Beiträge von andiii_98

    Wobei ich jetzt auch nicht weiß, wie hoch da so die Kosten sind und wenn man 12 Euro beiseite legt, dann hat man im Jahr auch nur 144 Euro gespart.

    Das muss man eben genau anschauen.
    Oben wurde ein Beispiel genannt, in dem die Versicherungsleistung auf 500 € begrenzt sind und die Beiträge darüber liegen.

    Wenn man für 12 € im Monat alle Reparaturen und auch den Verlust abgedeckt bekommt, klingt das für mich nach einem guten Angebot.

    Hallo zusammen,

    mehr eine Info als eine Frage - ich habe heute erstmals mitbekommen, dass die deutschen Gesellschaften der BNP Paribas die Verluste verrechnen. In meinem Fall wurden Verluste bei der Consorsbank mit Erträgen bei Smartbroker verrechnet. Ist ja nett, weil mir das Administrationsaufwand spart. Noch netter wäre es, wenn sie das promimenter irgendwo mitteilen würden.

    Hallo H_R_64,

    so eine Versicherung funktioniert für den Versicherer nur, wenn die Summe der Beiträge größer ist als die Leistung + interne Verwaltungskosten.

    D.h. für den Versicherten lohnt es sich nur, wenn er überdurchschnittlich viele Schadensfälle/Verluste hat.

    Normalerweise kommst du besser weg, wenn du den von der Versicherung geforderten Betrag X monatlich auf ein separates Konto legst und davon dann Reparaturen etc. zahlst.

    Ja, ich sehe es auch so wie iitschytoo, wobei ein Leerstand zwischen Eigennutzung und Verkauf nicht zur Besteuerung führt.

    Wegen der 10 Jahre - schau sicherheitshalber nach, wie die Fristen genau sind. Ab Notartermin? Ab Datum im Notarvertrag? Ab Eintragung im Grundbuch?

    Wesentlich aufwendiger (regelmäßig strittig) und ohne Fachleute kaum zu stemmen ist die Bewertung des Anfangs- und Endvermögens. Hier führt u. a. regelmäßig der Umstand zum Streit, dass Immobilien um Erbschaftsteuer zu sparen häufig möglichst niedrig bewertet wurden und somit der Zugewinn nach nun objektiver Bewertung deutlich ist.

    Und nur weil ein Gutachter heute den Wert einer Immobilie auf den Wert X bestimmt, heißt das noch lange nicht, dass man diesen Betrag beim Verkauf auch wirklich bekommt.

    - er zahlte während der 7 Jahre für sie alle laufenden Kosten inkl. Beiträge einer privaten Rentenversicherung

    - er hat in den 7 Jahren kein Vermögen aufbauen können, nichts zurücklegen können

    Ok, Zahlungen in die Rentenversicherung sind ja schonmal ein gewisser Ausgleich.
    Und wenn er in dieser Zeit nichts zurücklegen konnte, gibt es auch nichts, wovon ein Ausgleich erfolgen könnte.

    Allerdings wäre, da die beiden nicht verheiratet sind, noch die Frage zu beleuchten, wie es aussieht, wenn er stirbt und es ans vererben geht.

    @ReferatJanders und FinanzPanda:

    Ja, es klingt nach nicht verheiratet. Aber es spricht ja nichts dagegen, sich an den Regelungen, die für Ehen und v.a. Ehescheidungen existieren, zu orientieren.

    Und ja - der bestehende Deal klingt nicht gut und es ist erstaunlich, dass beide das so mitgemacht haben. Klar, die Frau, die nicht arbeitet, hätte was sagen können. Aber auch der Mann, der sich um das Geld kümmert, darf sich auch Gedanken machen, wie seine Partnerin abgesichert sein kann.

    Spannend wird es auch, wenn er stirbt und es ans vererben geht.

    Hallo mowbray,

    wie die Vorschreiber schon mitteilten, ist das mit der Moral immer schwierig, weil jeder seine eigene Vorstellung hat.

    Ich persönlich würde ein Erbe bei dem sehen, der es geerbt hat und nicht als Verteilungsmasse in einer Ehe/Beziehung.

    Interessanter ist aber die Frage, wie der Deal zwischen den Partnern ist, wenn einer der beiden Vollzeit arbeitet und der andere Vollzeit Kinder und Haus hütet. Im Falle einer Scheidung werden über den Versorgungsausgleich die Rentenansprüche ausgeglichen.

    Mir ist noch was eingefallen, weil du von "etwa 10 Jahren" geschrieben hast:

    Wenn du eine vermietete Immobilie verkaufst und du sie weniger als 10 Jahre besessen hast, zahlst du auf den Gewinn (also Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Investitionen in die Immobilie) Spekulationssteuer. Es gibt aber Regelungen für geerbte Immobilien, bei denen ich im Detail passen muss.

    Auch hier meine Empfehlung: Frag jemanden, der sich professionell damit auskennt. Das ist im Zweifel viel, viel billiger als z.B. eine Wertsteigerung von 100.000 € mit 42 % versteuern zu müssen.

    Hallo Mooseline,

    eine Einigung ist immer möglich. Ihr könnt das komplett selbst, ohne Hilfe von außen herbeiführen, ihr könnt euch anwaltlich beraten lassen und darauf basierend selbst etwas erarbeiten, ihr könnt jeder einen Anwalt einschalten und die Anwälte das dann ausdiskutieren lassen. Ihr könnt die anwaltlich herbeigeführte Regelung so nehmen oder vom Gericht protokollieren lassen. (Und es gibt bestimmt weiteres.)

    Ein Aspekt sind die Kosten - alles, was ohne Anwälte geht, spart viel Geld. Das Gericht ist im Vergleich zu den Anwälten billig.
    Ein weiterer Aspekt ist die Sicherheit der Vereinbarung. Wenn ihr untereinander etwas absprecht (womöglich nur mündlich), kann der andere sich später immer noch benachteiligt fühlen und das ganze wieder aufrollen. Wenn das Gericht (basierend auf der anwaltlichen Ausarbeitung) festhält "A zahlt an B die Summe X bis zum Y.Z.2022 und damit sind alle gegenseitigen finanziellen Ansprüche abgegolten" hat das eine hohe Sicherheit.

    Zu den Wohnungen:
    Wenn du sie geerbt hast und du allein im Grundbuch stehst, gehören sie dir und gehören auch zukünftig dir.
    Die Mieteinnahmen, die nicht investiert oder anderweitig ausgegeben wurden, fließen in den Zugewinnausgleich. Falls Unterhaltsforderungen im Raum stehen, zählen zukünftige Mieteinnahmen aus diesen Wohnungen als dein Einkommen.

    Und dann gibts noch was richtig ekliges: Wertsteigerungen der Wohnungen während der Ehe, was wohl der Fall sein dürfte, wenn sie sich in einigermaßen brauchbarer Lage befinden. Hierzu würde ich einen Anwalt einschalten, mindestens zu einer Erstberatung. (Normalerweise sind Scheidungen etwas für Familienrechts-Anwälte. Aber da (viele) Immobilien im Spiel sind, wäre meine Empfehlung, einen Familienrechts-Anwalt zu suchen, der damit Erfahrung hat.)

    Die fairste Beratung wäre sicherlich eine Honorarberatung. Aber aus irgendeinem Grund setzt sich diese Beratung nicht durch.

    Weil es viele gibt die denken "warum soll ich Geld für einen Honorarberater ausgeben, wenn ich die Beratung auch kostenlos in meiner Bank bekomme?".

    Wenn man anfängt nachzudenken und zu verstehen, was ein Bank"berater" wirklich macht, ist man fast schon so weit, dass man sich selbst um seine Finanzen kümmert.

    Das, was diese sog. Berater machen wäre doch vergleichbar mit einem Arzt, der vorgibt, Allgemeinmediziner zu sein, aber tatsächlich nur Medikamente eines Herstellers verschreibt, egal ob sie beim vorliegenden Krankheitsbild helfen oder nicht.
    Oder eine Autowerkstatt, die immer nur das linke Vorderrad wechselt, auch wenn der Auspuff kaputt ist.