Hallo Jufixx,
was die Rechtsschutzversicherung abdeckt und welche Fristen gelten, hängt vom Anbieter ab. Erbrecht könnte unter "Privatrechtsschutz" fallen. Normalerweise decken sie nur Fälle ab, die X Monate (X je nach Vertrag) nach Vertragsabschluss auftreten. Sie deckt nicht nur konkrete Streitfälle ab, sondern bietet oft auch eine Erstberatung.
Teilweise bekommt man bei Anwälten eine Erstberatung, die kostenmäßig etwa der Selbstbeteiligung der RSV entspricht. Oder man zahlt die Erstberatung beim Anwalt gar nicht, wenn man ihn nach der Erstberatung auch beauftragt.
Und es gibt Internetforen, in denen man offen oder anonym seine Frage stellen kann und ein Rechtsanwalt darauf antwortet. Das hält sich bei den Kosten sehr im Rahmen, eine ausführlichere Diskussion ist da nicht möglich und die Qualität der Antwort hängt natürlich von der Qualität der Fragestellung ab.
Beiträge von andiii_98
-
-
Ich habe gerade gesehen, dass Klarna ein Bankkonto anbietet, mit dem man kostenlos zwischen D und CH überweisen kann.
-
Ja, ich habe die Kosten schon angesetzt und auch erstattet bekommen und es wurden immer problemlos die Kilometer erstattet, auch wenn man über irgendwelchen abstrusen Nahverkehrstickets sicher deutlich billiger gefahren wäre (die komplette Wegstrecke übrigens, nicht nur die Entfernung). Da ich das transparent dargestellt habe (Wohnort steht eh drin, Ort des Bewerbungsgespräch, Entfernung, das x2 x 0,30), hätte das Finanzamt das reduzieren können, wenn sie es für richtig gehalten hätten.
-
-
Er hat doch geschrieben, dass der Arbeitgeber zusätzlich die 0,30 EUR/km bezahlt. Die dürften dann ja für den Mitarbeiter steuerfrei sein.
Als Erstattung für Dienstreisen wäre das wohl steuerfrei.
Allerdings sind die 150 € wohl nicht steuerfrei. Zumindest wäre es gut, das abzuklären... -
Noch eine Idee: Sind Bahnfahrten + evtl. Taxi für diese Reisen nicht möglich?
Auch da wäre eindeutig klar, welche Kosten der AG trägt, ohne Vermischung mit privaten Themen. -
Du wirst doch sicher irgendwann Anfang 2022 eine Jahresbescheinigung mit allen nötigen Daten für die Steuererklärung bekommen. Normalerweise sollte da alles drin stehen, was du angeben musst.
-
Wäre ein Mietwagen eine Option für die Dienstreisen? Mit dem hättest du eine ganz eindeutige Trennung der Kosten und auch eine Trennung potentieller Probleme vom privaten Fahrzeug?
-
Es gab einen Fall bei einer Sparda-Bank, wo die Kunden die Kreditverträge widerrufen konnten, weil die Bank die Kosten, die für das Girokonto anfielen, das damals zwingende Voraussetzung für den Kredit war, nicht in den Verträgen angegeben hat.
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/bg…bank-fehlerhaft
Aus meiner nicht-juristischen Sicht würde ich das hier ähnlich sehen: Du hast einen Kreditvertrag zu bestimmten Konditionen abgeschlossen und die Bank kann jetzt nicht einseitig die Konditionen ändern, noch dazu zu deinem Ungunsten.
Die Frage ist nur, was passiert, wenn die Bank dir den Kredit kündigt und die Vorfälligkeitsentschädigung direkt abzieht. Dann hast du den Stress, vermutlich durch mehrere Instanzen, dir das Geld zurückzuholen. (Dass die Bank von sich aus das Geld rausrückt, glaube ich nicht. Sonst hätten sie auch bei den Kontoführungsgebühren, wo es um weit weniger Geld pro Kunde geht, anders agiert.) -
-
Betragen die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Lohnersatzleistungen (sämtliche Kurzarbeitergelder einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse, ggf. zusammen mit zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld), mehr als 410 Euro, sind Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Vielleicht gibts im Kleingedrucken irgendwelche Ausnahmen, auf die sich das FA bei deiner Anfrage bezogen hat.
-
Hallo Alfamar,
mein Kenntnisstand war, dass man beim Bezug von Ersatzleistungen, wie eben ALG1, eine Steuererklärung machen muss. Mag sein, dass ich da falsch liege.
Wenn ihr aber nur ALG1 bezogen habt und kein Gehalt, dann habt ihr auch keine Steuer gezahlt, von der ihr irgendetwas abziehen könntet.
Was ist denn 2019 mit dem Lohnsteuerverein gelaufen? Wenn das FA am Ende doch eine Rückstattung gezahlt hat, scheint dem FA doch ein Fehler unterlaufen zu sein und der Lohnsteuerhilfeverein lag mit seiner Einschätzung über eine Rückerstattung richtig. -
Ich mache es ähnlich wie chris2702, wobei ich bei der Vollkasko 500 € SB habe.
Generell muss sich die SB beim Preis in angemessenem Umfang bemerkbar machen. Wegen 2 € Ersparnis im Jahr eine SB von mehreren hundert € vereinbaren, ist für mich nicht sinnvoll. -
Der Übersichtlichkeit dient es jedenfalls nicht. Das ist eh schon ziemlich viel ziemlich klein geschriebener Text mit ziemlich juristischen Formulierungen...
-
Hallo Cosima,
wenn du verheiratet bist und irgendwann in die Situation kommst, einen Zugewinnausgleich machen zu müssen, dann können auch uralte Belege vom Zeitpunkt der Eheschließung noch hilfreich sein.
-
P.S. Ich schwanke zwischen Barclays oder Hanseatic.
Letztere ist französisch.
Die Hanseatic Bank sitzt in Hamburg.
-
Ich schaue eigentlich jedes Jahr bei den einschlägigen Vergleichsportalen nach, wie die Kosten generell so liegen und rechne es dann noch auf der Seite der HUK24 durch.
Was mich tatsächlich erstaunt hat, ist, dass es sehr viele Angebote gibt, die deutlich günstiger sind als das, was mir die HUK (ohne 24) für nächstes Jahr genannt hat. Selbst die Allianz direkt, die ich überhaupt nicht auf dem Schirm hatte und die nicht in den Vergleichsportalen erscheint, ist für mein Profil + Fahrzeug günstiger.
Fazit: Man sollte nichts ausschließen und rumschauen kostet nix -
Interessant. Da war Finanztip ja schon gut informiert.
Ich benötige im Moment keine Charge Karte, aber ärgerlich finde ich das Ganze schon. Für zwei Mal im Jahr Hotel buchen oder eine Mietwagen Kaution hinterlegen 30€ für die Karte zahlen... Hm...
Du kannst dir z.B. bei Santander oder Hanseatic oder Barclays oder oder oder eine kostenlose Kreditkarte besorgen, genau für solche Zwecke.
Da sind die Kreditzinsen zwar krass, aber wenn man das nur selten braucht und dran denkt, den Saldo auszugleichen, dann kann man das gut kontrollieren. -
Immerhin "darf" man die Girokarte parallel zur neuen Visa behalten. Es gibt doch den einen oder anderen (kleinen) Laden, der Kreditkarten nicht akzeptiert.
Wer es noch nicht gesehen hat:
Irgendwo in den Papierbergen findet man die Info, dass die Neuregelung erst ab dem Zeitpunkt läuft, ab dem man die neue Visa-Karte bekommen hat. Dann kann man entscheiden, dass man die "alte" VISA behalten will und wenn man das nicht aktiv entscheidet, wird sie von der DKB gekündigt. -
2. Du zahlst 25% auf die Kursgewinne. Also (ohne Umschichtungen zu berücksichtigen) 33.220 Dollar ./. 10.000 Dollar = 23.220 Dollar Gewinn x 25% = 5.805 Dollar Steuern.
Und bei Aktien-ETF greift noch das hier https://www.finanztip.de/indexfonds-etf…erreformgesetz/ (Abschnitte 4 und v.a. 5).