Zu 4 kann ich sagen, basierend auf meiner Nachfrage bei der DB, dass die Zugbindung auch für die Rückfahrt aufgehoben ist, wenn Hin- und Rückfahrt auf einem Ticket gemeinsam gebucht sind. (Für die DB scheint das keine "Hin- und Rückfahrt" zu sein, sondern einfach ein "Anschlusszug".)
Zu 2 und 3: Man kann sich den Ticketpreis erstatten lassen, wenn der Zug über 20 Minuten Verspätung hat (im Inland) bzw. 60 Minuten bei internationalen Verbindungen oder ganz ausfällt. (Ich erinnere mich nicht daran, ob es evtl. bei Supersparpreisen "nur" einen Gutschein gibt oder doch Bargeld.) Den Nachweis, dass du die Reise nicht angetreten bist, kann die DB nicht führen, weil sie die Tickets nicht zuverlässig flächendeckend im Zug erfasst. Und du kannst ihn auch nicht erbringen. M.E. muss du die Reise auch überhaupt nicht antreten, wenn z.B. laut App schon absehbar ist, dass du zu spät zum Ziel kommen würdest und da den geplanten Termin, Anschlusszug, Flug... nicht erreichst.
Ich habe jetzt mal Einzelfälle angenommen, die berühmte "Person im Gleis", "technische Störung an der Strecke" usw. Bei größeren Störungen z.B. Einstellung des Zugverkehrs wegen Unwetters veröffentlicht die DB auf ihrer Webseite, wie mit Tickets umgegangen wird. Da gibts dann Erstattungsmöglichkeiten oder die Nutzung wird über einen Zeitraum bis X freigegeben.