So, ich habe jetzt mit dem Finanzamt telefoniert. Es ist so, dass wenn ich eine Umsatzsteuernummer beantrage, dass ich neben der EÜR auch eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen muss. Andernfalls muss ich die Umsatzsteuernummer löschen lassen, dann reicht wieder nur EÜR.
Beiträge von RudiRuessel
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Ja und mehr habe ich absolut nicht gemacht. Ich melde mich, wenn ich mit dem FA telefoniert habe.
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Etsy hat dich aufgefordert eine UST-ID Nummer mitzuteilen. Diese hast du entweder bei deinem zuständigen Finanzamt beantragt oder beim Bundeszentralamt für Steuern.
Wenn du als Kleinunternehmer eine UST ID Nummer beantragst musst du eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. In dieser kannst du aber die Zeilen für Kleinunternehmer ausfüllen sofern du unter den Grenzen des 19 UStG bist. Da musst du keine Angst haben auf einmal Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Ah ok, die Antwort bringt doch mal Licht ins Dunkle, besten Dank! Dem war ich mir bisher nicht bewusst und da werde ich mich dann beim FA genauer informieren. Ich hatte die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt.
Sind die Rechnungen ordnungsgemäß ohne Umsatzsteuer und dem Hinweis auf die Kleinunternehmer Regelung versehen?
Genau, der Vermerk findet sich auf allen Rechnungen und überall im Shop.
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Kenne das so, dass das Finanzamt diese bei Kleingewerbe haben möchte. Mit Wiso ist das für ein simples Kleingewerbe in 5min gemacht. Bei uns wollte es das Finanzamt anfangs jedes Quartal. Nach einem Anruf und einem netten Gespräch konnte ich den Sachbearbeiter aber überzeugen dass einmal jährlich reicht.
Genau, ich mache alles per Papierkram. Alle Ein- und Ausgänge werden von mir erfasst. Ich werde Donnerstag dort anrufen, vielleicht schaffe ich es auch morgen Vormittag..
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Das ist schon klar, dass die dort keine Langeweile haben und das auslosen! Die Frage ist doch eher, ob man lediglich durch die Beantragung der Umsatzsteuernummer, aus der Kleinunternehmerregelung herausfällt.
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Ja, ich habe das damals sicher angegeben und auch schon mehrfach die Anlage EÜR ausgefüllt.
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Hallo Leute, ich weiß nicht, ob ich das hier posten bzw. fragen kann.
Das Finanzamt möchte von mir eine Umsatzsteuererklärung haben. Ich selbst habe ein Kleingewerbe, bin also Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.
Nun musste ich für die Verkaufsplattform Etsy eine Umsatzsteuernummer beantragen, Etsy schreibt dies vor. Diese Beantragung scheint nun der Auslöser zu sein, dass ich eine Umsatzsteuererklärung machen muss. Meine Gewinne überschreiten aber bei Weitem nicht die Grenze der Kleinunternehmerregelung.
Muss ich also wirklich eine Umsatzsteuererklärung machen?
Ich hoffe, die Frage ist hier zulässig, vielen Dank!
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Ich habe mir jetzt einen Pool im Klarna Konto erstellt. Finde es echt schade, dass es keine Unterkonten in der DKB gibt. Da bin ich froh, dass die bestehenden noch verfügbar sind. Wenn sich das auch noch ändert, muss ich wohl wechseln.
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Na einfach das normale Tagesgeldkonto von der DKB nehmen, es ist halt kein Visa mehr.
Das geht aber nur noch 1x, du kannst damit keine weiteren Konten erstellen.
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Das ist ja schlecht, also sind meine nur noch Bestand. Gibt es andere Direktbanken bei denen das noch möglich ist oder andere Alternativen?
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Guten Abend, ich habe mein Sparkonto bei der DKB und dort mehrere Visa-Tagesgeld Konten erstellt. Notfallrücklage, Autosparer, Altersvorsorge.
Nun wollte ich ein weiteres Visa-Tagesgeld Konto anlegen und dort für eine Kamera sparen. Allerdings scheint es so, als gäbe es diese nicht mehr. Nur noch das normale Tagegeld, wovon nur eins erstellt werden kann.
Wurden die Visa-Tagesgeld Konten abgeschafft?
Grüße
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Mindestens auch.
Ist die Frage, was der TE damit bezweckt. Datengrundlage für Gehaltsverhandlungen?
Ich möchte einfach nur sehen, wie sich mein Lohn entwickelt und dabei auch die Inflation einbeziehen. Mein Gehalt verhandle ich auf Grundlage meiner Leistung, Erfahrung und Können.
Inflation ist ein nicht ganz so guter Verhandlungspunkt.
Grüße und Danke
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Hallo,
ich würde mir gern eine Übersicht erstellen, mit der ich meinen Stundenlohn inflationsbereinigt darstellen kann. Ich habe eine Liste, in der ich jedes Jahr meine Lohnerhöhungen eintrage und in Prozent umrechne.
Wenn nun mein Stundenlohn um 2,5% steigt und ich eine Inflationsrate von beispielsweise 3% abziehe, wäre mein Stundenlohn real um 0,5% gesunken.
Jetzt meine Frage: Wie kann ich meinen realen Stundenlohn errechnen?
Beispiel: Stundenlohn 2022 = 20,00€ | 2023 = 20,50€
20,50€ - 20,00€ = 0,5€
0,5€ / 20,00€ = 0,025 Dezimalwert
0,025 * 100 = 2,5%
2,5% Lohnerhöhung - 3% Inflation = -0,5% Reallohnerhöhung
Wie komme ich jetzt wieder zurück auf meinen realen Stundenlohn? Ich stehe da auf dem Schlauch oder denke zu kompliziert.
Grüße und Danke
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Der Bausparer lief bei der LBS
Bausparsumme: 10.000EUR
Abschlusstarif: CLASSIC B
Regelsparbetrag mtl.: 4%
Gesamtverzinsung während der Konstantzeit: 2%
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Hallo Leute,
erst mal einen schönen Feiertag euch. Ich habe meinen Bausparvertrag zum 30. April 21 gekündigt. Ich habe diesen damals für meine VL eingerichtet. Zu der Zeit als ich diesen abgeschlossen habe waren mir keine Alternativen bekannt. Jetzt geht meine VL in einen ETF Sparplan bei Oscar.
Nun zur Auszahlung.
Ich habe seit dem 1. Mai 2014 jeden Monat 40 Euro eingezahlt und am gestrigen Tag 1.323,66 Euro ausgezahlt bekommen.
Also 83 Monate. Da ich ab dem 1. April 2017 auch eine SV Direktversicherung abgeschlossen hatte, ging meine VL mit in die SV Versicherung und ich habe ab 1. April 2017 meine Bausparer selbst eingezahlt. Also 49 Monate vom Konto und nicht über den Lohnzettel eingezahlt. Allein in diesen 49 Monaten sollten bereits 1960 Euro eingeflossen sein.
Kann mir von euch jemand erklären, wie es zu dieser geringen Auszahlung kommen kann? Habe ich irgendwelche steuerlichen Aspekte übersehen?
LG und Danke
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Ok da bin ich schon mal etwas weiter, die DKB bietet das nicht an. Mein ETF wäre zwar VL-fähig aber halt beim anderen Anbieter. Ok das wäre aber nicht so schlimm. Immer noch besser als Bausparer.
Jetzt habe ich mal bei Finvesto und Oskar gerechnet.
Finvesto im Jahr 10 Euro Entgeld + 0,96 Transaktionskosten = 10,96 € nach / Jahren 76,72 €.
Bei Oskar im 1. Jahr 4,80 €, im 2. 9,60 € im 3. 14,40 € usw. nach 7 Jahren dann gesamt 134.40 €.
ETF Kosten habe ich jetzt mal weggelassen bzw angenommen, dass diese bei beiden gleich sind.
Die staatliche Förderung bekomme ich nicht und stellt sich mir nur noch die Frage, ob die Mindestlaufzeit bei Finvesto wegfällt.
Finvesto Oskar Depotführung 15 Euro, entfällt
bei erstem VL-Vertrag1 Prozent des Anlagebetrags VL-Entgelt 10 Euro pro Jahr 0 Transaktionskosten 0,2 Prozent 0 ETF-Kosten abhängig vom ETF 0,14 Prozent Förderung möglich ja, 7 Jahre Mindestlaufzeit nein, deshalb keine Mindestlaufzeit Kosten bei vorzeitiger
Beendigung10 Euro 0 Liebe Grüße