Hallo Mooseline,
eine Einigung ist immer möglich. Ihr könnt das komplett selbst, ohne Hilfe von außen herbeiführen, ihr könnt euch anwaltlich beraten lassen und darauf basierend selbst etwas erarbeiten, ihr könnt jeder einen Anwalt einschalten und die Anwälte das dann ausdiskutieren lassen. Ihr könnt die anwaltlich herbeigeführte Regelung so nehmen oder vom Gericht protokollieren lassen. (Und es gibt bestimmt weiteres.)
Ein Aspekt sind die Kosten - alles, was ohne Anwälte geht, spart viel Geld. Das Gericht ist im Vergleich zu den Anwälten billig.
Ein weiterer Aspekt ist die Sicherheit der Vereinbarung. Wenn ihr untereinander etwas absprecht (womöglich nur mündlich), kann der andere sich später immer noch benachteiligt fühlen und das ganze wieder aufrollen. Wenn das Gericht (basierend auf der anwaltlichen Ausarbeitung) festhält "A zahlt an B die Summe X bis zum Y.Z.2022 und damit sind alle gegenseitigen finanziellen Ansprüche abgegolten" hat das eine hohe Sicherheit.
Zu den Wohnungen:
Wenn du sie geerbt hast und du allein im Grundbuch stehst, gehören sie dir und gehören auch zukünftig dir.
Die Mieteinnahmen, die nicht investiert oder anderweitig ausgegeben wurden, fließen in den Zugewinnausgleich. Falls Unterhaltsforderungen im Raum stehen, zählen zukünftige Mieteinnahmen aus diesen Wohnungen als dein Einkommen.
Und dann gibts noch was richtig ekliges: Wertsteigerungen der Wohnungen während der Ehe, was wohl der Fall sein dürfte, wenn sie sich in einigermaßen brauchbarer Lage befinden. Hierzu würde ich einen Anwalt einschalten, mindestens zu einer Erstberatung. (Normalerweise sind Scheidungen etwas für Familienrechts-Anwälte. Aber da (viele) Immobilien im Spiel sind, wäre meine Empfehlung, einen Familienrechts-Anwalt zu suchen, der damit Erfahrung hat.)