bevor du spekulierst)

    Denke auch, wir sollten das Forum hier damit nicht belasten!