Im letzten Schreiben der Debeka steht bei uns dazu das:
Beitragsfreie private Pflegepflichtversicherung (PPV) von Kindern
Kinder sind in der PPV bis zu bestimmten Altersgrenzen beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass sie keine Einkünfte von mehr als voraussichtlich 535 Euro im Monat aus Vermietung. Verpachtung, Kapitalanlagen, Waisengeld/-rente bzw. selbstständiger Berufstätigkeit haben. Übt das Kind eine geringfügige Beschäftigung (Minijob aus, liegt die Einkommensgrenze ab 2025 voraussichtlich bei 556 Euro monatlich. Ist in Ihrem Versicherungsvertrag ein Kind in der PPV beitragsfrei mitversichert, das höhere monatliche Einkünfte hat? Dann benachrichtigen Sie uns bitte umgehend. Informieren Sie uns außerdem bitte, wenn ein bisher mit Beitrag versichertes Kind inzwischen beitragsfrei mitversichert werden kann.