Beiträge von bamf

    Hallo,

    mal rein hypothetisch folgendes Szenario, weil das hier gerade Gesprächsthema war:

    Ich bestelle bei einem Händler ein bestimmtes Produkt und bezahle.

    Der Händler schickt mir ein völlig anderes Produkt zu. Weil er im Shop das falsche Produkt gelistet, IDs vertauscht hat, was auch immer.

    Nun ist das ja von meiner Seite kein Widerruf oder Retoure. Ich habe etwas bekommen, das ich nicht bestellt habe und die eigentliche Lieferung steht noch aus.

    Kann der Händler verlangen, dass ich das nicht bestellte Produkt zurücksende? Ich würde einfach sagen: Lasst es abholen oder es bleibt hier liegen. Ich laufe nicht extra wegen eures Fehlers zur Post.

    Wenn der Händler darauf besteht, dass ich das Produkt zurücksende, hole ich mir das Geld per Chargeback zurück. Denn der Kaufvertrag wurde ja einseitig seitens des Händlers nicht erfüllt. Wenn er sein falsch geliefertes Produkt zurückhaben will, soll er halt eine DHL-Abholung beauftragen. Oder einen Kurier, denn möglicherweise habe ich ja gar keine Lust, das wieder zu verpacken.

    Wie ist da die rechtliche Lage?

    Ja, ich habe Nachforschungsaufträge bei der Post gestellt. Was bei nem Brief ohne Sendungsverfolgung natürlich völlig aussichtslos ist.

    Man kann mir problemlos verschlüsselte Emails schicken. PGP-Schlüssel und S/MIME Zertifikat sind öffentlich verfügbar.

    Wenn die SCHUFA technisch dazu nicht in der Lage ist, soll sie halt kostenpflichtige Einwurf-Einschreiben versenden. Kann ich das rechtlich irgendwie einfordern?

    Dass die Post das verloren hat, ist ja nicht mein Problem. Die SCHUFA muss doch irgendwie sicherstellen, dass sie einen Dienstleister wählt, der solch sensible Informationen sicher und zuverlässig übermittelt?

    Hallo,

    es ist mir jetzt zum zweiten Mal passiert, dass eine angeforderte SCHUFA-Auskunft auf dem Postweg verlorengegangen ist.

    Bedeutet: Ich habe eine SCHUFA Datenkopie angefordert. Nach ein paar Tagen habe ich von der Post die Info bekommen, dass ein Brief zu mir unterwegs ist. Inkl. Bild des eingescannten Briefumschlags.

    Ich rufe drei Tage später bei der SCHUFA an, frage, wann die Auskunft denn nun endlich kommt. Antwort: Das kann bis zu 3 Wochen dauern.

    Es soll also bis zu 3 Wochen dauern, einen Brief zuzustellen. Nachdem er bereits bei der Deutschen Post angekommen ist und gescannt wurde.

    Beide Briefe kamen bis heute nicht an.

    Beim Anfordern der Datenkopie schreibt die SCHUFA:

    Zitat

    Wir weisen zudem darauf hin, dass die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) zum Schutz Ihrer Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter postalisch übermittelt wird.

    Auf den ersten Brief warte ich jetzt seit 5 Monaten. Auch dieser wurde mir durch die Post mit Scan des Umschlags angekündigt.

    Braucht die Deutsche Post wirklich ein halbes Jahr, um einen Brief zuzustellen? Inwiefern kann hier davon ausgegangen werden, dass der Brief nicht unbefugten in die Hände gefallen ist, die nun umfangreiche Daten zu meinen Konten und Kreditkarten erlangt haben?

    Wäre eine E-Mail nicht sicherer gewesen als ein Brief, der fast ein halbes Jahr irgendwo in Deutschland unterwegs ist und vermutlich nie ankommt? Warum soll ein normaler Brief ohne Sendungsverfolgung überhaupt irgendwelchen DSGVO-Ansprüchen genügen?

    Irgendwo müssen die Briefe gelandet sein. Bei mir sind sie nie angekommen. Aber sie enthalten höchst sensible Informationen. Was kann ich hier tun? Kann ich die SCHUFA zwingen, künftig Auskünfte per Einschreiben zu versenden? Oder einfach per Mail?

    Warum darf die SCHUFA solche Informationen überhaupt per normalem Brief versenden? Eine E-Mail würde nichts kosten und würde mich sofort erreichen. Ab wann kann ich Schadenersatzansprüche geltend machen?

    Aber die wenigsten werden sich in fünf(!) Monaten schon wieder damit beschäftigen wollen. Also sinkt mit jedem weiteren Monat die Effektiverzinsung.

    Es wird schon einen Grund haben, warum sich bei der ING eine interne Umbuchung nicht als Terminüberweisung tätigen lässt.

    Da muss man sich halt nen Kalendereintrag machen, um das Geld am 31.10. wieder abzuziehen.

    Ich halte das für sinnvoll.

    Man weiß nie, ob die eigene Hausbank nicht plötzlich ihr Geschäftsmodell ändert, Leistungen streicht oder kostenpflichtig macht, die man benötigt etc. und es erforderlich macht, dass man die Bank wechselt.

    Die Eröffnung eines Girokontos triggert aber immer den SCHUFA-Algorithmus, bedeutet der Score sinkt etwas.

    Das ist natürlich blöd, wenn das zu einem ungünstigen Zeitpunkt passiert, man z.B. in einem halben Jahr einen Kredit aufnehmen, umziehen, eine Kreditkarte beantragen etc. möchte.

    Besser, man hat ein paar Girokonten bei verschiedenen Banken, so dass man problemlos ein Konto kündigen kann, das nicht mehr den eigenen Anforderungen entspricht. Die eröffnet man in weiser Voraussicht, wenn man weiß, dass man in den nächsten 1-2 Jahren nichts tun möchte, wofür die SCHUFA abgefragt wird. Der Score erholt sich in der Zeit wieder.

    Und die Konten, die Geldeingang erwarten, um kostenlos zu bleiben, füttert man einfach monatlich mit Daueraufträgen im Kreis. Funktioniert hier schon seit Jahren einwandfrei. Und mein Score ist trotz 4 Girokonten mit Dispo und Verfügungsrahmen im hohen fünfstelligen Bereich schon wieder bei 99,7%.

    Schreib eine Mail und widerspreche der schriftlichen Werbung. Alternativ ruf Barclays an und widerspreche der schriftlchen Werbung.

    Beides funktioniert und beides muss Barclays akzeptieren. Niemand darf dir in Deutschland gegen deinen Willen Werbung zusenden.

    Sollte sich nicht negativ auf den SCHUFA-Score auswirken. Eigentlich sogar im Gegenteil, denn die DKB kennt deine finanzielle Situation besser als die SCHUFA und wenn sie dir so einen hohen Kreditrahmen bewilligen, zeigt das ja, dass sie deine Bonität als sehr positiv einstufen.

    Der Score sollte also eher steigen denn fallen.

    Die neue Kreditkarte wird sich aber sehr wohl zunächst mal negativ auf den Score auswirken. Das erholt sich aber schnell wieder.

    Eine Garantie für die Einschätzung kann ich natürlich nicht geben.

    Der Werbung bei der Bayclaycard kann man einfach formlos widersprechen, dann kommen auch keine Angebote mehr.

    Ich hatte mich damals aus einem Grund für Barclays und gegen Genialcard entschieden:

    Die Genialcard lässt sich nicht im Guthaben führen. Also falls man mal perspektivisch in einem Monat etwas mehr als den Verfügungsrahmen benötigt, kann man die Karte nicht vorher "aufladen".

    Hab ich zwar noch nie gebraucht, aber war halt das eine Feature, das der Genialcard fehlte.

    Bei Barclays habe ich direkt 6000€ Kreditrahmen bekommen, ohne das ich gesondert irgendwas beantragen musste.

    Habe auch gerade zu Maingau gewechselt und es hat auch etwas länger gedauert als es sollte. Damit war ich auch kurzzeitig in der Grundversorgung. Macht doch nix. Ist mir schon einige Male passiert, da ich meine Tarife immer selbst kündige.

    Ich habe Angst, dass ich mir jetzt zum 01.04. einen anderen Anbieter suchen, Maingau aber darauf besteht, den Vertrag zu erfüllen. Der Anbieter ist per Mail und telefonisch nicht zu erreichen, der Wechselprozess wurde Mitte Januar gestartet. Kann mir hier jemand einen Tipp geben?

    Die Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat und eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Wo ist also das Problem? Du kannst doch jederzeit wieder wechseln.

    Was ist denn überhaupt das Problem? Zu wann wurde denn gekündigt? Fallen weiterhin Kosten an, die nicht anfallen sollten? Was sollte ein Anwalt tun?

    Am besten mal etwas mehr Kontext liefern, damit wir wissen, worum es hier überhaupt geht.

    Also so wie ich das lese, ist eindeutig ein Kaufvertrag zustande gekommen. Der Verkäufer hat die Auktion beendet und ich war höchstbietender.

    Es geht natürlich nicht um 1€, es geht um etwa 120€. So viel ist der Artikel neu wert. Ich wollte ein Schnäppchen schießen, habe geboten, der Verkäufer hat mein Angebot angenommen, indem er die Auktion beendet hat, denn so konnte mich ja niemand mehr überbieten.

    Und ich habe bereits schriftlich, dass kein berechtigter Grund vorlag, das Angebot zu beenden.

    Also habe ich Anspruch auf Lieferung des Artikels zum gebotenen Preis, alternativ Schadenersatz. Richtig?

    Hallo,

    Ich habe bei eBay auf einen Artkel geboten, das Mindestgebot von 1€. Die Auktion wäre noch 2 Tage gelaufen.

    Kurz darauf hat der Verkäufer mein Gebot gestrichen und das Angebot abgebrochen und beendet.

    Auf meine Nachfrage, warum das Angebot abgebrochen wurde, antwortete er, er würde den Artikel in Kürze auf einer anderen Plattform einstellen. Also definitiv kein valider Grund.

    Wie setze ich meinen Anspruch aus dem Kaufvertrag nun am Besten durch? Ich habe bereits mitgeteilt, dass ich auf Erfüllung bestehe. Kann ich ohne Anwalt Schadenersatz geltend machen?

    Häufig funktionieren Banking-Apps (TAN) nicht auf Android Smartphones die gerootet sind. Ist mir zumindest in meiner Android-Zeit zweimal passiert.

    Die funktionieren grundsätzlich nicht, solange die App erkennt, dass das Smartphone gerootet ist. Das lässt sich aber umgehen. Stichworte: Magisk, Universal Safetynet Fix, Shamiko, LSPosed.

    Auf meinem gerooteten Pixel 6 funktionieren alle Banking- und TAN-Apps und auch Google Pay.

    Das wird sich aber in Zukunft ändern, wenn Google die Play Integrity API durchsetzt. So etwa ab Android 14 wird man also für TAN-Apps tatsächlich auf ein nicht gerootetes Gerät angewiesen sein.

    LineageOS ist übrigens kein Garant für aktuelle Sicherheitsupdates. Und Lineage ist AOSP, also vom Lockscreen Bypass betroffen, den ich hier erläutert habe, sofern das November 2022 Sicherheitsupdate nicht installiert ist.

    Da draußen sind hunderttausende Smartphones unterwegs, auf denen sich die Sperre einfach umgehen lässt: https://bugs.xdavidhu.me/google/2022/11…-screen-bypass/

    Also bevor ihr euch mit eurem Lockscreen sicher fühlt, erst mal prüfen, ob ihr das Android November-Update auf eurem Smartphone installiert habt.

    Natürlich kann es solche Lücken immer mal wieder geben. Eigentlich bräuchte man ein separates Gerät dafür, das man nicht mit sich rumträgt.

    Gabs schon mal, nennt sich TAN-Generator. Wird von den Banken zugunsten unsicherer Lösungen gerade überall abgeschafft.

    Du kannst mal die IP des Online Bankings im Whois bei der RIPE nachschauen und an den hinterlegten tech-c Kontakt eine Mail schreiben und nach dem Grund der Sperre fragen. Das ist eher der richtige Ansprechpartner.

    Das is ne super Idee, warum bin ich da noch nicht selbst drauf gekommen :huh:

    Es gibt ne Telefonnummer, geht gerade nur die Mailbox dran, aber ich versuche die Tage mal weiterhin den Tech-C ans Telefon zu bekommen.